Zolltarifnummer für Fliesen: 6907.21.00.00
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Fliesen wird in der Regel in die Zolltarifnummer 6907.21.00.00 eingereiht: Unglasierte keramische Fliesen, mit einem Wasseraufnahmekoeffizienten von 0,5 % oder weniger. Der Drittlandszollsatz beträgt 5 %.
Grundlage sind 16 verbindliche Zolltarifauskünfte, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 100 Prozent davon führen auf 6907.21.00.00.
Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Fliesen aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.
Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.
- Zolltarifnummer
- 6907.21.00.00
- Drittlandszoll
- 5 %
- vZTA-Grundlage
- 16
- Übereinstimmung
- 100 %
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Fliesen, Boden- und Wandplatten, sog. Feinsteinzeug EMPEROR®, Foto siehe Anlage, - lt. Antrag: - - in unterschiedlichen Farben, - - in den Abmessungen: ca. 80 cm (Länge) x 40 cm (Breite) x 2 cm (Dicke), - - keramische Erzeugnisse; nach der Formgebung gebrannt; tonmineralhaltiges Material enthaltend, - - mit einem Wasseraufnahmekoeffizienten von weniger als 0,5 %. "Keramische Fliesen, Boden- und Wandplatten, andere als solche der Unterpositionen 6907 30 und 6907 40, mit einem Wasseraufnahmekoeffizienten von weniger als 0,5 %"
Fliesen, Boden- und Wandplatten, sog. Feinsteinzeug EMPEROR® mit Oberfläche R11 und rustikaler Kante, Foto siehe Anlage, - lt. Antrag: - - in unterschiedlichen Farben, - - in den Abmessungen: ca. 80 cm (Länge) x 40 cm (Breite) x 2 cm (Dicke), - - keramisches Erzeugnis; nach der Formgebung gebrannt; tonmineralhaltiges Material enthaltend, - - mit einem Wasseraufnahmekoeffizienten von weniger als 0,5 %. "Keramische Fliesen, Boden- und Wandplatten, andere als solche der Unterpositionen 6907 30 und 6907 40, mit einem Wasseraufnahmekoeffizienten von weniger als 0,5 %"
Fliesen, Boden- und Wandplatten, sog. Stellstufen aus EMPEROR® mit Oberfläche R11, Seiten gesägt, Abbildungen siehe Anlage, - ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt, die Einreihung erfolgt anhand der Antragsangaben, - in unterschiedlichen Farben und Abmessungen: - - ca. 80 cm (Länge) x 13 cm (Breite) x 2 cm (Dicke), - - ca. 100 cm (Länge) x 13 cm (Breite) x 2 cm (Dicke), - keramisches Erzeugnis; nach der Formgebung gebrannt; tonmineralhaltiges Material enthaltend, - laut Antrag mit einem Wasseraufnahmekoeffizienten von weniger als 0,5 %. "Keramische Fliesen, Boden- und Wandplatten, andere als solche der Unterpositionen 6907 30 und 6907 40, mit einem Wasseraufnahmekoeffizienten von weniger als 0,5 %"
Fliesen, Boden- und Wandplatten, sog. Stellstufen aus EMPEROR® mit Oberfläche R11, Seiten gesägt, Abbildungen siehe Anlage, - ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt, die Einreihung erfolgt anhand der Antragsangaben, - in unterschiedlichen Farben, - mit den Abmessungen: ca. 120 cm (Länge) x 13 cm (Breite) x 2 cm (Dicke), - keramisches Erzeugnis; nach der Formgebung gebrannt; tonmineralhaltiges Material enthaltend, - laut Antrag mit einem Wasseraufnahmekoeffizienten von weniger als 0,5 %. "Keramische Fliesen, Boden- und Wandplatten, andere als solche der Unterpositionen 6907 30 und 6907 40, mit einem Wasseraufnahmekoeffizienten von weniger als 0,5 %"
Fliesen, Boden- und Wandplatten, sog. Stellstufen aus EMPEROR® mit Oberfläche R11, Seiten gesägt, Abbildungen siehe Anlage, - ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt, die Einreihung erfolgt anhand der Antragsangaben, - in unterschiedlichen Farben, - mit den Abmessungen: ca. 120 cm (Länge) x 13 cm (Breite) x 2 cm (Dicke), - keramisches Erzeugnis; nach der Formgebung gebrannt; tonmineralhaltiges Material enthaltend, - laut Antrag mit einem Wasseraufnahmekoeffizienten von weniger als 0,5 %. "Keramische Fliesen, Boden- und Wandplatten, andere als solche der Unterpositionen 6907 30 und 6907 40, mit einem Wasseraufnahmekoeffizienten von weniger als 0,5 %"
Fliesen, Boden- und Wandplatten, sog. Stellstufen aus EMPEROR® mit Oberfläche R11, Seiten gesägt, Abbildungen siehe Anlage, - ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt, die Einreihung erfolgt anhand der Antragsangaben, - in unterschiedlichen Farben und Abmessungen: - - ca. 80 cm (Länge) x 13 cm (Breite) x 2 cm (Dicke), - - ca. 100 cm (Länge) x 13 cm (Breite) x 2 cm (Dicke), - keramisches Erzeugnis; nach der Formgebung gebrannt; tonmineralhaltiges Material enthaltend, - laut Antrag mit einem Wasseraufnahmekoeffizienten von weniger als 0,5 %. "Keramische Fliesen, Boden- und Wandplatten, andere als solche der Unterpositionen 6907 30 und 6907 40, mit einem Wasseraufnahmekoeffizienten von weniger als 0,5 %"
Fliesen, Boden- und Wandplatten, sog. Stellstufen aus EMPEROR® mit Oberfläche R11, Seiten gesägt, Abbildungen siehe Anlage, - ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt, die Einreihung erfolgt anhand der Antragsangaben, - in unterschiedlichen Farben, - mit den Abmessungen: ca. 80 cm (Länge) x 13 cm (Breite) x 2 cm (Dicke), - keramisches Erzeugnis; nach der Formgebung gebrannt; tonmineralhaltiges Material enthaltend, - laut Antrag mit einem Wasseraufnahmekoeffizienten von weniger als 0,5 %. "Keramische Fliesen, Boden- und Wandplatten, andere als solche der Unterpositionen 6907 30 und 6907 40, mit einem Wasseraufnahmekoeffizienten von weniger als 0,5 %"
Fliesen, Boden- und Wandplatten, sog. Stellstufen aus EMPEROR® mit Oberfläche R11, Seiten gesägt, Abbildungen siehe Anlage, - ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt, die Einreihung erfolgt anhand der Antragsangaben, - in unterschiedlichen Farben, - mit den Abmessungen: ca. 80 cm (Länge) x 13 cm (Breite) x 2 cm (Dicke), - keramisches Erzeugnis; nach der Formgebung gebrannt; tonmineralhaltiges Material enthaltend, - laut Antrag mit einem Wasseraufnahmekoeffizienten von weniger als 0,5 %. "Keramische Fliesen, Boden- und Wandplatten, andere als solche der Unterpositionen 6907 30 und 6907 40, mit einem Wasseraufnahmekoeffizienten von weniger als 0,5 %"
Einordnung im Zolltarif
- 69KERAMISCHE WAREN
- 6907II. ANDERE KERAMISCHE WAREN, Unglasierte keramische Fliesen, Boden- und Wandplatten; unglasierte keramische Steinchen, Würfel und ähnliche Waren für Mosaike, auch auf Unterlage
- 6907.21mit einem Wasseraufnahmekoeffizienten von 0,5 % oder weniger
- 6907.21.00.00Unglasierte keramische Fliesen, mit einem Wasseraufnahmekoeffizienten von 0,5 % oder weniger
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6907.21.00.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 5 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Regelungen zu dieser Zolltarifnummer
Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.
| Ursprung | Zollsatz | Hersteller | Rechtsgrundlage | Gültig bis |
|---|---|---|---|---|
| Türkei | - | Alle übrigen Unternehmen | Decision 0142/96 | - |
| ERGA OMNES | - | Alle übrigen Unternehmen | Regulation 1036/16 | - |
| Türkei | Cond: A cert: D-008 (01):9.200 % ; A (01):20.900 % | Anatolia Porselen Seramik Anonim Şirketi | Regulation 1223/24 | - |
| China | Cond: A cert: D-008 (01):30.600 % ; A (01):69.700 % | Hebei Lingbiao Technology Development Co., Ltd. | Regulation 2147/25 | - |
| Indien | Cond: A cert: D-008 (01):7.300 % ; A (01):8.700 % | Square Ceramic Private Limited Casva Tiles Private Limited | Regulation 0265/23 | - |
| Indien | Cond: A cert: D-008 (01):7.300 % ; A (01):8.700 % | STARCO Ceramic | Regulation 0265/23 | - |
| Indien | Cond: A cert: D-008 (01):7.300 % ; A (01):8.700 % | Sunland Ceramic Private Limited | Regulation 0265/23 | - |
| Indien | Cond: A cert: D-008 (01):7.300 % ; A (01):8.700 % | Sunworld Vitrified Private Limited Shagun Ceramics | Regulation 0265/23 | - |
| Indien | Cond: A cert: D-008 (01):7.300 % ; A (01):8.700 % | Swellco Ceramic Axison Vitrified Private Limited Axiom Ceramic Private Limited | Regulation 0265/23 | - |
| Indien | Cond: A cert: D-008 (01):7.300 % ; A (01):8.700 % | Titanium Vitrified Private Limited Moral Ceramic Private Limited Onery Tiles LLP | Regulation 0265/23 | - |
Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 6907 21: 1. Terracottaverkleidungselemente für die Bauindustrie zur Verwendung im Außenbereich oder als Innenverkleidung. Diese Elemente weisen verschiedene Größen auf, mit einer Breite von 200 bis 245 mm, einer Länge von 592 bis 1520 mm und einer Dicke von 15 bis 40 mm. Ihre Struktur ist modular aufgebaut und sie sind in verschiedenen Farben und mit unterschiedlichen Texturen (geglättet, sandgestrahlt, gestreift, etc.) erhältlich. Sie werden mit speziellen korrosionsbeständigen Metallklammern an vertikalen oder horizontalen Metallprofilen befestigt, die selbst wiederum an der zu isolierenden Fassade/Wand/Decke angebracht werden. Die Einreihung auf Unterpositionsniveau hängt vom Wasseraufnahmekoeffizienten ab. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6. 2. …
1. Zu Kapitel 69 gehören nur keramische Waren, die nach vorheriger Formgebung gebrannt sind (RV E6901000): a) Zu den Positionen 6904 bis 6914 gehören nicht Waren der Positionen 6901 bis 6903 (RV E6901A00); b) Waren, die für die Zwecke der Aushärtung von Harzen, der Beschleunigung der Hydratisierung oder der Entfernung von Wasser oder anderen flüchtigen Bestandteilen auf Temperaturen von weniger als 800 °C erhitzt werden, gelten nicht als gebrannt. Diese Waren gehören nicht zu Kapitel 69 (RV E6901B00); c) Keramische Waren werden durch Brennen anorganischer, nichtmetallischer Materialien, die zuvor – in der Regel bei Raumtemperatur – bearbeitet und geformt wurden, erhalten. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Welche Zolltarifnummer hat Fliesen?
In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Fliesen überwiegend in 6907.21.00.00 eingereiht: Unglasierte keramische Fliesen, mit einem Wasseraufnahmekoeffizienten von 0,5 % oder weniger. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.
Wie hoch ist der Zollsatz für Fliesen?
Auf 6907.21.00.00 liegt ein Drittlandszollsatz von 5 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gilt für Fliesen?
Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 690721. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.
Worauf beruht diese Angabe?
Auf 16 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 100 Prozent davon wurden in 6907.21.00.00 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.
Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?
Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.
Eine Ware beantwortet. Und die anderen dreißigtausend?
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