Zolltarifnummer für Digitale Verarbeitungseinheit: 8471.50.00
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Digitale Verarbeitungseinheit wird in der Regel in die Zolltarifnummer 8471.50.00 eingereiht: Verarbeitungseinheiten (ausgenommen solche der Unterposition 8471 41 oder 8471 49), auch wenn sie eine oder zwei der Einheitenarten Speichereinheiten, Eingabeeinheiten, Ausgabeeinheiten in einem gemeinsamen Gehäuse enthalten. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %.
Grundlage sind 26 verbindliche Zolltarifauskünfte, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 100 Prozent davon führen auf 8471.50.00.
Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Digitale Verarbeitungseinheit aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.
Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.
- Zolltarifnummer
- 8471.50.00
- Drittlandszoll
- 0 %
- vZTA-Grundlage
- 26
- Übereinstimmung
- 100 %
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Digitale Verarbeitungseinheit, - aus einer mit Prozessormodul 80386-33MHz, 8 MB Arbeitsspeicher, 10 MB Flash-Speicher, und passiven und aktiven Bauelementen bestückten Leiterplatte in Form einer gedruckten Schaltung mit Leiterbahnen und Kontakten (Platine), in einem gemeinsamen Gehäuse mit zwei RS232 Schnittstellen, - mit ausreichender Speicherkapazität für Programme und Daten, frei programmierbar nach Benutzeranforderungen, zur Durchführung von Rechenoperationen nach Benutzeranweisungen und mit logischer Entscheidungsfähigkeit, - von der hauptsächlich in automatischen Datenverarbeitungssystemen verwendeten Art und in der Lage, Daten in einer vom System verwendbaren Form zu empfangen oder zu liefern.
Digitale Verarbeitungseinheit, - aus einer mit Prozessormodul 80386-33MHz, 8 MB Arbeitsspeicher, 10 MB Flash-Speicher, und passiven und aktiven Bauelementen bestückten Leiterplatte in Form einer gedruckten Schaltung mit Leiterbahnen und Kontakten, (Platine), in einem gemeinsamen Gehäuse mit zwei RS232 Schnittstellen, - mit ausreichender Speicherkapazität für Programme und Daten, frei programmierbar nach Benutzeranforderungen, zur Durchführung von Rechenoperationen nach Benutzeranweisungen und mit logischer Entscheidungsfähigkeit, - von der hauptsächlich in automatischen Datenverarbeitungssystemen verwendeten Art und in der Lage, Daten in einer vom System verwendbaren Form zu empfangen oder zu liefern.
Digitale Verarbeitungseinheit - aus einer Prozessorplatine mit Prozessor, Speicher-, Ein- und Ausgabe- sowie Controller- Bausteinen in einem Gehäuse (Abmessungen: 163 x 104 x 54 mm) mit Anschlussbuchsen für Ethernet-, PS/2-, USB-, RS-232-, VGA- und S-Video-Anschluss, Aufnahmeschacht für Compact-Flash-Speicherkarten sowie Status-LED, - mit ausreichender Speicherkapazität für Programme und Daten, frei programmierbar nach Benutzeranforderungen, zur Durchführung von Rechenoperationen nach Benutzeran- weisungen und mit logischer Entscheidungsfähigkeit, - von der hauptsächlich in automatischen Datenverarbeitungssystemen verwendeten Art und in der Lage, Daten in einer vom System verwendbaren Form zu empfangen und zu liefern. "Digitale Verarbeitungseinheit einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine"
Digitale Verarbeitungseinheit - aus einer mit 933 MHz-Prozessor, Cache- und BIOS-Speicher, Schnittstellen-Controller, Gigabit Ethernet-Controller und weiteren Bauelementen bestückten gedruckten Schaltung (Abmessungen: 74 x 149 x 6,5 mm) mit Frontblende und 3 Anschlussleisten, - mit ausreichender Speicherkapazität für Programme und Daten, frei programmierbar nach Benutzeranforderungen, zur Durchführung von Rechenoperationen nach Benutzeran- weisungen und mit logischer Entscheidungsfähigkeit, - von der hauptsächlich in automatischen Datenverarbeitungssystemen verwendeten Art und in der Lage, Daten in einer vom System verwendbaren Form zu empfangen und zu liefern. "Digitale Verarbeitungseinheit einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine"
Digitale Verarbeitungseinheit - aus einer mit Prozessor mit Lüfter, Ein- und Ausgabe- sowie Controller-Bausteinen bestückten gedruckten Schaltung mit diversen Anschlüssen, - zur Verwendung als digitale Verarbeitungseinheit für automatische Datenverarbeitungs- maschinen nach Ausstattung mit Arbeitsspeicher, - mit ausreichender Speicherkapazität für Programme und Daten, frei programmierbar nach Benutzeranforderungen, zur Durchführung von Rechenoperationen nach Benutzeranwei- sungen und mit logischer Entscheidungsfähigkeit, - von der hauptsächlich in automatischen Datenverarbeitungssystemen verwendeten Art und in der Lage, Daten in einer vom System verwendbaren Form zu empfangen oder zu liefern. "Unvollständige digitale Verarbeitungseinheit für automatische Datenverarbeitungsmaschinen"
Digitale Verarbeitungseinheit - aus einer mit Prozessor mit Lüfter, Ein- und Ausgabe- sowie Controller-Bausteinen bestückten gedruckten Schaltung mit diversen Anschlüssen, - zur Verwendung als digitale Verarbeitungseinheit für automatische Datenverarbeitungs- maschinen nach Ausstattung mit Arbeitsspeicher, - mit ausreichender Speicherkapazität für Programme und Daten, frei programmierbar nach Benutzeranforderungen, zur Durchführung von Rechenoperationen nach Benutzeranwei- sungen und mit logischer Entscheidungsfähigkeit, - von der hauptsächlich in automatischen Datenverarbeitungssystemen verwendeten Art und in der Lage, Daten in einer vom System verwendbaren Form zu empfangen oder zu liefern. "Unvollständige digitale Verarbeitungseinheit für automatische Datenverarbeitungsmaschinen"
Digitale Verarbeitungseinheit - aus einer mit Prozessor mit Lüfter, Ein- und Ausgabe- sowie Controller-Bausteinen bestückten gedruckten Schaltung mit diversen Anschlüssen, - zur Verwendung als digitale Verarbeitungseinheit für automatische Datenverarbeitungs- maschinen nach Ausstattung mit Arbeitsspeicher, - mit ausreichender Speicherkapazität für Programme und Daten, frei programmierbar nach Benutzeranforderungen, zur Durchführung von Rechenoperationen nach Benutzeranwei- sungen und mit logischer Entscheidungsfähigkeit, - von der hauptsächlich in automatischen Datenverarbeitungssystemen verwendeten Art und in der Lage, Daten in einer vom System verwendbaren Form zu empfangen oder zu liefern. "Unvollständige digitale Verarbeitungseinheit für automatische Datenverarbeitungsmaschinen"
Digitale Verarbeitungseinheit - aus einer mit Prozessor mit Lüfter, Ein- und Ausgabe- sowie Controller-Bausteinen bestückten gedruckten Schaltung mit diversen Anschlüssen, - zur Verwendung als digitale Verarbeitungseinheit für automatische Datenverarbeitungs- maschinen nach Ausstattung mit Arbeitsspeicher, - mit ausreichender Speicherkapazität für Programme und Daten, frei programmierbar nach Benutzeranforderungen, zur Durchführung von Rechenoperationen nach Benutzeranwei- sungen und mit logischer Entscheidungsfähigkeit, - von der hauptsächlich in automatischen Datenverarbeitungssystemen verwendeten Art und in der Lage, Daten in einer vom System verwendbaren Form zu empfangen oder zu liefern. "Unvollständige digitale Verarbeitungseinheit für automatische Datenverarbeitungsmaschinen"
Einordnung im Zolltarif
- 84KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON
- 8471Automatische Datenverarbeitungsmaschinen und ihre Einheiten; magnetische oder optische Leser, Maschinen zum Aufzeichnen von Daten auf Datenträger in codierter Form und Maschinen zum Verarbeiten solcher Daten, anderweit weder genannt noch inbegriffen
- 8471.50Verarbeitungseinheiten (ausgenommen solche der Unterposition 8471 41 oder 8471 49), auch wenn sie eine oder zwei der Einheitenarten Speichereinheiten, Eingabeeinheiten, Ausgabeeinheiten in einem gemeinsamen Gehäuse enthalten
- 8471.50.00Verarbeitungseinheiten (ausgenommen solche der Unterposition 8471 41 oder 8471 49), auch wenn sie eine oder zwei der Einheitenarten Speichereinheiten, Eingabeeinheiten, Ausgabeeinheiten in einem gemeinsamen Gehäuse enthalten
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8471.50.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Regelungen zu dieser Zolltarifnummer
Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.
Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.
- 3A002hGeneral purpose "electronic assemblies", modules and equipment, as follows:
- 3A502General purpose "electronic assemblies", modules and equipment, as follows:
- 4A001Electronic computers and related equipment, having any of the following and "electronic assemblies" and specially designed components therefor:
- 4A003b"Digital computers", "electronic assemblies", and related equipment therefor, as follows and specially designed components therefor:
- 4A004Computers as follows and specially designed related equipment, "electronic assemblies" and components therefor:
- 4A005Systems, equipment, and components therefor, specially designed or modified for the generation, command and control, or delivery of "intrusion software".
- 4A101Analogue computers, "digital computers" or digital differential analysers, other than those specified in 4A001.a.1., which are ruggedized and designed or modified for use in space launch vehicles specified in 9A004 or sounding rockets specified in 9A104.
- 4A102Hybrid computers specially designed for modelling, simulation or design integration of space launch vehicles specified in 9A004 or sounding rockets specified in 9A104.
Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 754/94 der Kommission vom 30. März 1994 (RV L 754/94), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 936/1999 der Kommission vom 27. April 1999, geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 1. Die als Grafiktablett oder Digitalisierbrett bezeichnete Ware besteht aus einem flachen Kunststoffgehäuse, in dem sich elektronische und elektrische Bauelemente wie Prozessoren, gedruckte Schaltungen und Schnittstellenschaltungen befinden. Die quadratische Oberfläche des Gerätes, deren aktiver Bereich etwa 28 x 28 cm beträgt, ist mit einem Menü-Overlay versehen. Das Tablett ist mit einem Abtaststift ausgestattet und wird über ein Kabel unmittelbar an die Zentraleinheit einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine angeschlossen. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Urteil des Europäischen Gerichtshofes (4. Kammer) vom 7. Juli 2005 Az.: C-304/04 und C-305/04 Aus den Gründen: Die Verordnungen (EG) Nr. 2086/97 der Kommission vom 4. November 1997 und Nr. 2261/98 der Kommission vom 26. Oktober 1998 zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 2558/97 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif sind ungültig, soweit sie Soundkarten für Computer wie die im Ausgangsverfahren streitigen in die Unterposition 8543 8779 der Kombinierten Nomenklatur einreihen. Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 26. Oktober 2006 in der Rechtssache C-250/05 zu Tintenkartuschen („Printer Cartridges“): Orientierungssatz Isoliert betrachtet ist die für das Funktionieren des Druckers unerlässliche Tintenkartusche ein Teil des Druckers im Sinne der Unterposition 8473 30 90. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national (entfallen) bis Auszug aus dem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 13. Dezember 2011, Rechtssache VII R 70/10 Einreihung von sog. „Embedded Modules“ in die Kombinierte Nomenklatur Leitsatz (RN 7, RN 9, RN 12, RN 17): Ein als Embedded Module bezeichneter elektronischer Rechner in Gestalt einer gedruckten Schaltung im sog. ETX-Standard, der mit Prozessor, Chipsatz sowie weiteren aktiven und passiven Bauelementen versehen ist und der u.a. über vier ETX-Schnittstellen-anschlüsse, einen Stecksockel für ein DDR-SDRAM Speichermodul, zwei ATA-Anschlüsse für eine Festplatte sowie einen 2 Megabyte Flashspeicher verfügt, ist als Einheit einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine in die Unterpos. 8471 50 00 KN einzureihen. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Bereich Mechanik/Verschiedenes (455. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 2. bis 4. Juli 2008): DVD-Laufwerke und DVD-Player DVD-Laufwerke von der ausschließlich oder hauptsächlich in Verbindung mit einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine verwendeten Art, sind in die Position 8471 in Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur und Anmerkung 5 (C) zu Kapitel 84 einzureihen. DVD-Player, die entwickelt wurden, um für die Videowiedergabe auf Fernsehgeräten oder Monitoren verwendet zu werden, sind in die Position 8521 in Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur einzureihen. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Welche Zolltarifnummer hat Digitale Verarbeitungseinheit?
In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Digitale Verarbeitungseinheit überwiegend in 8471.50.00 eingereiht: Verarbeitungseinheiten (ausgenommen solche der Unterposition 8471 41 oder 8471 49), auch wenn sie eine oder zwei der Einheitenarten Speichereinheiten, Eingabeeinheiten, Ausgabeeinheiten in einem gemeinsamen Gehäuse enthalten. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.
Wie hoch ist der Zollsatz für Digitale Verarbeitungseinheit?
Auf 8471.50.00 liegt ein Drittlandszollsatz von 0 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gilt für Digitale Verarbeitungseinheit?
Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 847150. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.
Worauf beruht diese Angabe?
Auf 26 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 100 Prozent davon wurden in 8471.50.00 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.
Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?
Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.
Eine Ware beantwortet. Und die anderen dreißigtausend?
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