Zolltarifnummer für Dose Aus Metall: 7612.90.80.00.0
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Dose Aus Metall wird in der Regel in die Zolltarifnummer 7612.90.80.00.0 eingereiht: Sammelbehälter, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 6 %.
Grundlage sind 12 verbindliche Zolltarifauskünfte, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 100 Prozent davon führen auf 7612.90.80.00.0.
Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Dose Aus Metall aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.
Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.
- Zolltarifnummer
- 7612.90.80.00.0
- Drittlandszoll
- 6 %
- vZTA-Grundlage
- 12
- Übereinstimmung
- 100 %
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Dose aus Metall - ungefähr rechteckig, in den Abmessungen von ca. 10 x 7 x 1,2 cm - aus Aluminiumblech hergestellt - mit einem Stülpdeckel mit einer Hundedarstellung - farbig gestaltet - innen ohne weitere Einteilung - gemeinsam mit einem Kartenspiel und einem Stickerbogen in einem Pappkarton für den Einzelverkauf aufgemacht. Alle Bestandteile des Sets werden getrennt eingereiht, da die Waren weder der Befriedigung eines speziellen Bedarfs noch der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit dienen und somit keine Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3 b) bilden. Für das Kartenspiel und die Sticker siehe DEBTI-21320/23-1 und DEBTI-21320/23-2. Die Ware wird zolltarifrechtlich als "Dose aus Aluminium, für Stoffe aller Art, mit einem Fassungsvermögen von 300 Litern oder weniger, ohne mechanische oder wärmetechnische Einrichtungen, nicht von den Unterpositionen (KN) 7612 9020 bis 7612 9030 erfasst" eingereiht.
Dose aus Metall - ungefähr rechteckig, in den Abmessungen von ca. 10 x 7 x 1,2 cm - aus Aluminiumblech hergestellt - mit einem Stülpdeckel mit einer Drachendarstellung - farbig gestaltet - innen ohne weitere Einteilung - gemeinsam mit einem Kartenspiel und einem Stickerbogen in einem Pappkarton für den Einzelverkauf aufgemacht. Alle Bestandteile des Sets werden getrennt eingereiht, da die Waren weder der Befriedigung eines speziellen Bedarfs noch der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit dienen und somit keine Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3 b) bilden. Für das Kartenspiel und die Sticker siehe DEBTI-21334/23-1 und DEBTI-21334/23-2. Die Ware wird zolltarifrechtlich als "Dose aus Aluminium, für Stoffe aller Art, mit einem Fassungsvermögen von 300 Litern oder weniger, ohne mechanische oder wärmetechnische Einrichtungen, nicht von den Unterpositionen (KN) 7612 9020 bis 7612 9030 erfasst" eingereiht.
Dose aus Metall - ungefähr rechteckig, in den Abmessungen von ca. 10 x 7 x 1,2 cm - aus Aluminiumblech hergestellt - mit einem Stülpdeckel mit einer Kuhdarstellung - farbig gestaltet - innen ohne weitere Einteilung - gemeinsam mit einem Kartenspiel und einem Stickerbogen in einem Pappkarton für den Einzelverkauf aufgemacht. Alle Bestandteile des Sets werden getrennt eingereiht, da die Waren weder der Befriedigung eines speziellen Bedarfs noch der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit dienen und somit keine Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3 b) bilden. Für das Kartenspiel und die Sticker siehe DEBTI-21339/23-1 und DEBTI-21339/23-2. Die Ware wird zolltarifrechtlich als "Dose aus Aluminium, für Stoffe aller Art, mit einem Fassungsvermögen von 300 Litern oder weniger, ohne mechanische oder wärmetechnische Einrichtungen, nicht von den Unterpositionen (KN) 7612 9020 bis 7612 9030 erfasst" eingereiht.
Dose aus Metall - ungefähr rechteckig, in den Abmessungen von ca. 10 x 7 x 1,2 cm - aus Aluminiumblech hergestellt - mit einem Stülpdeckel mit einer Pinguindarstellung - farbig gestaltet - innen ohne weitere Einteilung - gemeinsam mit einem Kartenspiel und einem Stickerbogen in einem Pappkarton für den Einzelverkauf aufgemacht. Alle Bestandteile des Sets werden getrennt eingereiht, da die Waren weder der Befriedigung eines speziellen Bedarfs noch der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit dienen und somit keine Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3 b) bilden. Für das Kartenspiel und die Sticker siehe DEBTI-21347/23-1 und DEBTI-21347/23-2. Die Ware wird zolltarifrechtlich als "Dose aus Aluminium, für Stoffe aller Art, mit einem Fassungsvermögen von 300 Litern oder weniger, ohne mechanische oder wärmetechnische Einrichtungen, nicht von den Unterpositionen (KN) 7612 9020 bis 7612 9030 erfasst" eingereiht.
Dose aus Metall - ungefähr rechteckig, in den Abmessungen von ca. 10 x 7 x 1,2 cm - aus Aluminiumblech hergestellt - mit einem Stülpdeckel mit einer Katzendarstellung - farbig gestaltet - innen ohne weitere Einteilung - gemeinsam mit einem Kartenspiel und einem Stickerbogen in einem Pappkarton für den Einzelverkauf aufgemacht. Alle Bestandteile des Sets werden getrennt eingereiht, da die Waren weder der Befriedigung eines speziellen Bedarfs noch der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit dienen und somit keine Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3 b) bilden. Für das Kartenspiel und die Sticker siehe DEBTI-21328/23-1 und DEBTI-21328/23-2. Die Ware wird zolltarifrechtlich als "Dose aus Aluminium, für Stoffe aller Art, mit einem Fassungsvermögen von 300 Litern oder weniger, ohne mechanische oder wärmetechnische Einrichtungen, nicht von den Unterpositionen (KN) 7612 9020 bis 7612 9030 erfasst" eingereiht.
Dose aus Metall - ungefähr rechteckig, in den Abmessungen von ca. 10 x 7 x 1,2 cm - aus Aluminiumblech hergestellt - mit einem Stülpdeckel mit einer Streifenhörnchendarstellung - farbig gestaltet - innen ohne weitere Einteilung - gemeinsam mit einem Kartenspiel und einem Stickerbogen in einem Pappkarton für den Einzelverkauf aufgemacht. Alle Bestandteile des Sets werden getrennt eingereiht, da die Waren weder der Befriedigung eines speziellen Bedarfs noch der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit dienen und somit keine Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3 b) bilden. Für das Kartenspiel und die Sticker siehe DEBTI-21331/23-1 und DEBTI-21331/23-2. Die Ware wird zolltarifrechtlich als "Dose aus Aluminium, für Stoffe aller Art, mit einem Fassungsvermögen von 300 Litern oder weniger, ohne mechanische oder wärmetechnische Einrichtungen, nicht von den Unterpositionen (KN) 7612 9020 bis 7612 9030 erfasst" eingereiht.
Dose aus Metall - ungefähr rechteckig, in den Abmessungen von ca. 10 x 7 x 1,2 cm - aus Aluminiumblech hergestellt - mit einem Stülpdeckel mit einer Löwendarstellung - farbig gestaltet - innen ohne weitere Einteilung - gemeinsam mit einem Kartenspiel und einem Stickerbogen in einem Pappkarton für den Einzelverkauf aufgemacht. Alle Bestandteile des Sets werden getrennt eingereiht, da die Waren weder der Befriedigung eines speziellen Bedarfs noch der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit dienen und somit keine Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3 b) bilden (s. DEBTI-21332/23-1 und DEBTI-21332/23-2). Die Ware wird zolltarifrechtlich als "Dose aus Aluminium, für Stoffe aller Art, mit einem Fassungsvermögen von 300 Litern oder weniger, ohne mechanische oder wärmetechnische Einrichtungen, nicht von den Unterpositionen (KN) 7612 9020 bis 7612 9030 erfasst" eingereiht.
Dose aus Metall - ungefähr rechteckig, in den Abmessungen von ca. 10 x 7 x 1,2 cm - aus Aluminiumblech hergestellt - mit einem Stülpdeckel mit einer Darstellung eines roten Vogels (Rotkardinal) - farbig gestaltet - innen ohne weitere Einteilung - gemeinsam mit einem Kartenspiel und einem Stickerbogen in einem Pappkarton für den Einzelverkauf aufgemacht. Alle Bestandteile des Sets werden getrennt eingereiht, da die Waren weder der Befriedigung eines speziellen Bedarfs noch der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit dienen und somit keine Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3 b) bilden. Für das Kartenspiel und die Sticker siehe DEBTI-21335/23-1 und DEBTI-21335/23-2. Die Ware wird zolltarifrechtlich als "Dose aus Aluminium, für Stoffe aller Art, mit einem Fassungsvermögen von 300 Litern oder weniger, ohne mechanische oder wärmetechnische Einrichtungen, nicht von den Unterpositionen (KN) 7612 9020 bis 7612 9030 erfasst" eingereiht.
Einordnung im Zolltarif
- 76ALUMINIUM UND WAREN DARAUS
- 7612Sammelbehälter, Fässer, Trommeln, Kannen, Dosen und ähnliche Behälter (einschließlich Verpackungsröhrchen und Tuben), aus Aluminium, für Stoffe aller Art (ausgenommen verdichtete oder verflüssigte Gase), mit einem Fassungsvermögen von 300 l oder weniger, ohne mechanische oder wärmetechnische Einrichtungen, auch mit Innenauskleidung oder Wärmeschutzverkleidung
- 7612.90andere
- 7612.90.80andere
- 7612.90.80.00.0Sammelbehälter, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 7612.90.80.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 6 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Chile | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Regelungen zu dieser Zolltarifnummer
Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.
Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.
- 1A006bEquipment, specially designed or modified for the disposal of Improvised Explosive Devices (IEDs), as follows, and specially designed components and accessories therefor:
- 2B350cChemical manufacturing facilities, equipment and components, as follows:
Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Die Erläuterungen zu Pos. 7310 gelten – soweit sie die gleichen Waren aus Eisen oder Stahl betreffen – sinngemäß für diese Position. Fässer, Trommeln und Kannen aus Aluminium werden hauptsächlich für den Transport von Bier, Milch, Wein usw. verwendet; Aluminiumdosen dienen insbesondere zur Verpackung von Lebensmitteln. Zu dieser Position gehören auch Verpackungsröhrchen, z. B. für die Verpackung von Cremes, Zahnpasta usw. Nicht zu dieser Position gehören: a) Waren der Pos. 4202. b) Gebäckdosen, Teedosen, Zuckerdosen und ähnliche Haushalts- oder Hauswirtschaftsbehältnisse (Pos. 7615). c) Zigarettenetuis, Puderdosen, Werkzeugkästen und ähnliche Behältnisse mit dem Charakter von Gegenständen des persönlichen Gebrauchs oder der Berufsausrüstung (Pos. 7616). d) Waren der Pos. 8304. e) Kästen mit dem Charakter von Ziergegenständen (Pos. 8306). …
Unterpositions-Anmerkungen 1. Im Sinne des Kapitels 76 gelten als: a) nicht legiertes Aluminium: Metall mit einem Aluminiumgehalt von 99 GHT oder mehr, sofern der Gehalt an jedem anderen Element die in der nachstehenden Tabelle angegebenen Höchstgrenzen nicht überschreitet: (RV F7601A00): Andere Elemente Element Höchstgrenze in GHT Fe + Si (Eisen und Silicium zusammen) 1 Andere Elemente (1), je 0,1 (2) b) Aluminiumlegierungen: metallische Stoffe, in denen Aluminium gegenüber jedem der anderen Elemente gewichtsmäßig vorherrscht, sofern 1) der Gehalt an einem der anderen Elemente oder an Eisen und Silicium zusammen die in der vorstehenden Tabelle angegebenen Höchstgrenzen überschreitet (RV F7601B10) oder 2) der Gesamtgehalt an diesen anderen Elementen mehr als 1 GHT beträgt (RV F7601B20). 2. …
1. Zu Abschnitt XV gehören nicht: a) Farben und Tinten, auf der Grundlage von Metallpulver oder Metallflitter, sowie Prägefolien (Positionen 3207 bis 3210, 3212, 3213 oder 3215) (RV C1501A00); b) Cer-Eisen und andere Zündmetall-Legierungen (Position 3606) (RV C1501B00); c) Kopfbedeckungen und Teile davon, aus Metall, der Position 6506 oder 6507 (RV C1501C00); d) Schirmgestelle und andere Waren der Position 6603 (RV C1501D00); e) Waren des Kapitels 71 (z. B. …
Häufige Fragen
Welche Zolltarifnummer hat Dose Aus Metall?
In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Dose Aus Metall überwiegend in 7612.90.80.00.0 eingereiht: Sammelbehälter, andere. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.
Wie hoch ist der Zollsatz für Dose Aus Metall?
Auf 7612.90.80.00.0 liegt ein Drittlandszollsatz von 6 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gilt für Dose Aus Metall?
Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 761290. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.
Worauf beruht diese Angabe?
Auf 12 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 100 Prozent davon wurden in 7612.90.80.00.0 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.
Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?
Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.
Eine Ware beantwortet. Und die anderen dreißigtausend?
Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen zu jeder Entscheidung, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.