Einreihung

Zolltarifnummer für Leuchtstofflampe: 8539.31.10.90

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Leuchtstofflampe wird in der Regel in die Zolltarifnummer 8539.31.10.90 eingereiht: Entladungslampen, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,7 %.

Grundlage sind 13 verbindliche Zolltarifauskünfte, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 92 Prozent davon führen auf 8539.31.10.90.

Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Leuchtstofflampe aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.

Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.

Zolltarifnummer
8539.31.10.90
Drittlandszoll
2,7 %
vZTA-Grundlage
13
Übereinstimmung
92 %

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DE25208/09-1Erteilt von DEGültig bis 2016-04-06

Leuchtstofflampe - in Form einer Glühkathoden-Leuchtstoffröhre mit zwei Lampensockeln (G 13), - mit einer Leistungsaufnahme von 18 Watt, für eine Spannung von 230 VAC, - Lichtfarbe: universalwhite, - zur Verwendung als Leuchtmittel. "Elektrische Entladungslampe, Glühkathoden-Leuchtstofflampe, mit zwei Lampensockeln, nicht für die elektrische Beleuchtung bestimmter Luftfahrzeuge; sog. Leuchtstoffröhre"

DE25207/09-1Erteilt von DEGültig bis 2016-04-06

Leuchtstofflampe - in Form einer Glühkathoden-Leuchtstoffröhre mit zwei Lampensockeln (G 13), - mit einer Leistungsaufnahme von 15 Watt, für eine Spannung von 230 VAC, - Lichtfarbe: universalwhite, - zur Verwendung als Leuchtmittel. "Elektrische Entladungslampe, Glühkathoden-Leuchtstofflampe, mit zwei Lampensockeln, nicht für die elektrische Beleuchtung bestimmter Luftfahrzeuge; sog. Leuchtstoffröhre"

DEM/6688/08-1Erteilt von DEGültig bis 2014-12-17

Leuchtstofflampe, - aus einer T5-Leuchtstoffröhre mit zwei Lampensockeln, eingebaut in eine beidseitig mit T8-Sockeladaptern versehenen Kunststoffröhre, mit einseitig eingebautem elektronischem Vorschaltgerät (Gesamtlänge 1200 mm), - für eine Spannung von 230 VAC und einer Leistung von 20 Watt, - zum Ersetzen herkömmlicher T8 Standard-Leuchtstofflampen bestimmt. "Elektrische Entladungslampe, Glühkathoden-Leuchtstofflampe mit zwei Lampensockeln, nicht für die elektrische Beleuchtung bestimmter Luftfahrzeuge"

DEM/4326/06-1Erteilt von DEGültig bis 2012-07-03

Leuchtstofflampe, - aus einer innen mit Leuchtstoff beschichteten Glühkathoden-Leuchtstoffröhre (Durchmesser 16 mm) mit zwei G5-Lampensockeln, - mit einer Leistung von 8 Watt, - zum Einbau in eine Leuchte mit elektronischem Vorschaltgerät (nicht Gegenstand dieser vZTA). "Elektrische Entladungslampe, Glühkathoden-Leuchtstofflampe mit zwei Lampensockeln, nicht für die elektrische Beleuchtung bestimmter Luftfahrzeuge"

DEM/3640/05-1Erteilt von DEGültig bis 2011-08-30

Leuchtstofflampe, - aus einer innen mit Leuchtstoff beschichteten Glühkathoden-Leuchtstoffröhre (Durchmesser 16 mm) mit zwei G5-Lampensockeln, - mit einer Leistung von 13 Watt, - zum Einbau in eine Leuchte mit elektronischem Vorschaltgerät (nicht Gegenstand dieser vZTA). "Elektrische Entladungslampe, Glühkathoden-Leuchtstofflampe mit zwei Lampensockeln, nicht für die elektrische Beleuchtung bestimmter Luftfahrzeuge"

DEM/3641/05-1Erteilt von DEGültig bis 2011-08-30

Leuchtstofflampe, - aus einer innen mit Leuchtstoff beschichteten Glühkathoden-Leuchtstoffröhre (Durchmesser 16 mm) mit zwei G5-Lampensockeln, - mit einer Leistung von 18 Watt, - zum Einbau in eine Leuchte mit elektronischem Vorschaltgerät (nicht Gegenstand dieser vZTA). "Elektrische Entladungslampe, Glühkathoden-Leuchtstofflampe mit zwei Lampensockeln, nicht für die elektrische Beleuchtung bestimmter Luftfahrzeuge"

DEM/3638/05-1Erteilt von DEGültig bis 2011-08-30

Leuchtstofflampe, - aus einer innen mit Leuchtstoff beschichteten Glühkathoden-Leuchtstoffröhre (Durchmesser 16 mm) mit zwei G5-Lampensockeln, - mit einer Leistung von 6 Watt, - zum Einbau in eine Leuchte mit elektronischem Vorschaltgerät (nicht Gegenstand dieser vZTA). "Elektrische Entladungslampe, Glühkathoden-Leuchtstofflampe mit zwei Lampensockeln, nicht für die elektrische Beleuchtung bestimmter Luftfahrzeuge"

DEM/3639/05-1Erteilt von DEGültig bis 2011-08-30

Leuchtstofflampe, - aus einer innen mit Leuchtstoff beschichteten Glühkathoden-Leuchtstoffröhre (Durchmesser 16 mm) mit zwei G5-Lampensockeln, - mit einer Leistung von 8 Watt, - zum Einbau in eine Leuchte mit elektronischem Vorschaltgerät (nicht Gegenstand dieser vZTA). "Elektrische Entladungslampe, Glühkathoden-Leuchtstofflampe mit zwei Lampensockeln, nicht für die elektrische Beleuchtung bestimmter Luftfahrzeuge"

Einordnung im Zolltarif

  1. 85ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE
  2. 8539Elektrische Glühlampen und Entladungslampen, einschließlich innenverspiegelte Scheinwerferlampen (sealed beam lamp units) und Ultraviolett- und Infrarotlampen; Bogenlampen
  3. 8539.31Entladungslampen, ausgenommen Ultraviolettlampen, Glühkathoden-Leuchtstofflampen
  4. 8539.31.10mit zwei Lampensockeln
  5. 8539.31.10.90Entladungslampen, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8539.31.10.90

HS-Code8539.316 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code8539.31.108 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code8539.31.10.9010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll2,7 %MFN
Schweiz0 %Tariff preference
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 8539

Zu Unterpositionen 8539 31 10 bis 8539 39 80: Hierher gehören z. B.: 1. Xenonröhren; 2. Spektrallampen; 3. Glimmlampen; 4. Ziffern- und Buchstabenanzeigeröhren.

Pos. 8539

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 716/2010 der Kommission vom 6. August 2010 (ABl. EU Nr. L 210/22) (RV L 716/10), geändert durch Durchführungsverordnung (EU) Nr. 441/2013 der Kommission vom 7. Mai 2013 (ABl. EU Nr. L 130) (RV L 441/13): Eine Ware, bestehend aus: - einer Quecksilberdampf-Hochdrucklampe mit innenverspiegeltem Reflektor, - Verkabelung, - Lüftungsöffnungen, - einem Einbaurahmen mit Griff und - einem Anschluss. Die Ware ist zur Verwendung in Projektoren bestimmt. Unterposition 8539 32 20 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 2 Buchstabe a zu Abschnitt XVI sowie dem Wortlaut der KN-Codes 8539, 8539 32 und 8539 32 20. Da die Ware als Teil eines Projektors angesehen wird, gilt Anmerkung 2 zu Abschnitt XVI. …

Kapitel 85

1. Zu Kapitel 85 gehören nicht: a) Bettdecken, Heizkissen, Fußwärmer und ähnliche Gegenstände, mit elektrischer Heizvorrichtung; Kleidung, Schuhe, Ohrenschützer und andere am Körper zu tragende Gegenstände, mit elektrischer Heizvorrichtung (RV E8501A00); b) Glaswaren der Position 7011 (RV E8501B00); c) Maschinen, Apparate und Geräte der Position 8486 (RV E8501C00); d) Staubsauger von der für medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder tierärztliche Zwecke verwendeten Art (Position 9018) (RV E8501D00); oder e) elektrisch beheizte Möbel des Kapitels 94 (RV E8501E00). 2. Waren, die sowohl den Positionen 8501 bis 8504 als auch der Position 8511, 8512, 8540, 8541 oder 8542 zugewiesen werden können, sind in eine der fünf zuletzt genannten Positionen einzureihen (RV E8502100). Quecksilberdampfgleichrichter mit Metallgefäß gehören jedoch zu Position 8504 (RV E8502200). 3. …

Abschnitt XVI

1. Zu Abschnitt XVI gehören nicht: a) Förderbänder und Treibriemen, aus Kunststoffen des Kapitels 39, Förderbänder und Treibriemen aus vulkanisiertem Kautschuk (Position 4010) sowie Waren zu technischen Zwecken aus Weichkautschuk (Position 4016) (RV C1601A00); b) Waren zu technischen Zwecken aus Leder oder rekonstituiertem Leder (Position 4205) oder aus Pelzfellen (Position 4303) (RV C1601B00); c) Spulen, Hülsen, Röhrchen und ähnliche Träger, aus Stoffen aller Art (z. B. Kapitel 39, 40, 44, 48 oder Abschnitt XV) (RV C1601C00); d) Lochkarten für Jacquard- oder ähnliche Maschinen (z. B. Kapitel 39 oder 48 bzw. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Welche Zolltarifnummer hat Leuchtstofflampe?

In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Leuchtstofflampe überwiegend in 8539.31.10.90 eingereiht: Entladungslampen, andere. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.

Wie hoch ist der Zollsatz für Leuchtstofflampe?

Auf 8539.31.10.90 liegt ein Drittlandszollsatz von 2,7 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gilt für Leuchtstofflampe?

Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 853931. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.

Worauf beruht diese Angabe?

Auf 13 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 92 Prozent davon wurden in 8539.31.10.90 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.

Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?

Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.

Die vollständige Auskunft zu dieser Nummer

Eine Ware beantwortet. Und die anderen dreißigtausend?

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