Zolltarifnummer für Diamond Painting: 9503.00.70.00
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Diamond Painting wird in der Regel in die Zolltarifnummer 9503.00.70.00 eingereiht: Dreiräder, anderes Spielzeug, aufgemacht in Zusammenstellungen oder Aufmachungen. Der Drittlandszollsatz beträgt 4,7 %.
Grundlage sind 6 verbindliche Zolltarifauskünfte, in denen die Zollverwaltung dieses Stichwort vergeben hat. 83 Prozent davon führen auf 9503.00.70.00.
Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Diamond Painting aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.
Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.
- Zolltarifnummer
- 9503.00.70.00
- Drittlandszoll
- 4,7 %
- vZTA-Grundlage
- 6
- Übereinstimmung
- 83 %
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Spielzeug in Aufmachung zum Herstellen von haftenden Bildern - mit einem ca. 10 x 14 cm großen Bogen mit drei Bilddrucken auf einem Trägerpapier und mit einer Folie abgedeckt -- drei Igel oder drei Faultiere darstellend -- auf der Oberseite sind farbige Punkte mit einer Nummer aufgedruckt -- die Ober- und Unterseite sind haftend - 3 oder 4 kleinen Klarsichtbeuteln mit "Diamanten" aus Kunststoff in verschiedenen Farben, mit Farbnummern auf der Rückseite bedruckt -- mit einer flachen Unterseite, auf der Oberseite halbrund gearbeitet - einem Basteltablett aus weißem Kunststoff zum Ausrichten und Sortieren der Diamanten -- sechseckig, in den Abmessungen von ca. 9 x 4 , 5 x 1 cm -- mit einem umlaufenden Rand und mit einem flachen Boden mit 10 leicht erhabenen Rillen - einem ca. 12 , 5 cm langen Stift aus Kunststoff mit einer konkav geformten Metallspitze aus Bronze - lt. Antragsangaben - einem ca. 2 x 2 , 3 cm großen Wachsplättchen - in einem Klarsichtbeutel mit Pappkarte mit aufgedruckter Anleitung für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Kunststoffdiamanten werden mit Hilfe des Stifts, dessen Spitze in ein Wachsplättchen getaucht wird, auf die Vorlage entsprechend der gekennzeichneten Farben geklebt. Das Bastel-Set besitzt auf Grund der dafür speziell zusammengestellten Waren in der Gesamtheit Spielzeugcharakter und dient der spielerischen Unterhaltung von Kindern und Erwachsenen. Die Ware ist zolltarifrechtlich als "Spielzeug, aufgemacht in einer Aufmachung" einzureihen.
Bei den durch ein Warenmuster veranschaulichten Erzeugnissen handelt es sich um ein "Diamond-Painting-Set" bestehend aus: - sieben flachen, ausgestanzten Teilen aus durchsichtigem Kunststoff in verschiedenen Formen bzw. mit verschiedenen Umrissen, die mit einer Lochung im oberen Bereich versehen sind und nach Fertigstellung als Anhänger verwendet werden sollen, -- auf einer Seite jeweils passend zum Umriss mit einem farbigen Motiv bedruckt (in Form einer Erdbeere, eines Marienkäfers, einer Ente, eines Kaktus, eines Bubble-Tees, eines Regenbogens und eines Blitz-Symbols), -- auf der eigentlichen Schauseite /Vorderseite mit einer Klebeschicht versehen und mit einer klarsichtigen Folie abgedeckt sowie mit verschiedenen, aufgedruckten Buchstaben gekennzeichnet (z.B. F= rot, G = orange, etc.), - einer großen Anzahl von halbrunden, verschiedenfarbigen Kunststoffsteinen, welche nach Farben sortiert in einfachen Kunststoffbeuteln verpackt sind, - einer annähernd sechseckigen, geriffelten Kunststoffschale, - einem ca. 12 , 5 cm langen Stift zum Applizieren, - einem quadratischen Wachspad, - vier kleinen Karabinerverschlüssen aus unedlem Metall, in verschiedenen Farben lackiert, die mit einer Aufhängeschlaufe (ebenfalls aus unedlem Metall) an der Unterseite versehen sind, - fünf ca. 9 cm langen sog. Kugelketten aus unedlem Metall, in verschiedenen Farben lackiert. Die Waren sind gemeinsam in einer bunt bedruckten Pappschachtel für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Kunststoffsteine werden mit Hilfe des Stifts, dessen Spitze zunächst auf das Wachspad gedrückt wird, auf die entsprechend gekennzeichneten Nummern der Anhänger geklebt. Die fertigen Anhänger können dann z.B. auf eine Kugelkette gezogen werden, die ggf. noch mit einem Karabinerverschluss bestückt wird oder die Anhänger werden z.B. lediglich an einem Band (nicht Gegenstand der vZTA) befestigt. Das Set dient insbesondere Kindern zur Unterhaltung und Zerstreuung und besitzt auf Grund der dafür speziell zusammengestellten Waren in der Gesamtheit Spielzeugcharakter. Zolltarifrechtlich liegt "Spielzeug, aufgemacht in einer Aufmachung" vor.
Bei der durch ein Warenmuster veranschaulichten Ware handelt es sich um ein sog. "Fashion Diamond Setting Sticker - Diamond Painting Set", bestehend aus - fünf sog. Stickerbögen, jeweils mit zwei bunten Motiven bedruckt, deren Farbgebung zusätzlich mit verschiedenen Buchstaben gekennzeichnet ist (z.B. E = gelb, G = rot, etc.), -- auf der Vorderseite mit einer Klebeschicht versehen und mit einer klarsichtigen Folie abgedeckt, -- auf der Rückseite ebenfalls selbstklebend ausgerüstet und mit einem Schutzpapier versehen, - einer großen Anzahl von halbrunden, verschiedenfarbigen Kunststoffsteinen (insgesamt 14 g), welche nach Farben und Nummern sortiert in einfachen Kunststoffbeuteln verpackt sind, - einer annähernd sechseckigen, geriffelten Kunststoffschale, - einem ca. 12 , 5 cm langen Stift zum Applizieren, - einem quadratischen Wachspad. Die Waren sind gemeinsam in einer bunt bedruckten Pappschachtel für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Kunststoffsteine werden mit Hilfe des Stifts, dessen Spitze zunächst auf das Wachspad gedrückt wird, auf die Stickerbilder entsprechend der gekennzeichneten Nummern geklebt. Die Motive werden anschließend durch Zerschneiden voneinander getrennt. Die fertigen Strasssticker können anschließend beliebig zur Verzierung von verschiedenen Gegenständen (Heften, Briefpapier, Schachteln u.a.) verwendet werden. Das Set dient Personen (Erwachsenen und Kindern) zur Unterhaltung und Zerstreuung und besitzt auf Grund der dafür speziell zusammengestellten Waren in der Gesamtheit Spielzeugcharakter. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Spielzeug, aufgemacht in einer Aufmachung" eingereiht.
Bei der durch ein Warenmuster veranschaulichten Ware handelt es sich um ein sog. "Diamond Painting Set", bestehend aus - drei unterschiedlich geformten Zuschnitten aus Kunststoff, -- auf der Vorderseite jeweils farbig mit einem stilisierten Motiv (Einhorn, Meerjungfrau, Hase) bedruckt, -- mit einzelnen Kästchen versehen, die mit Zahlen bedruckt sind, -- auf der Vorderseite mit einer Klebeschicht versehen und mit einer klarsichtigen Folie abgedeckt, -- am oberen Ende jeweils mit einer Lochung ausgestattet, - einer großen Anzahl von halbrunden, verschiedenfarbigen Kunststoffsteinen, welche nach Farben und Nummern sortiert in einfachen Kunststoffbeuteln verpackt sind, - einer annähernd rechteckigen, geriffelten Kunststoffschale, - einem ca. 12 cm langen Stift zum Applizieren, - einem quadratischen Wachsplättchen (Seitenlänge ca. 2 cm), - drei Schlüsselringen mit Öse aus unedlem Metall. Die Waren sind gemeinsam in einem Polybeutel mit Pappaufhänger für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Kunststoffsteine werden mit Hilfe des Stifts auf die Kunststoffzuschnitte entsprechend der gekennzeichneten Nummern geklebt. Im Anschluss wird jeweils ein Schlüsselring am Kunststoffzuschnitt befestigt. Das Set dient Personen (Erwachsenen und Kindern) zur Unterhaltung und Zerstreuung (kreatives Herstellen von Schlüsselanhängern) und besitzt auf Grund der dafür speziell zusammengestellten Waren in der Gesamtheit Spielzeugcharakter. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Spielzeug, aufgemacht in einer Aufmachung" eingereiht.
Bei der durch ein Warenmuster veranschaulichten Ware handelt es sich um ein sog. "Diamond Painting Set", bestehend aus - einer quadratischen, ca. 16 , 8 x 16 , 8 cm großen Leinwand -- auf der Vorderseite farbig mit einem stilisierten Tiermotiv (Katze mit Melonenstück) bedruckt, -- mit einzelnen Kästchen versehen, die mit Zahlen bedruckt sind, -- auf der Vorderseite mit einer Klebeschicht versehen und mit einer klarsichtigen Folie abgedeckt, - einem passgenauen Bilderrahmen aus Kunststoff, - einer großen Anzahl von halbrunden, verschiedenfarbigen Kunststoffsteinen, welche nach Farben und Nummern sortiert in einfachen Kunststoffbeuteln verpackt sind, - einer annähernd rechteckigen, geriffelten Kunststoffschale, - einem ca. 12 cm langen Stift zum Applizieren, - einem Klebestoff. Die Waren sind gemeinsam in einem Polybeutel mit Pappaufhänger für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Kunststoffsteine werden mit Hilfe des Stifts, dessen Spitze in den Klebestoff getaucht wird, auf die Leinwand entsprechend der gekennzeichneten Nummern geklebt. Das Set dient Personen (Erwachsenen und Kindern) zur Unterhaltung und Zerstreuung und besitzt auf Grund der dafür speziell zusammengestellten Waren in der Gesamtheit Spielzeugcharakter. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Spielzeug, aufgemacht in einer Aufmachung" eingereiht.
Einordnung im Zolltarif
- 95SPIELZEUG, SPIELE, UNTERHALTUNGSARTIKEL UND SPORTGERÄTE; TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
- 9503Dreiräder, Roller, Autos mit Tretwerk und ähnliche Spielfahrzeuge; Puppenwagen; Puppen; anderes Spielzeug; maßstabgetreu verkleinerte Modelle und ähnliche Modelle zur Unterhaltung, auch mit Antrieb; Puzzles aller Art
- 9503.00Dreiräder, Roller, Autos mit Tretwerk und ähnliche Spielfahrzeuge; Puppenwagen; Puppen; anderes Spielzeug; maßstabgetreu verkleinerte Modelle und ähnliche Modelle zur Unterhaltung, auch mit Antrieb; Puzzles aller Art
- 9503.00.70anderes Spielzeug, aufgemacht in Zusammenstellungen oder Aufmachungen
- 9503.00.70.00Dreiräder, anderes Spielzeug, aufgemacht in Zusammenstellungen oder Aufmachungen
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9503.00.70.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 4,7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Position 9503 00: Bei der Unterscheidung zwischen Spielzeug, das Menschen darstellt und Spielzeug, das Tiere oder nicht menschliche Wesen darstellt, finden folgende Merkmale keine Berücksichtigung: - Farbe (z. B. verleiht eine lila oder grüne Hautfarbe der Ware nicht den Charakter eines nicht menschlichen Wesens) und - Hintergrund der Charaktere, dargestellt durch sie selbst oder ihre Fähigkeiten und Begabungen (z. B. ihr Geburtsort oder ihre Fähigkeit zu fliegen). Trägt eine Spielzeugfigur eine Maske (z. B. auch mit tierischen Ohren), bei der große oder erkennbare Teile des menschlichen Gesichts sichtbar oder identifizierbar sind, oder sind nach Abnehmen der Maske menschliche Züge erkennbar, gilt die Figur als Spielzeug, das einen Menschen darstellt. Hierher gehören z. B.: 1. aufblasbare Artikel in verschiedenen Formen und Größen, die für das Spielen im Wasser bestimmt sind, z. B. …
Zu Unterposition 9503 00: 1. Mini-Fahrzeuge, Ein- oder Zweisitzer, mit einer Karosserie aus Polyethylen hoher Dichte, auf einem Röhrenfahrgestell. Die Fahrzeuge werden mit Hilfe eines Viertakt- Kolbenverbrennungsmotors und einer stufenlosen Kraftübertragung mechanisch angetrieben. Sie sind ausgestattet mit einer eingebauten Bremse für die Hinterachse oder einer hydraulischen Scheibenbremse. Sie haben einen Hinterradkettenantrieb für ein Hinterrad oder für beide Hinterräder. Die maximale Nutzlast beträgt 200 kg und die Höchstgeschwindigkeit etwa 20 km/h. Die Fahrzeuge sind dazu bestimmt, von Kindern oder Jugendlichen benutzt zu werden, um mit Vergnügen die Straßenverkehrsordnung zu erlernen und Fahrtüchtigkeit zu erwerben. Sie werden unter Aufsicht auf Verkehrsübungsplätzen benutzt. 2. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 441/91 der Kommission vom 25. Februar 1991 (ABl. EG Nr. L 52/91) (RV 441/91), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1) und Durchführungsverordnung (EU) Nr. 41/2013 der Kommission vom 17. Januar 2013 (ABl. EU Nr. L 18/1) (RV L 41/13) Eine Kunststoffpuppe mit beweglichen Gliedmaßen, 140 mm groß, deren Oberkörper aus durchsichtigem Kunststoff besteht und mit etwa 10 g kleiner Saccharose enthaltender Süßigkeiten gefüllt ist, die durch eine Öffnung unter der Gürtelschnalle der Puppe entnommen werden können. Unterposition 9503 00 21 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 4 zu Kapitel 95 sowie dem Wortlaut der KN-Codes 9503 00 und 9503 00 21. …
Änderung der Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur vom 31.07.2026 (ABl C/2026/4225) bei den Positionen 9503 und 9505. (Stand: 05.08.2026)
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Welche Zolltarifnummer hat Diamond Painting?
In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Diamond Painting überwiegend in 9503.00.70.00 eingereiht: Dreiräder, anderes Spielzeug, aufgemacht in Zusammenstellungen oder Aufmachungen. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.
Wie hoch ist der Zollsatz für Diamond Painting?
Auf 9503.00.70.00 liegt ein Drittlandszollsatz von 4,7 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gilt für Diamond Painting?
Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 950300. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.
Worauf beruht diese Angabe?
Auf 6 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, die dieses Stichwort führen. 83 Prozent davon wurden in 9503.00.70.00 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.
Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?
Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.
Eine Ware beantwortet. Und die anderen dreißigtausend?
Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen zu jeder Entscheidung, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.