Zolltarifnummer für Glasperle: 7018.10.19.90.0
Referenzdaten mit Stand 24. Juli 2026
Glasperle wird in der Regel in die Zolltarifnummer 7018.10.19.90.0 eingereiht: Glasperlen, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 7 %.
Grundlage sind 17 verbindliche Zolltarifauskünfte, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 100 Prozent davon führen auf 7018.10.19.90.0.
Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Glasperle aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.
Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.
- Zolltarifnummer
- 7018.10.19.90.0
- Drittlandszoll
- 7 %
- vZTA-Grundlage
- 17
- Übereinstimmung
- 100 %
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Glasperle, sog. japanische Glasstifte, Art. 9661, siehe Foto, - röhrchenförmige, massive Perle aus Glas, - silber- bzw. orangefarben, farblich getrennt sortiert, - mit einem Durchmesser von ca. 1,7 mm, - mit einer Länge von ca. 6 - 7 mm, - vollständig durchbohrt, - nicht geschliffen und mechanisch poliert (lt. Antragsangaben), - keine Nachahmung von Perlen, Edel- oder Schmucksteinen, - zum Herstellen von Halsketten u.ä. bestimmt, - augenscheinlich nicht handgearbeitet, - in einer zur Verpackung dieser Waren üblichen Dose aus Kunststoff verpackt.
Glasperle, sog. chinesische Glaswachsperlen in zwei Ausführungen, Art. 0760, siehe Foto, - kugelförmige, massive Perle aus Glas, - mit einem orangefarbenen bzw. braunen Überzug, - mit einem Durchmesser von ca. 8 bzw. 10 mm, - entlang der Mittelachse vollständig durchbohrt, - nicht geschliffen und mechanisch poliert (lt. Antragsangaben), - keine Nachahmung von echten Perlen, da die Glasperle diesen nach der Farbe nicht ähnelt, - keine Nachahmung von Edel- oder Schmucksteinen, - zum Herstellen von Halsketten u.ä. bestimmt, - augenscheinlich nicht handgearbeitet, - in einer zur Verpackung dieser Waren üblichen Dose aus Kunststoff verpackt.
Glasperle, sog. japanische Rocailles aus Glas, Art. 9660, siehe Foto, - kreisrunde, massive Perle aus Glas, - in grün bzw. anthrazit, farblich getrennt sortiert, - mit einem Durchmesser von ca. 2,2 mm, - mit einer Höhe von ca. 1,6 mm, - entlang der Mittelachse vollständig durchbohrt, - nicht geschliffen und mechanisch poliert (lt. Antragsangaben), - keine Nachahmung von Perlen, Edel- oder Schmucksteinen, - zum Herstellen von Halsketten u.ä. bestimmt, - augenscheinlich nicht handgearbeitet, - in einer zur Verpackung dieser Waren üblichen Dose aus Kunststoff verpackt.
Glasperle, sog. japanische Rocailles aus Glas, Art. 9663, siehe Foto, - zylinderförmige, massive Perle aus Glas, - in verschiedenen Farben, - mit einem Durchmesser von ca. 1,7 mm, - mit einer Höhe von ca. 1,4 mm, - entlang der Mittelachse vollständig durchbohrt, - nicht geschliffen und mechanisch poliert (lt. Antragsangaben), - keine Nachahmung von Perlen, Edel- oder Schmucksteinen, - zum Herstellen von Halsketten u.ä. bestimmt, - augenscheinlich nicht handgearbeitet, - in einer zur Verpackung dieser Waren üblichen Dose aus Kunststoff verpackt.
Glasperle, siehe Foto, - quadratische, massive Perle aus vollständig durchbohrtem Glas, - - blau mit Folieneinzug (lt. Antrag), - mit einer Seitenlänge von ca. 12 mm und einer Dicke von ca. 7 mm, - nicht geschliffen und mechanisch poliert, da die Perle weder glatte und scharfkantig abge- grenzte Schleifflächen (Facetten) noch einen geschliffenen Lochrand aufweist, - keine Nachahmung von echten Perlen, Zuchtperlen, Edel-, oder Schmucksteinen, - zum Herstellen von z.B. Halsketten u.ä. bestimmt, - augenscheinlich nicht handgearbeitet.
Glasperle, siehe Foto, - ovale, spiralförmig gedrehte, massive Perle aus vollständig durchbohrtem Glas, - - überwiegend grün mit Folieneinzug (lt. Antrag), - mit einer Länge von ca. 35 mm und einem Durchmesser von ca. 12 mm, - nicht geschliffen und mechanisch poliert, da die Perle weder glatte und scharfkantig abge- grenzte Schleifflächen (Facetten) noch einen geschliffenen Lochrand aufweist, - keine Nachahmung von echten Perlen, Zuchtperlen, Edel-, oder Schmucksteinen, - zum Herstellen von z.B. Halsketten u.ä. bestimmt, - augenscheinlich nicht handgearbeitet.
Glasperle, siehe Foto, - runde, linsenförmige, massive Perle aus vollständig durchbohrtem Glas, - - rosafarben mit Folieneinzug (lt. Antrag), - mit einem Durchmesser von ca. 20 mm und einer Dicke von ca. 10 mm, - nicht geschliffen und mechanisch poliert, da die Perle weder glatte und scharfkantig abge- grenzte Schleifflächen (Facetten) noch einen geschliffenen Lochrand aufweist, - keine Nachahmung von echten Perlen, Zuchtperlen, Edel-, oder Schmucksteinen, - zum Herstellen von z.B. Halsketten u.ä. bestimmt, - augenscheinlich nicht handgearbeitet.
Glasperle, siehe Foto, - ovale, längliche, massive Perle aus vollständig durchbohrtem Glas, - - blau mit Folieneinzug (lt. Antrag), - mit einer Länge von ca. 35 mm und einem Durchmesser von ca. 12 mm, - nicht geschliffen und mechanisch poliert, da die Perle weder glatte und scharfkantig abge- grenzte Schleifflächen (Facetten) noch einen geschliffenen Lochrand aufweist, - keine Nachahmung von echten Perlen, Zuchtperlen, Edel-, oder Schmucksteinen, - zum Herstellen von z.B. Halsketten u.ä. bestimmt, - augenscheinlich nicht handgearbeitet.
Einordnung im Zolltarif
- 70GLAS UND GLASWAREN
- 7018Glasperlen, Nachahmungen von Perlen, Edelsteinen oder Schmucksteinen und ähnliche Glaskurzwaren und Waren daraus, ausgenommen Fantasieschmuck; Glasaugen, ausgenommen Prothesen; Zier- und Fantasiegegenstände aus lampengeblasenem (gesponnenem) Glas, ausgenommen Fantasieschmuck; Mikrokugeln aus Glas, mit einem Durchmesser von 1 mm oder weniger
- 7018.10Glasperlen, Nachahmungen von Perlen, Edelsteinen oder Schmucksteinen und ähnliche Glaskurzwaren
- 7018.10.19Glasperlen, andere
- 7018.10.19.90andere
- 7018.10.19.90.0Glasperlen, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 7018.10.19.90.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 7 % | MFN |
| Algerien | 0 % | Tariff preference |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterpositionen 7018 1011 und 7018 1019: Hieher gehören: 1. die in den Erläuterungen zu Pos. 7018 des HS, zweiter Absatz Buchstabe A, beschriebenen Waren; 2. ähnliche im Handel ebenfalls als „Glasperlen“ bezeichnete Waren, die aus größeren Glaskörpern bestehen (etwa bis zur Größe einer Walnuss). Diese hauptsächlich zum Herstellen von Halsketten oder Armbändern bestimmten Waren haben sehr unterschiedliche Formen (z. B. Kugeln, Halbkugeln, Tropfen, Würfel, Spulen, Röhrchen, Kegel, Vielecke) und sind ebenfalls vollständig durchbohrt. Als Glasperlen im Sinne dieser Unterposition gelten auch Röhrchen, deren äußerer Durchmesser nicht mehr als 4 mm und deren Länge nicht mehr als 35 mm beträgt. Sie dürfen nicht mit Spezialröhrchen aus genormtem Bleiglas verwechselt werden, die zum Herstellen von Entladungslampen und Dioden verwendet werden. …
1. Zu Kapitel 70 gehören nicht: a) Waren der Position 3207 (z. B. Schmelzglasuren und andere verglasbare Massen, Glasfritten, anderes Glas in Form von Pulver, Granalien oder Flocken) (RV E7001A00); b) Waren des Kapitels 71 (z. B. Fantasieschmuck) (RV E7001B00); c) Kabel aus optischen Fasern der Position 8544, elektrische Isolatoren (Position 8546) oder Isolierteile der Position 8547 (RV E7001C00); d) Frontscheiben (Windschutzscheiben), Heckscheiben und andere Scheiben, gerahmt, für Fahrzeuge der Kapitel 86 bis 88 (RV E7001D00); e) Frontscheiben (Windschutzscheiben), Heckscheiben und andere Scheiben, auch gerahmt, mit Heizvorrichtungen oder anderen elektrischen oder elektronischen Vorrichtungen ausgerüstet, für Kraftfahrzeuge der Kapitel 86 bis 88 (RV E7001E00); f) optische Fasern, optisch bearbeitete optische Elemente, Injektionsspritzen, künstliche Augen, Thermometer, Barometer, Dichtem …
Häufige Fragen
Welche Zolltarifnummer hat Glasperle?
In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Glasperle überwiegend in 7018.10.19.90.0 eingereiht: Glasperlen, andere. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.
Wie hoch ist der Zollsatz für Glasperle?
Auf 7018.10.19.90.0 liegt ein Drittlandszollsatz von 7 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gilt für Glasperle?
Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 701810. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.
Worauf beruht diese Angabe?
Auf 17 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 100 Prozent davon wurden in 7018.10.19.90.0 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.
Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?
Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.
Eine Ware beantwortet. Und die anderen dreißigtausend?
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