Einreihung

Zolltarifnummer für Einwegteller: 4823.69.10.00.0

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Einwegteller wird in der Regel in die Zolltarifnummer 4823.69.10.00.0 eingereiht: Tabletts, Schüsseln und Teller. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %.

Grundlage sind 14 verbindliche Zolltarifauskünfte, in denen die Zollverwaltung dieses Stichwort vergeben hat. 100 Prozent davon führen auf 4823.69.10.00.0.

Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Einwegteller aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.

Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.

Zolltarifnummer
4823.69.10.00.0
Drittlandszoll
0 %
vZTA-Grundlage
14
Übereinstimmung
100 %

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI51000/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-02-08

Es handelt sich um runde Teller mit geprägten leicht hochgezogenen Rändern aus Pappe aus Halbstoff aus Holz mit einem Durchmesser von etwa 23 cm. Die Pappe ist mit einer dünnen Schicht aus Kunststoff überzogen, deren Dicke weniger als die Hälfte der Gesamtdicke ausmacht. Die Teller sind zum einmaligen Gebrauch bestimmt und zu 25 oder 100 Stück in Kunststsofffolie eingeschweißt und etikettiert. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere Waren aus Pappe, nicht aus Bambus, Teller" zur Codenummer 4823 69 10 00 0 des Zolltarifs.

DEBTI51020/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-02-08

Es handelt sich um runde Teller mit geprägten leicht hochgezogenen Rändern aus Pappe aus Halbstoff aus Holz mit einem Durchmesser von etwa 23 cm. Die Pappe ist einseitig mit der Abbildung eines auf einem Rasen liegenden Fußballs farbig bedruckt und mit einer dünnen Schicht aus Kunststoff überzogen, deren Dicke weniger als die Hälfte der Gesamtdicke ausmacht. Die Teller sind zum einmaligen Gebrauch bestimmt und zu 50 Stück in Kunststofffolie eingeschweißt und etikettiert. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere Waren aus Pappe, Tabletts, Schüsseln und Teller, aus anderem Halbstoff als aus Bambus" zur Codenummer 4823 69 10 00 0 des Zolltarifs.

DEBTI51030/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-02-08

Es handelt sich um runde Teller mit geprägten leicht hochgezogenen Rändern aus Pappe aus Halbstoff aus Holz mit einem Durchmesser von etwa 23 cm. Die Pappe ist einseitig mit der comicartigen Abbildung einer Prinzessin bedruckt und mit einer dünnen Schicht aus Kunststoff überzogen, deren Dicke weniger als die Hälfte der Gesamtdicke ausmacht. Die Teller sind zum einmaligen Gebrauch bestimmt und zu 10 Stück in Kunststofffolie eingeschweißt und etikettiert. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere Waren aus Pappe, Tabletts, Schüsseln und Teller, aus anderem Halbstoff als aus Bambus" zur Codenummer 4823 69 10 00 0 des Zolltarifs.

DEBTI51035/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-02-05

Es handelt sich um runde Teller mit geprägten, leicht hochgezogenen Rändern aus Pappe aus Halbstoff aus Holz mit einem Durchmesser von etwa 23 cm. Die Pappe ist einseitig mit der Abbildung von feierlich dekorierten, befüllten Champagnergläsern bedruckt und mit einer dünnen Schicht aus Kunststoff überzogen, deren Dicke weniger als die Hälfte der Gesamtdicke ausmacht. Die Teller sind zum einmaligen Gebrauch bestimmt und zu 10 Stück in Kunststofffolie eingeschweißt und etikettiert. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere Waren aus Pappe, Teller, nicht aus Bambus" zur Codenummer 4823 69 10 00 0 des Zolltarifs.

DEBTI51043/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-02-05

Es handelt sich um runde Teller mit geprägten, leicht hochgezogenen Rändern aus Pappe aus Halbstoff aus Holz mit einem Durchmesser von etwa 23 cm. Die Pappe ist einseitig mit Abbildungen von stilisierten Herzen bedruckt und mit einer dünnen Schicht aus Kunststoff überzogen, deren Dicke weniger als die Hälfte der Gesamtdicke ausmacht. Die Teller sind zum einmaligen Gebrauch bestimmt und zu 10 Stück in Kunststofffolie eingeschweißt und etikettiert. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere Waren aus Pappe, Teller, nicht aus Bambus" zur Codenummer 4823 69 10 00 0 des Zolltarifs.

DEBTI51003/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-02-05

Es handelt sich um runde Teller mit geprägten, leicht hochgezogenen Rändern aus Pappe aus Halbstoff aus Holz mit einem Durchmesser von etwa 23 cm. Die Teller sind zum einmaligen Gebrauch bestimmt und zu 10 Stück in Kunststofffolie eingeschweißt und etikettiert. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere Waren aus Pappe, Teller, nicht aus Bambus" zur Codenummer 4823 69 10 00 0 des Zolltarifs.

DEBTI51016/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-02-05

Es handelt sich um runde Teller mit geprägten, leicht hochgezogenen Rändern aus Pappe aus Halbstoff aus Holz mit einem Durchmesser von etwa 23 cm. Die Pappe ist einseitig mit einem weiß-blauen, der Staatsflagge Bayerns entlehnten Rautenmuster bedruckt und mit einer dünnen Schicht aus Kunststoff überzogen, deren Dicke weniger als die Hälfte der Gesamtdicke ausmacht. Die Teller sind zum einmaligen Gebrauch bestimmt und zu 10 oder 50 Stück in Kunststofffolie eingeschweißt und etikettiert. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere Waren aus Pappe, Teller, nicht aus Bambus" zur Codenummer 4823 69 10 00 0 des Zolltarifs.

DEBTI51005/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-02-05

Es handelt sich um runde Teller mit geprägten, leicht hochgezogenen Rändern aus Pappe aus Halbstoff aus Holz mit einem Durchmesser von etwa 23 cm. Die Pappe ist einseitig mit der feierlich illustrierten Aufschrift "Happy Birthday" bedruckt und mit einer dünnen Schicht aus Kunststoff überzogen, deren Dicke weniger als die Hälfte der Gesamtdicke ausmacht. Die Teller sind zum einmaligen Gebrauch bestimmt und zu 10 Stück in Kunststofffolie eingeschweißt und etikettiert. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere Waren aus Pappe, Teller, nicht aus Bambus" zur Codenummer 4823 69 10 00 0 des Zolltarifs.

Einordnung im Zolltarif

  1. 48PAPIER UND PAPPE; WAREN AUS PAPIERHALBSTOFF, PAPIER ODER PAPPE
  2. 4823Andere Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, zugeschnitten; andere Waren aus Papierhalbstoff, Papier, Pappe, Zellstoffwatte oder Vliesen aus Zellstofffasern
  3. 4823.69Tabletts, Schüsseln, Teller, Tassen, Becher und ähnliche Waren, aus Papier oder Pappe, andere
  4. 4823.69.10Tabletts, Schüsseln und Teller
  5. 4823.69.10.00.0Tabletts, Schüsseln und Teller

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 4823.69.10.00.0

HS-Code4823.696 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code4823.69.108 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code4823.69.10.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer4823.69.10.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Vereinigte Staaten0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 4823

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören: A) Papiere und Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, die nicht von einer vorstehend genannten Position dieses Kapitels erfasst werden: - in Streifen oder Rollen von 36 cm oder weniger; - in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf keiner Seite mehr als 36 cm messen; - in anderen als quadratischen oder rechteckigen Formen zugeschnitten. Jedoch verbleiben Papiere und Pappen in Streifen oder Rollen oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe, in den Positionen 4802, 4810 und 4811. B) Waren aus Papierhalbstoff, Papier, Pappe, Zellstoffwatte oder Vliese aus Zellstofffasern, die weder von einer der vorstehend genannten Positionen dieses Kapitels erfasst werden, noch von Anmerkung 2 zu diesem Kapitel ausgenommen sind. …

Pos. 4823

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1111/2012 der Kommission vom 23. November 2012 (ABl. EU Nr. L 329/7) (RV L 1111/12) Eine Ware in Form von neun ausgestanzten, bedruckten Aufklebern aus Pappe, die verschiedene Insekten und andere kleine Kreaturen darstellen und mit Kunststeinen und Glitter verziert sind, auf einer Kunststofffolie mit Abmessungen von etwa 30 × 30 cm. Jeder Aufkleber ist mit einem selbstklebenden Klebeband versehen und kann auf einer beliebigen Oberfläche befestigt werden. Es ist möglich, den Aufkleber später wieder zu entfernen und auf einer anderen Oberfläche anzubringen. Die Aufkleber werden zur Dekoration verwendet. Siehe Abbildung. …

Pos. 4823

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 205. Sitzung des Ausschusses für de01.n Zollkodex vom 10. bis 12. Februar 2020: Warenbeschreibung: 1. Hängegirlande zur „dekorativen Raumgestaltung“, bestehend aus schwarzen Zuschnitten aus Kunststoff in Form von Fledermäusen, die vertikal auf einer Spinnstoffschnur befestigt sind 2. Deko-Anhänger mit einer Aufhänge-Vorrichtung in Form von Schlaufen aus Spinnstoffen, an der Darstellungen von Gespenstern aus Papier angebracht sind Einreihung/Begründung: Die unter 1. und 2. …

Häufige Fragen

Welche Zolltarifnummer hat Einwegteller?

In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Einwegteller überwiegend in 4823.69.10.00.0 eingereiht: Tabletts, Schüsseln und Teller. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.

Wie hoch ist der Zollsatz für Einwegteller?

Auf 4823.69.10.00.0 liegt ein Drittlandszollsatz von 0 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gilt für Einwegteller?

Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 482369. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.

Worauf beruht diese Angabe?

Auf 14 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, die dieses Stichwort führen. 100 Prozent davon wurden in 4823.69.10.00.0 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.

Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?

Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.

Die vollständige Auskunft zu dieser Nummer

Eine Ware beantwortet. Und die anderen dreißigtausend?

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