Zolltarifnummer für Glashohlkörper: 9505.10.10
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Glashohlkörper wird in der Regel in die Zolltarifnummer 9505.10.10 eingereiht: Weihnachtsartikel, aus Glas. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %.
Grundlage sind 14 verbindliche Zolltarifauskünfte, in denen die Zollverwaltung dieses Stichwort vergeben hat. 86 Prozent davon führen auf 9505.10.10.
Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Glashohlkörper aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.
Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.
- Zolltarifnummer
- 9505.10.10
- Drittlandszoll
- 0 %
- vZTA-Grundlage
- 14
- Übereinstimmung
- 86 %
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um einen Weihnachtsbaumanhänger in Form einer sog. Christbaumkugel "Merry Kissmas". Das Erzeugnis besteht aus einem weißen, matt schimmerndem, kugelförmigen Glashohlkörper (charakterverleihend) mit einem Durchmesser von etwa 10 cm, der auf der Außenseite mit roten und rosafarbenen "Kussmündern" versehen ist, die partiell beglittert und teilweise mit Pailletten versehen sind. Zusätzlich ist die Kugel mit Strasssteinnachbildungen und dem beglitterten Schriftzug "Merry Kissmas" verziert. An der Oberseite ist der Anhänger mit einem Krönchen aus Metall sowie einer Aufhängeschlaufe aus Spinnstoff ausgestattet. Derartig gestaltete Erzeugnisse sind als Dekorationsanhänger für den Weihnachtsbaum (Christbaumschmuck) geeignet und bestimmt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Weihnachtsartikel, aus Glas".
Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich bei dem sog. "Weihnachtshänger Earpods" um einen Weihnachtsbaumanhänger. Das ca. 5 , 0 x 7 , 5 x 3 , 0 cm große Erzeugnis besteht aus einem Glashohlkörper (charakterverleihend), der eine metallisch glänzende, aufgeklappte Ohrhörerbox darstellt, in der sich zwei Ohrhörer befinden. Zusätzlich ist das Erzeugnis teilweise beglittert und mit einem umlaufenden Spinnstoffband mit kleiner Schleife verziert. An der Oberseite ist der Anhänger mit einem Krönchen aus Metall sowie einer Aufhängeschlaufe aus Spinnstoff ausgestattet. Der Anhänger ist in den Farben weiß und rot erhältlich. Derartig gestaltete Erzeugnisse sind als Dekorationsanhänger für den Weihnachtsbaum (Christbaumschmuck) geeignet und bestimmt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Weihnachtsartikel, aus Glas".
Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um einen Weihnachtsbaumanhänger in Form einer sog. "Macarons Etagere". Das ca. 8 x 14 x 8 cm große Erzeugnis besteht aus einem Glashohlkörper (charakterverleihend) der eine silbern glänzende Kuchenplatte mit Fuß darstellt, auf der Macarons in verschiedenen glänzenden brauntönen geschichtet sind. Zusätzlich ist das Erzeugnis teilweise beglittert und partiell mit Pailletten und Perlen verziert. An der Oberseite ist der Anhänger mit einem Krönchen aus Metall sowie einer Aufhängeschlaufe aus Spinnstoff ausgestattet. Derartig gestaltete Erzeugnisse sind als Dekorationsanhänger für den Weihnachtsbaum (Christbaumschmuck) geeignet und bestimmt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Weihnachtsartikel, aus Glas".
Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um einen Weihnachtsbaumanhänger in Form einer sog. Christbaumkugel "Merry Kissmas". Das Erzeugnis besteht aus einem rosafarbenen, matt schimmerndem, kugelförmigen Glashohlkörper (charakterverleihend) mit einem Durchmesser von etwa 10 cm, der auf der Außenseite mit roten "Kussmündern" versehen ist, die partiell beglittert und teilweise mit Pailletten versehen sind. Zusätzlich ist die Kugel mit Strasssteinnachbildungen und dem beglitterten Schriftzug "Merry Kissmas" verziert. An der Oberseite ist der Anhänger mit einem Krönchen aus Metall sowie einer Aufhängeschlaufe aus Spinnstoff ausgestattet. Derartig gestaltete Erzeugnisse sind als Dekorationsanhänger für den Weihnachtsbaum (Christbaumschmuck) geeignet und bestimmt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Weihnachtsartikel, aus Glas".
Nach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um einen Anhänger zum Schmücken eines Weihnachtsbaumes. Das ca. 9,0 x 13,0 x 5,8 cm große Erzeugnis besteht im Wesentlichen aus einem silbernen, seidenmatten Glashohlkörper in Form einer Frauenbüste mit "Kussmund", die mit einer pinkfarbenen Weihnachtsmütze mit Besatz und einem Pelzschal, jeweils aus Spinnstoffen bekleidet ist. Zusätzlich ist die Außenseite partiell mit Glitzerpartikeln versehen und der Schal mit einer Perlenbrosche verziert. An der Oberseite ist der Anhänger mit einer textilen Aufhängeschlaufe ausgestattet. Derartig gestaltete Erzeugnisse sind dazu bestimmt und geeignet an den Weihnachtsbaum gehängt zu werden (Christbaumschmuck). Im Hinblick auf den Umfang sind die verwendeten Stoffe als gleichbedeutend anzusehen. Hinsichtlich der Bedeutung in Bezug auf die Verwendung (Zierwirkung) bestimmt das Glas gegenüber den anderen Stoffen den Charakter der Ware. Zolltarifrechtlich handelt es sich um einen "Weihnachtsartikel, aus Glas".
Nach den Angaben der Antragstellerin und dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um einen Anhänger zum Schmücken eines Weihnachtsbaumes. Das ca. 7,2 x 13,8 x 4,5 cm große Erzeugnis besteht aus einem mehrfarbigen, seidenmatt schimmernden oder metallisch glänzenden Glashohlkörper in Form einer Schildkröte, die in den vorderen Flossen eine Tasche und ein "Päckchen" trägt sowie mit einem stilisierten Hut bekleidet ist. Die hinteren Flossen bestehen aus Kunststoff und sind an den Korpus angeklebt. Der Anhänger ist zudem partiell beglittert und auf der Oberseite des Panzers mit Perlen verziert. Zum Aufhängen ist die Ware am Kopf der Schildkröte mit einem Krönchen aus unedlem Metall und einer textilen Aufhängeschlaufe ausgestattet. Derartig gestaltete Erzeugnisse sind dazu bestimmt und geeignet an den Weihnachtsbaum gehängt zu werden (Christbaumschmuck). Der Glaskorpus bestimmt im Hinblick auf den Umfang und die Zierwirkung den Charakter der Ware. Zolltarifrechtlich handelt es sich um einen "Weihnachtsartikel, aus Glas".
Nach den Angaben der Antragstellerin und dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um einen Anhänger zum Schmücken eines Weihnachtsbaumes. Das ca. 6,5 x 16,5 x 8,1 cm große Erzeugnis besteht im Wesentlichen aus einem weiß-blauen, seidenmatt schimmerndem Glashohlkörper in Form eines Hais, der mit einem Tüllrock aus Spinnstoffen "bekleidet" ist sowie über angeklebte Flossen aus Polyresin (Kunststoff) verfügt. Zusätzlich hält der Hai ein Kunststofftablett mit einem Hummer in der einen und ein Cocktailglas aus Kunststoff in der anderen Brustflosse und trägt eine Weihnachtsmütze mit Besatz. Die Außenseite ist partiell mit Glitzerpartikeln versehen. Der Anhänger ist an der Oberseite mit einer textilen Aufhängeschlaufe ausgestattet. Derartig gestaltete Erzeugnisse sind dazu bestimmt und geeignet an den Weihnachtsbaum gehängt zu werden (Christbaumschmuck). Im Hinblick auf den Umfang und die Zierwirkung bestimmt das Glas den Charakter der Ware. Zolltarifrechtlich handelt es sich um einen "Weihnachtsartikel, aus Glas".
Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um einen Anhänger zum Schmücken eines Weihnachtsbaumes. Das ca. 3,8 x 5 x 14 cm große Erzeugnis besteht aus einem mehrfarbigen (grün-schwarz mit gelben Punkten), metallisch glänzenden Glashohlkörper in Form einer Raupe. Zum Aufhängen ist die Raupe auf dem Rücken mit einer Aufhängevorrichtung (Öse mit textiler Aufhängeschlaufe) ausgestattet, die zudem mit Blüten verziert ist. Derartig gestaltete Erzeugnisse sind dazu bestimmt und geeignet an den Weihnachtsbaum gehängt zu werden (Christbaumschmuck). Der Glaskorpus bestimmt im Hinblick auf den Umfang und die Zierwirkung den Charakter der Ware. Zolltarifrechtlich handelt es sich um einen "Weihnachtsartikel, aus Glas".
Einordnung im Zolltarif
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9505.10.10
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 9505 10: 1. Festartikel aus Kunststoff in Form eines Weihnachtsmannes, von innen mit 104 LEDs beleuchtet, für den Außenbereich. Er misst 55 cm in der Höhe, 28,5 cm in der Breite und 25,5 cm in der Tiefe. Ein Netzkabel verbindet das Produkt mit einem Transformator mit einer Leistung von 3,6 W und einer Ausgangsspannung von 24 V. Die Leistung pro Lichtquelle beträgt 0,03 W. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6. Siehe auch die Avise 3926 40/1, 9505 10/2, 9505 10/3 und 9505 10/4. 2. Weihnachtsfestartikel aus Kunststoff in Form eines Pinguins, der zur Verwendung als Dekoration bestimmt ist. Die Figur ist etwa 7 cm hoch. Sie trägt eine rote Mütze und einen roten Schal, der mit weißen Sternen oder Schneeflocken verziert ist, und hält ein Geschenk in der Hand. Ihr Kopf befindet sich in einer Schneekugel. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 442/91 der Kommission vom 25. Februar 19911) (RV L 442/91): 5. Ware in Form eines Vogelnestes aus geflochtenen Weidenzweigen, verziert mit sechs Kükenfiguren, künstlichen Blumen und künstlichem Blattwerk (siehe Foto). Unterposition 9505 9000 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut der KN-Codes 9505, 9505 90 und 9505 9000. Die Ware dient als Dekorationsartikel, bei dem das Vorhandensein der Küken eindeutig die Verbindung zum Osterfest herstellt. Verordnung (EG) Nr. 1165/95 der Kommission vom 23. Mai 19952) (RV L 1165/95): Sternchen und Herzchen in verschiedenen Farben (rot, grün, silberglänzend) sowie buntes stecknadelkopfgroßes Granulat aus Kunststoff-Folie zur Dekoration, z. B. …
Zu Unterposition 9505 10 gehören Dekorationsartikel aus verschiedenen Materialien (z. B. Kunststoffen, Keramik, Glas oder Holz), die Szenen mit weihnachtlicher Atmosphäre darstellen (z. B. mit geschmückten Häusern). Diese Waren können auch mit einer LED-Beleuchtung und/oder einem Musikmodul ausgestattet sein, das Weihnachtslieder spielt. Der Ausschuss hat daher entschieden, dass folgende Waren als „Weihnachtsartikel“ in die Unterposition 9505 10 einzureihen sind: Warenbeschreibung: 1) Eine Nachbildung eines alten Radios, das auf der Vorderseite mit einem kleinen „Fenster“ ausgestattet ist, hinter dem eine winterliche Stadtszene mit Häusern und Menschen sowie einem Weihnachtsbaum zu erkennen sind, und 2) eine Darstellung eines Dorfes auf einem verschneiten Berg mit slalomfahrenden Skifahrern, Häusern und einem Zug. …
1. Zu Kapitel 95 gehören nicht: a) Kerzen (Position 3406) (RV E9501A00); b) Feuerwerkskörper oder andere pyrotechnische Artikel der Position 3604 (RV E9501B00); c) Garne, Monofile, Schnüre oder Messinahaar oder dergleichen für den Fischfang, auch abgepasst, jedoch nicht zusammengesetzte Angelleinen, des Kapitels 39, der Position 4206 oder des Abschnitts XI (RV E9501C00); d) Taschen für Sportgeräte und andere Behältnisse der Position 4202, 4303 oder 4304 (RV E9501D00); e) Maskenkostüme aus Spinnstoffen des Kapitels 61 oder 62; Sportkleidung und spezielle Bekleidung aus Spinnstoffen des Kapitels 61 oder 62, auch mit integrierten Schutzkomponenten wie Kissen oder Polstern im Ellbogen-, Knie- oder Leistenbereich (zum Beispiel Fechtkleidung oder Fußballtorwarttrikots) (RV E9501E00); f) Fahnen und Wimpelgirlanden, aus Spinnstoffen sowie Segel für Boote, Windsurfbretter oder Segelwagen, des Kap …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Welche Zolltarifnummer hat Glashohlkörper?
In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Glashohlkörper überwiegend in 9505.10.10 eingereiht: Weihnachtsartikel, aus Glas. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.
Wie hoch ist der Zollsatz für Glashohlkörper?
Auf 9505.10.10 liegt ein Drittlandszollsatz von 0 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gilt für Glashohlkörper?
Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 950510. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.
Worauf beruht diese Angabe?
Auf 14 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, die dieses Stichwort führen. 86 Prozent davon wurden in 9505.10.10 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.
Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?
Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.
Eine Ware beantwortet. Und die anderen dreißigtausend?
Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen zu jeder Entscheidung, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.