Einreihung

Zolltarifnummer für Futterhaus: 4421.99.99.99

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Futterhaus wird in der Regel in die Zolltarifnummer 4421.99.99.99 eingereiht: Andere Waren aus Holz, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %.

Grundlage sind 6 verbindliche Zolltarifauskünfte, in denen die Zollverwaltung dieses Stichwort vergeben hat. 83 Prozent davon führen auf 4421.99.99.99.

Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Futterhaus aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.

Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.

Zolltarifnummer
4421.99.99.99
Drittlandszoll
0 %
vZTA-Grundlage
6
Übereinstimmung
83 %

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI45987/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-03-01

TIAKI Eichhörnchen Futterstation (Abbildung siehe Anlage), - annähernd quaderförmiges Haus aus Kiefernholz (lt. Antrag), mit einem schrägen, aufklappbarem Dach, mit Sperrholzapplikation in Form eines Eichhörnchens versehen, Vorderseite teils offen und mit eingesetzter und herausnehmbarer Kunststoffscheibe (lt. Antrag) ausgestattet, mit vorgelagerter Sitzplattform, mit Befestigungs- elementen aus unedlem Metall, Abmessungen (LxBxH) ca. 26 x 16 x 22 cm, - zur Verwendung als Futterhäuschen im Außenbereich. Im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung und den Umfang bestimmt das Holz den Charakter der Ware. "Andere als in den Positionen 4401 bis 4420 genannte Ware aus Holz, kein Kleiderbügel, kein Sarg, nicht aus Bambus, nicht aus Faserplatten, kein Bügelbrett und –tisch, kein Stammstück (zusammengesetzte Ware aus Holz -charakterbestimmend- Kunststoff und unedlem Metall)"

DEBTI45959/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-02-26

TIAKI Futterhaus für Eichhörnchen (Abbildung siehe Anlage), - annähernd halbzylindrisches Haus aus Holz (chinesische Tanne und Kiefernholz, lt. Antrag), teilweise mit Rinde, auf der Vorderseite mit einer Fensteröffnung und einer mit Scharnieren befestigten Sitzplattform versehen, am Dach mit Aufhängevorrichtung aus unedlem Metall ausgestattet, Abmessung (LxBxH): ca. 25 x 16 x 15 cm, mit Aufschrift "Squirrel Cafe" versehen, - zur Verwendung als Futterhäuschen im Außenbereich. Im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung und des Umfanges bestimmt das Holz den Charakter der zusammengesetzten Ware. "Andere als in den Positionen 4401 bis 4420 genannte Ware aus Holz, kein Kleiderbügel, kein Sarg, nicht aus Bambus, nicht aus Faserplatten, kein Bügelbrett und –tisch, kein Stammstück (zusammengesetzte Ware aus Holz -charakterbestimmend- und unedlem Metall)"

DEBTI46017/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-02-08

Vogelfutterhaus (Abbildung siehe Anlage) - aus einer rechteckigen Plattform mit umlaufendem Rand, zwei Seitenwänden mit bogenförmigen Aussparungen zur Futterausgabe und einem abnehmbaren Satteldach aus massivem Kiefernholz und Sperrholz (lt. Antrag), sowie zwei eingesetzten klarsichtigen Seitenwänden aus Kunststoff (lt. Antragsteller), mit einer Aufhängevorrichtung aus Spinnstoff und Verzierungen aus unedlem Metall versehen, - zur Verwendung als Futterhäuschen im Außenbereich. Der Charakter der zusammengesetzten Ware wird aufgrund des Umfangs durch das Holz bestimmt. "Andere als in den Positionen 4401 bis 4420 genannte Ware aus Holz, kein Kleiderbügel, kein Sarg, nicht aus Bambus, nicht aus Faserplatten, kein Bügelbrett oder -tisch, kein Stammstück (zusammengesetzte Ware aus Holz -charakterbestimmend-, Kunststoff, Spinnstoff und unedlem Metall); Vogelfutterhaus"

DEBTI47119/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-02-08

Futterhaus Bastelset (Abbildung siehe Anlage) - aus einer umrandeten Bodenplatte, jeweils zwei Seiten- und Dachplatten aus massivem Lindenholz (lt. Antragsteller), rückseitig mit Aufhängeloch, noch nicht zusammengesetzt, - zusammen mit einer Aufhängekordel aus Spinnstoffen und einem Schnurstopper aus massivem Holz, einer Zusammenstellung aus verschiedenen Malfarben in Kunststofftöpfchen, einem Pinsel sowie Beipack (Montagematerial mit Aufbauanleitung und Warenkatalog) verpackt in einem bedruckten Karton, - zum Zusammenbauen und Bemalen, - Abmessungen Vogelhaus ca. 14 x 14 x 24 cm (zusammengesetzt), - für den Außenbereich als Futterhaus für Vögel. Der Charakter der Warenzusammenstellung wird hinsichtlich des Umfangs und der Bedeutung für die Verwendung durch die Holzware bestimmt. "Andere als in den Positionen 4401 bis 4420 genannte Ware aus Holz, kein Kleiderbügel, kein Sarg, nicht aus Bambus, nicht aus Faserplatten, kein Bügelbrett oder Tisch, kein Stammstück, (Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf aus charakterbestimmender Holzware, Malfarben, Pinsel, Spinnstoffschnur und Beipack)"

DEBTI46012/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-02-01

Vogelfutterhaus (Abbildung siehe Anlage) - aus einer viereckigen Plattform unter einem mit Asphalt beschichtetem Satteldach, auf allen Seiten offen und auf jeder Seite mit einer Sitzstange ausgestattet, auf einem dreibeinigen Ständer, aus Kiefernholz (lt. Antrag), noch nicht zusammengesetzt, - zusammen mit Beipack (Anleitung und Befestigungsmaterial) zur Abgabe an den Endverbraucher aufgemacht, - zur Verwendung als Futterhäuschen im Außenbereich. Der Charakter der Warenzusammenstellung wird durch das Vogelfutterhaus bestimmt. Der Charakter der zusammengesetzten Ware wird aufgrund der Bedeutung in Bezug auf die Verwendung und des Umfangs durch das Holz bestimmt. "Andere als in den Positionen 4401 bis 4420 genannte Ware aus Holz, kein Kleiderbügel, kein Sarg, nicht aus Bambus, nicht aus Faserplatten, kein Bügelbrett und -tisch, kein Stammstück (zusammengesetzte Ware aus Holz -charakterbestimmend- und Asphalt, noch nicht zusammengesetzt und in Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf mit nicht charakterbestimmendem Beipack)"

Einordnung im Zolltarif

  1. 44HOLZ UND HOLZWAREN; HOLZKOHLE
  2. 4421Andere Waren aus Holz
  3. 4421.99andere, andere
  4. 4421.99.99andere
  5. 4421.99.99.99Andere Waren aus Holz, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 4421.99.99.99

HS-Code4421.996 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code4421.99.998 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code4421.99.99.9910 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Chile0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

EUDRErfasstwood2023/1115

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 4421

Zu Unterpositionen 4421 99 99: Hierher gehören z. B.: 1. Zusammensetzungen von Brettern, die Teile von Verpackungskisten aus Holz darstellen (z. B. Deckel); 2. Holzgestelle, auch zerlegt, sofern sie nicht den Charakter von Möbeln haben; 3. Umzäunungen für Gärten usw., die aus über Kreuz genageltem und dann ineinandergeschobenem Lattenwerk bestehen (Harmonikasystem); 4. angespitzte Rouladestäbchen, Fleischstäbchen, Rollmopsstäbchen und dergleichen. (entfallen)

Pos. 4421

Zu Unterposition 4421 99: 1. Kleine Pflöcke, Würfel, Parallelepipede und ähnliche kleine Holzkörper aus Buche oder Birke, zum Trommelpolieren von Gegenständen aus Kunststoff. 2. Rechteckige Holztafeln aus Pinie (ungefähr 122 cm x 244 cm x 1,8 cm), geschliffen, hergestellt durch Verleimen einer Anzahl von Holzstäben Kante-an-Kante, wobei jeder Holzstab eine ungefähre Breite von 3,8 cm hat. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6. 3. Spitz zulaufende Holzpfähle, die in Längsrichtung gesägt werden, um ein quadratisches oder rechteckiges horizontales Profil zu erhalten, und die dazu bestimmt sind, zu verschiedenen Zwecken in den Boden gerammt zu werden (z. B. um Zäune zu bilden, Pflanzen zu stützen, Tiere anzubinden, Grenzen zu markieren usw.). Sie haben eine Länge von 1 bis 2 m und einen Querschnitt von 22 x 22 mm bis 25 x 25 mm. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6.

Pos. 4421

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 1655/2005 der Kommission vom 10. Oktober 2005 (ABl. EU L 266 vom 11. Oktober 2005) (RV L 1655/2005) 1. Nicht zusammengebaute Ware in Form eines in der Größe reduzierten Gewächshauses, ein so genanntes „Minigewächshaus“, mit den ungefähren Abmessungen 50 cm (Länge), 24 cm (Breite), 25 cm (Höhe). Der Rahmen ist aus Holz gefertigt, den Boden bildet ein Metallgitter und die Einfassung besteht aus Plastik. Wenn das Minigewächshaus zusammengebaut ist, lässt sich der obere Teil öffnen. Unterposition 4421 9098 1) Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 2a), 3b) und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur und dem Wortlaut der KN-Codes 4421, 4421 90 und 4421 9098. Die Konstruktion (Holzrahmen) verleiht dem Erzeugnis den wesentlichen Charakter. …

Pos. 4421

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Textil (43. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 15. Oktober 2010): Beschreibung: Eine zusammengesetzte Ware, bestehend aus Holzkugeln, aufgezogen auf synthetische Chemiefasern, die an einer Randeinfassung aus textilem Material mit einer Breite von ungefähr 9 cm angebracht sind. Sie ist dazu bestimmt, auf einem Sitz platziert zu werden und besteht aus einem Sitzelement und einem Rückenelement, die durch Bänder zusammengehalten werden. Die Gesamtmaße betragen ungefähr 90 cm x 43 cm. Das Erzeugnis ist auf der Rückseite mit Gewirke aus synthetischen Chemiefasern verstärkt und wird mit einem elastischen Band an der Rücklehne des Sitzes befestigt. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Welche Zolltarifnummer hat Futterhaus?

In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Futterhaus überwiegend in 4421.99.99.99 eingereiht: Andere Waren aus Holz, andere. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.

Wie hoch ist der Zollsatz für Futterhaus?

Auf 4421.99.99.99 liegt ein Drittlandszollsatz von 0 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gilt für Futterhaus?

Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 442199. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.

Worauf beruht diese Angabe?

Auf 6 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, die dieses Stichwort führen. 83 Prozent davon wurden in 4421.99.99.99 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.

Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?

Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.

Die vollständige Auskunft zu dieser Nummer

Eine Ware beantwortet. Und die anderen dreißigtausend?

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