Einreihung

Zolltarifnummer für Gabelstapler Mit Elektromotor: 8427.10.10.00

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Gabelstapler Mit Elektromotor wird in der Regel in die Zolltarifnummer 8427.10.10.00 eingereiht: Elektrokraftkarren, zum Heben auf eine Höhe von 1 m oder mehr. Der Drittlandszollsatz beträgt 4,5 %.

Grundlage sind 11 verbindliche Zolltarifauskünfte, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 100 Prozent davon führen auf 8427.10.10.00.

Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Gabelstapler Mit Elektromotor aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.

Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.

Zolltarifnummer
8427.10.10.00
Drittlandszoll
4,5 %
vZTA-Grundlage
11
Übereinstimmung
100 %

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DE17507/16-1Erteilt von DEGültig bis 2019-09-11

Gabelstapler mit Elektromotor, - aus einem selbstfahrenden Karren mit Antriebsachse, vierrädriger Bauweise, Lenkrad, Fahrersitz, Hubeinheit aus Hubmast und Gabelträger, gabelförmiger Lastenauflage und batteriebetriebenen Elektromotoren für Hub- und Fahrbewegungen, - mit einer Hubhöhe von 4 m und einer Tragkraft von 2000 kg, - zum Heben, Transportieren und Stapeln von üblicherweise auf Paletten befindlichen Waren. "Gabelstapler, Elektrokraftkarren, zum Heben auf eine Höhe von mehr als 1 m - sog. Gabelstapler"

AT2008/000194Erteilt von ATGültig bis 2014-05-04

Gabelstapler mit Elektromotor, - aus einem selbstfahrenden Karren mit Antriebsrädern, vierrädriger Bauweise, Lenkrad, Fahrersitz, Hubeinheit aus Hubmast und Gabelträger, gabelförmiger Lastenauflage, batteriebetriebenen Elektromotoren für Hub- und Fahrbewegungen, Bedien- und Anzeigeelementen, Notschalter, Hupe und Sicherheitstaste, - mit einer Hubhöhe von 3000 mm und einer Tragkraft von 1750 kg, - zum Heben, Transportieren und Stapeln von üblicherweise auf Paletten befindlichen Waren. Der Elektro-Gabelstapler wird durch einen mitfahrenden Bediener gesteuert und besitzt eine Hecklenkung mit sehr großem Lenkeinschlag. (Abbildung siehe Anlage) "Mit Hebevorrichtung ausgerüsteter Karren zum Fördern und für das Hantieren, Elektrokraftkarren, zum Heben bis auf eine Höhe von 3000 mm - sog. Elektro-Gabelstapler"

AT2008/000196Erteilt von ATGültig bis 2014-05-04

Gabelstapler mit Elektromotor, - aus einem selbstfahrenden Karren mit Antriebsrädern, vierrädriger Bauweise, Lenkrad, Fahrersitz, Hubeinheit aus Hubmast und Gabelträger, gabelförmiger Lastenauflage, batteriebetriebenen Elektromotoren für Hub- und Fahrbewegungen, Bedien- und Anzeigeelementen, Notschalter, Hupe und Sicherheitstaste, - mit einer Hubhöhe von 3000 mm und einer Tragkraft von 2500 kg, - zum Heben, Transportieren und Stapeln von üblicherweise auf Paletten befindlichen Waren. Der Elektro-Gabelstapler wird durch einen mitfahrenden Bediener gesteuert und besitzt eine Hecklenkung mit sehr großem Lenkeinschlag. (Abbildung siehe Anlage) "Mit Hebevorrichtung ausgerüsteter Karren zum Fördern und für das Hantieren, Elektrokraftkarren, zum Heben bis auf eine Höhe von 3000 mm - sog. Elektro-Gabelstapler"

AT2008/000198Erteilt von ATGültig bis 2014-05-04

Gabelstapler mit Elektromotor, - aus einem selbstfahrenden Karren mit Antriebsrädern, vierrädriger Bauweise, Lenkrad, Fahrersitz, Hubeinheit aus Hubmast und Gabelträger, gabelförmiger Lastenauflage, batteriebetriebenen Elektromotoren für Hub- und Fahrbewegungen, Bedien- und Anzeigeelementen, Notschalter, Hupe und Sicherheitstaste, - mit einer Hubhöhe von 3000 mm und einer Tragkraft von 2500 kg, - zum Heben, Transportieren und Stapeln von üblicherweise auf Paletten befindlichen Waren. Der Elektro-Gabelstapler wird durch einen mitfahrenden Bediener gesteuert und besitzt eine Hecklenkung mit sehr großem Lenkeinschlag. (Abbildung siehe Anlage) "Mit Hebevorrichtung ausgerüsteter Karren zum Fördern und für das Hantieren, Elektrokraftkarren, zum Heben bis auf eine Höhe von 3000 mm - sog. Elektro-Gabelstapler"

AT2008/000195Erteilt von ATGültig bis 2014-05-04

Gabelstapler mit Elektromotor, - aus einem selbstfahrenden Karren mit Antriebsrädern, vierrädriger Bauweise, Lenkrad, Fahrersitz, Hubeinheit aus Hubmast und Gabelträger, gabelförmiger Lastenauflage, batteriebetriebenen Elektromotoren für Hub- und Fahrbewegungen, Bedien- und Anzeigeelementen, Notschalter, Hupe und Sicherheitstaste, - mit einer Hubhöhe von 3000 mm und einer Tragkraft von 2000 kg, - zum Heben, Transportieren und Stapeln von üblicherweise auf Paletten befindlichen Waren. Der Elektro-Gabelstapler wird durch einen mitfahrenden Bediener gesteuert und besitzt eine Hecklenkung mit sehr großem Lenkeinschlag. (Abbildung siehe Anlage) "Mit Hebevorrichtung ausgerüsteter Karren zum Fördern und für das Hantieren, Elektrokraftkarren, zum Heben bis auf eine Höhe von 3000 mm - sog. Elektro-Gabelstapler"

AT2008/000193Erteilt von ATGültig bis 2014-05-04

Gabelstapler mit Elektromotor, - aus einem selbstfahrenden Karren mit Antriebsrädern, vierrädriger Bauweise, Lenkrad, Fahrersitz, Hubeinheit aus Hubmast und Gabelträger, gabelförmiger Lastenauflage, batteriebetriebenen Elektromotoren für Hub- und Fahrbewegungen, Bedien- und Anzeigeelementen, Notschalter, Hupe und Sicherheitstaste, - mit einer Hubhöhe von 3000 mm und einer Tragkraft von 1500 kg, - zum Heben, Transportieren und Stapeln von üblicherweise auf Paletten befindlichen Waren. Der Elektro-Gabelstapler wird durch einen mitfahrenden Bediener gesteuert und besitzt eine Hecklenkung mit sehr großem Lenkeinschlag. (Abbildung siehe Anlage) "Mit Hebevorrichtung ausgerüsteter Karren zum Fördern und für das Hantieren, Elektrokraftkarren, zum Heben bis auf eine Höhe von 3000 mm - sog. Elektro-Gabelstapler"

AT2008/000201Erteilt von ATGültig bis 2014-05-04

Gabelstapler mit Elektromotor, - aus einem selbstfahrenden Karren mit Antriebsrad, dreirädriger Bauweise, Lenkrad, Fahrersitz, Hubeinheit aus Hubmast und Gabelträger, gabelförmiger Lastenauflage, batteriebetriebenen Elektromotoren für Hub- und Fahrbewegungen, Bedien- und Anzeigeelementen, Notschalter, Hupe und Sicherheitstaste, - mit einer Hubhöhe von 3000 mm und einer Tragkraft von 1600 kg, - zum Heben, Transportieren und Stapeln von üblicherweise auf Paletten befindlichen Waren. Der Elektro-Gabelstapler wird durch einen mitfahrenden Bediener gesteuert und besitzt eine Hecklenkung mit sehr großem Lenkeinschlag. (Abbildung siehe Anlage) "Mit Hebevorrichtung ausgerüsteter Karren zum Fördern und für das Hantieren, Elektrokraftkarren, zum Heben bis auf eine Höhe von 3000 mm - sog. Elektro-Gabelstapler"

AT2008/000200Erteilt von ATGültig bis 2014-05-04

Gabelstapler mit Elektromotor, - aus einem selbstfahrenden Karren mit Antriebsrädern, vierrädriger Bauweise, Lenkrad, Fahrersitz, Hubeinheit aus Hubmast und Gabelträger, gabelförmiger Lastenauflage, batteriebetriebenen Elektromotoren für Hub- und Fahrbewegungen, Bedien- und Anzeigeelementen, Notschalter, Hupe und Sicherheitstaste, - mit einer Hubhöhe von 3000 mm und einer Tragkraft von 3000 kg, - zum Heben, Transportieren und Stapeln von üblicherweise auf Paletten befindlichen Waren. Der Elektro-Gabelstapler wird durch einen mitfahrenden Bediener gesteuert und besitzt eine Hecklenkung mit sehr großem Lenkeinschlag. (Abbildung siehe Anlage) "Mit Hebevorrichtung ausgerüsteter Karren zum Fördern und für das Hantieren, Elektrokraftkarren, zum Heben bis auf eine Höhe von 3000 mm - sog. Elektro-Gabelstapler"

Einordnung im Zolltarif

  1. 84KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON
  2. 8427Gabelstapler; andere mit Hebevorrichtung ausgerüstete Karren zum Fördern und für das Hantieren
  3. 8427.10Elektrokraftkarren
  4. 8427.10.10zum Heben auf eine Höhe von 1 m oder mehr
  5. 8427.10.10.00Elektrokraftkarren, zum Heben auf eine Höhe von 1 m oder mehr

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8427.10.10.00

HS-Code8427.106 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code8427.10.108 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code8427.10.10.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll4,5 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 8427

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (KN) Hierher gehören auch selbstfahrende Maschinen auf Rädern, ausgestattet mit einem ausfahrbaren Frontausleger — an dem verschiedene auswechselbare Arbeitsorgane (z. B. Gabeln, Palettengabeln, Arme, Zangen, Schaufeln) befestigt werden können —, aufgrund dessen sie für eine Einreihung in die Positionen 8427 oder 8429 infrage kommen. Je nach Konfiguration zum Zeitpunkt der Gestellung erfolgt die Einreihung anhand der folgenden Grundsätze: 1. Maschinen, die mit einem speziellen, auswechselbaren Arbeitsorgan gestellt werden, sind in die Position einzureihen, die der Funktion der mit diesem Arbeitsorgan ausgestatteten Maschinen entspricht. Wird die Maschine beispielsweise mit einer Gabel gestellt, so sollte sie in die Position 8427 eingereiht werden (siehe auch Avise zum Harmonisierten System zu Unterposition 8427 20/1); 2. …

Pos. 8427

Zu Unterposition 8427 10: 1. Selbstfahrende Gelenkhebebühne, bestehend aus einer elektrischen motorgetriebenen Basiseinheit (Karren) mit einem hydraulischen Schwenkarm, an dessen Ausleger eine Arbeitsbühne (Käfig oder Personenkorb) montiert ist. Die Hebebühne hat eine Höchstgeschwindigkeit von 5,2 km/h (Arm eingeklappt) und 0,8 km/h (Arm angehoben), eine maximale Arbeitshöhe von 15,7 m, ein maximales Gesamtgewicht von 6.500 kg und eine maximale Tragfähigkeit der Arbeitsbühne von 227 kg. Sie ist so konzipiert, dass sie einem Arbeiter Platz bietet, um Arbeiten in großer Höhe auszuführen. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6.

Pos. 8427

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 738/2000 der Kommission vom 7. April 20001) (RV L 738/00): 4. Ein Fahrzeug, mit einer hydraulischen Hebevorrichtung ausgerüstet, die mit einer Arbeitsplattform und Gabeln versehen ist. Das Fahrzeug besitzt einen batteriegetriebenen Elektromotor, der die Hebevorrichtung und das Fahrzeug selbst antreibt. Die Bedienelemente der Hebevorrichtung sind auf der Arbeitsplattform angebracht. Das Fahrzeug ist nicht zum Fahren auf öffentlichen Straßen geeignet. Die Hebevorrichtung erreicht eine maximale Höhe von 2,50 m und kann bis zu 1 200 kg heben. (Siehe Abbildung B)2) Unterposition 8427 1010 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut der KN – Codes 8427, 8427 10 und 8427 1010. …

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2026/1874 DER KOMMISSION vom 23.Juli 2026 (ABl. L, 2026/1874, 29.7.2026) zur Einreihung von bestimmten Waren in die Nomenklatur. (Stand: 05.08.2026) Urteil des Gerichts der Europäischen Union (Fünfte Kammer in d

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2026/1874 DER KOMMISSION vom 23.Juli 2026 (ABl. L, 2026/1874, 29.7.2026) zur Einreihung von bestimmten Waren in die Nomenklatur. (Stand: 05.08.2026) Urteil des Gerichts der Europäischen Union (Fünfte Kammer in der Besetzung mit fünf Richtern) vom 10. Juni 2026 in der Rechtssache T-321/25: Tenor 1. Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2021/1832 der Kommission vom 12. …

Häufige Fragen

Welche Zolltarifnummer hat Gabelstapler Mit Elektromotor?

In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Gabelstapler Mit Elektromotor überwiegend in 8427.10.10.00 eingereiht: Elektrokraftkarren, zum Heben auf eine Höhe von 1 m oder mehr. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.

Wie hoch ist der Zollsatz für Gabelstapler Mit Elektromotor?

Auf 8427.10.10.00 liegt ein Drittlandszollsatz von 4,5 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gilt für Gabelstapler Mit Elektromotor?

Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 842710. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.

Worauf beruht diese Angabe?

Auf 11 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 100 Prozent davon wurden in 8427.10.10.00 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.

Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?

Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.

Die vollständige Auskunft zu dieser Nummer

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