Zolltarifnummer für Fußprothese: 9021.39.90.00.1
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Fußprothese wird in der Regel in die Zolltarifnummer 9021.39.90.00.1 eingereiht: Orthopädische Apparate und Vorrichtungen, für Menschen, ausgenommen Teile und Zubehör. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %.
Grundlage sind 6 verbindliche Zolltarifauskünfte, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 100 Prozent davon führen auf 9021.39.90.00.1.
Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Fußprothese aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.
Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.
- Zolltarifnummer
- 9021.39.90.00.1
- Drittlandszoll
- 0 %
- vZTA-Grundlage
- 6
- Übereinstimmung
- 100 %
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Fußprothese, sog. medi SACH-Fuß, im Wesentlichen bestehend aus einer dem menschlichen Fuß nachempfundenen Prothese aus Polyurethan, die ausgeformte Zehen und Nägel aufweist, mit Holzkern sowie mit einer runden Bohrung durch die gesamte Fußprothese inkl. Holzkern, Gewicht ca. 450 g. Äußere Form: siehe Abbildung in der Anlage. An der Fußprothese wird ein Adapter bzw. ein Schaft (nicht Gegenstand dieser Auskunft) angeschraubt. Die Ware, welche als rechter oder linker Prothesenfuß erhältlich ist, wird als dauerhafter Ersatz des menschlichen Fußes nach einer Amputation verwendet. Die Prothese ist zusammen mit einer Gebrauchsanweisung in einem Karton verpackt. Die Ware wird als "künstliches Körperteil für Menschen, nicht von den Unterpositionen (KN) 9021 2110 bis 9021 3910 erfasst" eingereiht.
Fußprothese, sog. medi Hängelager-Fuß mit Knöchelgelenksfunktion, Gewicht ca. 570 g, im Wesentlichen bestehend aus einer dem menschlichen Fuß nachempfundenen Prothese aus Polyurethan, die ausgeformte Zehen und Nägel aufweist. Mittels einer Schraubverbindung ist ein nach oben gerichteter Pyramidenadapter aus Stahl befestigt, welcher der Verbindung zur Unterschenkelversorgung (nicht Gegenstand dieser Auskunft) dient. Äußere Form: siehe Abbildung in der Anlage. Die Ware, welche als rechter oder linker Prothesenfuß erhältlich ist, wird als dauerhafter Ersatz des menschlichen Fußes nach einer Amputation verwendet. Die Prothese ist zusammen mit einer Gebrauchsanweisung in einem Karton verpackt. Die Ware wird als "künstliches Körperteil für Menschen, nicht von den Unterpositionen (KN) 9021 2110 bis 9021 3910 erfasst" eingereiht.
Fußprothese, sog. DynaWalk M1, in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, im Wesentlichen bestehend aus 1. einer dem menschlichen Fuß nachempfundenen Prothese (rechts oder links), Gewicht ca. 475 g, welche ausgeformte Zehen und Nägel sowie eine gesplittete Großzehe aufweist, mit einer Anschlussfläche für einen Adapter (nicht Gegenstand dieser Auskunft) sowie einer runden Bohrung durch die gesamte Fußprothese inkl. Adapterfläche, 2. einer ca. 65 mm langen Schraube aus unedlem Metall, mit Außengewinde und Sechskantkopf, um die Prothese durch die Bohrung mit einem Adapter zu verbinden und 3. einer Tube sog. Loctite 242 (Schraubensicherung), Inhalt 0,5 ml. Äußere Form: siehe Abbildung in der Anlage. Die Ware wird als dauerhafter Ersatz des menschlichen Fußes nach einer Amputation verwendet. Die Prothese bestimmt den Charakter der Warenzusammenstellung im Hinblick auf die Verwendung. Die Bestandteile sind zusammen mit einer Gebrauchsanweisung in einem Karton verpackt. Die Ware wird als "künstliches Körperteil für Menschen, nicht von den Unterpositionen (KN) 9021 2110 bis 9021 3910 erfasst" eingereiht.
Fußprothese, sog. medi Hängelager-Fuß mit Knöchelgelenksfunktion, Gewicht ca. 570 g, im Wesentlichen bestehend aus einer dem menschlichen Fuß nachempfundenen Prothese aus Polyurethan, die ausgeformte Zehen und Nägel aufweist. Mittels einer Schraubverbindung ist ein nach oben gerichteter Pyramidenadapter aus Stahl befestigt, welcher der Verbindung zur Unterschenkelversorgung (nicht Gegenstand dieser Auskunft) dient. Äußere Form: siehe Abbildung in der Anlage. Die Ware, welche als rechter oder linker Prothesenfuß erhältlich ist, wird als dauerhafter Ersatz des menschlichen Fußes nach einer Amputation verwendet. Die Prothese ist zusammen mit einer Gebrauchsanweisung in einem Karton verpackt. Die Ware wird als "künstliches Körperteil für Menschen, nicht von den Unterpositionen (KN) 9021 2110 bis 9021 3910 erfasst" eingereiht.
Fußprothese, sog. medi DynaWalk M1, in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, im Wesentlichen bestehend aus 1. einer dem menschlichen Fuß nachempfundenen Prothese (rechts oder links), Gewicht ca. 475 g, welche ausgeformte Zehen und Nägel sowie eine gesplittete Großzehe aufweist, mit einer Anschlussfläche für einen Adapter (nicht Gegenstand dieser Auskunft) sowie einer runden Bohrung durch die gesamte Fußprothese inkl. Adapterfläche, 2. einer ca. 65 mm langen Schraube aus unedlem Metall, mit Außengewinde und Sechskantkopf, um die Prothese durch die Bohrung mit einem Adapter zu verbinden und 3. einer Tube sog. Loctite 242 (Schraubensicherung), Inhalt 0,5 ml. Äußere Form: siehe Abbildung in der Anlage. Die Ware wird als dauerhafter Ersatz des menschlichen Fußes nach einer Amputation verwendet. Die Prothese bestimmt den Charakter der Warenzusammenstellung im Hinblick auf die Verwendung. Die Bestandteile sind zusammen mit einer Gebrauchsanweisung in einem Karton verpackt. Die Ware wird als "künstliches Körperteil für Menschen, nicht von den Unterpositionen (KN) 9021 2110 bis 9021 3910 erfasst" eingereiht.
Fußprothese, sog. medi SACH-Fuß, im Wesentlichen bestehend aus einer dem menschlichen Fuß nachempfundenen Prothese aus Polyurethan, die ausgeformte Zehen und Nägel aufweist, mit Holzkern sowie mit einer runden Bohrung durch die gesamte Fußprothese inkl. Holzkern, Gewicht ca. 450 g. Äußere Form: siehe Abbildung in der Anlage. An der Fußprothese wird ein Adapter bzw. ein Schaft (nicht Gegenstand dieser Auskunft) angeschraubt. Die Ware, welche als rechter oder linker Prothesenfuß erhältlich ist, wird als dauerhafter Ersatz des menschlichen Fußes nach einer Amputation verwendet. Die Prothese ist zusammen mit einer Gebrauchsanweisung in einem Karton verpackt. Die Ware wird als "künstliches Körperteil für Menschen, nicht von den Unterpositionen (KN) 9021 2110 bis 9021 3910 erfasst" eingereiht.
Einordnung im Zolltarif
- 90OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE
- 9021Orthopädische Apparate und Vorrichtungen, einschließlich Krücken sowie medizinisch-chirurgische Gürtel und Bandagen; Schienen und andere Vorrichtungen zum Behandeln von Knochenbrüchen; künstliche Körperteile und Organe; Schwerhörigengeräte und andere Vorrichtungen zum Tragen in der Hand oder zum Implantieren in den oder zum Tragen am Körper, zum Beheben von Funktionsschäden oder Gebrechen
- 9021.39andere künstliche Körperteile und Organe, andere
- 9021.39.90andere
- 9021.39.90.00.1Orthopädische Apparate und Vorrichtungen, für Menschen, ausgenommen Teile und Zubehör
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9021.39.90.00.1
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 9021 39 90: Hierher gehören z. B.: 1. Platten, die ständig im Organismus verbleiben (z. B. um den Teil eines Knochens oder einen ganzen Knochen zu ersetzen); 2. gewebte Bänder aus Chemiefasern, die bei chronischen Kniebandinstabilitäten in das Kniegelenk implantiert werden, um die defekten Kniebänder zu ersetzen.
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 111/2011 der Kommission vom 7. Februar 2011 (ABl. EU Nr. L 34/33) (RV L 111/11): Eine Ware in Form eines konischen Stücks Titan, an dessen unterem Ende sich ein Schaft mit einem Außengewinde befindet (ein sogenannter „künstlicher Zahnstift“). Die Ware wird in der Zahnmedizin genutzt. Sie wird in eine künstliche Zahnwurzel, die in den Kiefer implantiert ist, geschraubt und verbindet die Wurzel mit der künstlichen Krone. Bei Einfuhr ist die Ware steril verpackt. Siehe Abbildungen. Unterposition 9021 29 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 2 b zu Kapitel 90 sowie dem Wortlaut der KN-Codes 9021 und 9021 29 00. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH 1. Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 7. November 2002 C-260/00 bis C-263/00 1) 1. Zur Position 9021 der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 1734/96 der Kommission vom 9. September 1996 gehören Waren wie Handgelenkbandagen, Rückenstützgurte, Ellenbogenspangen und Kniebandagen, wenn diese Waren Kennzeichen aufweisen, die sie insbesondere aufgrund der verwendeten Materialien, ihrer Funktionsweise oder ihrer Eignung zur Anpassung an die spezifischen Funktionsschäden des Patienten von gewöhnlichen und allgemein gebräuchlichen Gürteln und Bandagen unterscheiden. ... 2. …
Urteil des Gerichts der Europäischen Union (Fünfte Kammer in der Besetzung mit fünf Richtern) vom 3. Juni 2026 in der Rechtssache T-313/25: Orientierungssatz 1. Ein Armroboter wie der im Ausgangsverfahren in Rede stehende, der als technisches Unterstützungssystem verwendet wird, gehört nicht zu den "orthopädischen Apparaten und Vorrichtungen" im Sinne der Pos. 9021 der KN. Im Ausgangsverfahren geht es um einen Armroboter, dessen objektive Merkmale und Eigenschaften darin bestehen, dass es sich um eine technische Vorrichtung handelt, die aus sechs motorbetriebenen Gelenken, einer "Hand" mit zwei oder drei motorbetriebenen "Fingern" und einer Basis mit externen Anschlüssen, wie USB- und Netzanschluss, aufgebaut ist, die an einem Elektrorollstuhl befestigt wird und über einen Joystick oder eine Kopfsteuerung von beeinträchtigten oder versehrten Personen bedient werden kann, denen funktionsf …
Häufige Fragen
Welche Zolltarifnummer hat Fußprothese?
In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Fußprothese überwiegend in 9021.39.90.00.1 eingereiht: Orthopädische Apparate und Vorrichtungen, für Menschen, ausgenommen Teile und Zubehör. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.
Wie hoch ist der Zollsatz für Fußprothese?
Auf 9021.39.90.00.1 liegt ein Drittlandszollsatz von 0 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gilt für Fußprothese?
Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 902139. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.
Worauf beruht diese Angabe?
Auf 6 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 100 Prozent davon wurden in 9021.39.90.00.1 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.
Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?
Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.
Eine Ware beantwortet. Und die anderen dreißigtausend?
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