Einreihung

Zolltarifnummer für Glaskurzware: 7018.10.90.00.0

Referenzdaten mit Stand 24. Juli 2026

Glaskurzware wird in der Regel in die Zolltarifnummer 7018.10.90.00.0 eingereiht: Glasperlen, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 3 %.

Grundlage sind 12 verbindliche Zolltarifauskünfte, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 83 Prozent davon führen auf 7018.10.90.00.0.

Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Glaskurzware aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.

Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.

Zolltarifnummer
7018.10.90.00.0
Drittlandszoll
3 %
vZTA-Grundlage
12
Übereinstimmung
83 %

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DE7763/14-1Erteilt von DEGültig bis 2020-06-02

Glaskurzware, sog. Farbglasnuggets, Abbildung siehe Anlage, - in Form von annähernd rund geformten Erzeugnissen aus Glas, mit Durchmessern zwischen 17 und 20 mm, - aus buntem und klarsichtigem Glas, - mit glatter, nach außen gewölbter Oberseite und mit einer ebenen Unterseite, - ähnlich dem bei Edel- und Schmucksteinen verwendeten Cabochonschliff gearbeitet, - weder Glasperlen noch Nachahmungen von Perlen, - keine Nachahmungen von Edel- oder Schmucksteinen; jedoch den Nachahmungen von Edel- oder Schmuck- steinen ähnliche Glaskurzwaren, - zur Verwendung als Dekorationsartikel, - verpackt in einer handelsüblichen Verkaufsumschließung. "Glaskurzwaren (Glassteine), weder Glasperlen noch Nachahmungen von Perlen, keine Nachahmungen von Edel- oder Schmucksteinen"

DE22677/13-1Erteilt von DEGültig bis 2020-02-04

Glaskurzware, sog. Deko-Streuer, Art. 22 370 3, Abbildung siehe Anlage, - rund und rundoval geformte (Durchmesser: ca. 2 cm) Erzeugnisse, - aus weißem und grünem (teilweise mattiertem) Glas, - mit glatter, nach außen gewölbter Oberseite und mit einer ebenen Unterseite, - ähnlich dem bei Edel- und Schmucksteinen verwendeten Cabochonschliff gearbeitet, - weder Glasperlen noch Nachahmungen von Perlen, - keine Nachahmungen von Edel- oder Schmucksteinen; jedoch den Nachahmungen von Edel- oder Schmucksteinen ähnliche Glaskurzwaren, - zur Verwendung als Dekorationsartikel, - verpackt in einer handelsüblichen Verkaufsumschließung aus klarsichtigem Kunststoff. "Glaskurzwaren (Glassteine), weder Glasperlen noch Nachahmungen von Perlen, keine Nachahmungen von Edel- oder Schmucksteinen"

DE26195/16-1Erteilt von DEGültig bis 2020-01-22

Glaskurzware, Glassteine, sog. Glas Wedges, Abbildung siehe Anlage, - transparente (klar und milchig), keilförmige Glassteine, - mit glatter Oberfläche (ohne Kanten), - mit Längen von ca. 1,7 bis ca. 2,4 cm und einer Dicke von ca. 1,6 cm (lt. Antrag), - weder Glasperlen noch Nachahmungen von Perlen, - keine Nachahmungen von Edel- oder Schmucksteinen; jedoch den Nachahmungen von Edel- oder Schmuck- steinen ähnliche Glaskurzwaren, - zur Verwendung als Dekorationsartikel. "Glaskurzwaren (Glassteine), keine Glasperlen noch Nachahmungen von Perlen, keine Nachahmungen von Edel- oder Schmucksteinen"

DE26206/16-1Erteilt von DEGültig bis 2020-01-22

Glaskurzware, sog. Metallic Glasperlen, Abbildung siehe Anlage, - gefärbte, metallisch glänzende, massive, perlenförmige Erzeugnisse, - mit Durchmessern von ca. 1 bis 1,5 mm bzw. 3 bis 3,5 mm (lt. Antrag), - keine Nachahmungen von Edel- oder Schmucksteinen, - weder Glasperlen noch Nachahmungen von Perlen, jedoch den Nachahmungen von Perlen ähnliche Glas- kurzwaren, - keine Ware der Position 7002, da die Glaskugeln bereits Fertigwaren darstellen, - zur Verwendung als Dekorationsartikel. "Glaskurzwaren, weder Glasperlen noch Nachahmungen von Perlen, keine Nachahmungen von Edel- oder Schmucksteinen"

DE26196/16-1Erteilt von DEGültig bis 2020-01-22

Glaskurzware, Glassteine, sog. Pebbles (runde Kieselsteine), Abbildung siehe Anlage, - transparente, unregelmäßig runde Glassteine, - mit glatter, nach außen gewölbter Oberseite und mit einer ebenen Unterseite, - ähnlich dem bei Edel- und Schmucksteinen verwendeten Cabochonschliff gearbeitet, - mit einem Durchmesser von ca. 3 cm und einer Höhe von ca. 1 cm (lt. Antrag), - weder Glasperlen noch Nachahmungen von Perlen, - keine Nachahmungen von Edel- oder Schmucksteinen; jedoch den Nachahmungen von Edel- oder Schmuck- steinen ähnliche Glaskurzwaren, - zur Verwendung als Dekorationsartikel. "Glaskurzwaren (Glassteine), keine Glasperlen noch Nachahmungen von Perlen, keine Nachahmungen von Edel- oder Schmucksteinen"

DE16371/12-1Erteilt von DEGültig bis 2018-09-18

Glaskurzware, Glassteine, sog. Deko Glassteine, Abbildung siehe Anlage, - ovale (Länge: ca. 5 cm) und annähernd rund geformte (Durchmesser: ca. 2 cm) Erzeugnisse aus gefärbtem Glas, - mit glatter, nach außen gewölbter Oberseite und mit einer ebenen Unterseite, - ähnlich dem bei Edel- und Schmucksteinen verwendeten Cabochonschliff gearbeitet, - weder Glasperlen noch Nachahmungen von Perlen, - keine Nachahmungen von Edel- oder Schmucksteinen; jedoch den Nachahmungen von Edel- oder Schmucksteinen ähnliche Glaskurzwaren, - zur Verwendung als Dekorationsartikel, - verpackt in einer handelsüblichen Verkaufsumschließung (Kunststoffdose mit Schraubverschluss). "Glaskurzwaren (Glassteine), weder Glasperlen noch Nachahmungen von Perlen, keine Nachahmungen von Edel- oder Schmucksteinen"

DE12845/12-1Erteilt von DEGültig bis 2018-07-15

Glaskurzware, Glassteine, sog. Glaskiesel, Abbildung siehe Anlage, - annähernd rund geformte Erzeugnisse aus klarsichtigem Glas, - mit glatter, nach außen gewölbter Oberseite und mit einer ebenen Unterseite, - auf der Außenseite mit farbigem Glitter (lilafarben vorliegend) verziert, - ähnlich dem bei Edel- und Schmucksteinen verwendeten Cabochonschliff gearbeitet, - mit einem Durchmesser von ca. 3,1 bis 3,8 cm und einer Höhe von ca. 10 mm, - weder Glasperlen noch Nachahmungen von Perlen, - keine Nachahmungen von Edel- oder Schmucksteinen; jedoch den Nachahmungen von Edel- oder Schmucksteinen ähnliche Glaskurzwaren, - zur Verwendung als Dekorationsartikel. "Glaskurzwaren (Glassteine), weder Glasperlen noch Nachahmungen von Perlen, keine Nachahmungen von Edel- oder Schmucksteinen"

DE12843/12-1Erteilt von DEGültig bis 2018-07-15

Glaskurzware, sog. Glasperlen, versilbert, Abbildung siehe Anlage, - weißes, massives, perlenförmiges Erzeugnis, mit silberfarben marmorierter Oberfläche, - mit einem Durchmesser von ca. 2,5 cm, - keine Nachahmungen von Edel- oder Schmucksteinen, - weder Glasperlen noch Nachahmungen von Perlen, jedoch den Nachahmungen von Perlen ähnliche Glaskurzwaren, - zur Verwendung als Dekorationsartikel. "Glaskurzwaren, weder Glasperlen noch Nachahmungen von Perlen, keine Nachahmungen von Edel- oder Schmucksteinen"

Einordnung im Zolltarif

  1. 70GLAS UND GLASWAREN
  2. 7018Glasperlen, Nachahmungen von Perlen, Edelsteinen oder Schmucksteinen und ähnliche Glaskurzwaren und Waren daraus, ausgenommen Fantasieschmuck; Glasaugen, ausgenommen Prothesen; Zier- und Fantasiegegenstände aus lampengeblasenem (gesponnenem) Glas, ausgenommen Fantasieschmuck; Mikrokugeln aus Glas, mit einem Durchmesser von 1 mm oder weniger
  3. 7018.10Glasperlen, Nachahmungen von Perlen, Edelsteinen oder Schmucksteinen und ähnliche Glaskurzwaren
  4. 7018.10.90andere
  5. 7018.10.90.00.0Glasperlen, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 7018.10.90.00.0

HS-Code7018.106 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code7018.10.908 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code7018.10.90.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer7018.10.90.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll3 %MFN
Algerien0 %Tariff preference
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 7018

Zu Unterposition 7018 1090 Hierher gehören z. B. Nachahmungen von Korallen, Kügelchen, und Cabochons (andere als Nachahmungen von Perlen, Edelsteinen oder Schmucksteinen) für Hutnadelköpfe, Anhänger von Ohrklipsen und Glasröhrchen zum Herstellen von Fransen. Wegen der Abgrenzung zwischen Glasröhrchen dieser Unterposition und dem im Sinne der Unterposition 7018 1011 und 7018 1019 als Glasperlen geltenden Röhrchen wird auf die Erläuterungen zu den Unterpositionen 7018 1011 und 7018 1019, zweiter Absatz hingewiesen.

Kapitel 70

1. Zu Kapitel 70 gehören nicht: a) Waren der Position 3207 (z. B. Schmelzglasuren und andere verglasbare Massen, Glasfritten, anderes Glas in Form von Pulver, Granalien oder Flocken) (RV E7001A00); b) Waren des Kapitels 71 (z. B. Fantasieschmuck) (RV E7001B00); c) Kabel aus optischen Fasern der Position 8544, elektrische Isolatoren (Position 8546) oder Isolierteile der Position 8547 (RV E7001C00); d) Frontscheiben (Windschutzscheiben), Heckscheiben und andere Scheiben, gerahmt, für Fahrzeuge der Kapitel 86 bis 88 (RV E7001D00); e) Frontscheiben (Windschutzscheiben), Heckscheiben und andere Scheiben, auch gerahmt, mit Heizvorrichtungen oder anderen elektrischen oder elektronischen Vorrichtungen ausgerüstet, für Kraftfahrzeuge der Kapitel 86 bis 88 (RV E7001E00); f) optische Fasern, optisch bearbeitete optische Elemente, Injektionsspritzen, künstliche Augen, Thermometer, Barometer, Dichtem …

Häufige Fragen

Welche Zolltarifnummer hat Glaskurzware?

In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Glaskurzware überwiegend in 7018.10.90.00.0 eingereiht: Glasperlen, andere. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.

Wie hoch ist der Zollsatz für Glaskurzware?

Auf 7018.10.90.00.0 liegt ein Drittlandszollsatz von 3 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gilt für Glaskurzware?

Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 701810. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.

Worauf beruht diese Angabe?

Auf 12 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 83 Prozent davon wurden in 7018.10.90.00.0 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.

Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?

Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.

Die vollständige Auskunft zu dieser Nummer

Eine Ware beantwortet. Und die anderen dreißigtausend?

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