Einreihung

Zolltarifnummer für Lastenaufzug: 8431.31.00

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Lastenaufzug wird in der Regel in die Zolltarifnummer 8431.31.00 eingereiht: Teile, von Personenaufzügen, Lastenaufzügen oder Rolltreppen. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %.

Grundlage sind 8 verbindliche Zolltarifauskünfte, in denen die Zollverwaltung dieses Stichwort vergeben hat. 100 Prozent davon führen auf 8431.31.00.

Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Lastenaufzug aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.

Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.

Zolltarifnummer
8431.31.00
Drittlandszoll
0 %
vZTA-Grundlage
8
Übereinstimmung
100 %

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI9635/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-06-14

Nachrüstsatz für Förderhöhenanpassung (Abbildung siehe Anlage) - bestehend aus 3 Stahldraht-Tragseilen, 4 L-Winkeln aus Stahl, 4 Eckstablaschen aus ver- zinktem Stahlblech, 2 T-Profil Führungsschienen, 2 Verbindungslaschen für Führungs- schiene, 2 Gerüstgurten aus Stahlrechteckrohr, 4 Außenklemmwinkeln aus Stahlblech, 12 verzinkten Sechskantschrauben (M8 x 30), 57 Sechskantsperrzahnmuttern (M8), 13 Flachrundschrauben (M8 x 30), 8 Unterlegscheiben (A8), 32 Sechskantschrauben (M8 x 25), einer Steuerleitung und einer Sicherheitsleitung, noch nicht zusammengesetzt, - konzipiert als Funktionserweiterungssatz für das Schachtgerüst eines Standard-Lasten- aufzugs, - dient zur Erhöhung der Förderhöhe (Förderweg) eines Lastenaufzugs, - in einer gemeinsamen Verkaufsumschließung mit Montagematerial (Schrauben, Dübel, Muttern), Zubehör (Holzkeile, Befestigungs- und Klemmwinkel) und einer Bedienungsan- leitung (Beipack). Der Nachrüstsatz für Förderhöhenanpassung bestimmt im Hinblick auf die Anzahl und die Bedeutung für die Verwendung den Charakter des Ganzen. "Teil, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen der Position 8428 be- stimmt, von Lastenaufzügen, noch nicht zusammengesetzt (Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf aus Nachrüstsatz für Förderhöhenanpassung - charakterbestimmend - und Beipack)

DEBTI49393/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-02-22

Erweiterungspaket für zusätzliche Haltestelle für Aufzuggerüst (Abbildung siehe Anlage) - aus einer Schiebetür aus Stahlblech (Türbreite 710 mm, Türhöhe 800 mm) als Abschluss einer Aufzug-Lastenkabine, mit Laufschienen, mittiger Aussparung am Schiebe-Türblatt, 3 Druckknopftafeln, Türverschluss und Hinweisaufklebern, noch nicht zusammengebaut, - in einer gemeinsamen Verkaufsumschließung mit 3 Tragseilen aus Stahldraht, 4 L-Winkel, 4 Eckstablaschen, 2 Führungsschienen, 2 Verbindungslaschen, 5 Gerüstgurten, 9 Außenklemmwinkel, 18 Sechskantschrauben (M8 x 30), 76 Sechskantsperrzahnmuttern, 26 Flachrundschrauben, 18 Unterlegscheiben, 32 Sechskantschrauben (M8 x 25), 1 bestückten Etagenabzweigkasten, 1 Magnetschalter, 1 Steuer- und 1 Sicherheitsableitung (Beipack), - als typisierter Erweiterungssatz für eine zusätzliche Haltestelle im Aufzuggerüst eines Kleingüteraufzugs für Waren (Lastenaufzug) bestimmt, Der Charakter des Erweiterungspaketes wird durch die Schiebetür bestimmt. "Teil, erkennbar ausschließlich für Maschinen der Position 8428 bestimmt (Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf aus Schiebetür für Aufzugkabine -charakterbestimmend- und Beipack), noch nicht zusammengebaut - Erweiterungspaket für zusätzliche Haltestelle für Aufzuggerüst"

DEBTI46239/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-02-09

Erweiterungspaket für zusätzliche Haltestelle für Aufzuggerüst (Abbildung siehe Anlage) - aus einer Schiebetür aus Stahlblech (Türbreite 460 mm, Türhöhe 800 mm) als Abschluss einer Aufzug-Lastenkabine, mit Laufschienen, mittiger Aussparung am Schiebe-Türblatt, 3 Druckknopftafeln, Türverschluss und Hinweisaufklebern, noch nicht zusammengebaut, - in einer gemeinsamen Verkaufsumschließung mit 3 Tragseilen aus Stahldraht, 4 L-Winkel, 4 Eckstablaschen, 2 Führungsschienen, 2 Verbindungslaschen, 5 Gerüstgurten, 9 Außenklemmwinkel, 18 Sechskantschrauben (M8 x 30), 76 Sechskantsperrzahnmuttern, 26 Flachrundschrauben, 18 Unterlegscheiben, 32 Sechskantschrauben (M8 x 25), 1 bestückten Etagenabzweigkasten, 1 Magnetschalter, 1 Steuer- und 1 Sicherheitsableitung (Beipack), - als typisierter Erweiterungssatz für eine zusätzliche Haltestelle im Aufzuggerüst eines Kleingüteraufzugs für Waren (Lastenaufzug) bestimmt, Der Charakter des Erweiterungspaketes wird durch die Schiebetür bestimmt. "Teil, erkennbar ausschließlich für Maschinen der Position 8428 bestimmt (Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf aus Schiebetür für Aufzugkabine -charakterbestimmend- und Beipack), noch nicht zusammengebaut - Erweiterungspaket für zusätzliche Haltestelle für Aufzuggerüst"

DEBTI41275/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-01-11

Befestigungsset für Tragseile am Fahrkorb - in Form einer verwendungsspezifischen Baugruppe mit einem Seilschloss mit Keil, einer Seilklemme, einem Bolzen, zwei Unterlegscheiben, zwei Splinten und zwei Kunststoff-Isolierschläuchen (Abbildung siehe Anlage), - noch nicht zusammengesetzt, - nach Aufnahme eines Tragseils (Durchmesser 8 mm) zur Seilaufhängung am Fahrkorb in einem Kleingüter- und Güteraufzug. "Teil, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen der Position 8428 bestimmt, von Personen- oder Lastenaufzügen, noch nicht zusammengesetzt - sog. Befestigungsset für Tragseile am Fahrkorb"

DEBTI41276/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-01-11

Befestigungsset für Tragseile am Fahrkorb - in Form einer verwendungsspezifischen Baugruppe mit einem Seilschloss mit Keil, einer Seilklemme, einem Bolzen, zwei Unterlegscheiben, zwei Splinten und zwei Kunststoff-Isolierschläuchen (Abbildung siehe Anlage), - noch nicht zusammengesetzt, - nach Aufnahme eines Tragseils (Durchmesser 5 - 6,5 mm) zur Seilaufhängung am Fahrkorb in einem Kleingüter- und Güteraufzug. "Teil, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen der Position 8428 bestimmt, von Personen- oder Lastenaufzügen, noch nicht zusammengesetzt - sog. Befestigungsset für Tragseile am Fahrkorb"

DEBTI41278/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-12-28

Befestigungsset für Tragseile am Gegengewicht - in Form einer verwendungsspezifischen Baugruppe mit einer Augenschraube, einem Seilschloss mit Keil, einem Bolzen, einer Druckfeder, drei Splinten, zwei Unterleg- scheiben, einer Sechskantmutter und einer Sicherungsmutter (Abbildung siehe Anlage), - noch nicht zusammengesetzt, - nach Aufnahme eines Tragseils (Durchmesser 8 mm) zur Seilaufhängung am Gegengewicht eines Kleingüter- und Güteraufzugs. "Teil, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen der Position 8428 bestimmt, von Personen- oder Lastenaufzügen, noch nicht zusammengesetzt - sog. Befestigungsset für Tragseile am Gegengewicht"

DEBTI30519/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-10-12

Seilhülse (Abbildung siehe Anlage) - in Form eines verwendungsspezifisch nach Werkzeichnung gefertigten, zylindrischen Erzeugnisses aus unedlem Metall, mit zentrischer Bohrung und Gewindeaufnahme (Abbildung siehe Anlage), - konzipiert zur Verwendung als Endbefestigung von Tragmitteln (Riemen) in Aufzügen. "Teil, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Aufzüge der Position 8428 bestimmt - Seilhülse"

DEBTI30500/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-10-12

Keilsicherung (Abbildung siehe Anlage) - spezifisch, nach technischer Zeichnung gefertigtes Erzeugnis aus unedlem Metall, mit einer halbrunden Aufnahme und einer Lasche, - zum Einbau in Personen- oder Lastenaufzügen bestimmt - zur Verwendung in der Endbefestigung von Tragmitteln (Riemen), zur Verhinderung des Durchrutschens des Keils im Riemengehäuse. "Teil, erkennbar ausschließlich für eine Maschine der Position 8428 bestimmt, von Personenaufzügen oder Lastenaufzügen - Keilsicherung"

Einordnung im Zolltarif

  1. 84KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON
  2. 8431Teile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen, Apparate und Geräte der Positionen 8425 bis 8430 bestimmt
  3. 8431.31von Personenaufzügen, Lastenaufzügen oder Rolltreppen
  4. 8431.31.00Teile, von Personenaufzügen, Lastenaufzügen oder Rolltreppen

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8431.31.00

HS-Code8431.316 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code8431.31.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 8431

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Vorbehaltlich der allgemeinen Bestimmungen über die Einreihung von Teilen (siehe Erläuterungen zu Abschnitt XVI, Allgemeines) gehören die Teile zu dieser Position, die erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen, Apparate und Geräte der Pos. 8425 bis 8430 bestimmt sind. Viele Teile von Maschinen, Apparaten und Geräten gehören nicht hierher, weil sie: a) in der Nomenklatur anderweit genannt sind, wie Tragfedern (Pos. 7320), Motoren (Pos. 8407 oder 8408, usw.) und elektrische Zündapparate, Zündvorrichtungen und Anlasser (Pos. 8511), b) nicht erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen, Apparate oder Geräte der Pos. 8425 bis 8430 bestimmt sind, da sie mit Kraftfahrzeugteilen identisch und als solche einzureihen sind. Dies gilt insbesondere für Räder und Lenk- oder Bremsvorrichtungen (Pos. 8708). …

Pos. 8431

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) 2015/804 der Kommission vom 19. Mai 2015 (ABl. EU Nr. L 128/7) (RV L 15/804) Eine Spinnstoffware, die dazu bestimmt ist, eine Person im Sitzen mithilfe eines Hebezeugs anzuheben. Die Ware besteht aus einem im Großen und Ganzen rechteckigen Gewebe aus Spinnstoffen (Polyester). Eine der beiden kurzen Seiten des Rechtecks hat zwei klappenartige Verlängerungen, die als Sitzfläche dienen. Der übrige Stoff stützt den Rücken und die Seiten der Person. Einige Teile des Stoffs sind gepolstert (Einlagen aus Polypropylenschaum). An die Kanten des Stoffs sind mehrere Spinnstoffriemen angenäht, mit denen die Ware am Hebezeug befestigt und angehoben werden kann. Siehe Abbildungen. …

Pos. 8431

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Kettenglieder für Stetigförderer siehe BFH v. 27.6.2002, VII B 59/02 bei Position 7315. Gerichtliche Entscheidungen (GE)

Pos. 8431

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Der Ausschuss für das Harmonisierte System der Weltzollorganisation hat auf seiner 71. Sitzung im März 2023 über die Einreihung von verschiedenen „auswechselbaren Werkzeugen (interchangeable tools)“ mehrheitlich wie folgt entschieden: Warenbeschreibung: Ware 1: Spitzmeißel. Der Meißel ist ausschließlich für den Einsatz mit hydraulischen Hämmern bestimmt. Durch die Form dieses Werkzeugs können Staub und Späne auf allen Seiten entweichen, um die Eindringgeschwindigkeit zu verbessern. In erster Linie wird der Meißel zum Brechen von Beton, im Straßenbau oder bei allgemeinen Abbrucharbeiten verwendet. Ware 2: Meißel mit einer Kreuzschnittkonfiguration (Kreuzmeißel). Der Meißel ist ausschließlich für den Einsatz mit hydraulischen Hämmern bestimmt. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Welche Zolltarifnummer hat Lastenaufzug?

In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Lastenaufzug überwiegend in 8431.31.00 eingereiht: Teile, von Personenaufzügen, Lastenaufzügen oder Rolltreppen. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.

Wie hoch ist der Zollsatz für Lastenaufzug?

Auf 8431.31.00 liegt ein Drittlandszollsatz von 0 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gilt für Lastenaufzug?

Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 843131. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.

Worauf beruht diese Angabe?

Auf 8 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, die dieses Stichwort führen. 100 Prozent davon wurden in 8431.31.00 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.

Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?

Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.

Die vollständige Auskunft zu dieser Nummer

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