Zolltarifnummer für Glühweinstiefel: 6912.00.25.10
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Glühweinstiefel wird in der Regel in die Zolltarifnummer 6912.00.25.10 eingereiht: Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch, namizne in kuhinjske posode razen mlinčkov za začimbe ali zelišča in njihovih keramičnih drobilnih delov, kavnih mlinčkov, brusilcev nožev, brusilcev, kuhinjskih orodij, ki se uporabljajo za rezanje, mletje, ribanje, strganje in lupljenje, kamnov za peko pice, ki so izdelani iz kordieritne keramike in se uporabljajo za peko pice ali kruha. Der Drittlandszollsatz beträgt 9 %.
Grundlage sind 6 verbindliche Zolltarifauskünfte, in denen die Zollverwaltung dieses Stichwort vergeben hat. 100 Prozent davon führen auf 6912.00.25.10.
Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Glühweinstiefel aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.
Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.
- Zolltarifnummer
- 6912.00.25.10
- Drittlandszoll
- 9 %
- vZTA-Grundlage
- 6
- Übereinstimmung
- 100 %
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Anderes keramisches Geschirr, sog. uni pearl-permut hoch, Foto siehe Anlage, - perlmuttfarbene, glasierte Tasse mit Henkel in Stiefelform, - in den Abmessungen: 9 cm (Länge) x 7,2 cm (Breite) x 10,2 cm (Höhe), - keramisches Erzeugnis; nach der Formgebung gebrannt; tonmineralhaltiges Material enthaltend, - - nach dem Ergebnis der wissenschaftlichen Untersuchung aus Steingut, - die Form beeinträchtigt den Gebrauchswert der Tasse nicht (derartige Tassen werden z. B. als sog. Glühweinstiefel auf Weihnachtsmärkten zum Trinken von Glühwein oder Punsch verwendet); somit keine Einreihung als Ziergegenstand der Position 6913. "Anderes keramisches Geschirr (Tasse), aus Steingut"
Anderes keramisches Geschirr, sog. uni red hoch, Foto siehe Anlage, - rote, glasierte Tasse mit Henkel in Stiefelform, - in den Abmessungen: 8,5 cm (Länge) x 6,5 cm (Breite) x 10,2 cm (Höhe), - keramisches Erzeugnis; nach der Formgebung gebrannt; tonmineralhaltiges Material enthaltend, - - nach dem Ergebnis der wissenschaftlichen Untersuchung aus Steingut, - die Form beeinträchtigt den Gebrauchswert der Tasse nicht (derartige Tassen werden z. B. als sog. Glühweinstiefel auf Weihnachtsmärkten zum Trinken von Glühwein oder Punsch verwendet); somit keine Einreihung als Ziergegenstand der Position 6913. "Anderes keramisches Geschirr (Tasse), aus Steingut"
Anderes keramisches Geschirr, sog. uni sock-Socke, Foto siehe Anlage, - rote, glasierte Tasse mit Henkel in Stiefelform, - Schuhspitze und Fersenteil sind cremefarben und mit roten, erhabenen Punkten abgesetzt, - in den Abmessungen: 10,5 cm (Länge) x 7,5 cm (Breite) x 9,4 cm (Höhe), - keramisches Erzeugnis; nach der Formgebung gebrannt; tonmineralhaltiges Material enthaltend, - - nach dem Ergebnis der wissenschaftlichen Untersuchung aus Steingut, - die Form sowie die Motive auf der Außenseite beeinträchtigen den Gebrauchswert der Tasse nicht (derartige Tassen werden z. B. als sog. Glühweinstiefel auf Weihnachtsmärkten zum Trinken von Glühwein oder Punsch verwendet); somit keine Einreihung als Ziergegenstand der Position 6913. "Anderes keramisches Geschirr (Tasse), aus Steingut"
Anderes keramisches Geschirr, sog. uni deer boot_Elch, Foto siehe Anlage, - rote, glasierte Tasse mit Henkel in Stiefelform, - mit einem erhabenen Elchmotiv, Schneeflocken und einem grünen Stiefelrand, - mit einem Henkel in Zuckerstangenoptik, - in den Abmessungen: 11 cm (Länge) x 7 cm (Breite) x 9,5 cm (Höhe), - keramisches Erzeugnis; nach der Formgebung gebrannt; tonmineralhaltiges Material enthaltend, - - nach dem Ergebnis der wissenschaftlichen Untersuchung aus Steingut, - die Form sowie die Motive auf der Außenseite beeinträchtigen den Gebrauchswert der Tasse nicht (derartige Tassen werden z. B. als sog. Glühweinstiefel auf Weihnachtsmärkten zum Trinken von Glühwein oder Punsch verwendet); somit keine Einreihung als Ziergegenstand der Position 6913. "Anderes keramisches Geschirr (Tasse), aus Steingut"
Anderes keramisches Geschirr, sog. Uni Pearl Perlmut, Foto siehe Anlage, - perlmuttfarbene, glasierte Tasse mit Henkel in Stiefelform, - mit Eindellungen, - in den Abmessungen: 10,5 cm (Länge) x 6,8 cm (Breite) x 10,2 cm (Höhe), - keramisches Erzeugnis; nach der Formgebung gebrannt; tonmineralhaltiges Material enthaltend, - - nach dem Ergebnis der wissenschaftlichen Untersuchung aus Steingut, - die Form beeinträchtigt den Gebrauchswert der Tasse nicht (derartige Tassen werden z. B. als sog. Glühweinstiefel auf Weihnachtsmärkten zum Trinken von Glühwein oder Punsch verwendet); somit keine Einreihung als Ziergegenstand der Position 6913. "Anderes keramisches Geschirr (Tasse), aus Steingut"
Anderes keramisches Geschirr, sog. uni red eingedrückt, Foto siehe Anlage, - rote, glasierte Tasse mit Henkel in Stiefelform, - mit Eindellungen, - in den Abmessungen: 10,5 cm (Länge) x 6,5 cm (Breite) x 10,2 cm (Höhe), - keramisches Erzeugnis; nach der Formgebung gebrannt; tonmineralhaltiges Material enthaltend, - - nach dem Ergebnis der wissenschaftlichen Untersuchung aus Steingut, - die Form beeinträchtigt den Gebrauchswert der Tasse nicht (derartige Tassen werden z. B. als sog. Glühweinstiefel auf Weihnachtsmärkten zum Trinken von Glühwein oder Punsch verwendet); somit keine Einreihung als Ziergegenstand der Position 6913. "Anderes keramisches Geschirr (Tasse), aus Steingut"
Einordnung im Zolltarif
- 69KERAMISCHE WAREN
- 6912Anderes keramisches Geschirr, andere keramische Haushalts- oder Hauswirtschaftsartikel, Hygiene- oder Toilettengegenstände
- 6912.00II. ANDERE KERAMISCHE WAREN, Anderes keramisches Geschirr, andere keramische Haushalts- oder Hauswirtschaftsartikel, Hygiene- oder Toilettengegenstände
- 6912.00.25Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch, aus Steingut oder feinen Erden
- 6912.00.25.10Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch, namizne in kuhinjske posode razen mlinčkov za začimbe ali zelišča in njihovih keramičnih drobilnih delov, kavnih mlinčkov, brusilcev nožev, brusilcev, kuhinjskih orodij, ki se uporabljajo za rezanje, mletje, ribanje, strganje in lupljenje, kamnov za peko pice, ki so izdelani iz kordieritne keramike in se uporabljajo za peko pice ali kruha
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6912.00.25.10
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 9 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Regelungen zu dieser Zolltarifnummer
Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.
| Ursprung | Zollsatz | Hersteller | Rechtsgrundlage | Gültig bis |
|---|---|---|---|---|
| Türkei | - | Alle übrigen Unternehmen | Decision 0142/96 | - |
| China | 79 % | Alle übrigen Unternehmen | Regulation 0274/26 | - |
| ERGA OMNES | - | Alle übrigen Unternehmen | Regulation 1036/16 | - |
Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Position 6911 und 6912 gehören nicht: (a) Krüge, Ballons und ähnliche Behälter, für Transport- oder Verpackungszwecke (Position 6909). (b) Badewannen, Bidets, Ausgüsse und ähnliche Installationsgegenstände (Position 6910). (c) Figuren und andere keramische Ziergegenstände (Position 6913). (d) Waren aus keramischen Stoffen, die mehr als eine einfache Verzierung aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen aufweisen (Kapitel 71). (e) Kaffee- und Gewürzmühlen mit Behältern aus keramischen Stoffen und arbeitenden Teilen aus Metall (Position 8210). (f) Elektrische Heizapparate (für Kochzwecke, zur Raumheizung u. dergleichen), einschließlich der elektrischen Heizelemente, z. B. Kochplatten, Heizwiderstände (Position 8516). (g) Waren des Kapitels 91, einschließlich der Uhrgehäuse. (h) Feuerzeuge der Position 9613 sowie Parfümzerstäuber usw. der Position 9616.
Zu Unterposition 6912 00: 1. Keramik-Tasse und Keramik-Untertasse, für den Einzelverkauf aufgemacht in einer Pappschachtel zusammen mit löslichem Kaffee (200 g) in einem Glasgefäß. Der lösliche Kaffee ist getrennt in die Unterposition 2101 11 einzureihen. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6. Siehe auch Avis 2101.11/1 2. Waschkugel mit einem Durchmesser von etwa 10 cm, bestehend aus zwei gelochten Kunststoffgehäusen, die miteinander verbunden sind und zwei Magnete und vier Arten von kleinen Keramik "Pellets" (Kügelchen) enthält. Sie wird in einer haushaltsüblichen Waschmaschine zur Reinigung von Kleidung durch einen physikalischen Prozess verwendet. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 729/2004 der Kommission vom 15. April 20041)) (RV L 729/2004): 2. Eine von Hand zu betätigende Mühle mit einem Gewicht von weniger als 10 kg zum Zermahlen von Salzkörnern zum Würzen von Speisen. Der kugelförmige Kunststoffbehälter enthält die Salzkörner, die mittels eines kleinen Reibplättchens aus Keramik zermahlen werden. Unterposition 6912 00 90 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b) und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, der Anmerkung1 b) zu Kapitel 84 sowie dem Wortlaut der KN-Codes 6912 00 und 6912 0090. Eine Einreihung der Salzmühle in das Kapitel 82 kommt nach Anmerkung 1 a) zu Kapitel 82 nicht in Betracht. Das Reibplättchen aus Keramik verleiht dem Erzeugnis den wesentlichen Charakter. Verordnung (EG) Nr. 166/2007 der Kommission vom 16. Februar 2007 (ABL EU Nr. …
1. Zu Kapitel 69 gehören nur keramische Waren, die nach vorheriger Formgebung gebrannt sind (RV E6901000): a) Zu den Positionen 6904 bis 6914 gehören nicht Waren der Positionen 6901 bis 6903 (RV E6901A00); b) Waren, die für die Zwecke der Aushärtung von Harzen, der Beschleunigung der Hydratisierung oder der Entfernung von Wasser oder anderen flüchtigen Bestandteilen auf Temperaturen von weniger als 800 °C erhitzt werden, gelten nicht als gebrannt. Diese Waren gehören nicht zu Kapitel 69 (RV E6901B00); c) Keramische Waren werden durch Brennen anorganischer, nichtmetallischer Materialien, die zuvor – in der Regel bei Raumtemperatur – bearbeitet und geformt wurden, erhalten. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Welche Zolltarifnummer hat Glühweinstiefel?
In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Glühweinstiefel überwiegend in 6912.00.25.10 eingereiht: Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch, namizne in kuhinjske posode razen mlinčkov za začimbe ali zelišča in njihovih keramičnih drobilnih delov, kavnih mlinčkov, brusilcev nožev, brusilcev, kuhinjskih orodij, ki se uporabljajo za rezanje, mletje, ribanje, strganje in lupljenje, kamnov za peko pice, ki so izdelani iz kordieritne keramike in se uporabljajo za peko pice ali kruha. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.
Wie hoch ist der Zollsatz für Glühweinstiefel?
Auf 6912.00.25.10 liegt ein Drittlandszollsatz von 9 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gilt für Glühweinstiefel?
Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 691200. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.
Worauf beruht diese Angabe?
Auf 6 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, die dieses Stichwort führen. 100 Prozent davon wurden in 6912.00.25.10 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.
Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?
Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.
Eine Ware beantwortet. Und die anderen dreißigtausend?
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