Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6911.10.00.10: Gewürzmühlen aus Keramik und ihre keramischen Mahlteile, Kaffeemühlen mit keramischem…

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6911.10.00.10 steht für Gewürzmühlen aus Keramik und ihre keramischen Mahlteile, Kaffeemühlen mit keramischem Mahlwerk, Messerschärfer aus Keramik, Schärfstäbe aus Keramik, Küchenwerkzeuge aus Keramik zum Schneiden, Mahlen, Reiben, Hobeln, Schaben und Schälen sowie Pizzasteine aus Kordierit-Keramik von der zum Backen von Pizza oder Brot verwendeten Art. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6911.10.00.10 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 69. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
6911.10.00.10
Drittlandszoll
12 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
5

Einordnung im Zolltarif

  1. 69KERAMISCHE WAREN
  2. 6911II. ANDERE KERAMISCHE WAREN, Geschirr, andere Haushalts- oder Hauswirtschaftsartikel, Hygiene- oder Toilettengegenstände, aus Porzellan
  3. 6911.10Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch
  4. 6911.10.00Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch
  5. 6911.10.00.10Gewürzmühlen aus Keramik und ihre keramischen Mahlteile, Kaffeemühlen mit keramischem Mahlwerk, Messerschärfer aus Keramik, Schärfstäbe aus Keramik, Küchenwerkzeuge aus Keramik zum Schneiden, Mahlen, Reiben, Hobeln, Schaben und Schälen sowie Pizzasteine aus Kordierit-Keramik von der zum Backen von Pizza oder Brot verwendeten Art

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6911.10.00.10

HS-Code6911.106 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6911.10.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code6911.10.00.1010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll12 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI25437/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-08-10

Haushaltsartikel aus Porzellan, Foto siehe Anlage, - glasierte, cremeweiße, runde Schale mit einer mittigen Reibefläche mit einem Durchmesser von ca. 10 cm, - - runde Reibefläche aus erhabenen, dreieckigen, spitz zulaufenden Reibepunkten, - in den Abmessungen: ca. 19 cm (Durchmesser) x 5 cm (Höhe), - keramisches Erzeugnis, nach der Formgebung gebrannt, tonmineralhaltiges Material enthaltend, - laut Antrag aus Porzellan, - für den Küchengebrauch bestimmt (laut Antrag zum Reiben und Auffangen von Lebensmitteln wie z. B. Käse, Gemüse, Gewürze). "Haushaltsartikel (Schale mit Reibe), aus Porzellan, Artikel für den Küchengebrauch, Küchenwerkzeug aus Keramik zum Reiben"

DEBTI9825/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-07-12

Haushaltsartikel aus Porzellan, Foto siehe Anlage, - weiße, außen glasierte, zweiteilige, runde Gewürz- und Kräutermühle, - - an der Unterseite des Mahlkegels und am Boden des Mahlbehälters mit pyramidalen Spitzen versehen, - in den Abmessungen: ca. 8 , 5 cm (Durchmesser) x 7 , 5 cm (Höhe), - keramisches Erzeugnis, nach der Formgebung gebrannt, tonmineralhaltiges Material enthaltend, - laut Antrag aus Porzellan, - das Erzeugnis dient zum Mahlen und Zerkleinern von Gewürzen und Kräutern in der Küche; durch Drehen des Mahlkegels mit der Hand wird das Mahlgut im Inneren des Mahlbehälters zerkleinert, - verpackt in einem farbig bedruckten Pappkarton. "Haushaltsartikel aus Porzellan, Artikel für den Küchengebrauch, Küchenwerkzeug aus Keramik zum Mahlen"

DKBTI23-1838907Erteilt von DKGültig bis 2027-02-28

Varen består af to kværne til hhv. salt og peber. Begge kværne er udformet således, at de er bredere i bunden, hvorefter de går indad op mod toppen. Op mod toppen af varerne bliver de bredere igen. Den ene kværn har en mørk markering på toppen. I bunden af kværnene kan finheden indstilles. Kværnene påfyldes ved at trække toppen af, hvorefter der er adgang til beholderen. Begge kværne består af træ. Varen kan kværne salt og peber, samt alle typer af tørret krydderurter og krydderier. For at kværne indholdet drejes den øverste del af varen manuelt, indtil den ønskede mængde er opnået. Det er oplyst, at varen er lavet af eg, og at selve kværnen er keramisk. Varen er pakket i detailsalgsemballage, og indeholder to kværne. Kværnene måler 13,6 cm i højden, 5,4 cm i diameter i bunden og 5,2 cm i diameter i toppen. Ved mindste diameter måler de 4,1 cm i diameter.

DEBTI2715/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-03-12

Haushaltsartikel aus Porzellan, sog. Kaffeemühle, Foto siehe Anlage, - aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzte Ware, bestehend aus: - - einem annähernd zylindrischen Behälter aus Glas, der oben mit einem Schraubgewinde versehen ist, - - einem aufgeschraubten Gehäuse aus Kunststoff für das Mahlwerk, das am oberen Ende mit einer trichterartigen Einfüllöffnung ausgestattet ist, - - einer mittels Schraube befestigten Handkurbel aus unedlem Metall und einem kleinen Griff aus Kunststoff, - - einem integrierten, weißen Mahlwerk, - - - keramisches Erzeugnis, nach der Formgebung gebrannt, tonmineralhaltiges Material enthaltend, - - - lt. Antrag aus Porzellan, - das Mahlwerk aus Porzellan bestimmt insbesondere aufgrund seiner Bedeutung in Bezug auf die Verwendung den wesentlichen Charakter der Ware, - mit einer Höhe von ca. 17,5 cm und einem Durchmesser (ohne Kurbel) von ca. 6,5 cm, - keine Ware des Kapitels 84, da Gewürzmühlen mit einem Mahlwerk aus Keramik als Apparate aus keramischen Stoffen vom Kapitel 84 ausgenommen sind, - keine Ware der Position 8210, da das arbeitende Teil (Mahlwerk) nicht aus den in Anmerkung 1 zu Kapitel 82 genannten Stoffen besteht, - in einem Karton verpackt. "Haushaltsartikel (Kaffeemühle), aus Porzellan, Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch"

DEBTI2716/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-03-12

Haushaltsartikel aus Porzellan, sog. Salz- und Pfeffermühle, Foto siehe Anlage, - - zylinderförmig, in den Abmessungen: 5,2 cm (Durchmesser) x 22 cm (Höhe); bestehend aus: - - - einem Gehäuse aus im Mittelteil klarsichtigen und an den Enden schwarzen bzw. weißen Kunststoffen und unedelem Metall; unterteilt in zwei Kammern für z. B. Salz und Pfeffer; an den Enden jeweils mit einerm Deckel versehen, - - - zwei Mahlmechanismen mit u. a. zwei integrierten Mahlwerken aus Keramik, - - - - nach vorheriger Formgebung gebrannt, - - - - lt. Antrag aus Porzellan, - die Mahlwerke aus Keramik bestimmen insbesondere aufgrund ihrer Bedeutung in Bezug auf die Verwendung den wesentlichen Charakter der Ware, - keine Ware der Position 8210, da die arbeitenden Teile (Mahlwerke) nicht aus den in Anmerkung 1 zu Kapitel 82 genannten Stoffe bestehen, - keine Einreihung in das Kapitel 84, da Gewürzmühlen mit Mahlwerken aus Keramik als Apparate aus keramischen Stoffen vom Kapitel 84 ausgenommen sind. "Haushaltsartikel aus Porzellan, Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch, Gewürzmühle aus Keramik"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6911

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Siehe die Erläuterungen zu Position 6912.

Pos. 6911

Avise zum Harmonisierten System (AV) 1. Aschenbecher (andere als Zieraschenbecher), bestehend aus einem unteren Teil (Körper) aus Porzellan und einem oberen Teil (Aufsatz) aus Stahlblech; der Aufsatz besteht im Wesentlichen aus einer drehbaren Scheibe, die durch Druck auf einen Druckknopf aus Kunststoff in Bewegung gesetzt und von einer Spiralfeder in ihre ursprüngliche Stellung zurückgebracht wird: Vollständige Aschenbecher mit Körper aus Porzellan.

Pos. 6911

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 1676/89 der Kommission vom 13. Juni 1989 (ABl. EG Nr. L 164/7) (RV L 1676/89), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): Eine Flasche aus Glas, die 0,7 Liter Reiswein (Saké) enthält, eine kleine Karaffe aus Porzellan und drei Trinkschälchen, ebenfalls aus Porzellan, alles zusammen verpackt in einem Karton, sind wie folgt in die Kombinierte Nomenklatur einzureihen: - der Reiswein (Saké) zu KN-Code: 2206 00 Andere gegorene Getränke (z. B. …

Pos. 6911

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Unterbereich Textil und Mechanik/Verschiedenes) - 211. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 21. - 23. September 2020: Warenbeschreibung: Bei der Ware handelt es sich um einen nach unten hin breiter werdenden Behälter aus Porzellan mit einer Höhe von etwa 10,5 cm und einem Durchmesser von etwa 6 cm an der Öffnung und von 8 cm am Boden, wo der Durchmesser am größten ist. Die Außenfläche des Artikels ist opak und farbig, während die Innenfläche glasiert ist. Die Ware wird zur Aufnahme anderer Artikel verwendet. Sie kann andere Artikel wie Zahnbürsten halten oder stützen und somit zur Aufbewahrung von Toiletten- oder Badezimmerartikeln verwendet werden. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6911.10.00.10?

Die Zolltarifnummer 6911.10.00.10 umfasst Gewürzmühlen aus Keramik und ihre keramischen Mahlteile, Kaffeemühlen mit keramischem Mahlwerk, Messerschärfer aus Keramik, Schärfstäbe aus Keramik, Küchenwerkzeuge aus Keramik zum Schneiden, Mahlen, Reiben, Hobeln, Schaben und Schälen sowie Pizzasteine aus Kordierit-Keramik von der zum Backen von Pizza oder Brot verwendeten Art. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6911.10.00.10?

Der Drittlandszollsatz für 6911.10.00.10 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6911.10.00.10?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 691110. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6911.10.00.10?

6911.10.00.10 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6911.10.00.10 im Zolltarif eingeordnet?

6911.10.00.10 steht in dieser Hierarchie: 69 KERAMISCHE WAREN > 6911 II. ANDERE KERAMISCHE WAREN, Geschirr, andere Haushalts- oder Hauswirtschaftsartikel, Hygiene- oder Toilettengegenstände, aus Porzellan > 691110 Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch > 69111000 Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6911.10.00.10?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6911.10.00.10 erfasst, zum Beispiel DEBTI25437/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6911.10.00.10?

TARIC-Code 6911.10.00.10 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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