Zolltarifnummer für Gefüllte Teigwaren: 1902.20.99
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Gefüllte Teigwaren wird in der Regel in die Zolltarifnummer 1902.20.99 eingereiht: Teigwaren, andere, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 8.300 % + 17.100 EUR DTN.
Grundlage sind 12 verbindliche Zolltarifauskünfte, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 100 Prozent davon führen auf 1902.20.99.
Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Gefüllte Teigwaren aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.
Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.
- Zolltarifnummer
- 1902.20.99
- Drittlandszoll
- 8.300 % + 17.100 EUR DTN
- vZTA-Grundlage
- 12
- Übereinstimmung
- 100 %
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Gefüllte Teigwaren, Fagottini mit Kürbis & Käse; vertrauliche Rezepturangaben lagen vor. Untersuchungsergebnis: halbgetrocknete ungekochte Teigtaschen in Form kleiner Beutel, mit oranger, nach Käse und Gewürzen riechender und schmeckender Füllung, zu 250g in vakuumiertem Kunststoffbeutel mit Originaletikett; Aufdruck (auszugsweise): "Fagottini mit Kürbis & Käse". Angegebene Kochzeit: ca. 8 Minuten. Mikroskopie: weitgehend native Weizenstärke nachweisbar Fische, Krebstiere, sonstige wirbellose Wassertiere, Wurst und ähnliche Erzeugnisse, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnisse, einschließlich Fette jeder Art und Herkunft: jeweils nicht enthalten (laut Antragsangaben). Teigware, gefüllt, weder Fische, Krebstiere oder andere wirbellose Wassertiere noch Wurst und ähnliche Erzeugnisse, Fleisch und Schlachtnebenerzeugnisse jeder Art, einschließlich Fette jeder Art und Herkunft enthaltend, nicht gekocht.
Gefüllte Teigwaren, Fagottini mit Gemüse; vertrauliche Rezepturangaben lagen vor. Untersuchungsergebnis: halbgetrocknete ungekochte Teigtaschen in Form kleiner Beutel, mit bräunlicher, nach Gewürzen und Gemüse riechender und schmeckender Füllung, zu 250g in vakuumiertem Kunststoffbeutel mit Originaletikett; Aufdruck (auszugsweise): "Fagottini Gemüse". Angegebene Kochzeit: ca. 8 Minuten. Mikroskopie: Weizenstärke mit Zeichen beginnender Verkleisterung nachweisbar Fische, Krebstiere, sonstige wirbellose Wassertiere, Wurst und ähnliche Erzeugnisse, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnisse, einschließlich Fette jeder Art und Herkunft: jeweils nicht enthalten (laut Antragsangaben). Teigware, gefüllt, weder Fische, Krebstiere oder andere wirbellose Wassertiere noch Wurst und ähnliche Erzeugnisse, Fleisch und Schlachtnebenerzeugnisse jeder Art, einschließlich Fette jeder Art und Herkunft enthaltend, nicht gekocht.
Gefüllte Teigwaren, Tortellini mit Käse-Füllung; vertrauliche Rezepturangaben lagen vor. Untersuchungsergebnis: halbgetrocknete ungekochte Teigtaschen nach Art von Tortellini, mit brauner, nach Käse und Gewürzen schmeckender Füllung, zu 250g in vakuumiertem Kunststoffbeutel mit Originaletikett; Aufdruck (auszugsweise): "Tortellini mit Käse-Füllung". Angegebene Kochzeit: ca. 10 Minuten. Mikroskopie: weitgehend native Weizenstärke nachweisbar Fische, Krebstiere, sonstige wirbellose Wassertiere, Wurst und ähnliche Erzeugnisse, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnisse, einschließlich Fette jeder Art und Herkunft: jeweils nicht enthalten (laut Antragsangaben). Teigware, gefüllt, weder Fische, Krebstiere oder andere wirbellose Wassertiere noch Wurst und ähnliche Erzeugnisse, Fleisch und Schlachtnebenerzeugnisse jeder Art, einschließlich Fette jeder Art und Herkunft enthaltend, nicht gekocht.
Gefüllte Teigwaren, Cappelletti mit Pesto; vertrauliche Rezepturangaben lagen vor. Untersuchungsergebnis: halbgetrocknete ungekochte Teigtaschen (Durchmesser ca. 3,5cm) mit brauner, nach Käse und Gewürzen riechender und schmeckender Füllung, zu 250g in vakuumiertem Kunststoffbeutel mit Originaletikett; Aufdruck (auszugsweise): "Cappelletti mit Pesto". Angegebene Kochzeit: ca. 8 Minuten. Mikroskopie: weitgehend native Weizenstärke nachweisbar Fische, Krebstiere, sonstige wirbellose Wassertiere, Wurst und ähnliche Erzeugnisse, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnisse, einschließlich Fette jeder Art und Herkunft: jeweils nicht enthalten (laut Antragsangaben). Teigware, gefüllt, weder Fische, Krebstiere oder andere wirbellose Wassertiere noch Wurst und ähnliche Erzeugnisse, Fleisch und Schlachtnebenerzeugnisse jeder Art, einschließlich Fette jeder Art und Herkunft enthaltend, nicht gekocht.
Gefüllte Teigwaren, Cappelletti mit Tomate & Mozzarella; vertrauliche Rezepturangaben lagen vor. Untersuchungsergebnis: halbgetrocknete ungekochte Teigtaschen (Durchmesser ca. 3,5cm) mit rotbrauner, nach Käse und Gewürzen riechender und schmeckender Füllung, zu 250g in vakuumiertem Kunststoffbeutel mit Originaletikett; Aufdruck (auszugsweise): "Cappelletti Tomate & Mozzarella". Angegebene Kochzeit: ca. 8 Minuten. Mikroskopie: Weizenstärke mit Zeichen beginnender Verkleisterung nachweisbar Fische, Krebstiere, sonstige wirbellose Wassertiere, Wurst und ähnliche Erzeugnisse, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnisse, einschließlich Fette jeder Art und Herkunft: jeweils nicht enthalten (laut Antragsangaben). Teigware, gefüllt, weder Fische, Krebstiere oder andere wirbellose Wassertiere noch Wurst und ähnliche Erzeugnisse, Fleisch und Schlachtnebenerzeugnisse jeder Art, einschließlich Fette jeder Art und Herkunft enthaltend, nicht gekocht.
Gefüllte Teigwaren, Fagottini mit Ricotta & Gemüse; vertrauliche Rezepturangaben lagen vor. Untersuchungsergebnis: halbgetrocknete ungekochte Teigtaschen in Form kleiner Beutel, mit brauner, nach Käse und Gewürzen riechender und schmeckender Füllung, zu 250g in vakuumiertem Kunststoffbeutel mit Originaletikett; Aufdruck (auszugsweise): "Fagottini mit Ricotta & Basilicum". Angegebene Kochzeit: ca. 8 Minuten. Mikroskopie: weitgehend native Weizenstärke nachweisbar Fische, Krebstiere, sonstige wirbellose Wassertiere, Wurst und ähnliche Erzeugnisse, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnisse, einschließlich Fette jeder Art und Herkunft: jeweils nicht enthalten (laut Antragsangaben). Teigware, gefüllt, weder Fische, Krebstiere oder andere wirbellose Wassertiere noch Wurst und ähnliche Erzeugnisse, Fleisch und Schlachtnebenerzeugnisse jeder Art, einschließlich Fette jeder Art und Herkunft enthaltend, nicht gekocht.
Gefüllte Teigwaren, Tortellini mit mediterraner Füllung; vertrauliche Rezepturangaben lagen vor. Untersuchungsergebnis: halbgetrocknete ungekochte Teigtaschen nach Art von Tortellini, mit olivegrüner, nach Käse und Gewürzen riechender und schmeckender Füllung, zu 250g in vakuumiertem Kunststoffbeutel mit Originaletikett; Aufdruck (auszugsweise): "Tortellini Mediterran". Angegebene Kochzeit: ca. 8 Minuten. Mikroskopie: weitgehend native Weizenstärke nachweisbar Fische, Krebstiere, sonstige wirbellose Wassertiere, Wurst und ähnliche Erzeugnisse, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnisse, einschließlich Fette jeder Art und Herkunft: jeweils nicht enthalten (laut Antragsangaben). Teigware, gefüllt, weder Fische, Krebstiere oder andere wirbellose Wassertiere noch Wurst und ähnliche Erzeugnisse, Fleisch und Schlachtnebenerzeugnisse jeder Art, einschließlich Fette jeder Art und Herkunft enthaltend, nicht gekocht.
Gefüllte Teigwaren, Cappelletti mit Gorgonzola; vertrauliche Rezepturangaben lagen vor. Untersuchungsergebnis: halbgetrocknete ungekochte Teigtaschen (Durchmesser ca. 3,5cm) mit brauner, nach Käse riechender und schmeckender Füllung, zu 250g in vakuumiertem Kunststoffbeutel mit Originaletikett; Aufdruck (auszugsweise): "Cappelletti Gorgonzola". Angegebene Kochzeit: ca. 8 Minuten. Mikroskopie: weitgehend native Weizenstärke nachweisbar Fische, Krebstiere, sonstige wirbellose Wassertiere, Wurst und ähnliche Erzeugnisse, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnisse, einschließlich Fette jeder Art und Herkunft: jeweils nicht enthalten (laut Antragsangaben). Teigware, gefüllt, weder Fische, Krebstiere oder andere wirbellose Wassertiere noch Wurst und ähnliche Erzeugnisse, Fleisch und Schlachtnebenerzeugnisse jeder Art, einschließlich Fette jeder Art und Herkunft enthaltend, nicht gekocht.
Einordnung im Zolltarif
- 19ZUBEREITUNGEN AUS GETREIDE, MEHL, STÄRKE ODER MILCH; BACKWAREN
- 1902Teigwaren, auch gekocht oder gefüllt (mit Fleisch oder anderen Stoffen) oder in anderer Weise zubereitet, z. B. Spaghetti, Makkaroni, Nudeln, Lasagne, Gnocchi, Ravioli, Cannelloni; Couscous, auch zubereitet
- 1902.20Teigwaren, gefüllt (auch gekocht oder in anderer Weise zubereitet)
- 1902.20.99Teigwaren, andere, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 1902.20.99
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 8.300 % + 17.100 EUR DTN | MFN |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Liechtenstein | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Serbien | 0 % | Tariff preference |
| Nordmazedonien | 0 % | Tariff preference |
| Albanien | 0 % | Tariff preference |
| Montenegro | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterpositionen 1902 20 10 bis 1902 20 99: Nicht hierher gehören vorgebackene oder vorfrittierte gefüllte Backwaren wie ‚Samosa‘ oder ‚Briouat‘ (im Allgemeinen Position 1905 oder Kapitel 16, wenn ihr Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Insekten, Fischen oder Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren – einzeln oder zusammen – mehr als 20 GHT beträgt).
Zu Unterposition 1902 20: 1. Zubereitung, bestehend aus mit Shrimps gefüllten Teigwaren (Wontons) und Suppenkonzentrat. Die Zubereitung ist gefroren und in einem Kunststoffbecher für den Einzelverkauf aufgemacht. Vor dem Verzehr soll sie nach Zugabe von Wasser in einem Mikrowellenofen erhitzt werden. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6. 2. Warenzusammenstellung, bestehend aus mit Shrimps gefüllten Teigwaren (Wontons) und einem Beutel mit einer pulverförmigen Suppengrundlage. Die Ware ist gefroren und in einem Pappgefäß für den Einzelverkauf aufgemacht. Vor dem Verzehr soll das Suppenpulver mit Wasser gemischt und die Wontons in der Suppe gekocht werden. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1, 2 b), 3 b) und 6.
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) (entfallen) bis Durchführungsverordnung (EU) Nr. 767/2014 der Kommission vom 11. Juli 2014 (ABl. EU Nr. L 209/12) (RV L 767/2014) Ware, bestehend aus einem Block aus getrockneten vorgekochten Nudeln (etwa 65 g), einem Beutel mit Würzmitteln (etwa 3,4 g), einem Beutel mit Speiseöl (etwa 2 g) und einem Beutel mit getrocknetem Gemüse (etwa 0,8 g). Bei der Ware handelt es sich um eine für den Einzelverkauf aufgemachte Warenzusammenstellung (zusammen verpackt) zur Zubereitung eines Nudelgerichts. Gemäß den Angaben auf der Verpackung muss vor dem Verzehr kochendes Wasser hinzugegeben werden. Unterposition 1902 30 10 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 1902, 1902 30 und 1902 30 10. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Zehnte Kammer) vom 06. September 2018 in der Rechtssache C-471/17 Tenor Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 927/2012 der Kommission vom 9. Oktober 2012 ist dahin auszulegen, dass Instantnudelgerichte wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehenden, die im Wesentlichen aus einem Block vorgegarter und frittierter Nudeln bestehen, unter die Unterposition 1902 30 10 der Kombinierten Nomenklatur fallen.
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Welche Zolltarifnummer hat Gefüllte Teigwaren?
In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Gefüllte Teigwaren überwiegend in 1902.20.99 eingereiht: Teigwaren, andere, andere. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.
Wie hoch ist der Zollsatz für Gefüllte Teigwaren?
Auf 1902.20.99 liegt ein Drittlandszollsatz von 8.300 % + 17.100 EUR DTN. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gilt für Gefüllte Teigwaren?
Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 190220. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.
Worauf beruht diese Angabe?
Auf 12 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 100 Prozent davon wurden in 1902.20.99 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.
Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?
Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.
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