Zolltarifnummer für Glaskurzwaren Für Mosaike: 7016.10.00.00.0
Referenzdaten mit Stand 24. Juli 2026
Glaskurzwaren Für Mosaike wird in der Regel in die Zolltarifnummer 7016.10.00.00.0 eingereiht: Glaswürfel und andere Glaskurzwaren, auch auf Unterlagen, für Mosaike oder zu ähnlichen Zierzwecken. Der Drittlandszollsatz beträgt 8 %.
Grundlage sind 7 verbindliche Zolltarifauskünfte, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 86 Prozent davon führen auf 7016.10.00.00.0.
Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Glaskurzwaren Für Mosaike aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.
Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.
- Zolltarifnummer
- 7016.10.00.00.0
- Drittlandszoll
- 8 %
- vZTA-Grundlage
- 7
- Übereinstimmung
- 86 %
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Glaskurzwaren für Mosaike, sog. Mosaik Glas/Naturstein schwarz, Foto siehe Anlage, - nach den Antragsangaben: - - in Form von 132 Plättchen aus Glas und Marmor: - - - 99 Plättchen aus Glas; in den Farben Schwarz und Grau sowie mit glatter und unebener Oberfläche, - - - 33 Plättchen aus Marmor, - - zu einer ca. 30 cm x 32,7 cm großen Fläche angeordnet (12 x 11 Plättchen), - - auf einer netzartigen Unterlage aufgebracht, - - soll als Wandbelag dienen, - die Plättchen aus Glas bestimmen im Hinblick auf die Menge den wesentlichen Charakter der Ware. "Glaswürfel und andere Glaskurzwaren, auch auf Unterlagen, für Mosaike oder zu ähnlichen Zierzwecken"
Glaskurzwaren für Mosaike, sog. Mosaik Glas/Aluminium schwarz, Foto siehe Anlage, - aus 110 Plättchen bzw. Stäben aus Glas und keramischem Material; mit unterschiedlichen Farben, Strukturen und Abmessungen; davon: - - 105 Plättchen und Stäbe aus laut Antrag Glas: - - - 21 Stück: auf der Oberseite rautenförmig geschliffen; in den Abmessungen: ca. 1,9 cm (Kantenlänge) x 0,7 cm (Dicke), - - - 42 Stück: am Boden mit schwarzer Farbe versehen; in den Abmessungen: ca. 4,7 cm bzw. 9,7 cm (Länge) x 1,3 cm (Breite) x 0,7 cm (Dicke), - - - 24 Stück: am Boden mit anthrazitfarbener Farbe versehen; in den Abmessungen: ca. 1,4 cm (Kantenlänge) x 0,7 cm (Dicke), - - - 18 Stück: am Boden mit einem wellenförmigen verzogenen Gewebe aus Spinnstoff versehen; in den Abmessungen: ca. 9,7 cm (Länge) x 1,3 cm (Breite) x 0,7 cm (Dicke), - - fünf Stäbe aus einem augenscheinlich keramischen Material mit einem glänzenden Überzug aus laut Antrag rostfreiem Stahl, - - - in den Abmessungen: ca. 9,7 cm (Länge) x 1,5 cm (Breite) x 0,7 cm (Dicke), - zu einer ca. 31 cm x 34 cm großen Fläche angeordnet, - auf einer ca. 29 cm x 33 cm großen, netzartigen Unterlage aufgebracht, - sollen als Wandbelag dienen, - die Plättchen und Stäbe aus Glas bestimmen im Hinblick auf die Menge den wesentlichen Charakter der Ware. "Glaswürfel und andere Glaskurzwaren, auch auf Unterlagen, für Mosaike oder zu ähnlichen Zierzwecken"
Glaskurzwaren für Mosaike, sog. Mosaik Glas/Naturstein schwarz, Foto siehe Anlage, - in Form von 132 Plättchen aus Glas und Marmor, mit unterschiedlichen Farben und Strukturen; davon: - - 99 Plättchen aus laut Antrag Glas; in den Farben Schwarz und Grau sowie mit glatter und unebener Oberfläche, - - 33 Plättchen aus laut Antrag Marmor, - - in den Abmessungen: ca. 2,4 cm (Breite) x 2,4 cm (Länge) x 0,3 cm (Dicke), - zu einer ca. 29,5 cm x 32,5 cm großen Fläche angeordnet, - auf einer ca. 29 cm x 31 cm großen, netzartigen Unterlage aufgebracht, - sollen als Wandbelag dienen, - die Plättchen aus Glas bestimmen im Hinblick auf die Menge den wesentlichen Charakter der Ware. "Glaswürfel und andere Glaskurzwaren, auch auf Unterlagen, für Mosaike oder zu ähnlichen Zierzwecken"
Glaskurzwaren für Mosaike, sog. Mosaik Glas/Stein Mix schwarz, Foto siehe Anlage, - in Form von 108 Plättchen aus Glas und Marmor, mit unterschiedlichen Farben und Strukturen; davon: - - 81 Plättchen und Stäbchen aus laut Antrag Glas; in der Optik von gesprungenem Glas, - - 27 Plättchen und Stäbchen aus laut Antrag Marmor, - - in den Abmessungen: ca. 7,2 cm bzw. 4,7 cm bzw. 2,2 cm (Länge) x 1,4 cm (Breite) x 0,8 cm (Dicke), - zu einer ca. 30 cm x 31,5 cm großen Fläche angeordnet, - auf einer ca. 27 cm x 29,5 cm großen, netzartigen Unterlage aufgebracht, - sollen als Wandbelag dienen, - die Plättchen und Stäbchen aus Glas bestimmen im Hinblick auf die Menge den wesentlichen Charakter der Ware. "Glaswürfel und andere Glaskurzwaren, auch auf Unterlagen, für Mosaike oder zu ähnlichen Zierzwecken"
Glaskurzwaren für Mosaike, sog. Mosaik Glas/Stein Mix weiss, Foto siehe Anlage, - in Form von 109 Plättchen aus Glas und Marmor, mit unterschiedlichen Farben und Strukturen; davon: - - 83 Plättchen und Stäbchen aus laut Antrag Glas; in der Optik von klarsichtigem, gesprungenem Glas bzw. satiniertem Glas, - - 26 Plättchen und Stäbchen aus laut Antrag Marmor, - - in den Abmessungen: ca. 7,2 cm bzw. 4,7 cm bzw. 2,3 cm (Länge) x 1,4 cm (Breite) x 0,8 cm (Dicke), - zu einer ca. 30 cm x 31,5 cm großen Fläche angeordnet, - auf einer ca. 27 cm x 29,5 cm großen, netzartigen Unterlage aufgebracht, - sollen als Wandbelag dienen, - die Plättchen aus Glas bestimmen im Hinblick auf die Menge den wesentlichen Charakter der Ware. "Glaswürfel und andere Glaskurzwaren, auch auf Unterlagen, für Mosaike oder zu ähnlichen Zierzwecken"
Glaskurzwaren für Mosaike, sog. Mosaik-Fliese, Fotos siehe Anlage, - aus 210 Plättchen aus Glas (laut Antrag) in drei verschiedenen Farben, - - jeweils mit den Abmessungen: ca. 2 cm (Breite) x 2 cm (Länge) x 0,5 cm (Dicke), - - zu einer ca. 30,5 cm x 33 cm großen Fläche farblich unregelmäßig angeordnet, - auf einer ca. 30 cm x 32 cm großen, netzartigen Unterlage aufgebracht, - auf der Unterseite mit einer Klebeschicht versehen, - kein fertiges Ziermotiv darstellend, - soll als Wandbelag dienen. "Glaswürfel und andere Glaskurzwaren, auch auf Unterlagen, für Mosaike oder zu ähnlichen Zierzwecken"
Einordnung im Zolltarif
- 70GLAS UND GLASWAREN
- 7016Bausteine, Platten, Fliesen, Dachziegel und andere Waren, aus gepresstem oder geformtem Glas, auch mit Drahteinlagen oder dergleichen verstärkt, zu Bauzwecken; Glaswürfel und andere Glaskurzwaren, auch auf Unterlagen, für Mosaike oder zu ähnlichen Zierzwecken; Kunstverglasungen; vielzelliges Glas oder Schaumglas, in Blöcken, Tafeln, Platten, Schalen oder dergleichen
- 7016.10Glaswürfel und andere Glaskurzwaren, auch auf Unterlagen, für Mosaike oder zu ähnlichen Zierzwecken
- 7016.10.00.00.0Glaswürfel und andere Glaskurzwaren, auch auf Unterlagen, für Mosaike oder zu ähnlichen Zierzwecken
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 7016.10.00.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 8 % | MFN |
| Algerien | 0 % | Tariff preference |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören eine Reihe von Glaswaren, die durch Pressen oder Formen (auch kombiniert mit Blasen) hergestellt sind; sie werden hauptsächlich zum Decken von Dächern, zum Verkleiden von Kuppeln und Gewölben, aber auch, gewöhnlich in Verbindung mit Beton, zur Herstellung von Verkleidungen von Wänden in Kellern, Kellergeschossen, unterirdischen Gängen usw. verwendet. Zu dieser Position gehören daher hohle oder massive Bausteine, Dachziegel, Fliesen und verschiedene andere Formstücke (Doppelsteine usw.); hierher gehören auch Bauornamente (Rosetten, Giebelsäulen usw.), Stiegen und Stufen, Geländerkugeln usw. Diese Waren, die unterschiedliche Durchsichtigkeitsgrade aufweisen, können an den Kanten bearbeitet, gerippt, mit Mustern verziert, mit Draht verstärkt oder mit Metall, Beton oder anderen Stoffen verbunden sein. …
1. Zu Kapitel 70 gehören nicht: a) Waren der Position 3207 (z. B. Schmelzglasuren und andere verglasbare Massen, Glasfritten, anderes Glas in Form von Pulver, Granalien oder Flocken) (RV E7001A00); b) Waren des Kapitels 71 (z. B. Fantasieschmuck) (RV E7001B00); c) Kabel aus optischen Fasern der Position 8544, elektrische Isolatoren (Position 8546) oder Isolierteile der Position 8547 (RV E7001C00); d) Frontscheiben (Windschutzscheiben), Heckscheiben und andere Scheiben, gerahmt, für Fahrzeuge der Kapitel 86 bis 88 (RV E7001D00); e) Frontscheiben (Windschutzscheiben), Heckscheiben und andere Scheiben, auch gerahmt, mit Heizvorrichtungen oder anderen elektrischen oder elektronischen Vorrichtungen ausgerüstet, für Kraftfahrzeuge der Kapitel 86 bis 88 (RV E7001E00); f) optische Fasern, optisch bearbeitete optische Elemente, Injektionsspritzen, künstliche Augen, Thermometer, Barometer, Dichtem …
Häufige Fragen
Welche Zolltarifnummer hat Glaskurzwaren Für Mosaike?
In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Glaskurzwaren Für Mosaike überwiegend in 7016.10.00.00.0 eingereiht: Glaswürfel und andere Glaskurzwaren, auch auf Unterlagen, für Mosaike oder zu ähnlichen Zierzwecken. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.
Wie hoch ist der Zollsatz für Glaskurzwaren Für Mosaike?
Auf 7016.10.00.00.0 liegt ein Drittlandszollsatz von 8 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gilt für Glaskurzwaren Für Mosaike?
Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 701610. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.
Worauf beruht diese Angabe?
Auf 7 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 86 Prozent davon wurden in 7016.10.00.00.0 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.
Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?
Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.
Eine Ware beantwortet. Und die anderen dreißigtausend?
Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen zu jeder Entscheidung, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.