Zolltarifnummer für Erkennbares Zubehör: 9503.00.29
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Erkennbares Zubehör wird in der Regel in die Zolltarifnummer 9503.00.29 eingereiht: Teile und Zubehör. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %.
Grundlage sind 17 verbindliche Zolltarifauskünfte, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 82 Prozent davon führen auf 9503.00.29.
Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Erkennbares Zubehör aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.
Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.
- Zolltarifnummer
- 9503.00.29
- Drittlandszoll
- 0 %
- vZTA-Grundlage
- 17
- Übereinstimmung
- 82 %
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Erkennbares Zubehör, hauptsächlich für Puppen, nur Nachbildungen von Menschen darstellend, in Form einer Kombination (die den wesentlichen Charakter von Spielzeug hat), von Waren der Position 9503 und anderen Waren, sog. BABY Annabell® Outdoor jacket with sheep reflector, 789124. Es handelt sich einen Anorak in hellblau bzw. rosa für Puppen mit Kapuze, Gummizug an den Ärmeln und Tunnelzug am unteren Rand. Die Jacke ist mit dem Baby-Annabell-Logo und dem Motiv eines Schäfchens mit Sonne versehen. Zusätzlich befindet sich in dem Set ein Reflektor in Form eines Schafes, der sowohl von der Puppe, als auch von dem Kind genutzt werden kann. Die Waren dienen gemeinsam Kindern zur spielerischen Unterhaltung beim Spielen mit Puppen und sind in einer Showbox (28 x 5 x 36 cm) für den Einzelverkauf aufgemacht. Ein Bild der Ware befindet sich im Internet unter http://ec.europa.eu/taxation_customs/dds/ebticau_de.htm.
Erkennbares Zubehör, hauptsächlich für Puppen, nur Nachbildungen von Menschen darstellend, in Form von Puppenbekleidung, sog. BABY Annabell® "Every Day" Girl Outfits, 789100. Es handelt sich um zwei Kombinationen Bekleidung für weibliche Puppen im Einzelnen bestehend aus - einer Jeans-Hose und einem rosafarbenen Langarm-Shirt mit Motivdruck bzw. - einer rosa-weiß gepunkteten Leggings und einem hellblauen Kleid mit Motivdruck. Die Waren dienen Kindern zur spielerischen Unterhaltung beim Spielen mit Puppen und sind in einer Showbox (28 x 5 x 36 cm) für den Einzelverkauf aufgemacht. Ein Bild der Ware befindet sich im Internet unter http://ec.europa.eu/taxation_customs/dds/ebticau_de.htm.
Erkennbares Zubehör, hauptsächlich für Puppen, nur Nachbildungen von Menschen darstellend, in Form von Puppenbekleidung, sog. BABY Annabell® Cold Days Luxury Set, 773802. Es handelt sich um einen Champagner-farbenen Strampelanzug für den Winter mit gehäkeltem Rand und Schafskopf-Applikation sowie einer Mütze mit Ohrenschützern. Die Waren dienen Kindern zur spielerischen Unterhaltung beim Spielen mit Puppen und sind in einer Showbox (37,5 x 5 x 36 cm) für den Einzelverkauf aufgemacht. Ein Bild der Ware befindet sich im Internet unter http://ec.europa.eu/taxation_customs/dds/ebticau_de.htm.
Erkennbares Zubehör, hauptsächlich für Puppen, nur Nachbildungen von Menschen darstellend, in Form von Puppenbekleidung, sog. BABY Annabell® Brother "Every Day" Boy Outfits, 789131. Es handelt sich um zwei Kombinationen Bekleidung für männliche Puppen im Einzelnen bestehend aus - einer Jeans-Hose, einem hellblauen Sweatshirt mit Kapuze und einer Mütze bzw. - einer beigefarbenen Hose, einem hellblau-weiß gestreiften Shirt mit weißem Kragen und einer gestreiften Mütze. Die Waren dienen Kindern zur spielerischen Unterhaltung beim Spielen mit Puppen und sind in einer Showbox (28 x 5 x 36 cm) für den Einzelverkauf aufgemacht. Ein Bild der Ware befindet sich im Internet unter http://ec.europa.eu/taxation_customs/dds/ebticau_de.htm.
Erkennbares Zubehör, hauptsächlich für Puppen, nur Nachbildungen von Menschen darstellend, in Form von Puppenbekleidung, sog. BABY born® Wonderland Prince Luxury Set, 808238. Es handelt sich um ein Set von Puppenzubehör, in den Farben weiß und hellblau gestaltet, ähnlich der Bekleidung von Robin Hood, im Einzelnen bestehend aus - einem Kleidchen mit Halsschnürung, Gürtel und Fransen im unteren Bereich - einer gestreiften Strumpfhose, - einem Paar Schuhen aus Spinnstoff und - einer Baskenmütze. Die Waren dienen Kindern zur spielerischen Unterhaltung beim Spielen mit Puppen und sind gemeinsam in einer Showbox (32 x 5 x 36 cm) für den Einzelverkauf aufgemacht. Ein Bild der Ware befindet sich im Internet unter http://ec.europa.eu/taxation_customs/dds/ebticau_de.htm.
Erkennbares Zubehör, hauptsächlich für Puppen, nur Nachbildungen von Menschen darstellend, sog. BABY born® BOY City Tour Luxury Set , 808252. Es handelt sich um ein Set von Puppenzubehör im Einzelnen bestehend aus - einem blauen T-Shirt mit farbigem Aufdruck eines Scooter-fahrenden Hasens, - einer kurzen, kakifarbenen Hose, - einem Halstuch, - einem Paar Schuhen (Mokassins) und - einer Sonnenbrille, passgenau für die BABY born BOY-Puppe. Die Waren dienen Kindern zur spielerischen Unterhaltung beim Spielen mit Puppen und sind gemeinsam in einer Showbox (32 x 5 x 36 cm) für den Einzelverkauf aufgemacht. Ein Bild der Ware befindet sich im Internet unter http://ec.europa.eu/taxation_customs/dds/ebticau_de.htm.
Erkennbares Zubehör, hauptsächlich für Puppen, nur Nachbildungen von Menschen darstellend, in Form von Puppenbekleidung, sog. my little BABY born® Winter Outfits, 2 ass., 808160. Es handelt sich um einen hellblauen und einen rosafarbenen Strampelanzug mit Kapuze für Puppen. Die Ware dient Kindern zur spielerischen Unterhaltung beim Spielen mit Puppen und ist in einer Showbox (28 x 2,5 x 30 cm) für den Einzelverkauf aufgemacht. Ein Bild der Ware befindet sich im Internet unter http://ec.europa.eu/taxation_customs/dds/ebticau_de.htm.
Erkennbares Zubehör, hauptsächlich für Puppen, nur Nachbildungen von Menschen darstellend, in Form von Puppenbekleidung, sog. BABY Annabell® Brother Sporty Outfits, 789148. Es handelt sich um zwei Kombinationen Bekleidung für männliche Puppen im Einzelnen bestehend aus - einer Jeans-Hose und einem hellblauen Langarm-Shirt mit Motivdruck bzw. - einer beigefarbenen Hose und einem dunkelblauen Langarm-Shirt. Die Waren dienen Kindern zur spielerischen Unterhaltung beim Spielen mit Puppen und sind in einer Showbox (28 x 2,8 x 30 cm) für den Einzelverkauf aufgemacht. Ein Bild der Ware befindet sich im Internet unter http://ec.europa.eu/taxation_customs/dds/ebticau_de.htm.
Einordnung im Zolltarif
- 95SPIELZEUG, SPIELE, UNTERHALTUNGSARTIKEL UND SPORTGERÄTE; TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
- 9503Dreiräder, Roller, Autos mit Tretwerk und ähnliche Spielfahrzeuge; Puppenwagen; Puppen; anderes Spielzeug; maßstabgetreu verkleinerte Modelle und ähnliche Modelle zur Unterhaltung, auch mit Antrieb; Puzzles aller Art
- 9503.00Dreiräder, Roller, Autos mit Tretwerk und ähnliche Spielfahrzeuge; Puppenwagen; Puppen; anderes Spielzeug; maßstabgetreu verkleinerte Modelle und ähnliche Modelle zur Unterhaltung, auch mit Antrieb; Puzzles aller Art
- 9503.00.29Teile und Zubehör
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9503.00.29
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Position 9503 00: Bei der Unterscheidung zwischen Spielzeug, das Menschen darstellt und Spielzeug, das Tiere oder nicht menschliche Wesen darstellt, finden folgende Merkmale keine Berücksichtigung: - Farbe (z. B. verleiht eine lila oder grüne Hautfarbe der Ware nicht den Charakter eines nicht menschlichen Wesens) und - Hintergrund der Charaktere, dargestellt durch sie selbst oder ihre Fähigkeiten und Begabungen (z. B. ihr Geburtsort oder ihre Fähigkeit zu fliegen). Trägt eine Spielzeugfigur eine Maske (z. B. auch mit tierischen Ohren), bei der große oder erkennbare Teile des menschlichen Gesichts sichtbar oder identifizierbar sind, oder sind nach Abnehmen der Maske menschliche Züge erkennbar, gilt die Figur als Spielzeug, das einen Menschen darstellt. Hierher gehören z. B.: 1. aufblasbare Artikel in verschiedenen Formen und Größen, die für das Spielen im Wasser bestimmt sind, z. B. …
Zu Unterposition 9503 00: 1. Mini-Fahrzeuge, Ein- oder Zweisitzer, mit einer Karosserie aus Polyethylen hoher Dichte, auf einem Röhrenfahrgestell. Die Fahrzeuge werden mit Hilfe eines Viertakt- Kolbenverbrennungsmotors und einer stufenlosen Kraftübertragung mechanisch angetrieben. Sie sind ausgestattet mit einer eingebauten Bremse für die Hinterachse oder einer hydraulischen Scheibenbremse. Sie haben einen Hinterradkettenantrieb für ein Hinterrad oder für beide Hinterräder. Die maximale Nutzlast beträgt 200 kg und die Höchstgeschwindigkeit etwa 20 km/h. Die Fahrzeuge sind dazu bestimmt, von Kindern oder Jugendlichen benutzt zu werden, um mit Vergnügen die Straßenverkehrsordnung zu erlernen und Fahrtüchtigkeit zu erwerben. Sie werden unter Aufsicht auf Verkehrsübungsplätzen benutzt. 2. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 441/91 der Kommission vom 25. Februar 1991 (ABl. EG Nr. L 52/91) (RV 441/91), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1) und Durchführungsverordnung (EU) Nr. 41/2013 der Kommission vom 17. Januar 2013 (ABl. EU Nr. L 18/1) (RV L 41/13) Eine Kunststoffpuppe mit beweglichen Gliedmaßen, 140 mm groß, deren Oberkörper aus durchsichtigem Kunststoff besteht und mit etwa 10 g kleiner Saccharose enthaltender Süßigkeiten gefüllt ist, die durch eine Öffnung unter der Gürtelschnalle der Puppe entnommen werden können. Unterposition 9503 00 21 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 4 zu Kapitel 95 sowie dem Wortlaut der KN-Codes 9503 00 und 9503 00 21. …
Änderung der Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur vom 31.07.2026 (ABl C/2026/4225) bei den Positionen 9503 und 9505. (Stand: 05.08.2026)
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Welche Zolltarifnummer hat Erkennbares Zubehör?
In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Erkennbares Zubehör überwiegend in 9503.00.29 eingereiht: Teile und Zubehör. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.
Wie hoch ist der Zollsatz für Erkennbares Zubehör?
Auf 9503.00.29 liegt ein Drittlandszollsatz von 0 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gilt für Erkennbares Zubehör?
Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 950300. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.
Worauf beruht diese Angabe?
Auf 17 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 82 Prozent davon wurden in 9503.00.29 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.
Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?
Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.
Eine Ware beantwortet. Und die anderen dreißigtausend?
Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen zu jeder Entscheidung, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.