Einreihung

Zolltarifnummer für Elektrodenpaste: 3207.30.00.90

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Elektrodenpaste wird in der Regel in die Zolltarifnummer 3207.30.00.90 eingereiht: Zubereitete Pigmente, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 5,3 %.

Grundlage sind 6 verbindliche Zolltarifauskünfte, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 100 Prozent davon führen auf 3207.30.00.90.

Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Elektrodenpaste aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.

Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.

Zolltarifnummer
3207.30.00.90
Drittlandszoll
5,3 %
vZTA-Grundlage
6
Übereinstimmung
100 %

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

AT2015/000778Erteilt von ATGültig bis 2019-06-08

Elektrodenpaste - in Form einer pastösen Masse, - bestehend aus einer Palladiumlegierung, Zirkonoxid, Titanoxid und organischen Zusätzen, - dient als Elektrodenmaterial zur Herstellung elektronischer Bauelemente.

AT2015/000785Erteilt von ATGültig bis 2019-06-08

Elektrodenpaste - in Form einer pastösen Masse, - bestehend aus einer Palladiumlegierung, Zinkoxid und organischen Zusätzen, - dient als Elektrodenmaterial zur Herstellung elektronischer Bauelemente.

AT2015/000787Erteilt von ATGültig bis 2019-06-08

Elektrodenpaste - in Form einer pastösen Masse, - bestehend aus einer Palladiumlegierung, Zinkoxid und organischen Zusätzen, - dient als Elektrodenmaterial zur Herstellung elektronischer Bauelemente.

AT2015/000784Erteilt von ATGültig bis 2019-06-08

Elektrodenpaste - in Form einer pastösen Masse, - bestehend aus einer Palladiumlegierung, Zinkoxid und organischen Zusätzen, - dient als Elektrodenmaterial zur Herstellung elektronischer Bauelemente.

AT2015/000783Erteilt von ATGültig bis 2019-06-08

Elektrodenpaste - in Form einer pastösen Masse, - bestehend aus einer Palladiumlegierung und organischen Zusätzen, - dient als Elektrodenmaterial zur Herstellung elektronischer Bauelemente.

AT2015/000789Erteilt von ATGültig bis 2019-06-08

Elektrodenpaste - in Form einer pastösen Masse, - bestehend aus einer Palladiumlegierung und organischen Zusätzen, - dient als Elektrodenmaterial zur Herstellung elektronischer Bauelemente.

Einordnung im Zolltarif

  1. 32GERB- UND FARBSTOFFAUSZÜGE; TANNINE UND IHRE DERIVATE; FARBSTOFFE, PIGMENTE UND ANDERE FARBMITTEL; ANSTRICHFARBEN UND LACKE; KITTE; TINTEN
  2. 3207Zubereitete Pigmente, zubereitete Trübungsmittel und zubereitete Farben, Schmelzglasuren und andere verglasbare Massen, Engoben, flüssige Glanzmittel und ähnliche Zubereitungen von der in der Keramik-, Emaillier- oder Glasindustrie verwendeten Art; Glasfritte und anderes Glas in Form von Pulver, Granalien, Schuppen oder Flocken
  3. 3207.30flüssige Glanzmittel und ähnliche Zubereitungen
  4. 3207.30.00flüssige Glanzmittel und ähnliche Zubereitungen
  5. 3207.30.00.90Zubereitete Pigmente, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 3207.30.00.90

HS-Code3207.306 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code3207.30.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code3207.30.00.9010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll5,3 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 3207

Zu Unterposition 3207 30 00: Hierher gehören neben den in den Erläuterungen zu Position 3207 des HS, erster Absatz Ziffer 4, genannten Erzeugnissen feine Dispersionen von Silber in Kollodium oder Terpineol zur Verwendung auf Glimmer oder Glas in der Elektro- und der keramischen Industrie.

Pos. 3207

Zu Unterposition 3207 30: Zubereitung aus reduziertem, in Collodium oder Terpineol feinverteiltem Silber, die, mittels eines Zerstäubers oder eines Seidensiebes bei etwa 580 ºC auf Glimmer oder Glas aufgebracht, in der Elektro- oder keramischen Industrie verwendet wird (z. B. für gedruckte Schaltungen).

Pos. 3207

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 169/99 der Kommission vom 25. Januar 19991) (RV L 169/99): 6. a) Paste auf der Grundlage von Silber (hoher Gehalt): - Silber: 72,0 GHT - Cadmiumverbindung: 8,9 GHT - Bleiverbindung: 8,9 GHT. b) Paste auf der Grundlage von Silber (mittlerer Gehalt): - Silber: 45,0 GHT - Cadmiumverbindung: 3,5 GHT - Bleiverbindung: 3,5 GHT. Die Waren werden zum Aufbringen elektronischer Schaltungen auf emaillierte Stahlbleche mittels einer Wärmebehandlung verwendet. Unterposition 3207 3000 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, der Anmerkung 3 Buchstabe c) zu Kapitel 71 sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 3207 und 3207 3000. Siehe auch die Erläuterungen zu Position 7106 des HS. 1) ABl. EG Nr. L 19/6.

Kapitel 32

1. Zu Kapitel 32 gehören nicht: a) isolierte chemisch einheitliche Elemente und Verbindungen (ausgenommen Waren der Position 3203 oder 3204, anorganische Erzeugnisse von der als Luminophore verwendeten Art (Position 3206), Glas aus geschmolzenem Quarz oder aus anderem geschmolzenen Siliciumdioxid in Formen im Sinne der Position 3207 und Färbemittel sowie andere Farbmittel in Formen oder Packungen für den Einzelverkauf der Position 3212) (RV E3201A00); b) Tannate und andere Tanninderivate der in den Positionen 2936 bis 2939, 2941 oder 3501 bis 3504 erfassten Erzeugnisse(RV E3201B00); c) Asphaltmastix und andere bituminöse Mastix (Position 2715) (RV E3201C00). 2. Zu Position 3204 gehören Mischungen von stabilisierten Diazoniumsalzen und Kupplungskomponenten für diese Salze, zum Herstellen von Azofarbstoffen (RV E3202000). 3. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Welche Zolltarifnummer hat Elektrodenpaste?

In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Elektrodenpaste überwiegend in 3207.30.00.90 eingereiht: Zubereitete Pigmente, andere. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.

Wie hoch ist der Zollsatz für Elektrodenpaste?

Auf 3207.30.00.90 liegt ein Drittlandszollsatz von 5,3 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gilt für Elektrodenpaste?

Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 320730. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.

Worauf beruht diese Angabe?

Auf 6 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 100 Prozent davon wurden in 3207.30.00.90 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.

Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?

Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.

Die vollständige Auskunft zu dieser Nummer

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