Einreihung

Zolltarifnummer für Haarklammer Sog. Haarkrebs: 9615.90.00.00.0

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Haarklammer Sog. Haarkrebs wird in der Regel in die Zolltarifnummer 9615.90.00.00.0 eingereiht: Frisierkämme, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,7 %.

Grundlage sind 20 verbindliche Zolltarifauskünfte, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 100 Prozent davon führen auf 9615.90.00.00.0.

Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Haarklammer Sog. Haarkrebs aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.

Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.

Zolltarifnummer
9615.90.00.00.0
Drittlandszoll
2,7 %
vZTA-Grundlage
20
Übereinstimmung
100 %

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEB/2835/08-1Erteilt von DEGültig bis 2009-04-29

Haarklammer sog. Haarkrebs, aus braunem, transparentem Kunststoff. Es handelt sich um eine ca. 11 x 6 x 5 cm (Länge x Breite x Höhe) große Haarklammer, bestehend aus zwei zueinander gebogenen Kämmen, deren Zinken ineinander greifen und die mittels einer Feder zusammengehalten werden. Sie ist auf einer Verkaufskarte mit Aufhängeöse aufgesteckt.

DEB/2797/08-1Erteilt von DEGültig bis 2009-04-14

Haarklammer sog. Haarkrebs, aus braunem, transparentem Kunststoff. Es handelt sich um eine ca. 1,5 x 2 x 2 cm (Länge x Breite x Höhe) große Haarklammer, bestehend aus zwei zueinander gebogenen Kämmen, deren Zinken ineinander greifen und die mittels einer Feder zusammengehalten werden. Jeweils vier Haarkrebse sind auf einer Karte mit Aufhängeöse in einer transparenten Kunststofftüte für den Einzelverkauf aufgemacht.

DEB/2793/08-1Erteilt von DEGültig bis 2009-04-14

Haarklammer sog. Haarkrebs, aus schwarzem, glänzendem Kunststoff. Es handelt sich um eine ca. 9 x 3 x 4 cm (Länge x Breite x Höhe) große Haarklammer, bestehend aus zwei zueinander gebogenen Kämmen, deren Zinken ineinander greifen und die mittels einer Feder zusammengehalten werden. Sie ist auf einer Verkaufskarte mit Aufhängeöse aufgesteckt.

DEB/2749/08-1Erteilt von DEGültig bis 2009-04-14

Haarklammer sog. Haarkrebs, aus schwarzem, glänzendem Kunststoff. Es handelt sich um eine ca. 8 x 6 x 5 cm (Länge x Breite x Höhe) große Haarklammer, bestehend aus zwei zueinander gebogenen Kämmen mit leicht gebogenen Zähnen, deren Zinken ineinander greifen und die mittels einer Feder zusammengehalten werden.

DEB/2791/08-1Erteilt von DEGültig bis 2009-04-14

Haarklammer sog. Haarkrebs, aus schwarzem, glänzendem Kunststoff. Es handelt sich um eine ca. 4 x 2 x 3 cm (Länge x Breite x Höhe) große Haarklammer, bestehend aus zwei zueinander gebogenen Kämmen, deren Zinken ineinander greifen und die mittels einer Feder zusammengehalten werden. Jeweils vier Haarkrebse sind auf einer Pappkarte mit Aufhängeöse in einer transparenten Kunststofftüte für den Einzelverkauf aufgemacht.

DEB/2795/08-1Erteilt von DEGültig bis 2009-04-14

Haarklammer sog. Haarkrebs, aus schwarzem, glänzendem Kunststoff. Es handelt sich um eine ca. 9 x 3,5 x 4 cm (Länge x Breite x Höhe) große Haarklammer, bestehend aus zwei zueinander gebogenen Kämmen, deren Zinken ineinander greifen und die mittels einer Feder zusammengehalten werden. Sie ist auf einer Verkaufskarte mit Aufhängeöse aufgesteckt.

DEB/2880/08-1Erteilt von DEGültig bis 2009-04-14

Haarklammer sog. Haarkrebs, aus Kunststoff. Es handelt sich um eine ca. 1,2 x 2 x 2 cm (Länge x Breite x Höhe) große Haarklammer, bestehend aus zwei zueinander gebogenen Kämmen, deren Zinken ineinander greifen und die mittels einer Feder zusammengehalten werden. Insgesamt vier Haarkrebse aus orange-weiß gestreiftem, glänzendem Kunststoff sind auf einer Verkaufskarte mit Aufhängeöse aufgesteckt.

DEB/2838/08-1Erteilt von DEGültig bis 2009-04-14

Haarklammer sog. Haarkrebs, aus braun-transparentem Kunststoff. Es handelt sich um eine ca. 1 x 1,2 x 1,2 cm (Länge x Breite x Höhe) große Haarklammer, bestehend aus zwei zueinander gebogenen Kämmen, deren Zinken ineinander greifen und die mittels einer Feder zusammengehalten werden. Jeweils 12 Haarkrebse sind auf einer Verkaufskarte mit Aufhängeöse aufgesteckt und in einer transparenten Kunststofftüte aufgemacht.

Einordnung im Zolltarif

  1. 96VERSCHIEDENE WAREN
  2. 9615Frisierkämme, Einsteckkämme, Haarspangen und dergleichen; Haarnadeln, Frisiernadeln, Haarklammern, Lockenwickler und ähnliche Waren, ausgenommen Waren der Position 8516, und Teile davon
  3. 9615.90andere
  4. 9615.90.00.00.0Frisierkämme, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9615.90.00.00.0

HS-Code9615.906 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code9615.90.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code9615.90.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer9615.90.00.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll2,7 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 9615

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (KN) 9615 Frisierkämme, Einsteckkämme, Haarspangen und dergleichen; Haarnadeln, Frisiernadeln, Haarklammern, Lockenwickler und ähnliche Waren, ausgenommen Waren der Position 8516, und Teile davon Siehe die HS-Erläuterungen zu Position 9615, vierter Absatz. Im Sinne dieser Position umfasst die Bezeichnung ‚Haarspangen und dergleichen‘ Waren aus festen Stoffen, da Waren dieser Position gewöhnlich aus unedlem Metall oder Kunststoff bestehen. Daher gehören Kopfbänder und Haarbänder nicht zu dieser Position. Diese werden wie folgt eingereiht: a) Haarbänder und Kopfbänder, bestehend z. B. …

Pos. 9615

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören: 1) Frisier- oder Toilettenkämme aller Art (Taschenkämme, enge und weite Kämme usw.), einschließlich Kämme für Tiere. 2) Einsteckkämme aller Art, als Schmuck oder zum Zusammenhalten des Haares verwendet. 3) Haarspangen und ähnliche Waren, zum Zusammenhalten des Haares oder als Schmuck verwendet. Diese Waren sind gewöhnlich aus Kunststoffen, Bein, Horn, Elfenbein, Schildpatt, Metall usw. hergestellt. 4) Haarnadeln. 5) Lockenwickel, Wellenklammern und ähnliche Waren, ausgenommen Waren der Pos. 8516, auch mit Gummi oder anderen Materialien. Diese Waren sind gewöhnlich aus unedlem Metall oder Kunststoff hergestellt. …

Pos. 9615

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 187. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 5. bis 8. März 2018: Warenbeschreibung: Kronen/Kränze aus künstlichen Blumen, dazu bestimmt, auf das Haar gelegt zu werden und als Schmuck und nicht dem Zusammenhalten des Haares zu dienen. Sie bestehen aus mit Papier ummanteltem Eisendraht in runder Form, auf dem künstliche Blumen aus Stoff (Chemiefasern) aufgenäht sind. Einreihung/Begründung: Der Ausschuss hat mehrheitlich entschieden, dass Kronen/Kränze aus künstlichen Blumen als „Waren aus künstlichen Blumen in die Position 6702 einzureihen sind (s.a. Avis 6702 90/2.)

Kapitel 96

1. Zu Kapitel 96 gehören nicht: a) Schminkstifte und Stifte für die Körperpflege (Kapitel 33) (RV E9601A00); b) Waren des Kapitels 66 (z. B. Teile von Regenschirmen oder Gehstöcken) (RV E9601B00); c) Fantasieschmuck (Position 7117) (RV E9601C00); d) Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), und gleichartige Waren aus Kunststoff (Kapitel 39) (RV E9601D00); e) Waren des Kapitels 82 (Werkzeuge, Schneidwaren, Essbestecke) mit Griffen oder Teilen aus Schnitz- oder Formstoffen; gesondert gestellt gehören diese Griffe und Teile zu Position 9601 oder 9602 (RV E9601E00); f) Waren des Kapitels 90 (z. B. …

Häufige Fragen

Welche Zolltarifnummer hat Haarklammer Sog. Haarkrebs?

In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Haarklammer Sog. Haarkrebs überwiegend in 9615.90.00.00.0 eingereiht: Frisierkämme, andere. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.

Wie hoch ist der Zollsatz für Haarklammer Sog. Haarkrebs?

Auf 9615.90.00.00.0 liegt ein Drittlandszollsatz von 2,7 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gilt für Haarklammer Sog. Haarkrebs?

Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 961590. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.

Worauf beruht diese Angabe?

Auf 20 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 100 Prozent davon wurden in 9615.90.00.00.0 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.

Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?

Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.

Die vollständige Auskunft zu dieser Nummer

Eine Ware beantwortet. Und die anderen dreißigtausend?

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