Zolltarifnummer für Einzelnapf: 6912.00.83
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Einzelnapf wird in der Regel in die Zolltarifnummer 6912.00.83 eingereiht: Anderes keramisches Geschirr, aus Steinzeug. Der Drittlandszollsatz beträgt 5,5 %.
Grundlage sind 6 verbindliche Zolltarifauskünfte, in denen die Zollverwaltung dieses Stichwort vergeben hat. 83 Prozent davon führen auf 6912.00.83.
Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Einzelnapf aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.
Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.
- Zolltarifnummer
- 6912.00.83
- Drittlandszoll
- 5,5 %
- vZTA-Grundlage
- 6
- Übereinstimmung
- 83 %
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Haushaltsartikel, sog. Futternäpfe für Hunde (doppelt und einzeln), Foto siehe Anlage, - in verschiedenen Ausführungen, jeweils bestehend aus Haushaltsartikeln aus Keramik (Futternäpfe) und Gestellen aus Holz, - - vier Futternäpfe mit Holzgestell für einen Einzelnapf in den Größen XS, S, M, L, - - vier Futternäpfe mit Holzgestell für zwei Näpfe (Doppelnapf) in den Größen XS, S, M, L, - Futternäpfe und Holzgestelle (in Form von quadratischen bzw. rechteckigen Holzgestellen mit passgenauen Aussparungen zum Einsetzen der Futternäpfe) bilden jeweils eine zusammengesetzte Ware aus verschiedenen Bestandteilen, bei denen insbesondere im Hinblick auf die Verwendung (in den Futternäpfen befindet sich das Futter) die Futternäpfe charakterbestimmend sind, - Haushaltsartikel aus Keramik (Futternäpfe): - - weiße, glasierte, viereckige, konische Futternäpfe mit einem oben überstehenden Rand, - - in unterschiedlichen Größen (XS, S, M, L), - - keramische Erzeugnisse, nach der Formgebung gebrannt, tonmineralhaltiges Material enthaltend, - - nach dem Ergebnis der wissenschaftlichen Untersuchung aus Steinzeug, - erkennbar zur Verwendung als Futternäpfe für Tiere bestimmt, - jeweils in einem Karton verpackt. "Andere keramische Haushaltsartikel (Futternäpfe), aus Steinzeug"
Haushaltsartikel, sog. Futternäpfe für Hunde (doppelt und einzeln), Foto siehe Anlage, - in verschiedenen Ausführungen, jeweils bestehend aus Haushaltsartikeln aus Keramik (Futternäpfe) und Gestellen aus Holz (Teakholz), - - drei Futternäpfe mit Holzgestell für einen Einzelnapf in den Größen XS, S, M, - - drei Futternäpfe mit Holzgestell für zwei Näpfe (Doppelnapf) in den Größen XS, S, M, - Futternäpfe und Holzgestelle (in Form von quadratischen bzw. rechteckigen Holzgestellen mit passgenauen Aussparungen zum Einsetzen der Futternäpfe) bilden jeweils eine zusammengesetzte Ware, bei denen insbesondere im Hinblick auf die Verwendung (in den Futternäpfen befindet sich das Futter) die Futternäpfe charakterbestimmend sind, - Haushaltsartikel aus Keramik (Futternäpfe): - - cremefarbene, glasierte, runde, konische Futternäpfe mit einem oben überstehenden Rand, - - in unterschiedlichen Größen (XS, S, M), - - keramische Erzeugnisse, nach der Formgebung gebrannt, tonmineralhaltiges Material enthaltend, - - nach dem Ergebnis der wissenschaftlichen Untersuchung aus Steinzeug, - erkennbar zur Verwendung als Futternäpfe für Tiere bestimmt, - jeweils in einem Karton verpackt. "Andere keramische Haushaltsartikel (Futternäpfe), aus Steinzeug"
Haushaltsartikel, sog. Futternäpfe für Hunde (doppelt und einzeln), Foto siehe Anlage, - in verschiedenen Ausführungen, jeweils bestehend aus Haushaltsartikeln aus Keramik (Futternäpfe) und Gestellen aus Holz (Walnussholz), - - drei Futternäpfe mit Holzgestell für einen Einzelnapf in den Größen XS, S, M, - - drei Futternäpfe mit Holzgestell für zwei Näpfe (Doppelnapf) in den Größen XS, S, M, - Futternäpfe und Holzgestelle (in Form von quadratischen bzw. rechteckigen Holzgestellen mit passgenauen Aussparungen zum Einsetzen der Futternäpfe) bilden jeweils eine zusammengesetzte Ware, bei denen insbesondere im Hinblick auf die Verwendung (in den Futternäpfen befindet sich das Futter) die Futternäpfe charakterbestimmend sind, - Haushaltsartikel aus Keramik (Futternäpfe): - - cremefarbene, glasierte, runde, konische Futternäpfe mit einem oben überstehenden Rand, - - in unterschiedlichen Größen (XS, S, M), - - keramische Erzeugnisse, nach der Formgebung gebrannt, tonmineralhaltiges Material enthaltend, - - nach dem Ergebnis der wissenschaftlichen Untersuchung aus Steinzeug, - erkennbar zur Verwendung als Futternäpfe für Tiere bestimmt, - jeweils in einem Karton verpackt. "Andere keramische Haushaltsartikel (Futternäpfe), aus Steinzeug"
Haushaltsartikel, sog. Futternäpfe für Hunde (doppelt und einzeln), Foto siehe Anlage, - in verschiedenen Ausführungen, jeweils bestehend aus Haushaltsartikeln aus Keramik (Futternäpfe) und Gestellen aus Holz, - - drei Futternäpfe mit Holzgestell für einen Einzelnapf in den Größen S, M, L, - - vier Futternäpfe mit Holzgestell für zwei Näpfe (Doppelnapf) in den Größen XS, S, M, L, - Futternäpfe und Holzgestelle (in Form von quadratischen bzw. rechteckigen Holzgestellen mit passgenauen Aussparungen zum Einsetzen der Futternäpfe) bilden jeweils eine zusammengesetzte Ware aus verschiedenen Bestandteilen, bei denen insbesondere im Hinblick auf die Verwendung (in den Futternäpfen befindet sich das Futter) die Futternäpfe charakterbestimmend sind, - Haushaltsartikel aus Keramik (Futternäpfe): - - weiße, glasierte, viereckige, konische Futternäpfe mit einem oben überstehenden Rand, - - in unterschiedlichen Größen (XS, S, M, L), - - keramische Erzeugnisse, nach der Formgebung gebrannt, tonmineralhaltiges Material enthaltend, - - nach dem Ergebnis der wissenschaftlichen Untersuchung aus Steinzeug, - erkennbar zur Verwendung als Futternäpfe für Tiere bestimmt. - jeweils in einem Karton verpackt. "Andere keramische Haushaltsartikel (Futternäpfe), aus Steinzeug"
Haushaltsartikel, sog. Futternäpfe für Hunde (doppelt und einzeln), Foto siehe Anlage, - in verschiedenen Ausführungen, jeweils bestehend aus Haushaltsartikeln aus Keramik (Futternäpfe) und Gestellen aus Holz (Holz), - - drei Futternäpfe mit Holzgestell für einen Einzelnapf in den Größen XS, S, M, - - zwei Futternäpfe mit Holzgestell für zwei Näpfe (Doppelnapf) in den Größen S, M, - Futternäpfe und Holzgestelle (in Form von quadratischen bzw. rechteckigen Holzgestellen mit passgenauen Aussparungen zum Einsetzen der Futternäpfe) bilden jeweils eine zusammengesetzte Ware, bei denen insbesondere im Hinblick auf die Verwendung (in den Futternäpfen befindet sich das Futter) die Futternäpfe charakterbestimmend sind, - Haushaltsartikel aus Keramik (Futternäpfe): - - cremefarbene, glasierte, runde, konische Futternäpfe mit einem oben überstehenden Rand, - - in unterschiedlichen Größen (XS, S, M), - - keramische Erzeugnisse, nach der Formgebung gebrannt, tonmineralhaltiges Material enthaltend, - - nach dem Ergebnis der wissenschaftlichen Untersuchung aus Steinzeug, - erkennbar zur Verwendung als Futternäpfe für Tiere bestimmt, - jeweils in einem Karton verpackt. "Andere keramische Haushaltsartikel (Futternäpfe), aus Steinzeug"
Einordnung im Zolltarif
- 69KERAMISCHE WAREN
- 6912Anderes keramisches Geschirr, andere keramische Haushalts- oder Hauswirtschaftsartikel, Hygiene- oder Toilettengegenstände
- 6912.00II. ANDERE KERAMISCHE WAREN, Anderes keramisches Geschirr, andere keramische Haushalts- oder Hauswirtschaftsartikel, Hygiene- oder Toilettengegenstände
- 6912.00.83Anderes keramisches Geschirr, aus Steinzeug
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6912.00.83
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 5,5 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Position 6911 und 6912 gehören nicht: (a) Krüge, Ballons und ähnliche Behälter, für Transport- oder Verpackungszwecke (Position 6909). (b) Badewannen, Bidets, Ausgüsse und ähnliche Installationsgegenstände (Position 6910). (c) Figuren und andere keramische Ziergegenstände (Position 6913). (d) Waren aus keramischen Stoffen, die mehr als eine einfache Verzierung aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen aufweisen (Kapitel 71). (e) Kaffee- und Gewürzmühlen mit Behältern aus keramischen Stoffen und arbeitenden Teilen aus Metall (Position 8210). (f) Elektrische Heizapparate (für Kochzwecke, zur Raumheizung u. dergleichen), einschließlich der elektrischen Heizelemente, z. B. Kochplatten, Heizwiderstände (Position 8516). (g) Waren des Kapitels 91, einschließlich der Uhrgehäuse. (h) Feuerzeuge der Position 9613 sowie Parfümzerstäuber usw. der Position 9616.
Zu Unterposition 6912 00: 1. Keramik-Tasse und Keramik-Untertasse, für den Einzelverkauf aufgemacht in einer Pappschachtel zusammen mit löslichem Kaffee (200 g) in einem Glasgefäß. Der lösliche Kaffee ist getrennt in die Unterposition 2101 11 einzureihen. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6. Siehe auch Avis 2101.11/1 2. Waschkugel mit einem Durchmesser von etwa 10 cm, bestehend aus zwei gelochten Kunststoffgehäusen, die miteinander verbunden sind und zwei Magnete und vier Arten von kleinen Keramik "Pellets" (Kügelchen) enthält. Sie wird in einer haushaltsüblichen Waschmaschine zur Reinigung von Kleidung durch einen physikalischen Prozess verwendet. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 729/2004 der Kommission vom 15. April 20041)) (RV L 729/2004): 2. Eine von Hand zu betätigende Mühle mit einem Gewicht von weniger als 10 kg zum Zermahlen von Salzkörnern zum Würzen von Speisen. Der kugelförmige Kunststoffbehälter enthält die Salzkörner, die mittels eines kleinen Reibplättchens aus Keramik zermahlen werden. Unterposition 6912 00 90 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b) und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, der Anmerkung1 b) zu Kapitel 84 sowie dem Wortlaut der KN-Codes 6912 00 und 6912 0090. Eine Einreihung der Salzmühle in das Kapitel 82 kommt nach Anmerkung 1 a) zu Kapitel 82 nicht in Betracht. Das Reibplättchen aus Keramik verleiht dem Erzeugnis den wesentlichen Charakter. Verordnung (EG) Nr. 166/2007 der Kommission vom 16. Februar 2007 (ABL EU Nr. …
1. Zu Kapitel 69 gehören nur keramische Waren, die nach vorheriger Formgebung gebrannt sind (RV E6901000): a) Zu den Positionen 6904 bis 6914 gehören nicht Waren der Positionen 6901 bis 6903 (RV E6901A00); b) Waren, die für die Zwecke der Aushärtung von Harzen, der Beschleunigung der Hydratisierung oder der Entfernung von Wasser oder anderen flüchtigen Bestandteilen auf Temperaturen von weniger als 800 °C erhitzt werden, gelten nicht als gebrannt. Diese Waren gehören nicht zu Kapitel 69 (RV E6901B00); c) Keramische Waren werden durch Brennen anorganischer, nichtmetallischer Materialien, die zuvor – in der Regel bei Raumtemperatur – bearbeitet und geformt wurden, erhalten. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Welche Zolltarifnummer hat Einzelnapf?
In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Einzelnapf überwiegend in 6912.00.83 eingereiht: Anderes keramisches Geschirr, aus Steinzeug. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.
Wie hoch ist der Zollsatz für Einzelnapf?
Auf 6912.00.83 liegt ein Drittlandszollsatz von 5,5 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gilt für Einzelnapf?
Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 691200. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.
Worauf beruht diese Angabe?
Auf 6 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, die dieses Stichwort führen. 83 Prozent davon wurden in 6912.00.83 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.
Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?
Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.
Eine Ware beantwortet. Und die anderen dreißigtausend?
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