Einreihung

Zolltarifnummer für Digital-Analog-Umsetzer: 8543.70.90

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Digital-Analog-Umsetzer wird in der Regel in die Zolltarifnummer 8543.70.90 eingereiht: Elektrische Maschinen, andere.

Grundlage sind 6 verbindliche Zolltarifauskünfte, in denen die Zollverwaltung dieses Stichwort vergeben hat. 83 Prozent davon führen auf 8543.70.90.

Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Digital-Analog-Umsetzer aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.

Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.

Zolltarifnummer
8543.70.90
Drittlandszoll
Siehe Unterteilung
vZTA-Grundlage
6
Übereinstimmung
83 %

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI26763/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-07-26

6-Kanal-Mixer mit USB-Interface (Abbildung siehe Anlage), - aus mit Soundprozessor, A/D- und D/A-Signalwandler, Verstärker und weiteren Bauelementen bestückten gedruckten Schaltungen in einem Pultgehäuse (Abmessungen HxBxT: 47 x 186 x 215 mm) mit Drehreglern, Bedienelementen, LED-Statusanzeigen, USB-Schnittstelle, Audioein- und -ausgängen, mit bei- gelegtem Netzteil, - zum Anschluss von Instrumenten, Mikrofonen und Audiogeräten über die USB- Schnittstelle an einen Computer sowie zum Mischen und Bearbeiten von Audiosignalen aus sechs Eingangskanälen im Stand-Alone-Betrieb - ohne kennzeichnende Haupttätigkeit -, - zusammen mit Beipack (USB-Kabel, Software) in gemeinsamer Verkaufs- umschließung. Der Mixer mit USB-Interface bestimmt den Charakter des Ganzen. "Elektrisches Gerät mit eigener Funktion, in Kapitel 85 anderweit weder genannt noch inbegriffen, nicht von den Unterpositionen (KN) 8543 10 00 bis 8543 70 60 erfasst (Kombination aus Audiointerface und Audiobearbeitungsgerät - ohne kenn- zeichnende Haupttätigkeit -, in funktioneller Einheit mit Netzteil, in Warenzusammen- stellung mit nicht charakterbestimmendem Beipack in Aufmachung für den Einzelverkauf)"

DEBTI26764/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-07-26

8-Kanal-Mixer mit USB-Interface (Abbildung siehe Anlage), - aus mit Soundprozessor, A/D- und D/A-Signalwandler und weiteren Bau- elementen bestückten gedruckten Schaltungen in einem Rackgehäuse mit LED-Statusanzeige, USB-Schnittstelle und Audioein- und -ausgängen, - zum Anschluss von Instrumenten, Mikrofonen und Audiogeräten über die USB-Schnittstelle an einen Computer sowie zum Mischen und Bearbeiten von Audiosignalen aus acht Eingangskanälen im Stand-Alone-Betrieb - ohne kennzeichnende Haupttätigkeit -, - zusammen mit Beipack (Netzkabel, Euroblockstecker, Montagezubehör, Bedienungs- anleitung) in gemeinsamer Verkaufsumschließung. Der Mixer mit USB-Interface bestimmt den Charakter des Ganzen. "Elektrisches Gerät mit eigener Funktion, in Kapitel 85 anderweit weder genannt noch inbegriffen, nicht von den Unterpositionen (KN) 8543 10 00 bis 8543 70 60 erfasst (Kombination aus Audiointerface und Audiobearbeitungsgerät - ohne kenn- zeichnende Haupttätigkeit -, in Warenzusammenstellung mit nicht charakter- bestimmendem Beipack in Aufmachung für den Einzelverkauf)"

DEBTI5129/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-03-15

Digital-Analog-Wandler (Abbildung siehe Anlage) - aus einer mit integrierten Schaltungen und weiteren Bauelementen bestückten gedruckten Schaltung (77 x 34 mm), - zum Umwandeln von eingehenden digitalen XY2-100 Signalen in analoge Scannerpositionssignale für konventionelle analoge Scannerköpfe. "Elektrisches Gerät mit eigener Funktion, in Kapitel 85 anderweit weder genannt noch inbegriffen, nicht von den Unterpositionen (KN) 8543 1000 bis 8543 7060 erfasst - Digital-Analog-Wandler"

DEBTI31553/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-01-11

Digital-Analog-Konverter 4-Kanal-Ausgangskarte (Abbildung siehe Anlage) - aus einer mit Digital-Analog-Wandler sowie weiteren aktiven und passiven Bauteilen bestückten gedruckten Schaltung mit Frontblende und vier analogen Ausgangsschnittstellen (ausgestaltet als 3 , 81-mm-Klemmleiste), - zum Einbau in Audiomatritzen (nicht Gegenstand der Auskunft) zum Umwandeln digitaler Audiosignale in analoge Ausgangssignale für vier Ausgangskanäle mit Pegelanpassung pro Kanal. "Elektrisches Gerät mit eigener Funktion, in Kapitel 85 anderweit weder genannt noch inbegriffen, nicht von den Unterpositionen (KN) 8543 10 00 bis 8543 70 60 erfasst"

DEBTI32157/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-12-14

Digitaler Zonenmanager für Lautsprecherkreise (Abbildung siehe Anlage) - aus digitalem Signalprozessor zur Audiosignalverarbeitung mit D/A-Wandler und Steuermodul mit Fehlerrelais in einem 19“-Rackgehäuse mit 4 Audioeingängen (Dante), 4 Audioausgängen, Sensoreingängen und 2 Ethernet-Schnittstellen, - zur Audiosignalbearbeitung (Equalizer, Filter, Entzerrer), zum Verteilen von Audio- signalen auf 4 Lautsprecherkreise, zur Überwachung der angeschlossenen Verstärker und Lautsprecherkreise und Umschalten im Havariefall sowie zum Empfangen, Konvertieren und Senden von Audiosignalen und anderen Daten in einem kabel- gebundenen Netzwerk - ohne kennzeichnende Haupttätigkeit -. „Elektrisches Gerät mit eigener Funktion, in Kapitel 85 anderweit weder genannt noch inbegriffen, nicht von den Unterpositionen (KN) 8543 1000 bis 8543 7060 erfasst (Kombination aus Audiosignalbearbeitungsgerät, Steuerung und Telekommunikationsgerät - ohne kennzeichnende Haupttätigkeit -)

Einordnung im Zolltarif

  1. 85ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE
  2. 8543Elektrische Maschinen, Apparate und Geräte, mit eigener Funktion, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen
  3. 8543.70andere Maschinen, Apparate und Geräte
  4. 8543.70.90Elektrische Maschinen, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8543.70.90

HS-Code8543.706 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code8543.70.908 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Schweiz0 %Tariff preference
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

AusfuhrgenehmigungExport authorization: alle BestimmungsländerExport authorization: alle Bestimmungsländer
Mögliche Dual-Use-Listenpositionen

Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.

  • 0B001iPlant for the separation of isotopes of "natural uranium", "depleted uranium" or "special fissile materials", and specially designed or prepared equipment and components therefor, as follows:
  • 0B001jPlant for the separation of isotopes of "natural uranium", "depleted uranium" or "special fissile materials", and specially designed or prepared equipment and components therefor, as follows:
  • 1B225Electrolytic cells for fluorine production with an output capacity greater than 250 g of fluorine per hour.
  • 1B233cLithium isotope separation facilities or plants, and systems and equipment therefor, as follows:
  • 1B233dLithium isotope separation facilities or plants, and systems and equipment therefor, as follows:
  • 1B235Target assemblies and components for the production of tritium as follows:
  • 2B005Equipment specially designed for the deposition, processing and in-process control of inorganic overlays, coatings and surface modifications, as follows, for substrates specified in column 2, by processes shown in column 1 in the Table following 2E003.f., and specially designed automated handling, positioning, manipulation and control components therefor:
  • 2B227dVacuum or other controlled atmosphere metallurgical melting and casting furnaces and related equipment as follows:

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 8543

Zu Unterposition 8543 70 90: Hierher gehören z. B.: (entfallen) 1. elektrostatische Vorrichtungen (z. B. für elektrostatische Gewebe-Beflockungsmaschinen); 2. elektroluminiszierende Vorrichtungen, im Allgemeinen in Form von Leuchtbändern, Leuchttafeln oder Leuchtplatten; 3. thermoelektrische Generatoren, bestehend aus einer Wärmebatterie mit einer gewissen Anzahl von Thermoelementen und einer Wärmequelle (z. B. Butangasheizung). Diese Generatoren erzeugen Gleichstrom durch den Seebeck-Effekt; 4. Entstörvorrichtungen für elektrostatische Aufladungen; 5. Entmagnetisierungsapparate; 6. Stoßgeneratoren; 7. Flugdaten-Digitalaufzeichner (Flugschreiber) in Form eines feuerfesten, bruchsicheren elektronischen Geräts zum fortlaufenden Aufzeichnen der spezifischen Flugleistungsdaten während des Fluges; 8. …

Pos. 8543

Zu Unterposition 8543 70: 1. Elektrolumineszierende Vorrichtungen, die im Allgemeinen in Form von Leuchtbändern, Leuchttafeln oder Leuchtplatten hergestellt werden und die im Wesentlichen bestehen aus: 1. einer elektrolumineszierenden, kristallinen Substanz (meistens Zinksulfid), die zwischen zwei Lagen aus elektrisch leitfähigen Stoffen angeordnet ist. Eine dieser Lagen besteht aus lichtdurchlässigem Material (Kunststoff oder Spezialglas); 2. elektrischen Anschlussstücken; 3. zwei gewöhnlich aus Kunststoff bestehenden Folien, die das Ganze wie ein Gehäuse umgeben und schützen. Diese Vorrichtungen, die beim Durchgang von Wechselstrom auf ihrer ganzen Oberfläche lumineszierend werden, sind für zahlreiche Verwendungszwecke geeignet: Hintergrundbeleuchtung, Dekoration, Signalgebung usw. 2. …

Pos. 8543

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 3272/94 der Kommission vom 27. Dezember 1994 (RV L 3272/94), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 936/1999 der Kommission vom 27. April 1999 1), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 3. Abzweigdose für Kabelfernsehanlagen, die aus einem mit Kabeleingängen und Anschlussklemmen versehenen Metallgehäuse (etwa 10 x 10 x 7 cm) besteht. Im Gehäuse befinden sich eine elektrische Schaltung mit mehreren elektrischen Bauelementen (z. B. Spulen, Transformatoren, Widerständen und Kondensatoren) sowie Anschlussstiften. Die Abzweigdose hat die Aufgabe, die den Fernsehgeräten durch das Kabel zugeführte Signalspannung herabzusetzen und mittels eines Filters die Versorgungsspannung der Verstärker ihnen gegenüber abzublocken. …

Pos. 8543

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Urteil des Europäischen Gerichtshofes (4. Kammer) vom 7. Juli 2005 Az.: C-304/04 und C-305/04 Aus den Gründen: Die Verordnungen (EG) Nr. 2086/97 der Kommission vom 4. November 1997 und Nr. 2261/98 der Kommission vom 26. Oktober 1998 zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 2558/97 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif sind ungültig, soweit sie Soundkarten für Computer wie die im Ausgangsverfahren streitigen in die Unterposition 8543 87 79 der Kombinierten Nomenklatur einreihen. Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 4. März 2015 in der Rechtssache C-547/13 zu der Frage, ob bestimmte medizinische Lasergeräte in die Positionen 9018 und 9019 einzureihen sind: Tenor Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Welche Zolltarifnummer hat Digital-Analog-Umsetzer?

In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Digital-Analog-Umsetzer überwiegend in 8543.70.90 eingereiht: Elektrische Maschinen, andere. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.

Wie hoch ist der Zollsatz für Digital-Analog-Umsetzer?

Für 8543.70.90 ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt. Der Satz ergibt sich aus der darunter liegenden anmeldefähigen Warennummer.

Welcher HS-Code gilt für Digital-Analog-Umsetzer?

Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 854370. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.

Worauf beruht diese Angabe?

Auf 6 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, die dieses Stichwort führen. 83 Prozent davon wurden in 8543.70.90 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.

Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?

Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.

Die vollständige Auskunft zu dieser Nummer

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