Einreihung

Zolltarifnummer für Gemüsezubereitung (mischung): 2004.90.98

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Gemüsezubereitung (mischung) wird in der Regel in die Zolltarifnummer 2004.90.98 eingereiht: Anderes Gemüse, andere, einschließlich Mischungen, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 17,6 %.

Grundlage sind 14 verbindliche Zolltarifauskünfte, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 100 Prozent davon führen auf 2004.90.98.

Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Gemüsezubereitung (mischung) aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.

Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.

Zolltarifnummer
2004.90.98
Drittlandszoll
17,6 %
vZTA-Grundlage
14
Übereinstimmung
100 %

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

ATBTI2022000275-DECErteilt von ATGültig bis 2025-07-17

Gemüsezubereitung (Mischung), anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, gefroren, in Form von vorfrittierten, braunen, oberflächlich fettige, runde Medaillons (Durchmesser ca. 6,0 cm, Höhe ca. 1 cm), reichlich durchsetzt von blanchierten Spinat und Käsestückchen aufgemacht in einem Faltkarton, 3 Klarsichtkunststoff-Siegelrandbeutel mit bunt bedrucktem Etikett zu je 1500 g enthaltend.

ATBTI2022000276-DECErteilt von ATGültig bis 2025-07-14

Gemüsezubereitung (Mischung), anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, gefroren, in Form von vorfrittierten, braunen, oberflächlich fettige, runde Medaillons (Durchmesser ca. 6,0 – 6,5 cm, Höhe ca. 1 cm), reichlich durchsetzt von blanchierten Gemüsestückchen (Karotten) und Käsestückchen (Gouda); aufgemacht in einem Faltkarton, 3 Klarsichtkunststoff-Siegelrandbeutel mit bunt bedrucktem Etikett zu je 1500 g enthaltend.

ATBTI2022000278-DECErteilt von ATGültig bis 2025-07-14

Gemüsezubereitung (Mischung), anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, gefroren, in Form von vorfrittierten, braunen, oberflächlich fettige, mit kleinen schwarzen Samen bestreute, rund bis oval geformte Medaillons (Durchmesser ca. 6,0 – 7,0 cm, Höhe ca. 1 cm), reichlich durchsetzt von blanchierten Gemüsestückchen aufgemacht in einem Faltkarton, 3 Klarsichtkunststoff-Siegelrandbeutel mit bunt bedrucktem Etikett zu je 1500 g enthaltend.

ATBTI2022000277-DECErteilt von ATGültig bis 2025-07-14

Gemüsezubereitung (Mischung), anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, gefroren, in Form von vorfrittierten, braunen, oberflächlich fettige, runde Medaillons (Durchmesser ca. 6,0 cm, Höhe ca. 1 – 1,5 cm), reichlich durchsetzt von blanchierten Gemüsestückchen aufgemacht in einem Faltkarton, 3 Klarsichtkunststoff-Siegelrandbeutel mit bunt bedrucktem Etikett zu je 1500 g enthaltend.

ATBTI2022000033-DECErteilt von ATGültig bis 2025-03-15

Gemüsezubereitung (Mischung), anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, gefroren, in Form von vorfrittierten, braunen, oberflächlich fettige, unregelmäßige, längliche Kroketten (Länge ca. 8 cm, Breite ca. 3 cm, Höhe ca. 2 cm), reichlich durchsetzt von blanchiertem Gemüse bzw. blanchierten Gemüsestückchen (Maiskörner, Karottenstreifen, Erbsen); aufgemacht in einem Faltkarton, 3 Klarsichtkunststoff-Siegelrandbeutel mit bunt bedrucktem Etikett zu je 1500 g enthaltend.

ATBTI2022000031-DECErteilt von ATGültig bis 2025-03-15

Gemüsezubereitung (Mischung), anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, gefroren, in Form von vorfrittierten, braunen, oberflächlich fettige, unregelmäßige Schnitzel (Länge ca. 15,0 cm, Breite ca. 8 cm, Höhe ca. 1 cm), reichlich durchsetzt von blanchiertem Gemüse bzw. blanchierten Gemüsestückchen (Maiskörner, Karottenstreifen, Erbsen); aufgemacht in einem Faltkarton, 3 Klarsichtkunststoff-Siegelrandbeutel mit bunt bedrucktem Etikett zu je 1450 g enthaltend.

ATBTI2022000032-DECErteilt von ATGültig bis 2025-03-15

Gemüsezubereitung (Mischung), anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, gefroren, in Form von vorfrittierten, braunen, oberflächlich fettige, unregelmäßige Schnitzel (Länge ca. 10,5 cm, Breite ca. 7 cm, Höhe ca. 1 cm), reichlich durchsetzt von blanchiertem Gemüse bzw. blanchierten Gemüsestückchen (Maiskörner, Karottenstreifen, Erbsen); aufgemacht in einem Faltkarton, 3 Klarsichtkunststoff-Siegelrandbeutel mit bunt bedrucktem Etikett zu je 1440 g enthaltend.

ATBTI2021000409-DECErteilt von ATGültig bis 2024-05-24

Gemüsezubereitung (Mischung), anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, gefroren, in Form von aus Paniermehl umhüllten, in Pflanzenöl frittierten, braunen, oberflächlich fettigen, unregelmäßigen Gemüsebällchen (Durchmesser 3,0 – 3,5 cm); aufgemacht in einem Faltkarton, 1 buntbedruckter Kunststoff-Siegelrandbeutel mit Schaufenster zu je 4500 g enthaltend.

Einordnung im Zolltarif

  1. 20ZUBEREITUNGEN VON GEMÜSE, FRÜCHTEN, NÜSSEN ODER ANDEREN PFLANZENTEILEN
  2. 2004Anderes Gemüse, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, gefroren, ausgenommen Erzeugnisse der Position 2006
  3. 2004.90anderes Gemüse und Mischungen von Gemüsen
  4. 2004.90.98Anderes Gemüse, andere, einschließlich Mischungen, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 2004.90.98

HS-Code2004.906 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code2004.90.988 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll17,6 %MFN
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Jordanien0 %Tariff preference
Kenia0 %Tariff preference
Elfenbeinküste0 %Tariff preference
Kamerun0 %Tariff preference
SADC EPA0 %Tariff preference
Staaten des östlichen und südlichen Afrikas0 %Tariff preference
Ghana0 %Tariff preference
Salomonen0 %Tariff preference
Weißrußland50 %Additional duties
Russische Föderation50 %Additional duties

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 2004

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Gefrorenes Gemüse dieser Position ist solches, das in nichtgefrorenem Zustand zu Position 2005 gehört (siehe die Erläuterungen zu dieser Position). Der Begriff „gefroren“ ist unter „Allgemeines“ der Erläuterungen zu Kapitel 7 näher bestimmt. Häufig gehandelte Erzeugnisse dieser Position sind z. B.: 1) Kartoffeln, vollständig oder teilweise in Öl gegart und sodann gefroren (z. B. Kartoffelchips, Pommes Frites). 2) Zuckermais als Kolben oder Körner sowie Karotten, Erbsen usw., gefroren, auch vorgegart, mit Butter oder einer anderen Soße in luftdicht verschlossenen Behältnissen (z. B. Plastikbeuteln) aufgemacht. 3) Knödel, Klöße und Nockerln auf der Grundlage von Kartoffelmehl, gefroren.

Pos. 2004

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Der Ausschuss für das Harmonisierte System bei der Weltzollorganisation hat während seiner 3. Sitzung (17. bis 28. April 1989) wie folgt entschieden: Ein als „Wienerpfanne“ bezeichnetes tiefgefrorenes Gemüsegericht, im Wesentlichen bestehend aus Kartoffeln (40 GHT) und anderen Gemüsearten (49 GHT), gehört zu Position 2004, Unterposition 2004 90.

Kapitel 20

1. Zu Kapitel 20 gehören nicht: a) Gemüse, Früchte oder Nüsse, zubereitet oder haltbar gemacht nach den Verfahren, die in den Kapiteln 7, 8 oder 11 aufgeführt sind (RV E2001A00); b) Pflanzliche Fette und Öle (Kapitel 15) (RV E2001B00); c) Lebensmittelzubereitungen mit einem Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Insekten, Fisch, Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren von — einzeln oder zusammen — mehr als 20 GHT (Kapitel 16) (RV E2001C00); d) Backwaren und andere Erzeugnisse der Position 1905 (RV E2001D00); e) zusammengesetzte homogenisierte Lebensmittelzubereitungen der Position 2104 (RV E2001E00). 2. Zu den Positionen 2007 und 2008 gehören nicht Fruchtgelees, Fruchtpasten, dragierte Mandeln und dergleichen, in Form von Zuckerwaren (Position 1704) oder von Schokoladewaren (Position 1806) (RV E2002000). 3. …

Abschnitt IV

1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0401000).

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Welche Zolltarifnummer hat Gemüsezubereitung (mischung)?

In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Gemüsezubereitung (mischung) überwiegend in 2004.90.98 eingereiht: Anderes Gemüse, andere, einschließlich Mischungen, andere. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.

Wie hoch ist der Zollsatz für Gemüsezubereitung (mischung)?

Auf 2004.90.98 liegt ein Drittlandszollsatz von 17,6 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gilt für Gemüsezubereitung (mischung)?

Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 200490. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.

Worauf beruht diese Angabe?

Auf 14 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 100 Prozent davon wurden in 2004.90.98 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.

Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?

Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.

Die vollständige Auskunft zu dieser Nummer

Eine Ware beantwortet. Und die anderen dreißigtausend?

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