Einreihung

Zolltarifnummer für Luftfahrzeugteil: 8807.30.00

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Luftfahrzeugteil wird in der Regel in die Zolltarifnummer 8807.30.00 eingereiht: Teile von Waren der Position 8801, andere Teile von Starrflügelflugzeugen, Hubschraubern oder unbemannten Luftfahrzeugen.

Grundlage sind 6 verbindliche Zolltarifauskünfte, in denen die Zollverwaltung dieses Stichwort vergeben hat. 83 Prozent davon führen auf 8807.30.00.

Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Luftfahrzeugteil aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.

Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.

Zolltarifnummer
8807.30.00
Drittlandszoll
Siehe Unterteilung
vZTA-Grundlage
6
Übereinstimmung
83 %

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI8650/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-09-07

Mechanisches Getriebegehäuse, Foto siehe Anlage, - speziell nach technischer Zeichnung gefertigtes Erzeugnis, - mit einer Vielzahl von Aussparungen, Lochungen und runden Ausformungen zur Aufnahme von Komponenten versehen, - aus (lt. Antrag) einer Magnesiumlegierung, - in den Abmessungen: Länge ca. 46 mm, Höhe ca. 9 mm, Breite ca. 21 mm, - passives Strukturbauteil ohne elektrische, elektronische, steuernde oder sensorische Funktionen, - dient als Gehäuse zur Aufnahme des Getriebes (i. W. Zahnräder unterschiedlicher Größe) einer sog. Servobaugruppe , - es liegt kein Motorengehäuse der Position 8503 vor, da es sich bei den anschließend angeflanschten Elektromotoren bereits um Fertigerzeugnisse mit Motorengehäuse handelt und das Gehäuse somit keinen gemeinsamen Bestandteil der Maschinenkombination Motor/ Getriebe darstellt, - wird in einem unbemannten Luftfahrzeug (Drohne, nicht Gegenstand dieser Auskunft) verbaut, - erkennbar hauptsächlich für Luftfahrzeuge (unbemannte Luftfahrzeuge) bestimmt. "Teil für Waren der Position 8801, 8802 oder 8806, anderes als in den Unterpositionen 8807 1000 und 8807 2000 genanntes, Teil von unbemannten Luftfahrzeugen (Getriebegehäuse)"

DEBTI30288/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-08-31

Rahmenkonstruktion für Flugzeuge, Foto siehe Anlage, - spezifisch, nach technischer Zeichnung gefertigte Rahmenbaugruppe eines Flugzeugs, - - längliche, leicht gebogene Baugruppe mit speziellen Einkerbungen und Lochungen sowie abgewinkelten Rändern, - vollständig aus verschiedenen Blechen, Profilen, Verstärkungs- und Verbindungselementen durch Nietverbindungen fertig montiert, - aus verschiedenen Materialien bestehend, - wird in Starrflügelflugzeugen verbaut, - dient zur Stabilisierung sowie der Aufnahme und Befestigung angrenzender Komponenten, - aufgrund der Formgebung erkennbar ausschließlich für Luftfahrzeuge (Starrflügelflugzeuge) der Position 8802 bestimmt. "Teil (Rahmenbaugruppe) von Starrflügelflugzeugen der Position 8802"

DEBTI32212/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-04-19

Innenverkleidungen, sog. Flugzeugpaneele, - spezifisch, nach technischen Zeichnungen gefertigte Paneele zur Verkleidung des Innenraumes eines Flugzeugs (Seiten-, Decken- und Bodenverkleidung), - bestehend aus Paneelen aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 in einer Sandwichstruktur: - - Deckenabschnitt mit einer sog. Prepreg-Schicht (Faserverbundwerkstoff mit duroplastischer Matrix = Fasern eingebettet in ein Epoxidharz) und einem Wabenkern aus beschichtetem Aramidpapier (hergestellt aus Aramidfasern), - - Bodenabschnitt mit Prepreg-Schicht, - Bodenabschnitt mit integrierten elektrischen Schaltelementen zum Schalten von u. a. Licht, Fensterblenden, Staufachmechanismen sowie Leiterbahnen zur elektrischen Verbindung, - dienen zur Verkleidung der inneren Struktur des Rumpfes, - aufgrund der Formgebung erkennbar ausschließlich für Luftfahrzeuge (Starrflügelflugzeuge) der Position 8802 bestimmt. "Teile (Innenverkleidungen) von Starrflügelflugzeugen der Position 8802"

DEBTI30887/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-01-26

Innenverkleidungen, sog. Seiten- und Deckenverkleidung eines Flugzeugs, - spezifisch, nach technischen Zeichnungen gefertigte Seiten- und Deckenverkleidungen, - bestehend aus Paneelen aus Kunststoffen (u. a. kohlenfaserverstärkt-CFK-, glasfaser- verstärkt-GFK-, schwerentflammbar), - mit diversen Ausschnitten (u. a. für Fenster, Notausgang, Lautsprecher, Anzeigen), - mit integrierten Halterungen u. a. für die Kabinen-/Deckenbeleuchtung und Luftdüsen, - dient zur Verkleidung der inneren Struktur des Rumpfes, der Integration von Kabinen- elementen (u. a. Beleuchtung, Lautsprecher, Luftdüsen, Sauerstoffmasken), dem Schallschutz und der thermischen Isolation, - aufgrund der Formgebung erkennbar ausschließlich für Luftfahrzeuge (Starrflügel- flugzeuge) der Position 8802 bestimmt. "Teile (Innenverkleidungen) von Starrflügelflugzeugen der Position 8802"

DEBTI30856/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-01-25

Kabinentür eines Verkehrsflugzeugs, - robustes Türblatt aus kohlenstofffaserverstärktem Kunststoff (CFK) in Wabenstruktur, - mit einem mechanisch-elektrischen Verriegelungsmechanismus und weiteren Bedienelementen (u. a. Griffe, Schalter), - mit Kontrollanzeigen zur Statusanzeige "locked" (geschlossen), "armed" (Notrutschen aktiviert), - mit einem Notrutschensystem für den Fall einer Evakuierung, - dient dem Ein- und Ausstieg von Passagieren und der Crew sowie als Notausgang im Evakuierungsfall. "Teil von Waren der Position 8802, andere als in der Unterposition (HS) 8807 10 und 8807 20 genannte, Teil von Starrflügelflugzeugen"

Einordnung im Zolltarif

  1. 88LUFTFAHRZEUGE UND RAUMFAHRZEUGE, TEILE DAVON
  2. 8807Teile von Waren der Position 8801, 8802 oder 8806
  3. 8807.30andere Teile von Starrflügelflugzeugen, Hubschraubern oder unbemannten Luftfahrzeugen
  4. 8807.30.00Teile von Waren der Position 8801, andere Teile von Starrflügelflugzeugen, Hubschraubern oder unbemannten Luftfahrzeugen

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8807.30.00

HS-Code8807.306 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code8807.30.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ukraine0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

Mögliche Dual-Use-Listenpositionen

Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.

  • 1A001aComponents made from fluorinated compounds, as follows:
  • 9A101Turbojet and turbofan engines, other than those specified in 9A001, as follows;
  • 9A110Composite structures, laminates and manufactures thereof, other than those specified in 9A010, specially designed for use in 'missiles' or the subsystems specified in 9A005, 9A007, 9A105, 9A106.c., 9A107, 9A108.c., 9A116 or 9A119.
  • 9A116bReentry vehicles, usable in "missiles", and equipment designed or modified therefor, as follows:
  • 9A117Staging mechanisms, separation mechanisms, and interstages, usable in "missiles".
  • 9A119Individual rocket stages, usable in complete rocket systems or unmanned aerial vehicles, capable of a range of 300 km, other than those specified in 9A005, 9A007, 9A009, 9A105, 9A107 and 9A109.
  • 1A001Components made from fluorinated compounds, as follows:
  • 1A102Resaturated pyrolised carbon-carbon components designed for space launch vehicles specified in 9A004 or sounding rockets specified in 9A104.

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 8807

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Teile von Waren der Pos. 8801, 8802 oder 8806, die beide nachfolgenden Voraussetzungen erfüllen: 1) Sie müssen ihrer Beschaffenheit nach erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Waren der vorgenannten Positionen bestimmt sein. 2) Sie dürfen nicht durch die Anmerkungen zu Abschnitt XVII ausgenommen sein (siehe die entsprechenden Erläuterungen zu Abschnitt XVII, Allgemeines). Zu den Teilen dieser Position gehören: I Teile von Ballonen und Luftschiffen, z. B.: 1) Gondeln. 2) Hüllen und Hüllenteile (in Streifen oder Bahnen). 3) Tragringe. 4) Luftsäcke (Ballonette). 5) Starre Gerippe und Abschnitte davon. 6) Stabilisierungsvorrichtungen und Ruder. 7) Propeller für Luftschiffe. II Teile von bemannten oder unbemannten Luftfahrzeugen einschließlich Segelflugzeugen und Drachen, z. …

Pos. 8807

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 23. Oktober 2018 - VII R 19/17 1) Leitsatz: 1. Sofern der Zolltarif nichts anderes bestimmt, gehören auf der Ware fest angebrachte Etiketten oder ähnliche Kennzeichen, die für die Funktion, den Gebrauch, die Wirkung oder das Wesen der Ware selbst keine Bedeutung haben, nicht zu deren für die zollrechtliche Tarifierung entscheidenden objektiven Merkmalen und Eigenschaften. 2. Stellt der Zolltarif darauf ab, dass eine Ware "erkennbar" ausschließlich oder hauptsächlich für einen bestimmten Zweck oder als Teil oder Zubehör für bestimmte andere Waren vorgesehen ist, muss die Erkennbarkeit im Augenblick der Zollabfertigung gegeben sein. 3. …

Kapitel 88

1. Im Sinne dieses Kapitels bezeichnet der Ausdruck „unbemanntes Luftfahrzeug“ jedes Luftfahrzeug, außer jene der Position 8801, die dazu bestimmt sind, ohne einen Piloten an Bord geflogen zu werden. Sie können so konstruiert sein, dass sie eine Nutzlast tragen oder mit fest eingebauten Digitalkameras oder anderen Geräten ausgerüstet werden können, sodass sie in der Lage sind, während des Flugs funktionellen Zwecken zu dienen. Der Ausdruck „unbemanntes Luftfahrzeug“ umfasst jedoch kein Flugspielzeug, das ausschließlich zur Unterhaltung dient (Position 9503). (RV E8801000) Unterpositions-Anmerkungen 1. Als „Leergewicht" im Sinne der Unterpositionen 8802 11 bis 8802 40 gilt das Gewicht des Luftfahrzeugs im flugbereiten Zustand unter Ausschluss des Gewichts der Besatzung, des Treibstoffs sowie der Ausrüstung, die nicht fest eingebaut ist (RV F8801000). 2. …

Abschnitt XVII

1. Zu Abschnitt XVII gehören nicht die in Position 9503 oder 9508 erfassten Waren sowie Rodelschlitten, Bobschlitten und dergleichen (Position 9506) (RV C1701000). 2. Folgende Waren sind nicht als „Teile“ oder als „Zubehör“ einzureihen, auch wenn sie erkennbar für Waren des Abschnitts XVII bestimmt sind: a) Dichtungen und dergleichen aus Stoffen aller Art (Einreihung nach Stoffbeschaffenheit oder nach Position 8484) sowie andere Waren aus Weichkautschuk (Position 4016) (RV C1702A00); b) Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), und gleichartige Waren aus Kunststoffen (Kapitel 39) (RV C1702B00); c) Waren des Kapitels 82 (Werkzeuge) (RV C1702C00); d) Waren der Position 8306 (RV C1702D00); e) Maschinen, Apparate und Geräte der Positionen 8401 bis 8479 sowie Teile davon, ausgenommen Kühler für Waren dieses Absc …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Welche Zolltarifnummer hat Luftfahrzeugteil?

In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Luftfahrzeugteil überwiegend in 8807.30.00 eingereiht: Teile von Waren der Position 8801, andere Teile von Starrflügelflugzeugen, Hubschraubern oder unbemannten Luftfahrzeugen. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.

Wie hoch ist der Zollsatz für Luftfahrzeugteil?

Für 8807.30.00 ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt. Der Satz ergibt sich aus der darunter liegenden anmeldefähigen Warennummer.

Welcher HS-Code gilt für Luftfahrzeugteil?

Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 880730. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.

Worauf beruht diese Angabe?

Auf 6 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, die dieses Stichwort führen. 83 Prozent davon wurden in 8807.30.00 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.

Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?

Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.

Die vollständige Auskunft zu dieser Nummer

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