Zolltarifnummer für Kuscheltuch: 9503.00.49.90
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Kuscheltuch wird in der Regel in die Zolltarifnummer 9503.00.49.90 eingereiht: Spielzeug, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %.
Grundlage sind 13 verbindliche Zolltarifauskünfte, in denen die Zollverwaltung dieses Stichwort vergeben hat. 85 Prozent davon führen auf 9503.00.49.90.
Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Kuscheltuch aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.
Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.
- Zolltarifnummer
- 9503.00.49.90
- Drittlandszoll
- 0 %
- vZTA-Grundlage
- 13
- Übereinstimmung
- 85 %
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Spielzeugtier - einen Hasen darstellend - aus verschiedenen weißen Spinnstoffgeweben gefertigt - mit einem gefüllten Kopf, aufgesticktem Gesicht und zwei langen Ohren - mit einem ca. 20 x 20 cm großen Schmusetuch aus Spinnstoffen, das den Körper des Tieres darstellt und kein Füllmaterial enthält - an den Ecken mit Zipfeln gearbeitet, die die Gliedmaßen des Hasens darstellen - die nicht gefüllten Teile überwiegen und verleihen der Ware ihren wesentlichen Charakter - dient der spielerischen Unterhaltung von Babys und Kleinkindern - mit einem Hangtag und Aufhänger am Kopf für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Ware wird zolltarifrechtlich als "Spielzeug, ein Tier darstellend, weder gefüllt noch handgearbeitet aus Holz" eingereiht.
Spielzeugtier - einen Hasen darstellend - aus verschiedenen Spinnstoffen gefertigt - mit einem gefüllten Kopf, aufgesticktem Gesicht und zwei langen Ohren - mit zwei angenähten, gefüllten Armen - mit einem ungefähr rechteckigen, ca. 20 x 20 cm großen Schmusetuch aus Spinnstoffen, das den Körper des Tieres darstellt und kein Füllmaterial enthält - mit Zipfeln an den Ecken, die Hinterläufe und Schwanz darstellen - die nicht gefüllten Teile überwiegen und verleihen der Ware ihren wesentlichen Charakter - dient der spielerischen Unterhaltung von Babys und Kleinkindern - mit einem Hangtag und Aufhänger am Kopf für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Ware wird zolltarifrechtlich als "Spielzeug, ein Tier darstellend, weder gefüllt noch handgearbeitet aus Holz" eingereiht.
Spielzeugtier - einen Otter darstellend - aus verschiedenen Spinnstoffen gefertigt - mit einem gefüllten Kopf, aufgesticktem Gesicht und zwei runden Ohren - mit einem ungefähr rechteckigen, ca. 23 x 20 cm großen Schmusetuch aus Spinnstoffen, das den Körper des Tieres darstellt und kein Füllmaterial enthält - mit vier angenähten Pfoten sowie einem Schwanz - die nicht gefüllten Teile überwiegen und verleihen der Ware ihren wesentlichen Charakter - dient der spielerischen Unterhaltung von Babys und Kleinkindern - mit einem Hangtag versehen. Die Ware wird zolltarifrechtlich als "Spielzeug, ein Tier darstellend, weder gefüllt noch handgearbeitet aus Holz" eingereiht.
Spielzeugtier - einem Hasen darstellend - aus verschiedenen Spinnstoffen gefertigt - in rosa und hellblau erhältlich - mit einem gefüllten Kopf, aufgesticktem Gesicht, zwei langen Ohren und angenähter Schleife am Kopf bzw. einem kleinen Spinnstoffzuschnitt mit eingewebtem Vogel - mit einer Öffnung im Kopf, in die ein Finger gesteckt werden kann und die Ware auch als "Fingertier" verwendet werden kann - mit einem ca. 28 x 27 cm großen Schmusetuch aus Spinnstoffen, das den Körper des Tieres darstellt und kein Füllmaterial enthält - an den Ecken mit Zipfeln gearbeitet, an einer Ecke kann ein Schnuller festgeknotet werden - die nicht gefüllten Teile überwiegen und verleihen der Ware ihren wesentlichen Charakter - dient der spielerischen Unterhaltung von Babys und Kleinkindern - mit einem Hangtag versehen. Die Ware wird zolltarifrechtlich als "Spielzeug, ein Tier darstellend, weder gefüllt noch handgearbeitet aus Holz" eingereiht.
Spielzeugtier - ein Schaf darstellend - aus verschiedenen Spinnstoffen gefertigt - in rosa und hellblau erhältlich - mit einem gefüllten Kopf, aufgesticktem Gesicht, zwei runden Ohren und angenähter Schleife - mit einer Öffnung im Kopf, in die ein Finger gesteckt und die Ware auch als "Fingertier" verwendet werden kann - mit einem ca. 27 x 28 cm großen Schmusetuch aus Spinnstoffen, das den Körper des Tieres darstellt und kein Füllmaterial enthält - an den Ecken mit Zipfeln gearbeitet, an einer Ecke kann ein Schnuller festgeknotet werden - die nicht gefüllten Teile überwiegen und verleihen der Ware ihren wesentlichen Charakter - dient der spielerischen Unterhaltung von Babys und Kleinkindern - mit einem Hangtag und Aufhänger am Kopf für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Ware wird zolltarifrechtlich als "Spielzeug, ein Tier darstellend, weder gefüllt noch handgearbeitet aus Holz" eingereiht.
Bei den durch ein Warenmuster veranschaulichten Erzeugnissen handelt es sich jeweils um ein Spielzeugtier in Form eines stilisierten Hasen (als Hase oder Häsin) bzw. in Form eines Bären (als Bär oder Bärin). Alle Spielzeuge sind aus farbigen Spinnstoffen (überwiegend rosafarbenen und weißen bei der Bärin und Häsin bzw. überwiegend hellblauen und weißen bei dem Bären und Hasen) hergestellt. Sie weisen einen dreidimensional gestalteten Kopf auf, der mit weichem Material gefüllt sowie mit ausgeformten Ohren (ungefüllt) und Gesicht versehen ist. Die Augen, Nase und Mund sind jeweils aufgestickt. Die Arme sind ebenfalls ausgeformt und enthalten weiches Füllmaterial. Der Hase und der Bär sind mit einem Halstuch verziert, während die Bärin und die Häsin mit einer Schleife am Kopf versehen sind. Der quadratische "Körper" in den Abmessungen (L x B) von ca. 22 x 22 cm besteht aus einer Art Tuch mit drei angenähten Zipfeln, wobei einer geknotet ist und z. B. zur Befestigung eines Schnullers dienen kann. Außerdem ist der "Körper" mit kleinen, weißen Sternen bedruckt, die im Dunkeln leuchten. Des Weiteren sind am "Körper" zwei kleine Streifen ("Fähnchen") aus Spinnstoffgewebe und ein kleines Etikett aus Spinnstoff angenäht, das z.B. mit dem Namen des Kindes beschriftet werden kann, dem das Spieltier gehört. Die Gesamtlänge (inklusive Kopf) der Spielzeuge beträgt jeweils ca. 37 cm. Die nicht gefüllten Teile (Ohren, Körper, stilisierte Beine) überwiegen bei allen Spielzeugtieren und verleihen ihnen daher nicht den wesentlichen Charakter von gefüllten Spielzeugen (damit keine Waren der Unterposition (KN) 9503 0041). Die Waren dienen der spielerischen Unterhaltung insbesondere von Babys und Kleinkindern. Zolltarifrechtlich liegen "Spielzeuge, Tiere oder nicht menschliche Wesen darstellend, nicht gefüllt, nicht handgearbeitet aus Holz" vor.
Spielzeugtier in Form eines Kuscheltuches, sog. "Schmusetuch Fiffan Elefant Comforter" - einen Elefant darstellend - aus verschiedenen Spinnstoffen gefertigt - mit einem Kopf, der mit weichem Material gefüllt ist, mit aufgesticktem Gesicht, Rüssel und großen Ohren - mit einem ca. 21 x 21 cm großen, doppelt gearbeiteten Schmusetuch, das den größten Teil des Elefantenkörpers darstellt und kein Füllmaterial enthält - mit Zipfeln an den Ecken, die die Gliedmaßen des Tieres darstellen - mit diversen angenähten Etiketten aus Spinnstoffen - dient der spielerischen Unterhaltung von Babys und Kindern - mit einem Hangtag mit Sicherheitshinweisen versehen. Die Ware wird zolltarifrechtlich als "Spielzeug, ein Tier darstellend, weder gefüllt noch handgearbeitet aus Holz" eingereiht.
Bei der vorliegenden Ware handelt es sich um zwei Spielzeugtiere, - ein Rentier darstellend, - ca. 24 cm groß, - aus Spinnstoff gefertigt, - mit einem dreidimensional ausgestalteten Kopf mit mit angenähten Ohren und einem Geweih sowie einer aufgestickten Nase, einem Mund und Augen versehen, - mit dreidimensional gestalteten Armen ausgestattet, - der Körper besteht aus einem runden bzw. eckigen Tuch mit angenähten Zipfeln und Fähnchen, -- mit einer angenähten Spinnstofflasche für z.B. einen Schnuller versehen, -- auf der Unterseite mit einem bunten Blumenmuster verziert, - der Kopf, die Arme und das Geweih sind mit weichem Material befüllt, - dient der spielerischen Unterhaltung von Personen, - mit einem bedruckten Pappanhänger aufgemacht. Bei der vorliegenden Ware überwiegen die nicht gefüllten Teile (Körper, Ohren) und verleihen ihr somit den Charakter eines nicht gefüllten Spielzeugtieres. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Spielzeug, ein Tier darstellend, nicht gefüllt, nicht aus Holz handgearbeitet" eingereiht.
Einordnung im Zolltarif
- 95SPIELZEUG, SPIELE, UNTERHALTUNGSARTIKEL UND SPORTGERÄTE; TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
- 9503Dreiräder, Roller, Autos mit Tretwerk und ähnliche Spielfahrzeuge; Puppenwagen; Puppen; anderes Spielzeug; maßstabgetreu verkleinerte Modelle und ähnliche Modelle zur Unterhaltung, auch mit Antrieb; Puzzles aller Art
- 9503.00Dreiräder, Roller, Autos mit Tretwerk und ähnliche Spielfahrzeuge; Puppenwagen; Puppen; anderes Spielzeug; maßstabgetreu verkleinerte Modelle und ähnliche Modelle zur Unterhaltung, auch mit Antrieb; Puzzles aller Art
- 9503.00.49Spielzeug, Tiere oder nicht menschliche Wesen darstellend, andere
- 9503.00.49.90Spielzeug, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9503.00.49.90
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Position 9503 00: Bei der Unterscheidung zwischen Spielzeug, das Menschen darstellt und Spielzeug, das Tiere oder nicht menschliche Wesen darstellt, finden folgende Merkmale keine Berücksichtigung: - Farbe (z. B. verleiht eine lila oder grüne Hautfarbe der Ware nicht den Charakter eines nicht menschlichen Wesens) und - Hintergrund der Charaktere, dargestellt durch sie selbst oder ihre Fähigkeiten und Begabungen (z. B. ihr Geburtsort oder ihre Fähigkeit zu fliegen). Trägt eine Spielzeugfigur eine Maske (z. B. auch mit tierischen Ohren), bei der große oder erkennbare Teile des menschlichen Gesichts sichtbar oder identifizierbar sind, oder sind nach Abnehmen der Maske menschliche Züge erkennbar, gilt die Figur als Spielzeug, das einen Menschen darstellt. Hierher gehören z. B.: 1. aufblasbare Artikel in verschiedenen Formen und Größen, die für das Spielen im Wasser bestimmt sind, z. B. …
Zu Unterposition 9503 00: 1. Mini-Fahrzeuge, Ein- oder Zweisitzer, mit einer Karosserie aus Polyethylen hoher Dichte, auf einem Röhrenfahrgestell. Die Fahrzeuge werden mit Hilfe eines Viertakt- Kolbenverbrennungsmotors und einer stufenlosen Kraftübertragung mechanisch angetrieben. Sie sind ausgestattet mit einer eingebauten Bremse für die Hinterachse oder einer hydraulischen Scheibenbremse. Sie haben einen Hinterradkettenantrieb für ein Hinterrad oder für beide Hinterräder. Die maximale Nutzlast beträgt 200 kg und die Höchstgeschwindigkeit etwa 20 km/h. Die Fahrzeuge sind dazu bestimmt, von Kindern oder Jugendlichen benutzt zu werden, um mit Vergnügen die Straßenverkehrsordnung zu erlernen und Fahrtüchtigkeit zu erwerben. Sie werden unter Aufsicht auf Verkehrsübungsplätzen benutzt. 2. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 441/91 der Kommission vom 25. Februar 1991 (ABl. EG Nr. L 52/91) (RV 441/91), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1) und Durchführungsverordnung (EU) Nr. 41/2013 der Kommission vom 17. Januar 2013 (ABl. EU Nr. L 18/1) (RV L 41/13) Eine Kunststoffpuppe mit beweglichen Gliedmaßen, 140 mm groß, deren Oberkörper aus durchsichtigem Kunststoff besteht und mit etwa 10 g kleiner Saccharose enthaltender Süßigkeiten gefüllt ist, die durch eine Öffnung unter der Gürtelschnalle der Puppe entnommen werden können. Unterposition 9503 00 21 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 4 zu Kapitel 95 sowie dem Wortlaut der KN-Codes 9503 00 und 9503 00 21. …
Änderung der Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur vom 31.07.2026 (ABl C/2026/4225) bei den Positionen 9503 und 9505. (Stand: 05.08.2026)
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Welche Zolltarifnummer hat Kuscheltuch?
In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Kuscheltuch überwiegend in 9503.00.49.90 eingereiht: Spielzeug, andere. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.
Wie hoch ist der Zollsatz für Kuscheltuch?
Auf 9503.00.49.90 liegt ein Drittlandszollsatz von 0 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gilt für Kuscheltuch?
Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 950300. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.
Worauf beruht diese Angabe?
Auf 13 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, die dieses Stichwort führen. 85 Prozent davon wurden in 9503.00.49.90 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.
Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?
Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.
Eine Ware beantwortet. Und die anderen dreißigtausend?
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