Zolltarifnummer für Handschuh Für Motorradfahrer: 6216.00.00.00
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Handschuh Für Motorradfahrer wird in der Regel in die Zolltarifnummer 6216.00.00.00 eingereiht: Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe. Der Drittlandszollsatz beträgt 7,6 %.
Grundlage sind 6 verbindliche Zolltarifauskünfte, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 100 Prozent davon führen auf 6216.00.00.00.
Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Handschuh Für Motorradfahrer aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.
Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.
- Zolltarifnummer
- 6216.00.00.00
- Drittlandszoll
- 7,6 %
- vZTA-Grundlage
- 6
- Übereinstimmung
- 100 %
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Handschuh für Motorradfahrer - jeden Finger einzeln umschließend, bis über das Handgelenk reichend, - bestehend aus einer bedruckten Wirkware aus synthetischen Multifilamentgarnen auf Polyesterbasis auf der Hand- und Fingeroberseite wie auch zwischen den Fingern, - Daumen- und Fingerinnenfläche bestehen aus einem teilweise perforiertem Lederimitat auf Vliesstoffbasis (Polyamidfilamente mit PUR verfestigt), - mit einem Logo auf Silikonbasis auf der Handinnenfläche bedruckt. Im Hinblick auf die Verwendung als Motorradhandschuh ist der Vliesstoff der Daumen- und Fingerinnenflächen wesensbestimmend. (Abbildung siehe Anlage)
Handschuh für Motorradfahrer - jeden Finger einzeln umschließend, bis über das Handgelenk reichend, - bestehend aus einer bedruckten Wirkware aus synthetischen Multifilamentgarnen auf Polyesterbasis auf der Hand- und Fingeroberseite wie auch zwischen den Fingern, - Daumen- und Fingerinnenfläche bestehen aus einem teilweise perforiertem Lederimitat auf Vliesstoffbasis (Polyamidfilamente mit PUR verfestigt), - mit einem Logo auf Silikonbasis auf der Handinnenfläche bedruckt. Im Hinblick auf die Verwendung als Motorradhandschuh ist der Vliesstoff der Daumen- und Fingerinnenflächen wesensbestimmend. (Abbildung siehe Anlage)
Handschuh für Motorradfahrer - jeden Finger einzeln umschließend, bis über das Handgelenk reichend, - bestehend aus einer bedruckten Wirkware aus synthetischen Multifilamentgarnen auf Polyesterbasis auf der Hand- und Fingeroberseite wie auch zwischen den Fingern, - Daumen- und Fingerinnenfläche bestehen aus einem teilweise perforiertem Lederimitat auf Vliesstoffbasis (Polyamidfilamente mit PUR verfestigt), - mit einem Logo auf Silikonbasis auf der Handinnenfläche bedruckt. Im Hinblick auf die Verwendung als Motorradhandschuh ist der Vliesstoff der Daumen- und Fingerinnenflächen wesensbestimmend. (Abbildung siehe Anlage)
Handschuh für Motorradfahrer - jeden Finger einzeln umschließend, bis über das Handgelenk reichend, - bestehend aus einer bedruckten Wirkware aus synthetischen Multifilamentgarnen auf Polyesterbasis, zwischen den Fingern befindet sich ein Gewirke aus Multifilamentgarnen auf Polyamidbasis, - Daumen- und Fingerinnenfläche bestehen aus einem perforiertem Lederimitat auf Vliesstoffbasis (Polyamidfilamente mit PUR verfestigt). Der Handschuh besteht zu etwa gleichen Teilen aus einer Wirkware bzw. einem Vliesstoff. Im Hinblick auf die Verwendung als Motorradhandschuh ist der Vliesstoff der Innenhand wesensbestimmend. (Abbildung siehe Anlage)
Handschuh für Motorradfahrer - jeden Finger einzeln umschließend, bis über das Handgelenk reichend, - bestehend aus einer bedruckten Wirkware aus synthetischen Multifilamentgarnen auf Polyesterbasis, zwischen den Fingern befindet sich ein Gewirke aus Multifilamentgarnen auf Polyamidbasis, - Daumen- und Fingerinnenfläche bestehen aus einem perforiertem Lederimitat auf Vliesstoffbasis (Polyamidfilamente mit PUR verfestigt). Der Handschuh besteht zu etwa gleichen Teilen aus einer Wirkware bzw. einem Vliesstoff. Im Hinblick auf die Verwendung als Motorradhandschuh ist der Vliesstoff der Innenhand wesensbestimmend. (Abbildung siehe Anlage)
Handschuh für Motorradfahrer - jeden Finger einzeln umschließend, bis über das Handgelenk reichend, - bestehend aus einer bedruckten Wirkware aus synthetischen Multifilamentgarnen auf Polyesterbasis, zwischen den Fingern befindet sich ein Gewirke aus Multifilamentgarnen auf Polyamidbasis, - Daumen- und Fingerinnenfläche bestehen aus einem perforiertem Lederimitat auf Vliesstoffbasis (Polyamidfilamente mit PUR verfestigt). Der Handschuh besteht zu etwa gleichen Teilen aus einer Wirkware bzw. einem Vliesstoff. Im Hinblick auf die Verwendung als Motorradhandschuh ist der Vliesstoff der Innenhand wesensbestimmend. (Abbildung siehe Anlage)
Einordnung im Zolltarif
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6216.00.00.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 7,6 % | MFN |
| Neuseeland | 0 % | Preferential tariff quota |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Regelungen zu dieser Zolltarifnummer
Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.
Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.
- 1A004bProtective and detection equipment and components not specially designed for military use, as follows:
- 1A004bProtective and detection equipment and components not specially designed for military use, as follows:
Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Handschuhe aus Spinnstoffwaren aller Art (auch aus Spitzen), ausgenommen aus Gewirken oder Gestricken. Die Erläuterungen zu Pos. 6116 gelten für die Waren dieser Position sinngemäß. Zu dieser Position gehören auch Schutzhandschuhe zum Gebrauch in der Industrie usw. Nicht zu dieser Position gehören dagegen: a) Frottierhandschuhe aus Luffa, auch gefüttert (Pos. 4602). b) Handschuhe aus Papier, Zellstoffwatte oder Vliesen aus Zellstofffasern (Pos. 4818). Einzelentscheidungen zur Kombinieren Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 516/1999 der Kommission vom 9. März 1999 (1) (RV L 516/99): 10. Torwartfausthandschuh für Eishockey oder Straßenhockey; der Torwart trägt ihn normalerweise an der linken Hand. Mit diesem Handschuh kann der Torwart den Ball ( bzw. den Puck ) fangen (Fanghandschuh). …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Mit Kautschuk oder Kunststoff bestrichene Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe gehören unabhängig davon, - ob sie aus einem mit Kunststoff oder Kautschuk bestrichenen textilen Flächenerzeugnis (anderes als Gewirke oder Gestricke) der Positionen 5903 oder 5906 oder - aus derartigen nicht bestrichenen Flächenerzeugnissen konfektioniert und anschließend in Kunststoff oder Kautschuk getaucht worden sind, zu den Positionen 6209 bzw. 6216. Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe, aus textilen Flächenerzeugnissen (andere als Gewirke oder Gestricke), die mit Zellkunststoff oder Zellkautschuk überzogen oder mit Zellkunststoff oder Zellkautschuk getränkt worden sind, gehören in Kapitel 39 oder 40, sofern diese Flächenerzeugnisse nur der Verstärkung dienen.
1. Zu Kapitel 62 gehören nur konfektionierte Waren aus anderen textilen Flächenerzeugnissen als Watte. Nicht zu diesem Kapitel gehören Waren aus Gewirken oder Gestricken (ausgenommen Waren der Position 6212) (RV E6201000). 2. Zu Kapitel 62 gehören nicht: a) Altwaren der Position 6309 (RV E6202A00); b) orthopädische Apparate und andere orthopädische Vorrichtungen, z.B. Bruchbänder, medizinisch-chirurgische Gürtel (Position 9021) (RV E6202B00). 3. Im Sinne der Positionen 6203 und 6204 gilt: a) Die Begriffe „Anzüge" und „Kostüme" beziehen sich auf eine Zusammenstellung von Kleidungsstücken, die aus zwei oder drei hinsichtlich ihrer Schauseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis hergestellten Teilen besteht und sich zusammensetzt aus: - einer einzigen Jacke zum Bedecken des Oberkörpers, deren Außenseite ohne Ärmel, aus vier oder mehr Teilen (Bahnen) zusammengesetzt ist, möglicherweise um eine …
1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Welche Zolltarifnummer hat Handschuh Für Motorradfahrer?
In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Handschuh Für Motorradfahrer überwiegend in 6216.00.00.00 eingereiht: Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.
Wie hoch ist der Zollsatz für Handschuh Für Motorradfahrer?
Auf 6216.00.00.00 liegt ein Drittlandszollsatz von 7,6 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gilt für Handschuh Für Motorradfahrer?
Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 621600. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.
Worauf beruht diese Angabe?
Auf 6 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 100 Prozent davon wurden in 6216.00.00.00 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.
Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?
Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.
Eine Ware beantwortet. Und die anderen dreißigtausend?
Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen zu jeder Entscheidung, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.