Einreihung

Zolltarifnummer für Leuchten: 7616.99.90.99

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Leuchten wird in der Regel in die Zolltarifnummer 7616.99.90.99 eingereiht: Andere Waren aus Aluminium, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 6 %.

Grundlage sind 13 verbindliche Zolltarifauskünfte, in denen die Zollverwaltung dieses Stichwort vergeben hat. 92 Prozent davon führen auf 7616.99.90.99.

Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Leuchten aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.

Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.

Zolltarifnummer
7616.99.90.99
Drittlandszoll
6 %
vZTA-Grundlage
13
Übereinstimmung
92 %

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DE24359/15-1Erteilt von DEGültig bis 2016-12-31

Es handelt sich um aus Aluminium (charakterbestimmend) gefertigte dreibeinige Ständer mit Luftfederung und einer höhenverstellbaren Mittelstrebe, die am oberen Ende einen 5/8 Spigot-Anschluss mit 1/4 Zoll Gewinde aufweist. Die Erzeugnisse sind mit Feststellvorrichtungen aus Kunststoff versehen und bis auf eine Höhe von 290 cm ausziehbar. Die Erzeugnisse dienen zur Aufnahme von verschiedenen Studiogeräten (z. B. Windmaschine, Softbox, Leuchten, Blitzen). - Antragstellerangaben - Die Einreihung erfolgt nach stofflicher Beschaffenheit, da die Waren aufgrund ihrer objektiven Beschaffenheitsmerkmale für Studioblitze als auch für Studioleuchten verwendet werden können und somit keine Erkennbarkeit als Teile oder Zubehör für Erzeugnisse der Position 9006 oder 9405 aufweisen. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Waren aus Aluminium" zum TARIC-Code 7616 9990 99.

DE24390/15-1Erteilt von DEGültig bis 2016-12-31

Es handelt sich um aus Aluminium (charakterbestimmend) gefertigte dreibeinige Ständer mit Stabilitätskreuz und einer von etwa 132 cm bis 420 cm höhenverstellbaren Mittelstrebe mit Federdämpfung und Feststellschrauben mit einem Kopf aus Kunststoff. Die Mittelstrebe weist am oberen Ende einen 5/8 Zoll Spigot-Anschluss auf. Die Stative dienen zur Aufnahme von verschiedenen Studiogeräten (z. B. Leuchten, Blitzen, Reflektoren) und sind in einer Transporttasche verpackt. - Antragstellerangaben - Die Einreihung erfolgt nach stofflicher Beschaffenheit, da die Waren aufgrund ihrer objektiven Beschaffenheitsmerkmale für Studioblitze als auch für Studioleuchten verwendet werden können und somit keine Erkennbarkeit als Teile oder Zubehör für Erzeugnisse der Position 9006 oder 9405 aufweisen. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Waren aus Aluminium" zum TARIC-Code 7616 9990 99.

DE24391/15-1Erteilt von DEGültig bis 2016-12-31

Es handelt sich um aus Aluminium (charakterbestimmend) gefertigte dreibeinige Ständer mit Luftfederung und einer höhenverstellbaren Mittelstrebe, die am oberen Ende einen 5/8 Zoll Spigot-Anschluss mit 1/4 Zoll Gewinde aufweist. Die Erzeugnisse sind mit teilweise aus Kunststoff bestehenden Feststellvorrichtungen versehen und auf eine Höhe von 93 cm bis 260 cm ausziehbar. Die Stative dienen zur Aufnahme von verschiedenen Studiogeräten (z. B. Leuchten, Blitzen, Reflektoren). Die Waren sind in einer Transporttasche verpackt. - Antragstellerangaben - Die Einreihung erfolgt nach stofflicher Beschaffenheit, da die Waren aufgrund ihrer objektiven Beschaffenheitsmerkmale für Studioblitze als auch für Studioleuchten verwendet werden können und somit keine Erkennbarkeit als Teile oder Zubehör für Erzeugnisse der Position 9006 oder 9405 aufweisen. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Waren aus Aluminium" zum TARIC-Code 7616 9990 99.

DE24362/15-1Erteilt von DEGültig bis 2016-12-31

Es handelt sich um aus Aluminium (charakterbestimmend) gefertigte dreibeinige Ständer mit Luftfederung und einer höhenverstellbaren Mittelstrebe, die am oberen Ende einen 5/8 Spigot-Anschluss mit 1/4 und 3/8 Zoll Gewinde aufweist. Die Erzeugnisse sind mit teilweise aus Kunststoff bestehenden Feststellvorrichtungen versehen und auf eine Höhe von 107 bis 290 cm ausziehbar. Die Stative dienen zur Aufnahme von verschiedenen Studiogeräten (z. B. Leuchten, Blitzen, Reflektoren) und können zudem für Teleskopauslegearme verwendet werden. Die Waren sind in einer Transporttasche verpackt. - Antragstellerangaben - Die Einreihung erfolgt nach stofflicher Beschaffenheit, da die Waren aufgrund ihrer objektiven Beschaffenheitsmerkmale für Studioblitze als auch für Studioleuchten verwendet werden können und somit keine Erkennbarkeit als Teile oder Zubehör für Erzeugnisse der Position 9006 oder 9405 aufweisen. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Waren aus Aluminium" zum TARIC-Code 7616 9990 99.

DE24365/15-1Erteilt von DEGültig bis 2016-12-31

Es handelt sich um i. W. aus Aluminium gefertigte dreibeinige Ständer mit Luftfederung und einer höhenverstellbaren Mittelstrebe, die am oberen Ende einen 5/8 Spigot-Anschluss mit 1/4 Zoll Gewinde aufweist. Die Erzeugnisse sind auf eine Höhe von 99 cm bis 280 cm ausziehbar und dienen zur Aufnahme von verschiedenen Studiogeräten (z. B. Leuchten, Blitzen, Reflektoren). Die Stative sind in einer Transporttasche verpackt. - Antragstellerangaben - Die Einreihung erfolgt nach stofflicher Beschaffenheit, da die Waren aufgrund ihrer objektiven Beschaffenheitsmerkmale für Studioblitze als auch für Studioleuchten verwendet werden können und somit keine Erkennbarkeit als Teile oder Zubehör für Erzeugnisse der Position 9006 oder 9405 aufweisen. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Waren aus Aluminium" zum TARIC-Code 7616 9990 99.

DE24367/15-1Erteilt von DEGültig bis 2016-12-31

Es handelt sich um aus Aluminium gefertigte dreibeinige Ständer mit Federdämpfung und einer höhenverstellbaren Mittelstrebe, die am oberen Ende einen 5/8 Spigot-Anschluss mit 1/4 Zoll Gewinde aufweist. Die Erzeugnisse sind auf eine Höhe von 98 bis 256 cm ausziehbar und mit einem Spannschnellhebel versehen. Die Stative dienen zur Aufnahme von verschiedenen Studiogeräten (z. B. Leuchten, Blitzen, Reflektoren) und sind in einer Transporttasche verpackt. - Antragstellerangaben - Die Einreihung erfolgt nach stofflicher Beschaffenheit, da die Waren aufgrund ihrer objektiven Beschaffenheitsmerkmale für Studioblitze als auch für Studioleuchten verwendet werden können und somit keine Erkennbarkeit als Teile oder Zubehör für Erzeugnisse der Position 9006 oder 9405 aufweisen. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Waren aus Aluminium" zum TARIC-Code 7616 9990 99.

DE24372/15-1Erteilt von DEGültig bis 2016-12-31

Es handelt sich um aus Aluminium (charakterbestimmend) gefertigte dreibeinige Ständer mit einer höhenverstellbaren Mittelstrebe, die am oberen Ende einen 5/8 Spigot-Anschluss mit 1/4 und 3/8 Zoll Gewinde aufweist. Die Erzeugnisse sind mit teilweise aus Kunststoff bestehenden Feststellvorrichtungen versehen und auf eine Höhe von 42 cm bis 108 cm ausziehbar. Die Stative dienen zur Aufnahme von verschiedenen Studiogeräten (z. B. Leuchten, Blitzen, Reflektoren). Die Waren sind in einer Transporttasche verpackt. - Antragstellerangaben - Die Einreihung erfolgt nach stofflicher Beschaffenheit, da die Waren aufgrund ihrer objektiven Beschaffenheitsmerkmale für Studioblitze als auch für Studioleuchten verwendet werden können und somit keine Erkennbarkeit als Teile oder Zubehör für Erzeugnisse der Position 9006 oder 9405 aufweisen. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Waren aus Aluminium" zum TARIC-Code 7616 9990 99.

DE24374/15-1Erteilt von DEGültig bis 2016-12-31

Es handelt sich um aus Aluminium (charakterbestimmend) gefertigte dreibeinige Ständer mit Luftfederung und einer höhenverstellbaren Mittelstrebe, die am oberen Ende einen 5/8 Spigot-Anschluss mit 1/4 Zoll Gewinde aufweist. Die Erzeugnisse sind mit teilweise aus Kunststoff bestehenden Feststellvorrichtungen versehen und auf eine Höhe von 120 bis 355 cm ausziehbar. Die Stative dienen zur Aufnahme von verschiedenen Studiogeräten (z. B. Leuchten, Blitzen, Reflektoren). - Antragstellerangaben - Die Einreihung erfolgt nach stofflicher Beschaffenheit, da die Waren aufgrund ihrer objektiven Beschaffenheitsmerkmale für Studioblitze als auch für Studioleuchten verwendet werden können und somit keine Erkennbarkeit als Teile oder Zubehör für Erzeugnisse der Position 9006 oder 9405 aufweisen. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Waren aus Aluminium" zum TARIC-Code 7616 9990.

Einordnung im Zolltarif

  1. 76ALUMINIUM UND WAREN DARAUS
  2. 7616Andere Waren aus Aluminium
  3. 7616.99andere, andere
  4. 7616.99.90andere
  5. 7616.99.90.99Andere Waren aus Aluminium, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 7616.99.90.99

HS-Code7616.996 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code7616.99.908 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code7616.99.90.9910 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll6 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Chile0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

CBAMErfasstAluminium2023/956
Mögliche Dual-Use-Listenpositionen

Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.

  • 1A006bEquipment, specially designed or modified for the disposal of Improvised Explosive Devices (IEDs), as follows, and specially designed components and accessories therefor:
  • 1C002aMetal alloys, metal alloy powder and alloyed materials, as follows:
  • 1C002bMetal alloys, metal alloy powder and alloyed materials, as follows:
  • 1C002dMetal alloys, metal alloy powder and alloyed materials, as follows:
  • 1C202aAlloys, other than those specified in 1C002.b.3. or .b.4., as follows:
  • 9A116cReentry vehicles, usable in "missiles", and equipment designed or modified therefor, as follows:
  • 1C002Metal alloys, metal alloy powder and alloyed materials, as follows:

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 7616

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören alle Waren aus Aluminium, die weder von den vorstehenden Positionen dieses Kapitels, von Anmerkung 1 zu Abschnitt XV, vom Kapitel 82 oder 83 noch von anderen Positionen der Nomenklatur erfasst sind. Zu dieser Position gehören insbesondere: 1) Stifte, Nägel, Krampen, Klammern (ausgenommen Klammern der Pos. 8305), Schrauben, Bolzen, Muttern, Schraubhaken, Niete, Splinte, Keile, Unterlegscheiben und ähnliche Waren der in den Erläuterungen zu den Pos. 7317 und 7318 beschriebenen Art. 2) Nähnadeln, Stricknadeln, Schnürnadeln, Häkelnadeln, Stichel zum Sticken, Sicherheitsnadeln und ähnliche Nadeln und andere Waren der in den Erläuterungen zu Pos. 7319 beschriebenen Art. 3) Ketten und Teile davon, aus Aluminium. 4) Gewebe, Gitter und Geflechte, aus Aluminiumdraht, und Streckbleche oder -bänder (siehe Erläuterungen zu Pos. …

Pos. 7616

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 615/2013 der Kommission vom 24. Juni 2013 (ABl. EU Nr. L 175, Seite 9) (RV L615/13) Eine zylinderförmige Ware aus einer Aluminiumlegierung mit Öffnungen und Aussparungen, mit einer Länge von etwa 8 cm und einem Durchmesser von etwa 4 cm. Die Ware wird als Teil der Aufrollvorrichtung eines Sicherheitsgurts, beispielsweise in Kraftfahrzeugen, Schnellbooten und Treppenliften, verwendet. Siehe Abbildung. Unterposition 7616 99 90 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinier­ten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 7616, 7616 99 und 7616 99 90. Eine Einreihung in die Position 8708 ist ausgeschlossen, da zu dieser Position nur Sicher­heitsgurte von Kraftfahrzeugen der Positionen 8701 bis 8705 gehören, jedoch nicht Teile davon. …

Pos. 7616

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Der Ausschuss für den Zollkodex - Fachbereich zolltarifliche und statistische Nomenklatur - hat auf der 136. Sitzung entschieden, dass eine so genannte Gehäusehalterung aus Aluminium (BKT Konsole) nach stofflicher Beschaffenheit in das Kapitel 76 (Position 7616) einzureihen ist. Die Ware ist wie folgt beschaffen: Eine aus Aluminium gefertigte so genannte Gehäusehalterung für den Einbau in Armaturen­bretter von KFZ zur Fixierung von Autoradios. Die Gehäusehalterung wird einerseits am Autoradio und andererseits am Armaturenbrett befestigt und kann von unterschiedlicher Größe sein, z. B. mit den Maßen 7 x 5 x 2 cm. Da eine Befestigung am Armaturenbrett und nicht direkt an der Karosserie von Kraftfahrzeugen erfolgt, handelt es sich nicht um ein Teil oder Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705. …

Kapitel 76

Unterpositions-Anmerkungen 1. Im Sinne des Kapitels 76 gelten als: a) nicht legiertes Aluminium: Metall mit einem Aluminiumgehalt von 99 GHT oder mehr, sofern der Gehalt an jedem anderen Element die in der nachstehenden Tabelle angegebenen Höchstgrenzen nicht überschreitet: (RV F7601A00): Andere Elemente Element Höchstgrenze in GHT Fe + Si (Eisen und Silicium zusammen) 1 Andere Elemente (1), je 0,1 (2) b) Aluminiumlegierungen: metallische Stoffe, in denen Aluminium gegenüber jedem der anderen Elemente gewichtsmäßig vorherrscht, sofern 1) der Gehalt an einem der anderen Elemente oder an Eisen und Silicium zusammen die in der vorstehenden Tabelle angegebenen Höchstgrenzen überschreitet (RV F7601B10) oder 2) der Gesamtgehalt an diesen anderen Elementen mehr als 1 GHT beträgt (RV F7601B20). 2. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Welche Zolltarifnummer hat Leuchten?

In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Leuchten überwiegend in 7616.99.90.99 eingereiht: Andere Waren aus Aluminium, andere. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.

Wie hoch ist der Zollsatz für Leuchten?

Auf 7616.99.90.99 liegt ein Drittlandszollsatz von 6 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gilt für Leuchten?

Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 761699. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.

Worauf beruht diese Angabe?

Auf 13 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, die dieses Stichwort führen. 92 Prozent davon wurden in 7616.99.90.99 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.

Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?

Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.

Die vollständige Auskunft zu dieser Nummer

Eine Ware beantwortet. Und die anderen dreißigtausend?

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