Zolltarifnummer für Geschirr (schalen): 6911.10.00
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Geschirr (schalen) wird in der Regel in die Zolltarifnummer 6911.10.00 eingereiht: Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %.
Grundlage sind 8 verbindliche Zolltarifauskünfte, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 88 Prozent davon führen auf 6911.10.00.
Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Geschirr (schalen) aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.
Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.
- Zolltarifnummer
- 6911.10.00
- Drittlandszoll
- 12 %
- vZTA-Grundlage
- 8
- Übereinstimmung
- 88 %
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Geschirr (Schalen), sog. Pflanzschalen aus Porzellan geschwungen, Fotos siehe Anlage, - weiße, annähernd rechteckige, geschwungen gearbeitete Schalen, - in zwei unterschiedlichen Größen, - - mit einer Breite von 11,0 cm, einer Länge von 13,0 cm und einer Höhe von 7 cm (Artikel 5123-7), - - mit einer Breite von 15,0 cm, einer Länge von 19,0 cm und einer Höhe von 10 cm (Artikel 5123-10), - keramische Erzeugnisse, nach der Formgebung gebrannt, tonmineralhaltiges Material enthaltend, - laut Antrag aus Porzellan, - zur Verwendung bei Tisch (z. B. zur Aufnahme von Süßigkeiten) geeignet, - die Verwendung als Gebrauchsgegenstände (Geschirr) wird durch die Form weder ausgeschlossen noch eingeschränkt, somit keine Einreihung als Ziergegenstände in die Position 6913. "Geschirr (Schalen) aus Porzellan"
Geschirr (Schalen), sog. Pflanzschalen aus Porzellan oval, Foto siehe Anlage, - weiße, annähernd ovale, geschwungen gearbeitete Schalen, - in drei unterschiedlichen Größen, - - mit einer Breite von 7,0 cm, einer Länge von 12,0 cm und einer Höhe von 5 cm (Artikel 149/12), - - mit einer Breite von 9,5 cm, einer Länge von 16,5 cm und einer Höhe von 7 cm (Artikel 149/16), - - mit einer Breite von 11,5 cm, einer Länge von 20,0 cm und einer Höhe von 10 cm (Artikel 149/20), - keramische Erzeugnisse, nach der Formgebung gebrannt, tonmineralhaltiges Material enthaltend, - laut Antrag aus Porzellan, - zur Verwendung bei Tisch (z. B. als Dipschälchen) geeignet, - die Verwendung als Gebrauchsgegenstände (Geschirr) wird durch die Form weder ausgeschlossen noch eingeschränkt, somit keine Einreihung als Ziergegenstände in die Position 6913. "Geschirr (Schalen) aus Porzellan"
Geschirr (Schalen), sog. Pflanzschalen und Pflanzteller aus Porzellan, Foto siehe Anlage, - weiße, annähernd rund gearbeitete Schalen mit leicht bzw. weit hochgezogenem Rand; in der Mitte mit einer runden Vertiefung, - in fünf unterschiedlichen Größen, - - mit einer Höhe von 5,0 cm und einem Durchmesser von 14,0 cm (Artikel 129/14), - - mit einer Höhe von 6,5 cm und einem Durchmesser von 17,5 cm (Artikel 129/17), - - mit einer Höhe von 8,0 cm und einem Durchmesser von 23,0 cm (Artikel 129/22), - - mit einer Höhe von 2,5 cm und einem Durchmesser von 14,0 cm (Artikel 139/14), - - mit einer Höhe von 3,0 cm und einem Durchmesser von 18,0 cm (Artikel 139/18), - keramische Erzeugnisse, nach der Formgebung gebrannt, tonmineralhaltiges Material enthaltend, - laut Antrag aus Porzellan, - zur Verwendung bei Tisch (z. B. zur Aufnahme von Süßigkeiten) geeignet, - die Verwendung als Gebrauchsgegenstände (Geschirr) wird durch die Form weder ausgeschlossen noch eingeschränkt, somit keine Einreihung als Ziergegenstände in die Position 6913. "Geschirr (Schalen) aus Porzellan"
Geschirr (Schalen), sog. herzförmige Kerzenteller aus Porzellan, Foto siehe Anlage, - Warenmuster wurden nicht vorgelegt, die Einreihung erfolgt anhand der Antragsangaben, - weiße, herzförmige Schalen, - in drei unterschiedlichen Größen, - - mit einer Breite von 16,5 cm und einer Höhe von 2,0 cm (Artikel 554/17), - - mit einer Breite von 21,0 cm und einer Höhe von 2,5 cm (Artikel 554/21), - - mit einer Breite von 25,5 cm und einer Höhe von 3,0 cm (Artikel 554/25), - keramische Erzeugnisse, nach der Formgebung gebrannt, tonmineralhaltiges Material enthaltend, - aus Porzellan, - zur Verwendung bei Tisch (z. B. zur Aufnahme von Obst oder Süßigkeiten) geeignet, - die Verwendung als Gebrauchsgegenstände (Geschirr) wird durch die Form weder ausgeschlossen noch eingeschränkt, somit keine Einreihung als Ziergegenstände in die Position 6913. "Geschirr (Schalen) aus Porzellan"
Geschirr (Schalen), sog. Kerzenteller in Sternform aus Porzellan, Foto siehe Anlage, - Warenmuster wurden nicht vorgelegt, die Einreihung erfolgt anhand der Antragsangaben, - weiße, sternförmige Schalen, - in zwei unterschiedlichen Größen, - - mit einer Breite von 20 cm und einer Höhe von 4,0 cm (Artikel 4590/20), - - mit einer Breite von 17 cm und einer Höhe von 6,5 cm (Artikel 4590/17), - keramische Erzeugnisse, nach der Formgebung gebrannt, tonmineralhaltiges Material enthaltend, - aus Porzellan, - zur Verwendung bei Tisch (z. B. zur Aufnahme von Obst oder Süßigkeiten) geeignet, - die Verwendung als Gebrauchsgegenstände (Geschirr) wird durch die Form weder ausgeschlossen noch eingeschränkt, somit keine Einreihung als Ziergegenstände in die Position 6913. "Geschirr (Schalen) aus Porzellan"
Geschirr (Schalen), sog. Kerzenteller aus Porzellan in Blattform, Foto siehe Anlage, - Warenmuster wurden nicht vorgelegt, die Einreihung erfolgt anhand der Antragsangaben, - weiße, blattförmige Schalen, - in zwei unterschiedlichen Größen, - - mit einer Länge von 23,5 cm, einer Breite von 13,5 cm und einer Höhe von 2,5 cm (Artikel 57/23), - - mit einer Länge von 27,0 cm, einer Breite von 16,0 cm und einer Höhe von 3,0 cm (Artikel 57/27), - keramische Erzeugnisse, nach der Formgebung gebrannt, tonmineralhaltiges Material enthaltend, - aus Porzellan, - zur Verwendung bei Tisch (z. B. zur Aufnahme von Obst oder Süßigkeiten) geeignet, - die Verwendung als Gebrauchsgegenstände (Geschirr) wird durch die Form weder ausgeschlossen noch eingeschränkt, somit keine Einreihung als Ziergegenstände in die Position 6913. "Geschirr (Schalen) aus Porzellan"
Geschirr (Schalen), sog. Kerzenteller in Sternform aus Porzellan, Foto siehe Anlage, - Warenmuster wurden nicht vorgelegt, die Einreihung erfolgt anhand der Antragsangaben, - weiße, sternförmige Schalen, - in drei unterschiedlichen Größen, - - mit einer Breite von 25 cm und einer Höhe von 3,5 cm (Artikel 2420/25), - - mit einer Breite von 33 cm und einer Höhe von 3,5 cm (Artikel 2420/33), - - mit einer Breite von 40 cm und einer Höhe von 3,5 cm (Artikel 2420/40), - keramische Erzeugnisse, nach der Formgebung gebrannt, tonmineralhaltiges Material enthaltend, - aus Porzellan, - zur Verwendung bei Tisch (z. B. zur Aufnahme von Obst oder Süßigkeiten) geeignet, - die Verwendung als Gebrauchsgegenstände (Geschirr) wird durch die Form weder ausgeschlossen noch eingeschränkt, somit keine Einreihung als Ziergegenstände in die Position 6913. "Geschirr (Schalen) aus Porzellan"
Einordnung im Zolltarif
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6911.10.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 12 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Siehe die Erläuterungen zu Position 6912.
Avise zum Harmonisierten System (AV) 1. Aschenbecher (andere als Zieraschenbecher), bestehend aus einem unteren Teil (Körper) aus Porzellan und einem oberen Teil (Aufsatz) aus Stahlblech; der Aufsatz besteht im Wesentlichen aus einer drehbaren Scheibe, die durch Druck auf einen Druckknopf aus Kunststoff in Bewegung gesetzt und von einer Spiralfeder in ihre ursprüngliche Stellung zurückgebracht wird: Vollständige Aschenbecher mit Körper aus Porzellan.
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 1676/89 der Kommission vom 13. Juni 1989 (ABl. EG Nr. L 164/7) (RV L 1676/89), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): Eine Flasche aus Glas, die 0,7 Liter Reiswein (Saké) enthält, eine kleine Karaffe aus Porzellan und drei Trinkschälchen, ebenfalls aus Porzellan, alles zusammen verpackt in einem Karton, sind wie folgt in die Kombinierte Nomenklatur einzureihen: - der Reiswein (Saké) zu KN-Code: 2206 00 Andere gegorene Getränke (z. B. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Unterbereich Textil und Mechanik/Verschiedenes) - 211. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 21. - 23. September 2020: Warenbeschreibung: Bei der Ware handelt es sich um einen nach unten hin breiter werdenden Behälter aus Porzellan mit einer Höhe von etwa 10,5 cm und einem Durchmesser von etwa 6 cm an der Öffnung und von 8 cm am Boden, wo der Durchmesser am größten ist. Die Außenfläche des Artikels ist opak und farbig, während die Innenfläche glasiert ist. Die Ware wird zur Aufnahme anderer Artikel verwendet. Sie kann andere Artikel wie Zahnbürsten halten oder stützen und somit zur Aufbewahrung von Toiletten- oder Badezimmerartikeln verwendet werden. …
Unterteilungen dieser Nummer
- 6911.10.00.10Gewürzmühlen aus Keramik und ihre keramischen Mahlteile, Kaffeemühlen mit keramischem Mahlwerk, Messerschärfer aus Keramik, Schärfstäbe aus Keramik, Küchenwerkzeuge aus Keramik zum Schneiden, Mahlen, Reiben, Hobeln, Schaben und Schälen sowie Pizzasteine aus Kordierit-Keramik von der zum Backen von Pizza oder Brot verwendeten Art
- 6911.10.00.90andere
Häufige Fragen
Welche Zolltarifnummer hat Geschirr (schalen)?
In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Geschirr (schalen) überwiegend in 6911.10.00 eingereiht: Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.
Wie hoch ist der Zollsatz für Geschirr (schalen)?
Auf 6911.10.00 liegt ein Drittlandszollsatz von 12 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gilt für Geschirr (schalen)?
Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 691110. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.
Worauf beruht diese Angabe?
Auf 8 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 88 Prozent davon wurden in 6911.10.00 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.
Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?
Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.
Eine Ware beantwortet. Und die anderen dreißigtausend?
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