Einreihung

Zolltarifnummer für Externe Festplatte: 8471.70.50.00

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Externe Festplatte wird in der Regel in die Zolltarifnummer 8471.70.50.00 eingereiht: Festplattenspeichereinheiten. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %.

Grundlage sind 22 verbindliche Zolltarifauskünfte, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 86 Prozent davon führen auf 8471.70.50.00.

Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Externe Festplatte aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.

Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.

Zolltarifnummer
8471.70.50.00
Drittlandszoll
0 %
vZTA-Grundlage
22
Übereinstimmung
86 %

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI1674/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-05-25

Externe Festplatte, in Form einer Warenzusammenstellung bestehend aus einem Kabel, einem Adapter und einer Festplatte (charakterbestimmend im Hinblick auf die Verwendung). Das Erzeugnis besteht im Wesentlichen aus rotierend gelagerten Magnetplatten und beweglichen Schreib- und Leseköpfen in einem 13 x 77 x 126 mm großen Kunststoffgehäuse mit einer USB-Schnittstelle. Das Gerät mit einer Speicherkapazität von 1 TB bzw. 2 TB dient nach Anschluss an die zentrale Verarbeitungseinheit einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine dazu, Daten aufzuzeichnen und wiederzugeben. Es ist unmittelbar an die Zentraleinheit einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine anschließbar und in der Lage, Daten in einer vom System verwendbaren Form zu empfangen und zu liefern. Die Bestandteile der Zusammenstellung sind gemeinsam für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Ware wird als "Festplattenspeichereinheit" eingereiht. Anlage: 1 Abbildung

DEBTI18904/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-07-02

Externe Festplatte, sog. Portable Festplatte Expansion, in Form einer Warenzusammenstellung bestehend aus einer Anleitung, einem Kabel und einer Festplatte (charakterbestimmend im Hinblick auf die Verwendung). Das Erzeugnis besteht im Wesentlichen aus rotierend gelagerten Magnetplatten und beweglichen Schreib- und Leseköpfen in einem 80 x 115,3 x 12,6 mm großen Gehäuse mit einer USB-Schnittstelle. Das Gerät mit einer Speicherkapazität von 1 TB dient nach Anschluss an die zentrale Verarbeitungseinheit einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine dazu, Daten aufzuzeichnen und wiederzugeben. Es ist unmittelbar an die Zentraleinheit einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine anschließbar und in der Lage, Daten in einer vom System verwendbaren Form zu empfangen und zu liefern. Die Bestandteile der Zusammenstellung sind gemeinsam für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Ware wird als "Festplattenspeichereinheit" eingereiht. Anlage: 1 Abbildung

DEBTI12905/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-05-25

Externe Festplatte, in Form einer Warenzusammenstellung bestehend aus einer Festplatte (charakterbestimmend im Hinblick auf die Verwendung) und einem Kabel sowie modellabhängig einer Wandhalterung oder Tasche. Das Erzeugnis besteht im Wesentlichen aus rotierend gelagerten Magnetplatten und beweglichen Schreib- und Leseköpfen in einem Gehäuse mit Status-LED sowie einer USB-Schnittstelle. Das Gerät mit einer Speicherkapazität von 500 GB bis 5 TB dient nach Anschluss an die zentrale Verarbeitungseinheit einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine dazu, Daten aufzuzeichnen und wiederzugeben. Es ist unmittelbar an die Zentraleinheit einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine anschließbar und in der Lage, Daten in einer vom System verwendbaren Form zu empfangen und zu liefern. Die Bestandteile der Zusammenstellung sind gemeinsam für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Ware wird als "Festplattenspeichereinheit" eingereiht. Anlage: 1 Abbildung

DEBTI12899/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-05-09

Externe Festplatte, in Form einer Warenzusammenstellung bestehend aus einer Festplatte (charakterbestimmend im Hinblick auf die Verwendung), einem USB-Speicherstick und einem USB-Kabel. Die Festplatte besteht im Wesentlichen aus rotierend gelagerten Magnetplatten und beweglichen Schreib- und Leseköpfen in einem 126 x 77 x 14 mm großen, schwarzen Kunststoffgehäuse mit Status-LED sowie einer USB-Schnittstelle. Das Gerät mit einer Speicherkapazität von 1 bzw. 2 TB dient nach Anschluss an die zentrale Verarbeitungseinheit einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine dazu, Daten aufzuzeichnen und wiederzugeben. Es ist unmittelbar an die Zentraleinheit einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine anschließbar und in der Lage, Daten in einer vom System verwendbaren Form zu empfangen und zu liefern. Die Bestandteile der Zusammenstellung sind gemeinsam für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Ware wird als "Festplattenspeichereinheit" eingereiht. Anlage: 1 Abbildung

DEBTI12948/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-05-09

Externe Festplatte, sog. Store 'n' Go Portable Hard Drive USB 3.0, in Form einer Warenzusammenstellung bestehend aus einem Kabel und einer Festplatte (charakterbestimmend im Hinblick auf die Verwendung). Die Festplatte besteht im Wesentlichen aus rotierend gelagerten Magnetplatten und beweglichen Schreib- und Leseköpfen in einem 81 x 119 x 14,5 mm großen Gehäuse mit einer USB-Schnittstelle. Das Gerät mit einer Speicherkapazität von 1 TB dient nach Anschluss an die zentrale Verarbeitungseinheit einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine dazu, Daten aufzuzeichnen und wiederzugeben. Es ist unmittelbar an die Zentraleinheit einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine anschließbar und in der Lage, Daten in einer vom System verwendbaren Form zu empfangen und zu liefern. Die Bestandteile der Zusammenstellung sind gemeinsam für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Ware wird als "Festplattenspeichereinheit" eingereiht. Anlage: 1 Abbildung

DEBTI12916/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-05-09

Externe Festplatte, in Form einer Warenzusammenstellung bestehend aus einem Kabel sowie einer den Charakter der Zusammenstellung im Hinblick auf die Verwendung bestimmenden, funktionellen Einheit aus einer Festplatte und einem Netzadapter. Die Festplatte besteht im Wesentlichen aus rotierend gelagerten Magnetplatten und beweglichen Schreib- und Leseköpfen in einem 188 x 119 x 34 mm großen, schwarzen Kunststoffgehäuse mit Status-LED sowie einer USB-Schnittstelle. Das Gerät mit einer Speicherkapazität von 3, 4, 6 oder 8 TB dient nach Anschluss an die zentrale Verarbeitungseinheit einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine dazu, Daten aufzuzeichnen und wiederzugeben. Es ist unmittelbar an die Zentraleinheit einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine anschließbar und in der Lage, Daten in einer vom System verwendbaren Form zu empfangen und zu liefern. Die Bestandteile der Zusammenstellung sind gemeinsam für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Ware wird als "Festplattenspeichereinheit" eingereiht. Anlage: 1 Abbildung

DEBTI8697/19-1Erteilt von DEGültig bis 2022-06-30

Externe Festplatte, in Form einer Warenzusammenstellung aus Festplatte (charakterbestimmend im Hinblick auf die Verwendung), USB-Kabel und Anleitung. Das Erzeugnis besteht im Wesentlichen aus rotierend gelagerten Magnetplatten und beweglichen Schreib- und Leseköpfen in einem 114 x 74 x 13 mm (L x B x H) großen Aluminiumgehäuse mit einem USB-Anschluss. Das Gerät mit einer Speicherkapazität von 1 TB dient nach Anschluss an die zentrale Verarbeitungseinheit einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine dazu, Daten aufzuzeichnen und wiederzugeben. Es ist unmittelbar an die Zentraleinheit einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine anschließbar und in der Lage, Daten in einer vom System verwendbaren Form zu empfangen und zu liefern. Die Bestandteile der Zusammenstellung sind gemeinsam für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Ware wird als "Festplattenspeichereinheit" eingereiht. Anlage: 1 Abbildung

DEBTI8661/19-1Erteilt von DEGültig bis 2022-06-30

Externe Festplatte, in Form einer Warenzusammenstellung bestehend aus der Festplatte (charakterbestimmend im Hinblick auf die Verwendung), einer Bedienungsanleitung und einem USB Y-Kabel. Die Festplatte besteht im Wesentlichen aus rotierend gelagerten Magnetplatten und beweglichen Schreib- und Leseköpfen in einem ca. 14 x 76 x 126 mm (H x B x L) großen Kunststoffgehäuse mit einer Speicherkapazität von 500 GB TB oder 1 TB, einem Bauformat (Formfaktor) von 2,5 Zoll, einer LED-Statusanzeige sowie einem USB Anschluss. Das Gerät dient nach Anschluss an die zentrale Verarbeitungseinheit einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine dazu, Daten aufzuzeichnen und wiederzugeben. Es ist unmittelbar an die Zentraleinheit einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine anschließbar und in der Lage, Daten in einer vom System verwendbaren Form zu empfangen und zu liefern. Die Bestandteile der Zusammenstellung sind gemeinsam für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Ware wird als "Festplattenspeichereinheit" eingereiht. Anlage: 1 Abbildung

Einordnung im Zolltarif

  1. 84KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON
  2. 8471Automatische Datenverarbeitungsmaschinen und ihre Einheiten; magnetische oder optische Leser, Maschinen zum Aufzeichnen von Daten auf Datenträger in codierter Form und Maschinen zum Verarbeiten solcher Daten, anderweit weder genannt noch inbegriffen
  3. 8471.70Speichereinheiten
  4. 8471.70.50Festplattenspeichereinheiten
  5. 8471.70.50.00Festplattenspeichereinheiten

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8471.70.50.00

HS-Code8471.706 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code8471.70.508 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code8471.70.50.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

Mögliche Dual-Use-Listenpositionen

Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.

  • 4A001Electronic computers and related equipment, having any of the following and "electronic assemblies" and specially designed components therefor:
  • 4A005Systems, equipment, and components therefor, specially designed or modified for the generation, command and control, or delivery of "intrusion software".
  • 5A002"Information security" systems, equipment and components, as follows:
  • 5A003Systems, equipment and components, for non-cryptographic "information security", as follows:
  • 5A004Systems, equipment and components for defeating, weakening or bypassing "information security", as follows:

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 8471

Zu Unterposition 8471 70: 1. CD-ROM-Leser, die Speichereinheiten von automatischen Datenverarbeitungsmaschinen sind und aus Laufwerken bestehen, die ihrer Beschaffenheit nach zum Lesen von CD-ROM-, CD-Audio- und CD-Foto-Signalen bestimmt sind. Sie sind mit einem Kopfhöreranschluss, einem Lautstärkeregler und einem Ein-Aus-Schalter ausgestattet. 2. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 (Anmerkung 6 B) und 6 C) zu Kapitel 84) und 6.

Pos. 8471

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 754/94 der Kommission vom 30. März 1994 (RV L 754/94), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 936/1999 der Kommission vom 27. April 1999, geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 1. Die als Grafiktablett oder Digitalisierbrett bezeichnete Ware besteht aus einem flachen Kunststoffgehäuse, in dem sich elektronische und elektrische Bauelemente wie Prozessoren, gedruckte Schaltungen und Schnittstellenschaltungen befinden. Die quadratische Oberfläche des Gerätes, deren aktiver Bereich etwa 28 x 28 cm beträgt, ist mit einem Menü-Overlay versehen. Das Tablett ist mit einem Abtaststift ausgestattet und wird über ein Kabel unmittelbar an die Zentraleinheit einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine angeschlossen. …

Pos. 8471

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Urteil des Europäischen Gerichtshofes (4. Kammer) vom 7. Juli 2005 Az.: C-304/04 und C-305/04 Aus den Gründen: Die Verordnungen (EG) Nr. 2086/97 der Kommission vom 4. November 1997 und Nr. 2261/98 der Kommission vom 26. Oktober 1998 zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 2558/97 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif sind ungültig, soweit sie Soundkarten für Computer wie die im Ausgangsverfahren streitigen in die Unterposition 8543 8779 der Kombinierten Nomenklatur einreihen. Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 26. Oktober 2006 in der Rechtssache C-250/05 zu Tintenkartuschen („Printer Cartridges“): Orientierungssatz Isoliert betrachtet ist die für das Funktionieren des Druckers unerlässliche Tintenkartusche ein Teil des Druckers im Sinne der Unterposition 8473 30 90. …

Pos. 8471

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national (entfallen) bis Auszug aus dem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 13. Dezember 2011, Rechtssache VII R 70/10 Einreihung von sog. „Embedded Modules“ in die Kombinierte Nomenklatur Leitsatz (RN 7, RN 9, RN 12, RN 17): Ein als Embedded Module bezeichneter elektronischer Rechner in Gestalt einer gedruckten Schaltung im sog. ETX-Standard, der mit Prozessor, Chipsatz sowie weiteren aktiven und passiven Bauelementen versehen ist und der u.a. über vier ETX-Schnittstellen-anschlüsse, einen Stecksockel für ein DDR-SDRAM Speichermodul, zwei ATA-Anschlüsse für eine Festplatte sowie einen 2 Megabyte Flashspeicher verfügt, ist als Einheit einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine in die Unterpos. 8471 50 00 KN einzureihen. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Welche Zolltarifnummer hat Externe Festplatte?

In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Externe Festplatte überwiegend in 8471.70.50.00 eingereiht: Festplattenspeichereinheiten. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.

Wie hoch ist der Zollsatz für Externe Festplatte?

Auf 8471.70.50.00 liegt ein Drittlandszollsatz von 0 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gilt für Externe Festplatte?

Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 847170. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.

Worauf beruht diese Angabe?

Auf 22 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 86 Prozent davon wurden in 8471.70.50.00 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.

Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?

Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.

Die vollständige Auskunft zu dieser Nummer

Eine Ware beantwortet. Und die anderen dreißigtausend?

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