Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 7616.99: Andere Waren aus Aluminium, andere, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 7616.99 steht für Andere Waren aus Aluminium, andere, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 6 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

7616.99 ist ein HS-Unterposition des EU-Zolltarifs aus Kapitel 76. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
7616.99
Drittlandszoll
6 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 76ALUMINIUM UND WAREN DARAUS
  2. 7616Andere Waren aus Aluminium
  3. 7616.99Andere Waren aus Aluminium, andere, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 7616.99

HS-Code7616.996 Stellen, weltweit einheitlich

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll6 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Chile0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

CBAMErfasstAluminium2023/956

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

FR-RTC-2016-001032Erteilt von FRGültig bis 2022-04-19

Ouvrage en aluminium en injection ou en fonderie par gravité ou extrusion, consistant en une pièce entrant dans la composition d'un mécanisme pour store.

CZ37-1507-2015Erteilt von CZGültig bis 2021-12-07

Dle deklarovaných údajů se jedná o stojan z nylonu a hliníku k signalizačnímu majáku. Základna stojanu je vyrobena z nylonu a je kruhového tvaru se čtyřmi otvory pro připevnění. Tělo stojanu tvoří hliníková trubice. Stojan bude připevněn na základnu majáku.

FR-RTC-2015-006107Erteilt von FRGültig bis 2021-12-01

Structure de tente en aluminium, pliable (articulation en PVC armé, haute résistance), avec des pieds réglables en hauteur. Elle est livrée avec un kit de haubans et sardines, et un sac de rangement à roulettes. Utilisation extérieur / intérieur intensive. Format: 3x3m. Poids: 16 kilos.

DEBTI47290/18-1Erteilt von DEGültig bis 2021-10-21

Es handelt sich um ein massives, zylindrisches Erzeugnis aus einer Aluminiumlegierung mit gewichtsmäßig vorherrschendem Aluminiumgehalt mit einem Durchmesser von etwa 830 mm und einer Höhe von etwa 435 mm. Am oberen Ende der Ware befindet sich eine umlaufende Abstufung mit einer Höhe von etwa 60 mm und einer Tiefe von etwa 80 mm. Der im Freiformschmiedeverfahren hergestellte Zylinder wird noch durch einen Zerspanungsvorgang weiter zu einem Verdichterrad für einen Abgasturbolader verarbeitet. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Eine Einreihung als unfertiges Verdichterrad im Sinne der Allgemeinen Vorschrift 2 a) kommt nicht in Betracht, da das Erzeugnis noch nicht die wesentlichen Beschaffenheitsmerkmale der fertigen Ware aufweist und sich als ein unspezifischer Zylinder aus einer Aluminiumlegierung darstellt. Somit scheidet eine Zuweisung als "Teil eines Abgasturboladers" zur Position 8414 aus. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere [als in den Unterpositionen (HS) 7616 10 und 7616 91 genannte] Waren aus Aluminium" zur Unterposition 7616 99 des Harmonisierten Systems.

DEBTI7647/17-1Erteilt von DEGültig bis 2021-05-30

Flansch - vollständig aus Aluminium hergestellter (nicht gegossen), kreisrunder Flansch mit vier gleichmäßig verteilten Lochungen mit metrischem Innengewinde, an der Oberseite mittig mit einem Zapfen versehen, dessen Außenseiten zwei abgeflachte Seiten aufweisen, die Innenseite ist mit einer durchgehenden Lochung mit metrischem Innengewinde versehen, - Abmessungen: Höhe: ca. 21 mm, Durchmesser: ca. 50 mm - dient nach Verschraubung mit einer Trennscheibe und Anbringen an einem Winkelschleifer zum bündigen Arbeiten - Antragstellerangaben - - eine Einreihung in den ABS XVI des Zolltarifs scheidet aus, da die Waren keinen Maschinen- / Gerätecharakter besitzen und sich auch nicht als integrale Bestandteile einer handgeführten Werkzeugmaschine der Position 8467 darstellen Abbildung siehe Anlage Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Waren aus Aluminium, andere als in den Unterpositionen (HS) 7616 10 bis 7616 91 genannte" zur Unterposition 7616 99 des Harmonisierten Systems.

DEBTI19094/17-1Erteilt von DEGültig bis 2021-02-08

Es handelt sich um ein Gehäuse aus Aluminium, bestehend aus einem spezifisch geformten, hohlen Metallkörper, welcher mit einer Ausformung zur Aufnahme eines bereits vollständigen RJ45-Steckers versehen ist. Im oberen Bereich ist die Ware mit einer Überwurfmutter ausgestattet und mit einer Dichtung aus Kautschuk versehen. Das Erzeugnis dient zu militärischen Zwecken der Feldkonfektionierung von RJ45-Steckern und ist in einem Kunststoffbeutel verpackt. - Antragstellerangaben - Das Gehäuse aus Aluminium bildet den charakterverleihenden Stoff der Ware aus verschiedenen Stoffen. Eine Einreihung als Teil in die Pos. 8538 kommt nicht in Betracht, da die Ware nicht unabdingbar ist. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Waren aus Aluminium, andere als in den Unterpositionen (HS) 7616 10 bis 7616 91 genannte" zur Unterposition 7616 99 des Harmonisierten Systems.

PLPL-WIT-2014-01125Erteilt von PLGültig bis 2020-09-07

Zaślepki o okrągłym kształcie, wykonane z aluminium i od strony wewnętrznej z gumy. Stosowane do zabezpieczenia portu wejścia elektronicznego w fotelu samolotowym.

DE18935/17-1Erteilt von DEGültig bis 2020-08-20

Es handelt sich um zusammengesetzte Erzeugnisse, bestehend aus einem flachen Ring aus Aluminium (Außendurchmesser; etwa 10,7 mm) und einer im Inneren des Ringes befindlichen Kunststofffolie. Die Folie dient dem Schutz des sog. Home Buttons eines Smartphones vor Kratzern und Verschmutzung und der Ring soll den Übergang zum restlichen Gehäuse des Smartphones mit aufgebrachter Displayschutzabdeckung (nicht Gegenstand der vZTA) erleichtern. - Antragstellerangaben - Aufgrund des Wertes ist das Aluminium charakterbestimmend. Abbildung siehe Anlage. Eine Einreihung als Teil in die Position 8517 kommt nicht in Betracht, da sich die Erzeugnisse nicht als ein funktionsnotwendiger Bestandteil eines Smartphones, sondern vielmehr als Zubehör darstellen. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere (als in den Unterpositionen 7616 10 und 7616 91 genannte) Waren aus Aluminium zur Unterposition 7616 99 des Harmonisierten Systems.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 7616

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören alle Waren aus Aluminium, die weder von den vorstehenden Positionen dieses Kapitels, von Anmerkung 1 zu Abschnitt XV, vom Kapitel 82 oder 83 noch von anderen Positionen der Nomenklatur erfasst sind. Zu dieser Position gehören insbesondere: 1) Stifte, Nägel, Krampen, Klammern (ausgenommen Klammern der Pos. 8305), Schrauben, Bolzen, Muttern, Schraubhaken, Niete, Splinte, Keile, Unterlegscheiben und ähnliche Waren der in den Erläuterungen zu den Pos. 7317 und 7318 beschriebenen Art. 2) Nähnadeln, Stricknadeln, Schnürnadeln, Häkelnadeln, Stichel zum Sticken, Sicherheitsnadeln und ähnliche Nadeln und andere Waren der in den Erläuterungen zu Pos. 7319 beschriebenen Art. 3) Ketten und Teile davon, aus Aluminium. 4) Gewebe, Gitter und Geflechte, aus Aluminiumdraht, und Streckbleche oder -bänder (siehe Erläuterungen zu Pos. …

Pos. 7616

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 615/2013 der Kommission vom 24. Juni 2013 (ABl. EU Nr. L 175, Seite 9) (RV L615/13) Eine zylinderförmige Ware aus einer Aluminiumlegierung mit Öffnungen und Aussparungen, mit einer Länge von etwa 8 cm und einem Durchmesser von etwa 4 cm. Die Ware wird als Teil der Aufrollvorrichtung eines Sicherheitsgurts, beispielsweise in Kraftfahrzeugen, Schnellbooten und Treppenliften, verwendet. Siehe Abbildung. Unterposition 7616 99 90 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinier­ten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 7616, 7616 99 und 7616 99 90. Eine Einreihung in die Position 8708 ist ausgeschlossen, da zu dieser Position nur Sicher­heitsgurte von Kraftfahrzeugen der Positionen 8701 bis 8705 gehören, jedoch nicht Teile davon. …

Pos. 7616

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Der Ausschuss für den Zollkodex - Fachbereich zolltarifliche und statistische Nomenklatur - hat auf der 136. Sitzung entschieden, dass eine so genannte Gehäusehalterung aus Aluminium (BKT Konsole) nach stofflicher Beschaffenheit in das Kapitel 76 (Position 7616) einzureihen ist. Die Ware ist wie folgt beschaffen: Eine aus Aluminium gefertigte so genannte Gehäusehalterung für den Einbau in Armaturen­bretter von KFZ zur Fixierung von Autoradios. Die Gehäusehalterung wird einerseits am Autoradio und andererseits am Armaturenbrett befestigt und kann von unterschiedlicher Größe sein, z. B. mit den Maßen 7 x 5 x 2 cm. Da eine Befestigung am Armaturenbrett und nicht direkt an der Karosserie von Kraftfahrzeugen erfolgt, handelt es sich nicht um ein Teil oder Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705. …

Kapitel 76

Unterpositions-Anmerkungen 1. Im Sinne des Kapitels 76 gelten als: a) nicht legiertes Aluminium: Metall mit einem Aluminiumgehalt von 99 GHT oder mehr, sofern der Gehalt an jedem anderen Element die in der nachstehenden Tabelle angegebenen Höchstgrenzen nicht überschreitet: (RV F7601A00): Andere Elemente Element Höchstgrenze in GHT Fe + Si (Eisen und Silicium zusammen) 1 Andere Elemente (1), je 0,1 (2) b) Aluminiumlegierungen: metallische Stoffe, in denen Aluminium gegenüber jedem der anderen Elemente gewichtsmäßig vorherrscht, sofern 1) der Gehalt an einem der anderen Elemente oder an Eisen und Silicium zusammen die in der vorstehenden Tabelle angegebenen Höchstgrenzen überschreitet (RV F7601B10) oder 2) der Gesamtgehalt an diesen anderen Elementen mehr als 1 GHT beträgt (RV F7601B20). 2. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 7616.99?

Die Zolltarifnummer 7616.99 umfasst Andere Waren aus Aluminium, andere, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 7616.99?

Der Drittlandszollsatz für 7616.99 beträgt 6 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 7616.99?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 761699. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 7616.99?

7616.99 hat sechs Stellen und entspricht der weltweit einheitlichen HS-Unterposition. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 7616.99 im Zolltarif eingeordnet?

7616.99 steht in dieser Hierarchie: 76 ALUMINIUM UND WAREN DARAUS > 7616 Andere Waren aus Aluminium. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 7616.99?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 7616.99 erfasst, zum Beispiel FR-RTC-2016-001032. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Fällt 7616.99 unter CBAM?

Ja. 7616.99 ist im Anhang I der CBAM-Verordnung erfasst (Sektor Aluminium). Einführer melden die eingebetteten Emissionen und erwerben CBAM-Zertifikate.

Ändert sich die Zolltarifnummer 7616.99?

HS-Unterposition 7616.99 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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