Zolltarifnummer für Lederspäne: 4115.20.00
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Lederspäne wird in der Regel in die Zolltarifnummer 4115.20.00 eingereiht: Schnitzel und andere Abfälle von Leder, Pergament- oder Rohhautleder oder rekonstituiertem Leder, nicht zur Herstellung von Waren aus Leder verwendbar; Lederspäne, Lederpulver und Ledermehl. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %.
Grundlage sind 6 verbindliche Zolltarifauskünfte, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 100 Prozent davon führen auf 4115.20.00.
Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Lederspäne aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.
Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.
- Zolltarifnummer
- 4115.20.00
- Drittlandszoll
- 0 %
- vZTA-Grundlage
- 6
- Übereinstimmung
- 100 %
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Lederspäne, Foto siehe Anlage, - unregelmäßig geformte Fasern und Partikel aus augenscheinlich gegerbtem und zugerichtetem Leder (laut Antrag reine Lederfasern), - lose, in unregelmäßiger Größe, - die Lederfasern sollen als Chemikalienbinder dienen, - keine Einreihung in die Position 0511, da es sich nicht um Abfälle von rohen Häuten handelt. "Lederspäne"
Lederspäne, Foto siehe Anlage, - unregelmäßig geformte Fasern und Partikel aus gegerbtem Leder (laut Antrag ursprünglich Wet Blue), - lose, in unregelmäßiger Größe, - die Lederfasern sollen als Chemikalienbinder dienen, - keine Einreihung in die Position 0511, da es sich nicht um Abfälle von rohen Häuten handelt. "Lederspäne"
Lederspäne, sog. Falzspäne, Foto siehe Anlage, - unregelmäßig geformte Fasern und Partikel aus gegerbtem Leder (laut Antrag), - lose, in unregelmäßiger Größe; laut Antrag mit einer Länge von wenigen Zentimetern und einer Breite von bis zu 0 , 7 cm, - keine Einreihung in die Position 0511, da es sich nicht um Abfälle von rohen Häuten handelt. "Lederspäne"
Lederspäne, sog. Falzspäne, Foto siehe Anlage, - unregelmäßig geformte Fasern und Partikel aus gegerbtem Leder (laut Antrag), - lose, in unregelmäßiger Größe; mit einer Länge von wenigen Zentimetern und einer Breite von bis zu 0,7 cm, - soll als Ausgangsprodukt u. a. zur Herstellung von Düngemitteln und Pflanztöpfen dienen, - keine Einreihung in die Position 0511, da es sich nicht um Abfälle von rohen Häuten handelt. "Lederspäne"
Lederspäne, Foto siehe Anlage, ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt; die Einreihung erfolgt anhand der Antragsangaben, - helixförmige Lederfasern aus gegerbtem Rindleder, - soll u. a. als Füllmaterial, Schütt- und Einblasdämmung in Neu-, Alt- und Fertigbauten dienen. "Lederspäne"
Lederspäne, Foto siehe Anlage, - helixförmige Lederfasern aus gegerbtem Rindleder (laut Antrag), - soll u. a. als Füllmaterial, Schütt- und Einblasdämmung in Neu-, Alt- und Fertigbauten dienen. "Lederspäne"
Einordnung im Zolltarif
- 41HÄUTE, FELLE (ANDERE ALS PELZFELLE) UND LEDER
- 4115Rekonstituiertes Leder auf der Grundlage von Leder oder Lederfasern hergestellt, in Platten, Blättern oder Streifen, auch in Rollen; Schnitzel und andere Abfälle von Leder, Pergament- oder Rohhautleder oder rekonstituiertem Leder, nicht zur Herstellung von Waren aus Leder verwendbar; Lederspäne, Lederpulver und Ledermehl
- 4115.20Schnitzel und andere Abfälle von Leder, Pergament- oder Rohhautleder oder rekonstituiertem Leder, nicht zur Herstellung von Waren aus Leder verwendbar; Lederspäne, Lederpulver und Ledermehl
- 4115.20.00Schnitzel und andere Abfälle von Leder, Pergament- oder Rohhautleder oder rekonstituiertem Leder, nicht zur Herstellung von Waren aus Leder verwendbar; Lederspäne, Lederpulver und Ledermehl
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 4115.20.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Schweiz | 0 % | Tariff preference |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (KN) Rekonstituiertes Leder wird auch als LEFA bezeichnet. LEFA ist die Abkürzung für „Lederfaserwerkstoffe“. Rekonstituiertes Leder wird aus den Grundbestandteilen Leder und Lederfasern hergestellt. Teilweise werden zur Erreichung besonderer Eigenschaften auch anteilig verfilzbare Stoffe wie Cellulose-, Synthese- oder Baumwollfasern mit verwendet. Der Anteil derartiger Fasern muss aber deutlich unter 50 % liegen, um die Waren als Platten, Blätter, Streifen oder auch Rollen in Position 4115 einreihen zu können. Die Lederfasern bestehen aus Chromfalzspänen, vegetativen Blanchierspänen oder Lederbeschneideabfällen. Als Bindemittel wird hauptsächlich natürlicher Latex verwendet. …
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) I. Rekonstituiertes Leder Zu dieser Gruppe gehört nur rekonstituiertes Leder, das auf der Grundlage von Leder oder Lederfasern hergestellt worden ist. Hierher gehören daher nicht Ledernachahmungen, die kein Leder enthalten, wie Kunststoffe (Kapitel 39), Kautschuk (Kapitel 40), Papiere und Pappen (Kapitel 48), bestrichene textile Flächenerzeugnisse (Kapitel 59). Rekonstituiertes Leder, das auch als „bonded leather“ bezeichnet wird, kann in verschiedenen Verfahren hergestellt werden: 1. Durch Zusammenpressen von Schnitzeln, Abfällen oder Fasern von Leder unter Verwendung von Leim oder anderen Bindemitteln. 2. Durch Zusammenpressen von übereinandergelegten Lederstückchen ohne Bindemittel. 3. …
1. Zu Kapitel 41 gehören nicht: a) Schnitzel und ähnliche Abfälle roher Häute oder Felle (Position 0511) (RV E4101A00); b) Vogelbälge und Teile davon, mit ihren Federn oder Daunen (Position 0505 oder 6701) (RV E4101B00); c) nicht enthaarte, rohe, gegerbte oder zugerichtete Häute und Felle (Kapitel 43). Jedoch gehören zu Kapitel 41 rohe, nicht enthaarte Häute und Felle von Rindern oder Kälbern (auch von Büffeln), von Pferden oder anderen Einhufern, von Schafen oder Lämmern (ausgenommen Felle von so genannten Astrachan-, Karakul-, Persianer-, Breitschwanz- und ähnlichen Lämmern und von indischen, chinesischen, mongolischen oder tibetanischen Lämmern), von Ziegen oder Zickeln (ausgenommen Felle von Ziegen oder Zickeln aus dem Jemen oder von mongolischen oder tibetanischen Ziegen oder Zickeln), von Schweinen (einschließlich Pekaris), von Gämsen, Gazellen, Kamelen (einschließlich Dromedaren), …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Welche Zolltarifnummer hat Lederspäne?
In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Lederspäne überwiegend in 4115.20.00 eingereiht: Schnitzel und andere Abfälle von Leder, Pergament- oder Rohhautleder oder rekonstituiertem Leder, nicht zur Herstellung von Waren aus Leder verwendbar; Lederspäne, Lederpulver und Ledermehl. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.
Wie hoch ist der Zollsatz für Lederspäne?
Auf 4115.20.00 liegt ein Drittlandszollsatz von 0 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gilt für Lederspäne?
Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 411520. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.
Worauf beruht diese Angabe?
Auf 6 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 100 Prozent davon wurden in 4115.20.00 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.
Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?
Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.
Eine Ware beantwortet. Und die anderen dreißigtausend?
Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen zu jeder Entscheidung, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.