Einreihung

Zolltarifnummer für Homöopathische Arzneiware: 3004.90.00.00

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Homöopathische Arzneiware wird in der Regel in die Zolltarifnummer 3004.90.00.00 eingereiht: Arzneiwaren (ausgenommen Erzeugnisse der Position 3002, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %.

Grundlage sind 6 verbindliche Zolltarifauskünfte, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 100 Prozent davon führen auf 3004.90.00.00.

Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Homöopathische Arzneiware aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.

Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.

Zolltarifnummer
3004.90.00.00
Drittlandszoll
0 %
vZTA-Grundlage
6
Übereinstimmung
100 %

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DE7518/14-1Erteilt von DEGültig bis 2020-06-30

Homöopathische Arzneiware Bei der vorgelegten Ware handelt es sich nach den Angaben des Antragstellers um einen Extrakt aus Knospen der schwarzen Johannisbeere. Der Extrakt ist in einer Flasche mit einem Inhalt von 50 ml abgefüllt und in einer Pappfaltschachtel für den Einzelverkauf als homöopathische Arzneiware aufgemacht. Die Verpackung trägt Hinweise zum Anwendungsgebiet (Fieber, Rhinitis), zu dem enthaltenen Wirkstoff (Extrakt aus Kospen der schwarzen Johannisbeere), zur Dosierung (2 mal täglich 1 ml) und zur Art der Anwendung (in Wasser verdünnt vor den Mahlzeiten einnehmen). Es liegt eine homöopathische Arzneiware im Sinne der Position 3004 der Kombinierten Nomenklatur vor.

DE7519/14-1Erteilt von DEGültig bis 2020-06-24

Homöopathische Arzneiware Bei der vorgelegten Ware handelt es sich nach den Angaben des Antragstellers um eine homöopathische Zubereitung aus Propolis-Extrakt sowie Thymian-, Dillsamen-, Rainfarn- und Gewürznelkenextrakten. Die Zubereitung ist in einer Flasche mit einem Inhalt von 30 ml abgefüllt und in einer Pappfaltschachtel für den Einzelverkauf als homöopathische Arzneiware aufgemacht. Die Verpackung trägt Hinweise zum Anwendungsgebiet (Ausscheidung von Darmparasiten), zu dem enthaltenen Wirkstoff (siehe vertraulische Angaben), zur Dosierung (1 x 1-3 ml) und zur Art der Anwendung (morgens vor dem Essen in wenig Wasser verdünnt einnehmen). Es liegt eine homöopathische Arzneiware im Sinne der Position 3004 der Kombinierten Nomenklatur vor.

DE7512/14-1Erteilt von DEGültig bis 2020-06-24

Homöopathische Arzneiware Bei der vorgelegten Ware handelt es sich nach den Angaben des Antragstellers um einen Extrakt aus Weißdornfrüchten. Der Extrakt ist in einer Flasche mit einem Inhalt von 50 ml abgefüllt und in einer Pappfaltschachtel für den Einzelverkauf als homöopathische Arzneiware aufgemacht. Die Verpackung trägt Hinweise zum Anwendungsgebiet (Normalisierung des Blutdrucks, Herztonikum, Unterstützung der Herzfunktion), zu dem enthaltenen Wirkstoff (Extrakt aus Weißdornfrüchten), zur Dosierung (3 mal täglich 30 Tropfen) und zur Art der Anwendung (in Wasser verdünnt einnehmen). Es liegt eine homöopathische Arzneiware im Sinne der Position 3004 der Kombinierten Nomenklatur vor.

DE7515/14-1Erteilt von DEGültig bis 2020-06-24

Homöopathische Arzneiware Bei der vorgelegten Ware handelt es sich nach den Angaben des Antragstellers um einen Extrakt aus frischen, blühenden Echinacea - Pflanzen (Echinacea pallida oder angustifolia). Der Extrakt ist in einer Flasche mit einem Inhalt von 50 ml abgefüllt und in einer Pappfaltschachtel für den Einzelverkauf als homöopathische Arzneiware aufgemacht. Die Verpackung trägt Hinweise zum Anwendungsgebiet (bei Infektionen des Atemtrakts), zu dem enthaltenen Wirkstoff (Echinacea-Extrakt), zur Dosierung (3 mal täglich 30-40 Tropfen) und zur Art der Anwendung (in Wasser verdünnt einnehmen). Es liegt eine homöopathische Arzneiware im Sinne der Position 3004 der Kombinierten Nomenklatur vor.

DE7516/14-1Erteilt von DEGültig bis 2020-06-24

Homöopathische Arzneiware Bei der vorgelegten Ware handelt es sich nach den Angaben des Antragstellers um einen standardisierten Saft aus blühenden Echinacea purpurea - Pflanzen. Der Saft ist in einer Flasche mit einem Inhalt von 30 ml abgefüllt und in einer Pappfaltschachtel für den Einzelverkauf als homöopathische Arzneiware aufgemacht. Die Verpackung trägt Hinweise zum Anwendungsgebiet (bei immunsupressiven Zuständen und Infektionskrankheiten), zu dem enthaltenen Wirkstoff (Saft aus Echinacea purpurea), zur Dosierung (3-5 mal täglich 2 ml) und zur Art der Anwendung (in Wasser verdünnt einnehmen). Es liegt eine homöopathische Arzneiware im Sinne der Position 3004 der Kombinierten Nomenklatur vor.

DE11944/17-1Erteilt von DEGültig bis 2020-06-18

Homöopathische Arzneiware Bei der vorgelegten Ware handelt es sich nach den Angaben des Antragstellers um einen Extrakt aus Knospen der Kranbeere. Der Extrakt ist in einer Flasche mit einem Inhalt von 50 ml abgefüllt und in einer Pappfaltschachtel für den Einzelverkauf als homöopathische Arzneiware aufgemacht. Die Verpackung trägt Hinweise zum Anwendungsgebiet (zur Linderung der Symptome einer Entzündung der unteren Harnwege), zur Dosierung (zweimal täglich 2 ml) und zur Art der Anwendung (in Wasser verdünnt vor den Mahlzeiten einnehmen). Es liegt eine homöopathische Arzneiware im Sinne der Position 3004 der Kombinierten Nomenklatur vor.

Einordnung im Zolltarif

  1. 30PHARMAZEUTISCHE ERZEUGNISSE
  2. 3004Arzneiwaren (ausgenommen Erzeugnisse der Position 3002, 3005 oder 3006), die aus gemischten oder ungemischten Erzeugnissen zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken bestehen, dosiert (einschließlich solcher, die über die Haut verabreicht werden) oder in Aufmachungen für den Einzelverkauf
  3. 3004.90andere
  4. 3004.90.00.00Arzneiwaren (ausgenommen Erzeugnisse der Position 3002, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 3004.90.00.00

HS-Code3004.906 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code3004.90.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code3004.90.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Tunesien0 %Tariff preference
Marokko0 %Tariff preference
Libanon0 %Tariff preference
Jordanien0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 3004

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (KN) Siehe die Zusätzliche Anmerkung 1 zu Kapitel 30. Im Gegensatz zu der vorhergehenden Position kann die Position 3004 ungemischte Erzeugnisse enthalten. Wegen der Auslegung dieses Begriffs siehe die Anmerkung 3 a) zu Kapitel 30 und die Erläuterungen zu Position 3004 des HS, vierter und fünfter Absatz. Die Begriffe „dosiert (einschließlich solcher, die über die Haut verabreicht werden)“ und „in Aufmachungen für den Einzelverkauf zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken“ sind in den Erläuterungen zu Position 3004 des HS, erster und zweiter Absatz, festgelegt. Hierher gehören auch Arzneiwaren in Kurpackungen, Klinikpackungen oder in Packungen für ähnliche Anstalten oder Vereinigungen. Diese Packungen, auf denen im Allgemeinen der Hinweis „Kurpackung“ oder „Klinikpackung“ angebracht ist, enthalten eine größere Stückzahl an Arzneiwaren. …

Pos. 3004

Zu Unterposition 3004 90: entfallen 1. Erzeugnis zur Verabreichung durch die Haut, verwendet bei Angina - Patienten zum Regulieren des Herzschlags. Das Erzeugnis besteht aus (a) einer durchsichtigen äußeren Schutzfolie aus Kunststoff, um ein Austreten des Wirkstoffes (Nitroglycerin) zu vermeiden; (b) einem kleinen Behälter, aus dem das Nitroglycerin durch Absorption durch die Haut in den Blutkreislauf abgegeben wird; (c) einer Kontrollmembran (durchlässig für den Wirkstoff), um eine kontinuierliche und kontrollierte Abgabe des Nitroglycerins, das in den Körper eintritt, zu gewährleisten; (d) einer für den Wirkstoff durchlässigen Klebeschicht, die ab dem Moment des Aufbringens den Beginn der Absorption ermöglicht; und (e) einer abziehbaren Schutzfolie, durch die das Erzeugnis geschlossen und unversehrt bleibt bis zum Zeitpunkt der Anwendung. 2. …

Pos. 3004

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 2061/89 der Kommission vom 7. Juli 1989 (ABl. EG Nr. L 196/5) (RV L 2061/89) geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1966/2005 der Kommission vom 1. Dezember 2005 (ABl. EU Nr. L 316/5), geändert durch Durchführungsverordnung (EU) Nr. 441/2013 der Kommission vom 7. Mai 2013 (ABl. EU Nr. L 130) (RV L 441/13): 5. Zubereitung in Form von Tabletten, in Aufmachungen für den Einzelverkauf mit Angaben zu der zu verabreichenden Menge und Zusammensetzung, zur Verwendung gegen Vitamin-C-Mangelerscheinungen. …

Pos. 3004

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 30. April 2014, Rechtssache C-267/13 Tenor: Die Tarifposition 3004 der Kombinierten Nomenklatur, die sich in Anhang I der Verord­nung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomen­klatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1549/2006 der Kommission vom 17. Oktober 2006 geänderten Fassung findet, ist dahin auszulegen, dass der Begriff der „Arzneiware“ im Sinne dieser Position Nahrungsmittel­präparate umfasst, die ausschließlich dazu bestimmt sind, unter ärztlicher Aufsicht enteral (durch eine Magensonde) an Personen verabreicht zu werden, die ärztlich behandelt werden, sofern eine solche Verabreichung im Rahmen der Bekämpfung einer Krankheit oder eines Leidens, von dem Letztere betroffen sind, mit dem Ziel erfolgt, eine Unterernähr …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Welche Zolltarifnummer hat Homöopathische Arzneiware?

In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Homöopathische Arzneiware überwiegend in 3004.90.00.00 eingereiht: Arzneiwaren (ausgenommen Erzeugnisse der Position 3002, andere. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.

Wie hoch ist der Zollsatz für Homöopathische Arzneiware?

Auf 3004.90.00.00 liegt ein Drittlandszollsatz von 0 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gilt für Homöopathische Arzneiware?

Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 300490. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.

Worauf beruht diese Angabe?

Auf 6 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 100 Prozent davon wurden in 3004.90.00.00 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.

Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?

Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.

Die vollständige Auskunft zu dieser Nummer

Eine Ware beantwortet. Und die anderen dreißigtausend?

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