Zolltarifnummer für Digitaler Videorekorder: 8521.90.00
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Digitaler Videorekorder wird in der Regel in die Zolltarifnummer 8521.90.00 eingereiht: Videogeräte zur Bild- und Tonaufzeichnung oder -wiedergabe, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %.
Grundlage sind 7 verbindliche Zolltarifauskünfte, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 100 Prozent davon führen auf 8521.90.00.
Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Digitaler Videorekorder aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.
Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.
- Zolltarifnummer
- 8521.90.00
- Drittlandszoll
- 0 %
- vZTA-Grundlage
- 7
- Übereinstimmung
- 100 %
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Digitaler Videorekorder - aus Audio-/Videosignalelektronik mit MPEG-Encoder, D/A-Wandler und Ethernet-Controller in einem Gehäuse (Abmessungen: 213,4 x 128,4 x 285 mm) mit Festplatteneinbauschacht, Ethernet- und USB-Schnittstellen, Audio- und Videoein- und -ausgängen, Abbildung siehe Anlage, - Festplatte nicht im Lieferumfang enthalten, - ohne Bewegungsmelderfunktion, - zur gesteuerten, komprimierten digitalen Aufzeichnung und gleichzeitigen Wiedergabe der von externen Kameras gelieferten Video- und Audiosignale, - zur Verwendung in Straßenbahnen bestimmt. "Unvollständiges Videogerät zur Bild- und Tonaufzeichnung und -wiedergabe, kein Magnet- bandgerät - digitaler Videorekorder ohne Festplatte"
Digitaler Videorekorder - aus Audio-/Videosignalelektronik mit MPEG-Decoder, D/A-Wandler und Ethernet-Controller in einem Gehäuse (Abmessungen: 430 x 96 x 430, 430 x 57 x 330 bzw. 320 x 59 x 247 mm) mit DVD-Brenner (modellabhängig), Bedienelementen, USB-Schnittstellen, Video- und Audioein- und -ausgängen, Alarmein- und -ausgängen und Ethernet-Schnittstelle sowie einer Fernbedienung inkl. Batterien, - zur gesteuerten, komprimierten digitalen Aufzeichnung und gleichzeitigen Wiedergabe der von bis zu 16 externen Kameras gelieferten Video- und Audiosignale - kennzeichnende Haupttätigkeit -, zur Steuerung angeschlossener Kameras und zum Empfangen von digi- talisierten Bild- und Tonsignalen (Fernsehsignale) innerhalb eines IP-Netzwerkes, - zusammen mit Beipack (Bedienungsanleitung, CD-ROM, Kabel, Montagematerial und Maus) in einer gemeinsamen Verkaufsumschließung. Der digitale Videorekorder bestimmt den Charakter des Ganzen. "Videogerät zur Bild- und Tonaufzeichnung und -wiedergabe, kein Magnetbandgerät (Kombi- nation aus Videogerät - kennzeichnende Haupttätigkeit -, Kamerasteuerung und Fernseh- empfangsgerät, in funktioneller Einheit mit Fernbedienung, in Warenzusammenstellung mit nicht charakterbestimmendem Beipack)"
Digitaler Videorekorder - aus Audio-/Videosignalelektronik mit MPEG-Encoder und A/D-Wandler und Ethernet-Controller in einem Gehäuse (Abmessungen: 102 x 216 x 150 mm) mit zwei Festplatteneinbauschächten, Bedienelementen, Ethernet- und USB-Schnittstellen, Audio- und Videoanschlüssen, über Kabel verbunden mit Netzteil, - noch nicht zusammengesetzt mit Festplattenspeicher, - zur gesteuerten, komprimierten digitalen Aufzeichnung und gleichzeitigen Wiedergabe der von externen Kameras gelieferten Video- und Audiosignale - kennzeichnende Haupttätigkeit -, zur Steuerung angeschlossener Kameras und zum Empfangen, Konvertieren und Senden von digitalisierten Bild- und Tonsignalen (Fernsehsignale) innerhalb eines IP-Netzwerkes, - zusammen mit Beipack (Kabel, Befestigungskit, Benutzerhandbuch, CD-ROM mit Software) in einer gemeinsamen Verkaufsumschließung. Das digitale Videogerät bestimmt den Charakter des Ganzen. "Videogerät zur Bild- und Tonaufzeichnung und -wiedergabe, kein Magnetbandgerät (Kombination aus Videogerät - kennzeichnende Haupttätigkeit -, Kamerasteuerung und Telekommunikationsgerät in einem Netzwerk, noch nicht zusammengesetzt mit Festplattenspeicher, in funktioneller Einheit mit Netzgerät, in Warenzusammenstellung mit nicht charakterbestimmendem Beipack)"
Digitaler Videorekorder - mit Signalelektronik, Einschub für SD-Speicherkarte und Funkempfangsmodul, Videoein- und -ausgang, Anzeige- und Bedienelementen, in einem Gehäuse mit noch nicht angebauter Antenne und separatem Netzteil, - zur digitalen Aufnahme, Speicherung und Wiedergabe von drahtlos oder über Kabel übermittelten Einzelbilder und Videosequenzen in verschiedenen einstellbaren Zeitintervallen oder bei Änderung des Bildinhaltes (Bewegungserkennung) - kennzeichnende Haupttätigkeit - und zum Empfang von Funksignalen, - zusammen mit Beipack (CCD-Funkfernsehkamera, Netzteil für Kamera, Videokabel und Bedienungsanleitung) in einer gemeinsamen Verkaufsverpackung. Die Kombination aus digitalem Videogerät und Funkempfangsgerät bestimmt den Charakter des Ganzen. "Videogerät zur Bild- und Tonaufzeichnung und -wiedergabe, kein Magnetbandgerät, kein Wiedergabegerät für Videobänder (Kombination aus Videogerät - kennzeichnende Haupttätigkeit - und Funkempfangsgerät, noch nicht zusammengebaut mit Antenne, in Funktionseinheit mit Netzgerät, in Warenzusammenstellung mit nicht charakter- bestimmendem Beipack)"
Digitaler Videorekorder - aus vier ATA-Festplattenlaufwerken, A/D-Wandler, Videokompressionselektronik (MPEG-2, MPEG-4) und Ethernet-Controller in einem Gehäuse mit Composite- und SDI-Videoeingängen sowie Audioeingang, - zur digitalen und komprimierten Bild- und Tonaufzeichnung (1-Kanal) auf Festplatten -kennzeichnende Haupttätigkeit- und zur Datenübertragung in einem lokalen Netzwerk, - als digitaler Langzeit-Audio-Videorekorder für das automatisierte Mitschneiden und Archivieren von Fernsehsendungen in Fernsehanstalten. "Videogerät zur Bild- und Tonaufzeichnung und -wiedergabe, kein Magnetbandgerät (Digitaler Videorekorder - kennzeichnende Haupttätigkeit - in Kombination mit Telekommunikations- gerät)"
Digitaler Videorekorder - aus einem Satellitenreceiver mit digitalem Tuner, Audio- und Videodecoder (MPEG2 Decoder), Demodulator, Prozessor, Speicherbausteinen und 80 GByte Festplatte in einem Gehäuse (370 x 60 x 262 mm) mit Aufnahmeschacht für Conditonal Access Module, Bedientasten, Status-LED und Kanalanzeige mit Antennen-, SCART-, Audio-, Video-, seriellem sowie optischem Audio-Anschluss und einer Fernbedienung (Abbildung siehe Anlage), - zum Empfangen, Aufzeichnen und Wiedergeben von digitalen Fernsehprogrammen (MPEG-komprimierte Bilder und Töne) auf Festplatte - kennzeichenende Haupttätigkeit und zum Dekomprimieren der MPEG-Daten, - zusammen mit Benutzerhandbuch. "Videogerät zur Bild- und Tonaufzeichnung, mit eingebautem Videotuner, kein Magnetbandgerät (Digitaler Videorekorder - kennzeichnende Haupttätigkeit, kombiniert mit MPEG-Decoder, in funktioneller Einheit mit Fernbedienung)"
Digitaler Videorekorder, - mit Videosignalelektronik, Einschub für ein Festplattenlaufwerk mit Firewire Schnittstelle, Anzeige- und Bedienelementen in einem Gehäuse (Abmessungen: 135 x 80 x 105 mm) mit zwei Firewire- und einem Gleichspannungsanschluss und Anschlusssteckern für einen Camcorder sowie einer drahtgebundenen Fernbedienung (Abbildung s. Anlage), - zum Aufzeichnen und Wiedergeben von digitalen Video- und Audiosignalen auf eine wechselbare Festplatte, zum Anbau an einen Camcorder oder als stand-alone Gerät betreibbar, - zusammen mit zusätzlicher Infrarot-Fernbedienung mit Batterien, Anschlusskabel, Adapterplatte, Dichtung und CD-ROM mit Bedienungsanleitung in einer gemeinsamen Verkaufsumschließung. Der Videorekorder bestimmt den Charakter des Ganzen. "Videogerät zur Bild- und Tonaufzeichnung und -wiedergabe, kein Magnetbandgerät (Warenzusammenstellung aus Videorekorder in Funktionseinheit mit Fernbedienung - charakterbestimmend - und Zubehör)"
Einordnung im Zolltarif
- 85ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE
- 8521Videogeräte zur Bild- und Tonaufzeichnung oder -wiedergabe, auch mit eingebautem Videotuner
- 8521.90andere
- 8521.90.00Videogeräte zur Bild- und Tonaufzeichnung oder -wiedergabe, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8521.90.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Schweiz | 0 % | Tariff preference |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Regelungen zu dieser Zolltarifnummer
Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.
Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.
- 3A002aGeneral purpose "electronic assemblies", modules and equipment, as follows:
- 3A002aGeneral purpose "electronic assemblies", modules and equipment, as follows:
Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) A) Aufzeichnungsgeräte und kombinierte Aufzeichnungs- und Wiedergabegeräte Diese Geräte können, wenn sie an eine Fernsehkamera oder ein Fernsehempfangsgerät angeschlossen werden, elektrische Impulse (analoge Signale) oder analoge Signale, die in digitale Signale (oder eine Kombination dieser Signale) gewandelt wurden, die den Bildern und dem Ton entsprechen, wie sie von der Fernsehkamera oder einem Fernsehempfangsgerät empfangen wurden, auf einen Träger aufzeichnen. Gewöhnlich werden die Bilder und der Ton auf demselben Träger gespeichert. Die Aufzeichnung kann magnetisch oder optisch erfolgen. Gewöhnlich werden Bänder oder Platten als Aufzeichnungsträger verwendet. …
Avise zum Harmonisierten System (AV) 1. DVD-Spieler (434 x 95 x 290 mm) mit einem MP3-Datei-Decoder. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6.
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 754/94 der Kommission vom 30. März 1994 (1)) (RV L 754/94): 4. Interaktives Multimedia-System in einem Gehäuse (43,8 x 31,75 x 9,4 cm), geeignet zur Wiedergabe von Ton-, Grafik-, Text- und Videoaufzeichnungen von einer Compact Disc (CD) auf einen Monitor, Kopfhörer oder auf Lautsprecher. Eine Infrarot-Fernbedienung für Audio- und Videofunktionen ist Teil des Systems. Mit entsprechendem Zubehör (z. B. Disc-Laufwerk, Tastatur und Maus) kann es als Personalcomputer genutzt werden. Das Gehäuse enthält folgende Bestandteile: - eine Platte mit gedruckten Schaltungen und einem digitalen Prozessor (CPU, 1 MB RAM und 512 KB ROM), einer Grafikkomponente, Videokomponente, Klangkomponente mit eigener CD-Audioeinheit und - einem CD-ROM-Antrieb (für Daten-, Klang- und Bildreproduktion von nur einer 5-Zoll-Compact-Disc). …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Beschluss des Europäischen Gerichtshofes (Achte Kammer) vom 9. Dezember 2010 in der Rechtssache C-193/10: Einreihung eines MP3/Media-Players Der EuGH hat über folgende Ware entschieden: RN 7 Nach den Feststellungen des vorlegenden Gerichts handelt es sich bei den im Ausgangsverfahren betroffenen Waren um eine in einem Verkaufskarton verpackte Warenzusammenstellung, die aus folgenden Teilen besteht: ¾ ein auf der Verkaufsverpackung als MP3/Media-Player bezeichnetes Gerät in einem Gehäuse von 90 mm Länge, 40 mm Breite und 8 mm Höhe. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Welche Zolltarifnummer hat Digitaler Videorekorder?
In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Digitaler Videorekorder überwiegend in 8521.90.00 eingereiht: Videogeräte zur Bild- und Tonaufzeichnung oder -wiedergabe, andere. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.
Wie hoch ist der Zollsatz für Digitaler Videorekorder?
Auf 8521.90.00 liegt ein Drittlandszollsatz von 0 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gilt für Digitaler Videorekorder?
Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 852190. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.
Worauf beruht diese Angabe?
Auf 7 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 100 Prozent davon wurden in 8521.90.00 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.
Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?
Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.
Eine Ware beantwortet. Und die anderen dreißigtausend?
Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen zu jeder Entscheidung, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.