Zolltarifnummer für Konfektionierte: 6307.90.10
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Konfektionierte wird in der Regel in die Zolltarifnummer 6307.90.10 eingereiht: Andere konfektionierte Waren, aus Gewirken oder Gestricken. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %.
Grundlage sind 7 verbindliche Zolltarifauskünfte, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 86 Prozent davon führen auf 6307.90.10.
Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Konfektionierte aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.
Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.
- Zolltarifnummer
- 6307.90.10
- Drittlandszoll
- 12 %
- vZTA-Grundlage
- 7
- Übereinstimmung
- 86 %
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Konfektionierte, elastische Wirkware, den Knöchel, die Ferse und einen Teil des Fußes bedeckend, - bestehend aus überwiegend Garnen aus texturierten, synthetischen Filamenten auf Polyamidbasis, mit einem geringen Anteil an elastischen, mit synthetischen Filamenten umsponnenen Fäden aus einem Isopren-Styrol- Copolymerisat (Kautschuk), - mit einer viskoelastischen Masse links und rechts im Knöchelbereich eingearbeitet.
Konfektionierte, elastische Wirkware, den Kniebereich bedeckend, - bestehend aus überwiegend Garnen aus texturierten, synthetischen Filamenten auf Polyamidbasis, mit einem Anteil an elastischen, mit synthetischen Filamenten umsponnenen Fäden aus einem Isopren-Styrol-Copolymerisat (Kautschuk), - einseitig gefüttert, - mit je zwei Spiralfedern aus Metall links und rechts in Längsrichtung auf der ungefütterten Seite eingearbeitet, - mit einem viskoelastischen Ring im Bereiche der Kniescheibe eingenäht.
Konfektionierte, elastische Wirkware, den Sprunggelenksbereich bedeckend, - bestehend aus überwiegend Garnen aus texturierten, synthetischen Filamenten auf Polyamidbasis, mit einem geringen Anteil an elastischen, mit synthetischen Filamenten umsponnenen Fäden aus einem Isopren-Styrol- Copolymerisat (Kautschuk), - mit einer genoppten, viskoelastischen Masse links und rechts im Bereich des Gelenkes eingearbeitet, - mit einem angenähten, elastischen Stabilisierungsband mit Klettverschluss im Bereich des Gelenkes.
Konfektionierte, elastische Wirkware, den Kniebereich bedeckend, - bestehend aus überwiegend Garnen aus texturierten, synthetischen Filamenten auf Polyamidbasis, mit einem etwa gleichen Anteil an elastischen, mit synthetischen Filamenten umsponnenen Fäden aus einem Isopren-Styrol- Copolymerisat (Kautschuk), - mit je zwei Spiralfedern aus Metall links und rechts in Längsrichtung eingearbeitet (dient zur verstärkten Stützwirkung).
Konfektionierte, elastische Wirkware, den Kniebereich bedeckend, - bestehend aus überwiegend Garnen aus texturierten, synthetischen Filamenten auf Polyamidbasis, mit einem geringen Anteil an elastischen, mit synthetischen Filamenten umsponnenen Fäden aus einem Isopren-Styrol- Copolymerisat (Kautschuk).
Konfektionierte, elastische Wirkware, den Ellbogenbereich bedeckend, - bestehend aus überwiegend Garnen aus texturierten, synthetischen Filamenten auf Polyamidbasis, mit einem geringen Anteil an elastischen, mit synthetischen Filamenten umsponnenen Fäden aus einem Isopren-Styrol- Copolymerisat (Kautschuk), - mit einer genoppten, viskoelastischen Masse links und rechts im Gelenksbereich eingearbeitet.
Einordnung im Zolltarif
- 63ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPEN
- 6307I. ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN, Andere konfektionierte Waren, einschließlich Schnittmuster zum Herstellen von Kleidung
- 6307.90andere
- 6307.90.10Andere konfektionierte Waren, aus Gewirken oder Gestricken
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6307.90.10
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 12 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterpositionen 6307 90 10, 6307 90 91 und 6307 90 98 Hierher gehören auch Waren aus Spinnstoffen in Form von Körben oder Höhlen für Tiere oder ähnliche Waren, die dazu bestimmt sind, dass sich Tiere darin oder darauf ausruhen, auch mit einem herausnehmbaren Kissen/einer herausnehmbaren Matratze oder einem gepolsterten Boden usw.. Getrennt gestellte Kissen und Decken sind jedoch im Allgemeinen nicht als für Tiere bestimmt erkennbar (Position 9404 oder 6301 usw.). (Siehe auch die KN-Erläuterungen zu Position 9404). Beispiele für einige dieser Waren: 1) Waren mit wattiertem/gepolstertem Boden: (siehe auch die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 349/2014 der Kommission vom 3. April 2014 (ABl. L 104 vom 8.4.2014, S. 1).) 2) Waren mit herausnehmbarem Kissen: 3) Waren in Form einer Höhle: 4) Waren in Form eines „Kuschelsacks/Schlafsacks“:
Zu Unterposition 6307 90: 1. Faltbare Straßenverkehrszeichen, auch mit Hülle, bestehend aus einem Dreifuß aus Metall, alle drei Seiten mit einem Gewebe bespannt, mit Glaskügelchen (Mikrokugeln) beschichtet. 2. Verzierende Spinnstoffwaren von unbestimmter Länge und geringer Breite, gebildet hauptsächlich aus Wirk- oder Strickware aus synthetischem oder künstlichem Spinnstoff, auf deren Oberfläche oder an deren Kanten Streifen aus anderem Material (Schrägbänder aus Geweben, oder Spitzen) mit Ziernähten aufgebracht sind, bestimmt vor allem zur Verwendung in der Herstellung von Damenunterwäsche. 3. Schutzüberzug, hergestellt aus einem einzigen ovalen Stück Vliesstoff, mit einem elastischen Hohlsaum am äußeren Rand. Dieses Erzeugnis stellt sich als dehnbare Hülle dar, die über einem Schuh getragen werden kann. 4. …
Zu Position 6307 gehören andere konfektionierte Waren aus Spinnstoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 63, sofern sie nicht in anderen Positionen des Abschnitts XI erfasst sind. Darunter fallen auch Waren, die auf die gewünschte Länge zugeschnitten werden können und die im Sinne der Anmerkung 7 zu Abschnitt XI konfektioniert sind (siehe auch die HS-Erläuterungen zu Position 6307, Absätze 1 und 3). Die Ware ist daher als andere konfektionierte Waren aus Gewirken oder Gestricken in den KN-Code 6307 90 10 einzureihen. Durchführungsverordnung (EU) 2021/1370 der Kommission vom 6. August 2021 (ABl. EU Nr. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH 1. Urteil des Europäischen Gerichtshofes (Zweite Kammer) vom 10. Mai 2001 C–288/99 Die Kombinierte Nomenklatur in der Fassung des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 1359/95 der Kommission vom 13. Juni 1995 zur Änderung der Anhänge I und II der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 802/80 ist dahin auszulegen, dass eine als Kindertrage bezeichnete Ware zum Transport eines Kindes in sitzender Haltung auf dem Rücken eines Erwachsenen, die im Wesentlichen aus einem Tragegestell aus Aluminiumrohr und aus einem Sitz für ein Kind aus Geweben aus synthetischen Chemiefasern, durch Zusammennähen konfektioniert, seitlich und in Kopfhöhe gepolstert, ausgestattet mit Anschnallgurten, mit gepolsterten Tragegurten und einem Bauchgurt aus …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Welche Zolltarifnummer hat Konfektionierte?
In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Konfektionierte überwiegend in 6307.90.10 eingereiht: Andere konfektionierte Waren, aus Gewirken oder Gestricken. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.
Wie hoch ist der Zollsatz für Konfektionierte?
Auf 6307.90.10 liegt ein Drittlandszollsatz von 12 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gilt für Konfektionierte?
Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 630790. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.
Worauf beruht diese Angabe?
Auf 7 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 86 Prozent davon wurden in 6307.90.10 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.
Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?
Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.
Eine Ware beantwortet. Und die anderen dreißigtausend?
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