Einreihung

Zolltarifnummer für Digitaler Videoüberwachungsrekorder: 8521.90.00

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Digitaler Videoüberwachungsrekorder wird in der Regel in die Zolltarifnummer 8521.90.00 eingereiht: Videogeräte zur Bild- und Tonaufzeichnung oder -wiedergabe, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %.

Grundlage sind 8 verbindliche Zolltarifauskünfte, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 100 Prozent davon führen auf 8521.90.00.

Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Digitaler Videoüberwachungsrekorder aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.

Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.

Zolltarifnummer
8521.90.00
Drittlandszoll
0 %
vZTA-Grundlage
8
Übereinstimmung
100 %

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DE13228/12-1Erteilt von DEGültig bis 2018-09-12

Digitaler Videoüberwachungsrekorder - aus Audio-/Videosignalelektronik mit Audio- und Video-Encoder/Decoder und Ethernet-Controller in einem Gehäuse (Abmessungen: 380 x 48 x 320 mm) mit Bedienelementen, Ethernet- und USB-Schnittstellen, Alarmein- und -ausgängen und Audio- und Videoanschlüssen sowie einer Fernbedienung und einem über Kabel anschließbaren Netzteil, - noch nicht mit Festplattenspeicher ausgestattet, - zur gesteuerten, komprimierten digitalen Aufzeichnung auf Festplattenspeicher oder USB-Speichermedium und gleichzeitigen Wiedergabe der von bis zu acht externen Kameras gelieferten Video- und Audiosignale - kenn- zeichnende Haupttätigkeit -, zur Steuerung angeschlossener Kameras und zum Empfangen und Senden von digitalisierten Bild- und Tonsignalen als MPEG-Transportstrom (Fernsehsignale) innerhalb eines IP-Netzwerkes, - zusammen mit Beipack (Batterien, Softwarepaket, USB-Maus) in einer gemeinsamen Verkaufsumschließung. Der digitale Videoüberwachungsrekorder bestimmt den Charakter des Ganzen. "Videogerät zur Bild- und Tonaufzeichnung und -wiedergabe, kein Magnetbandgerät (Kombination aus Videogerät - kennzeichnende Haupttätigkeit -, Kamerasteuerung und Fernsehsender/-empfänger, in funktioneller Einheit mit Fernbedienung und Netzteil, in Warenzusammenstellung mit nicht charakterbestimmendem Beipack)"

DE13223/12-1Erteilt von DEGültig bis 2018-09-12

Digitaler Videoüberwachungsrekorder - aus Audio-/Videosignalelektronik mit Audio- und Video-Encoder/Decoder und Ethernet-Controller in einem Gehäuse mit Bedienelementen, Ethernet- und USB-Schnittstellen, Alarmein- und -ausgängen und Audio- und Videoanschlüssen sowie einer Fernbedienung und einem über Kabel anschließbaren Netzteil, Abbildung siehe Anlage, - noch nicht mit Festplattenspeicher ausgestattet, - zur gesteuerten, komprimierten digitalen Aufzeichnung auf Festplattenspeicher oder USB-Speichermedium und gleichzeitigen Wiedergabe der von bis zu vier externen Kameras gelieferten Video- und Audiosignale - kenn- zeichnende Haupttätigkeit -, zur Steuerung angeschlossener Kameras und zum Empfangen und Senden von digitalisierten Bild- und Tonsignalen als MPEG-Transportstrom (Fernsehsignale) innerhalb eines IP-Netzwerkes, - zusammen mit Beipack (Batterien, Softwarepaket, USB-Maus) in einer gemeinsamen Verkaufsumschließung. Der digitale Videoüberwachungsrekorder bestimmt den Charakter des Ganzen. "Videogerät zur Bild- und Tonaufzeichnung und -wiedergabe, kein Magnetbandgerät (Kombination aus Videogerät - kennzeichnende Haupttätigkeit -, Kamerasteuerung und Fernsehsender/-empfänger, in funktioneller Einheit mit Fernbedienung und Netzteil, in Warenzusammenstellung mit nicht charakterbestimmendem Beipack)"

DE13224/12-1Erteilt von DEGültig bis 2018-09-12

Digitaler Videoüberwachungsrekorder - aus Audio-/Videosignalelektronik mit Audio- und Video-Encoder/Decoder und Ethernet-Controller in einem Gehäuse (Abmessungen: 300 x 47 x 220 mm) mit Bedienelementen, Ethernet- und USB-Schnittstellen, Alarmein- und -ausgängen und Audio- und Videoanschlüssen sowie einer Fernbedienung und einem über Kabel anschließbaren Netzteil, - noch nicht mit Festplattenspeicher ausgestattet, - zur gesteuerten, komprimierten digitalen Aufzeichnung auf Festplattenspeicher oder USB-Speichermedium und gleichzeitigen Wiedergabe der von bis zu vier externen Kameras gelieferten Video- und Audiosignale - kenn- zeichnende Haupttätigkeit -, zur Steuerung angeschlossener Kameras und zum Empfangen und Senden von digitalisierten Bild- und Tonsignalen als MPEG-Transportstrom (Fernsehsignale) innerhalb eines IP-Netzwerkes, - zusammen mit Beipack (Batterien, Softwarepaket, USB-Maus) in einer gemeinsamen Verkaufsumschließung. Der digitale Videoüberwachungsrekorder bestimmt den Charakter des Ganzen. "Videogerät zur Bild- und Tonaufzeichnung und -wiedergabe, kein Magnetbandgerät (Kombination aus Videogerät - kennzeichnende Haupttätigkeit -, Kamerasteuerung und Fernsehsender/-empfänger, in funktioneller Einheit mit Fernbedienung und Netzteil, in Warenzusammenstellung mit nicht charakterbestimmendem Beipack)"

DE13227/12-1Erteilt von DEGültig bis 2018-09-12

Digitaler Videoüberwachungsrekorder - aus Audio-/Videosignalelektronik mit Audio- und Video-Encoder/Decoder und Ethernet-Controller in einem Gehäuse (Abmessungen: 380 x 48 x 320 mm) mit Bedienelementen, Ethernet- und USB-Schnittstellen, Alarmein- und -ausgängen und Audio- und Videoanschlüssen sowie einer Fernbedienung und einem über Kabel anschließbaren Netzteil, - noch nicht mit Festplattenspeicher ausgestattet, - zur gesteuerten, komprimierten digitalen Aufzeichnung auf Festplattenspeicher oder USB-Speichermedium und gleichzeitigen Wiedergabe der von bis zu 16 externen Kameras gelieferten Video- und Audiosignale - kenn- zeichnende Haupttätigkeit -, zur Steuerung angeschlossener Kameras und zum Empfangen und Senden von digitalisierten Bild- und Tonsignalen als MPEG-Transportstrom (Fernsehsignale) innerhalb eines IP-Netzwerkes, - zusammen mit Beipack (Batterien, Softwarepaket, USB-Maus) in einer gemeinsamen Verkaufsumschließung. Der digitale Videoüberwachungsrekorder bestimmt den Charakter des Ganzen. "Videogerät zur Bild- und Tonaufzeichnung und -wiedergabe, kein Magnetbandgerät (Kombination aus Videogerät - kennzeichnende Haupttätigkeit -, Kamerasteuerung und Fernsehsender/-empfänger, in funktioneller Einheit mit Fernbedienung und Netzteil, in Warenzusammenstellung mit nicht charakterbestimmendem Beipack)"

DE13225/12-1Erteilt von DEGültig bis 2017-08-09

Digitaler Videoüberwachungsrekorder - aus Audio-/Videosignalelektronik mit Audio- und Video-Encoder/Decoder, Festplattenspeicher und Ethernet- Controller in einem Gehäuse (Abmessungen: 300 x 47 x 220 mm) mit Bedienelementen, Ethernet- und USB- Schnittstellen, Alarmein- und -ausgängen und Audio- und Videoanschlüssen sowie einer Fernbedienung und einem über Kabel anschließbaren Netzteil, - zur gesteuerten, komprimierten digitalen Aufzeichnung auf Festplattenspeicher oder USB-Speichermedium und gleichzeitigen Wiedergabe der von bis zu vier externen Kameras gelieferten Video- und Audiosignale - kenn- zeichnende Haupttätigkeit -, zur Steuerung angeschlossener Kameras und zum Empfangen und Senden von digitalisierten Bild- und Tonsignalen als MPEG-Transportstrom (Fernsehsignale) innerhalb eines IP-Netzwerkes, - zusammen mit Beipack (zwei Dome-Kameras, Batterien, Softwarepaket, USB-Maus) in einer gemeinsamen Verkaufsumschließung. Der digitale Videoüberwachungsrekorder bestimmt den Charakter des Ganzen. "Videogerät zur Bild- und Tonaufzeichnung und -wiedergabe, kein Magnetbandgerät (Kombination aus Videogerät - kennzeichnende Haupttätigkeit -, Kamerasteuerung und Fernsehsender/-empfänger, in funktioneller Einheit mit Fernbedienung und Netzteil, in Warenzusammenstellung mit nicht charakterbestimmendem Beipack)"

DE13229/12-1Erteilt von DEGültig bis 2017-08-09

Digitaler Videoüberwachungsrekorder - aus Audio-/Videosignalelektronik mit Audio- und Video-Encoder/Decoder, Festplattenspeicher und Ethernet- Controller in einem Gehäuse (Abmessungen: 380 x 48 x 320 mm) mit Bedienelementen, Ethernet- und USB- Schnittstellen, Alarmein- und -ausgängen und Audio- und Videoanschlüssen sowie einer Fernbedienung und einem über Kabel anschließbaren Netzteil, - zur gesteuerten, komprimierten digitalen Aufzeichnung auf Festplattenspeicher oder USB-Speichermedium und gleichzeitigen Wiedergabe der von bis zu acht externen Kameras gelieferten Video- und Audiosignale - kenn- zeichnende Haupttätigkeit -, zur Steuerung angeschlossener Kameras und zum Empfangen und Senden von digitalisierten Bild- und Tonsignalen als MPEG-Transportstrom (Fernsehsignale) innerhalb eines IP-Netzwerkes, - zusammen mit Beipack (vier Dome-Kameras, Batterien, Softwarepaket, USB-Maus) in einer gemeinsamen Verkaufsumschließung. Der digitale Videoüberwachungsrekorder bestimmt den Charakter des Ganzen. "Videogerät zur Bild- und Tonaufzeichnung und -wiedergabe, kein Magnetbandgerät (Kombination aus Videogerät - kennzeichnende Haupttätigkeit -, Kamerasteuerung und Fernsehsender/-empfänger, in funktioneller Einheit mit Fernbedienung und Netzteil, in Warenzusammenstellung mit nicht charakterbestimmendem Beipack)"

DE13230/12-1Erteilt von DEGültig bis 2017-08-09

Digitaler Videoüberwachungsrekorder - aus Audio-/Videosignalelektronik mit Audio- und Video-Encoder/Decoder, Festplattenspeicher und Ethernet- Controller in einem Gehäuse (Abmessungen: 380 x 48 x 320 mm) mit Bedienelementen, Ethernet- und USB- Schnittstellen, Alarmein- und -ausgängen und Audio- und Videoanschlüssen sowie einer Fernbedienung und einem über Kabel anschließbaren Netzteil, - zur gesteuerten, komprimierten digitalen Aufzeichnung auf Festplattenspeicher oder USB-Speichermedium und gleichzeitigen Wiedergabe der von bis zu acht externen Kameras gelieferten Video- und Audiosignale - kenn- zeichnende Haupttätigkeit -, zur Steuerung angeschlossener Kameras und zum Empfangen und Senden von digitalisierten Bild- und Tonsignalen als MPEG-Transportstrom (Fernsehsignale) innerhalb eines IP-Netzwerkes, - zusammen mit Beipack (vier Kameras, Batterien, Softwarepaket, USB-Maus) in einer gemeinsamen Verkaufsumschließung. Der digitale Videoüberwachungsrekorder bestimmt den Charakter des Ganzen. "Videogerät zur Bild- und Tonaufzeichnung und -wiedergabe, kein Magnetbandgerät (Kombination aus Videogerät - kennzeichnende Haupttätigkeit -, Kamerasteuerung und Fernsehsender/-empfänger, in funktioneller Einheit mit Fernbedienung und Netzteil, in Warenzusammenstellung mit nicht charakterbestimmendem Beipack)"

DE13226/12-1Erteilt von DEGültig bis 2017-08-09

Digitaler Videoüberwachungsrekorder - aus Audio-/Videosignalelektronik mit Audio- und Video-Encoder/Decoder, Festplattenspeicher und Ethernet- Controller in einem Gehäuse (Abmessungen: 300 x 47 x 220 mm) mit Bedienelementen, Ethernet- und USB- Schnittstellen, Alarmein- und -ausgängen und Audio- und Videoanschlüssen sowie einer Fernbedienung und einem über Kabel anschließbaren Netzteil, - zur gesteuerten, komprimierten digitalen Aufzeichnung auf Festplattenspeicher oder USB-Speichermedium und gleichzeitigen Wiedergabe der von bis zu vier externen Kameras gelieferten Video- und Audiosignale - kenn- zeichnende Haupttätigkeit -, zur Steuerung angeschlossener Kameras und zum Empfangen und Senden von digitalisierten Bild- und Tonsignalen als MPEG-Transportstrom (Fernsehsignale) innerhalb eines IP-Netzwerkes, - zusammen mit Beipack (zwei Kameras, Batterien, Softwarepaket, USB-Maus) in einer gemeinsamen Verkaufsumschließung. Der digitale Videoüberwachungsrekorder bestimmt den Charakter des Ganzen. "Videogerät zur Bild- und Tonaufzeichnung und -wiedergabe, kein Magnetbandgerät (Kombination aus Videogerät - kennzeichnende Haupttätigkeit -, Kamerasteuerung und Fernsehsender/-empfänger, in funktioneller Einheit mit Fernbedienung und Netzteil, in Warenzusammenstellung mit nicht charakterbestimmendem Beipack)"

Einordnung im Zolltarif

  1. 85ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE
  2. 8521Videogeräte zur Bild- und Tonaufzeichnung oder -wiedergabe, auch mit eingebautem Videotuner
  3. 8521.90andere
  4. 8521.90.00Videogeräte zur Bild- und Tonaufzeichnung oder -wiedergabe, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8521.90.00

HS-Code8521.906 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code8521.90.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Schweiz0 %Tariff preference
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

Mögliche Dual-Use-Listenpositionen

Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.

  • 3A002aGeneral purpose "electronic assemblies", modules and equipment, as follows:
  • 3A002aGeneral purpose "electronic assemblies", modules and equipment, as follows:

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 8521

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) A) Aufzeichnungsgeräte und kombinierte Aufzeichnungs- und Wiedergabegeräte Diese Geräte können, wenn sie an eine Fernsehkamera oder ein Fernsehempfangsgerät angeschlossen werden, elektrische Impulse (analoge Signale) oder analoge Signale, die in digitale Signale (oder eine Kombination dieser Signale) gewandelt wurden, die den Bildern und dem Ton entsprechen, wie sie von der Fernsehkamera oder einem Fernsehempfangsgerät empfangen wurden, auf einen Träger aufzeichnen. Gewöhnlich werden die Bilder und der Ton auf demselben Träger gespeichert. Die Aufzeichnung kann magnetisch oder optisch erfolgen. Gewöhnlich werden Bänder oder Platten als Aufzeichnungsträger verwendet. …

Pos. 8521

Avise zum Harmonisierten System (AV) 1. DVD-Spieler (434 x 95 x 290 mm) mit einem MP3-Datei-Decoder. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6.

Pos. 8521

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 754/94 der Kommission vom 30. März 1994 (1)) (RV L 754/94): 4. Interaktives Multimedia-System in einem Gehäuse (43,8 x 31,75 x 9,4 cm), geeignet zur Wiedergabe von Ton-, Grafik-, Text- und Videoaufzeichnungen von einer Compact Disc (CD) auf einen Monitor, Kopfhörer oder auf Lautsprecher. Eine Infrarot-Fernbedienung für Audio- und Videofunktionen ist Teil des Systems. Mit entsprechendem Zubehör (z. B. Disc-Laufwerk, Tastatur und Maus) kann es als Personalcomputer genutzt werden. Das Gehäuse enthält folgende Bestandteile: - eine Platte mit gedruckten Schaltungen und einem digitalen Prozessor (CPU, 1 MB RAM und 512 KB ROM), einer Grafikkomponente, Videokomponente, Klangkomponente mit eigener CD-Audioeinheit und - einem CD-ROM-Antrieb (für Daten-, Klang- und Bildreproduktion von nur einer 5-Zoll-Compact-Disc). …

Pos. 8521

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Beschluss des Europäischen Gerichtshofes (Achte Kammer) vom 9. Dezember 2010 in der Rechtssache C-193/10: Einreihung eines MP3/Media-Players Der EuGH hat über folgende Ware entschieden: RN 7 Nach den Feststellungen des vorlegenden Gerichts handelt es sich bei den im Ausgangsverfahren betroffenen Waren um eine in einem Verkaufskarton verpackte Warenzusammenstellung, die aus folgenden Teilen besteht: ¾ ein auf der Verkaufsverpackung als MP3/Media-Player bezeichnetes Gerät in einem Gehäuse von 90 mm Länge, 40 mm Breite und 8 mm Höhe. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Welche Zolltarifnummer hat Digitaler Videoüberwachungsrekorder?

In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Digitaler Videoüberwachungsrekorder überwiegend in 8521.90.00 eingereiht: Videogeräte zur Bild- und Tonaufzeichnung oder -wiedergabe, andere. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.

Wie hoch ist der Zollsatz für Digitaler Videoüberwachungsrekorder?

Auf 8521.90.00 liegt ein Drittlandszollsatz von 0 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gilt für Digitaler Videoüberwachungsrekorder?

Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 852190. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.

Worauf beruht diese Angabe?

Auf 8 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 100 Prozent davon wurden in 8521.90.00 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.

Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?

Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.

Die vollständige Auskunft zu dieser Nummer

Eine Ware beantwortet. Und die anderen dreißigtausend?

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