Zolltarifnummer für Elektronisches Nivellierinstrument: 9015.30.10.00.0
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Elektronisches Nivellierinstrument wird in der Regel in die Zolltarifnummer 9015.30.10.00.0 eingereiht: Nivellierinstrumente, elektronische. Der Drittlandszollsatz beträgt 3,7 %.
Grundlage sind 6 verbindliche Zolltarifauskünfte, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 83 Prozent davon führen auf 9015.30.10.00.0.
Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Elektronisches Nivellierinstrument aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.
Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.
- Zolltarifnummer
- 9015.30.10.00.0
- Drittlandszoll
- 3,7 %
- vZTA-Grundlage
- 6
- Übereinstimmung
- 83 %
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Elektronisches Nivellierinstrument, "Rotationslaser BL 200 GC Professional Artikel-Nr. (0 601 015 000)" in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus einem in Bezug auf die Verwendung charakterbestimmenden Messgerät, einer Fernbedienung (BLR 10 Professional), einem Hochleistungsempfänger (BLE 200 Professional), einer Messlatte mit Fuß, einer Schutzbrille, einem Ladegerät mit einem Ladestecker, einem Transportkoffer zur Aufnahme der Komponenten sowie je nach Lieferumfang mit einem Stativ, einer Baulaser-Messlatte, einer Deckenmesslatte, einem Neigekeil und einem Wandhalter/Ausrichteinheit mit einer 5/8" Schraube. Das Messgerät besteht im Wesentlichen aus einem Gehäuse (211 x 180 x 190 mm) mit einem Laser (Klasse 3R), einem Rotationskopf mit Austrittsöffnungen für die Laserstrahlen, zwei Stativaufnahmen (5/8"), einem Batteriefach mit Arretierung, einer Libelle, einem Akku-Pack, acht Bedienelementen in Form von Drucktastknöpfen sowie drei Anzeige-LED. Das Gerät dient der Ermittlung und Überprüfung von waagerechten Höhenverläufen, senkrechten Linien, Fluchtlinien und Lotpunkten im Innen- und Außenbereich. Die Ware wird als "Gerät für die Geodäsie, kein Entfernungsmesser, Theodolit oder Tachymeter, als elektronisches Nivellierinstrument" eingereiht. Abbildung: siehe Anlage
Elektronisches Nivellierinstrument, "Rotationslaser GRL 400 H Professional (Artikel-Nr. 0 601 061 800", in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus einem in Bezug auf die Verwendung charakterbestimmenden Messgerät, einem Ladegerät, einem Transportkoffer zur Aufnahme der Komponenten sowie je nach Lieferumfang mit einer Schutzbrille, einem Stativ, einer Messlatte, einer Zieltafel und einem Laserempfänger (LR 1 Professional). Das Messgerät besteht im Wesentlichen aus einem Gehäuse (183 x 170 x 188 mm) mit einem Laser (Klasse 2), einem Rotationskopf mit Austrittsöffnungen für die Laserstrahlen, einer Stativaufnahme (5/8"), einem Batteriefach mit Arretierung, einem Drucktastknopf, drei Anzeige-LED sowie zwei Handgriffen. Das Gerät dient der Ermittlung und Überprüfung von waagerechten Höhenverläufen im Außenbereich. Die Ware wird als "Gerät für die Geodäsie, kein Entfernungsmesser, Theodolit oder Tachymeter, als elektronisches Nivellierinstrument" eingereiht. Abbildung: siehe Anlage
Elektronisches Nivellierinstrument, "Oberflächenlaser GSL 2 Professional" (Artikel-Nr. 0 601 064 001) in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus einem in Bezug auf die Verwendung charakterbestimmenden Messgerät, einer Fernbedienung mit sechs Bedienelementen in Form von Drucktastknöpfen, einer Schutztasche, einer Bedienungsanleitung, einer Zieltafel, drei Batterien (1,5 V), einem Transportkoffer zur Aufnahme der Komponenten sowie je nach Lieferumfang auch mit einem Lithium-Ionen Akkumulator (10,8 V) und einer Schutzbrille. Das Messgerät besteht im Wesentlichen aus einem Gehäuse (210 x 195 x 205 mm) mit einem Laser (Klasse 3R), zwei Laserlichtaustrittsöffnungen, einem Hauptschalter, einer Drehknopf zur Höhenverstellung sowie einem Batteriefach. Das Messgerät dient der Prüfung der Ebenheit von Bodenflächen. Die Ware wird als "Gerät für die Geodäsie, kein Entfernungsmesser, Theodolit oder Tachymeter, als elektronisches Nivellierinstrument" eingereiht. Abbildung: siehe Anlage
Elektronisches Nivellierinstrument, "Kombilaser GCL 25 Professional" (Artikel-Nrn. 0 601 066 B00, 0 601 066 B01, 0 601 066 B02) in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus einem in Bezug auf die Verwendung charakterbestimmenden Messgerät, einer Schutztasche, einer Bedienungsanleitung, vier Batterien (1,5 V), einer Laserzieltafel sowie je nach Lieferumfang auch mit einem Stativ (BS 150), einer Universalhalterung (BM 1), einer Schutzbrille sowie einer Messplatte mit Fuß. Das Messgerät besteht im Wesentlichen aus einem Gehäuse (155 x 56 x 118 mm) mit einem Laser (Klasse 2), fünf Laserlichtaustrittsöffnungen, zwei Stativaufnahmen (1/4", 5/8"), einem Hauptschalter, einer Betriebsartentaste sowie einem Batteriefach mit Arretierung. Das Messgerät dient zum Ermitteln und Überprüfen von waagerechten und senkrechten Linien sowie Lotpunkten. Die Ware wird als "Gerät für die Geodäsie, kein Entfernungsmesser, Theodolit oder Tachymeter, als elektronisches Nivellierinstrument" eingereiht. Abbildung: siehe Anlage
Elektronisches Nivellierinstrument, "Punktlaser GPL 5 Professional" (Artikel-Nr. 0 601 066 200) in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus einem in Bezug auf die Verwendung charakterbestimmenden Messgerät, einer Multifunktionshalterung (mehrere Haltemagneten, eine Feststellschraube, zwei Stativaufnahmen 1/4" und 5/8", zwei Gurtführungen), einer Schutztasche, einer Bedienungsanleitung, drei Batterien (1,5 V) sowie je nach Lieferumfang auch mit einer Schutzbrille, einem Stativ und einer Messplatte mit Fuß. Das Messgerät besteht im Wesentlichen aus einem Gehäuse (104 x 40 x 80 mm) mit einem Laser (Klasse 2), fünf Laserlichtaustrittsöffnungen, einer Stativaufnahme (1/4"), einem Hauptschalter sowie einem Batteriefach mit Arretierung. Das Messgerät dient zum Ermitteln und Überprüfen von waagerechten und senkrechten Linien sowie Lotpunkten. Die Ware wird als "Gerät für die Geodäsie, kein Entfernungsmesser, Theodolit oder Tachymeter, als elektronisches Nivellierinstrument" eingereiht. Abbildung: siehe Anlage
Einordnung im Zolltarif
- 90OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE
- 9015Instrumente, Apparate und Geräte für die Geodäsie, Topografie, Fotogrammmetrie, Hydrografie, Ozeanografie, Hydrologie, Meteorologie oder Geophysik, ausgenommen Kompasse; Entfernungsmesser
- 9015.30Nivellierinstrumente
- 9015.30.10elektronische
- 9015.30.10.00.0Nivellierinstrumente, elektronische
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9015.30.10.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 3,7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) I) Geodätische und topografische Instrumente, Apparate und Geräte Diese Instrumente, Apparate und Geräte werden im Allgemeinen im Gelände verwendet, entweder zur Kartografie (Land- oder Gewässerkarten) oder zum Herstellen von Plänen, zur Dreiecksvermessung, zur Flächenberechnung von Grundstücken, zum Bestimmen der Bodenerhebungen oder -vertiefungen im Verhältnis zu einer horizontalen Bezugsebene oder zu allen ähnlichen Arbeiten, insbesondere bei der Ausführung öffentlicher Bauarbeiten (Straßen-, Talsperren-, Brückenbau usw.), bei Grubenarbeiten, militärischen Operationen usw. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Internationale Entscheidungen und Hinweise (IEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Mechanik/Verschiedenes (407. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 18. bis 20. Oktober 2006): Ein Windrichtungsanzeiger, der nicht mit einer Skala ausgestattet und nicht hochpräzise ist, wird auch, wenn er dekorativen Charakter hat, in die Position 9015 eingereiht. Anwendung der AV 1 und 6 sowie der Erläuterungen zum HS zu Kapitel 90 (siehe Allgemeines, Abschnitt I, zweiter Paragraph) und Position 9015 (siehe Abschnitt V) 1))
1. Zu Kapitel 90 gehören nicht: a) Waren von der in Maschinen, Vorrichtungen oder für andere technische Zwecke verwendeten Art, aus Weichkautschuk (Position 4016), aus Leder oder rekonstituiertem Leder (Position 4204) oder aus Spinnstoffen (Position 5911) (RV E9001A00); b) Stützgürtel oder andere Stützvorrichtungen aus Spinnstoffen, deren Wirkung auf den Körperteil, der gestützt oder gehalten werden soll, sich ausschließlich aus ihrer Elastizität herleitet (z. B. …
Häufige Fragen
Welche Zolltarifnummer hat Elektronisches Nivellierinstrument?
In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Elektronisches Nivellierinstrument überwiegend in 9015.30.10.00.0 eingereiht: Nivellierinstrumente, elektronische. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.
Wie hoch ist der Zollsatz für Elektronisches Nivellierinstrument?
Auf 9015.30.10.00.0 liegt ein Drittlandszollsatz von 3,7 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gilt für Elektronisches Nivellierinstrument?
Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 901530. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.
Worauf beruht diese Angabe?
Auf 6 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 83 Prozent davon wurden in 9015.30.10.00.0 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.
Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?
Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.
Eine Ware beantwortet. Und die anderen dreißigtausend?
Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen zu jeder Entscheidung, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.