Zolltarifnummer für Mannit: 2106.90.92
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Mannit wird in der Regel in die Zolltarifnummer 2106.90.92 eingereiht: Lebensmittelzubereitungen, andere, kein Milchfett und keine Saccharose, Isoglucose, Stärke oder Glucose enthaltend, oder weniger als 1,5 GHT Milchfett, 5 GHT Saccharose oder Isoglucose, 5 GHT Glucose oder Stärke enthaltend. Der Drittlandszollsatz beträgt 12,8 %.
Grundlage sind 7 verbindliche Zolltarifauskünfte, in denen die Zollverwaltung dieses Stichwort vergeben hat. 86 Prozent davon führen auf 2106.90.92.
Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Mannit aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.
Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.
- Zolltarifnummer
- 2106.90.92
- Drittlandszoll
- 12,8 %
- vZTA-Grundlage
- 7
- Übereinstimmung
- 86 %
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Premix; Mischung aus Vitamin C, Zinksulfat und Mannitol, als Pulver. Die vorgelegten Datenblätter enthalten Informationen zum Vertreiber, zur Zusammensetzung und zum Verwendungszweck (Premix zur Herstellung von Fruchtgummis). Stärke (einschließlich Stärkeabbauprodukte), Saccharose (einschließlich Invertzucker) und Isoglucose sowie Milchfett nach den Antragsangaben nicht enthalten. Lebensmittelzubereitung anderweit weder genannt noch inbegriffen, keine der Unterpositionen 2106 1020 bis 2106 9059 der KN, keine Stärke oder Glucose, keine Saccharose oder Isoglucose sowie kein Milchfett enthaltend; keine Vitaminmischung im Sinne der Position 2936 der KN, da das Erzeugnis durch weitere Zusätze für einen spezifischen Verwendungszweck geeigneter gemacht worden ist als für den allgemeinen Gebrauch.
Premix; Mischung aus Vitaminen, Spurenelementen und Mannitol, als Pulver. Die vorgelegten Datenblätter enthalten Informationen zum Vertreiber, zur Zusammensetzung und zum Verwendungszweck (Premix zur Herstellung von Fruchtgummis). Stärke (einschließlich Stärkeabbauprodukte), Saccharose (einschließlich Invertzucker) und Isoglucose sowie Milchfett nach den Antragsangaben nicht enthalten. Lebensmittelzubereitung anderweit weder genannt noch inbegriffen, keine der Unterpositionen 2106 1020 bis 2106 9059 der KN, keine Stärke oder Glucose, keine Saccharose oder Isoglucose sowie kein Milchfett enthaltend; keine Vitaminmischung im Sinne der Position 2936 der KN, da das Erzeugnis durch weitere Zusätze für einen spezifischen Verwendungszweck geeigneter gemacht worden ist als für den allgemeinen Gebrauch.
Premix; Mischung aus Vitaminen, Selen und Mannitol, als Pulver. Die vorgelegten Datenblätter enthalten Informationen zum Vertreiber, zur Zusammensetzung und zum Verwendungszweck (Premix zur Herstellung von Fruchtgummis). Stärke (einschließlich Stärkeabbauprodukte), Saccharose (einschließlich Invertzucker) und Isoglucose sowie Milchfett nach den Antragsangaben nicht enthalten. Lebensmittelzubereitung anderweit weder genannt noch inbegriffen, keine der Unterpositionen 2106 1020 bis 2106 9059 der KN, keine Stärke oder Glucose, keine Saccharose oder Isoglucose sowie kein Milchfett enthaltend; keine Vitaminmischung im Sinne der Position 2936 der KN, da das Erzeugnis durch weitere Zusätze für einen spezifischen Verwendungszweck geeigneter gemacht worden ist als für den allgemeinen Gebrauch.
Premix; Mischung aus Vitaminen, Calcium und Mannitol, als Pulver. Die vorgelegten Datenblätter enthalten Informationen zum Vertreiber, zur Zusammensetzung und zum Verwendungszweck (Premix zur Herstellung von Fruchtgummis). Stärke (einschließlich Stärkeabbauprodukte), Saccharose (einschließlich Invertzucker) und Isoglucose sowie Milchfett nach den Antragsangaben nicht enthalten. Lebensmittelzubereitung anderweit weder genannt noch inbegriffen, keine der Unterpositionen 2106 1020 bis 2106 9059 der KN, keine Stärke oder Glucose, keine Saccharose oder Isoglucose sowie kein Milchfett enthaltend; keine Vitaminmischung im Sinne der Position 2936 der KN, da das Erzeugnis durch weitere Zusätze für einen spezifischen Verwendungszweck geeigneter gemacht worden ist als für den allgemeinen Gebrauch.
Premix; Mischung aus Vitamin C, Zinksulfat und Mannitol, als Pulver. Die vorgelegten Datenblätter enthalten Informationen zum Vertreiber, zur Zusammensetzung und zum Verwendungszweck (Premix zur Herstellung von Fruchtgummis). Stärke (einschließlich Stärkeabbauprodukte), Saccharose (einschließlich Invertzucker) und Isoglucose sowie Milchfett nach den Antragsangaben nicht enthalten. Lebensmittelzubereitung anderweit weder genannt noch inbegriffen, keine der Unterpositionen 2106 1020 bis 2106 9059 der KN, keine Stärke oder Glucose, keine Saccharose oder Isoglucose sowie kein Milchfett enthaltend; keine Vitaminmischung im Sinne der Position 2936 der KN, da das Erzeugnis durch weitere Zusätze für einen spezifischen Verwendungszweck geeigneter gemacht worden ist als für den allgemeinen Gebrauch.
Premix; Mischung aus Vitamin C, Zinksulfat und Mannitol, als Pulver. Die vorgelegten Datenblätter enthalten Informationen zum Vertreiber, zur Zusammensetzung und zum Verwendungszweck (Premix zur Herstellung von Fruchtgummis). Stärke (einschließlich Stärkeabbauprodukte), Saccharose (einschließlich Invertzucker)und Isoglucose sowie Milchfett nach den Antragsangaben nicht enthalten. Lebensmittelzubereitung anderweit weder genannt noch inbegriffen, keine der Unterpositionen 2106 1020 oder 2106 9098 der KN, keine Stärke oder Glucose, keine Saccharose oder Isoglucose sowie kein Milchfett enthaltend; keine Vitaminmischung im Sinne der Position 2936 der KN, da das Erzeugnis durch weitere Zusätze für einen spezifischen Verwendungszweck geeigneter gemacht worden ist als für den allgemeinen Gebrauch.
Einordnung im Zolltarif
- 21VERSCHIEDENE LEBENSMITTELZUBEREITUNGEN
- 2106Lebensmittelzubereitungen, anderweit weder genannt noch inbegriffen
- 2106.90andere
- 2106.90.92Lebensmittelzubereitungen, andere, kein Milchfett und keine Saccharose, Isoglucose, Stärke oder Glucose enthaltend, oder weniger als 1,5 GHT Milchfett, 5 GHT Saccharose oder Isoglucose, 5 GHT Glucose oder Stärke enthaltend
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 2106.90.92
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 12,8 % | MFN |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Marokko | 0 % | Tariff preference |
| Präferenzursprung gemäß dem Abkommen in Form eines… | 0 % | Tariff preference |
| Russische Föderation | 50 % | Additional duties |
| Weißrußland | 50 % | Additional duties |
| Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| Kanada | 0 % | Tariff preference |
| Schweiz | 0 % | Tariff preference |
| Singapur | 0 % | Tariff preference |
| Neuseeland | 0 % | Preferential tariff quota |
| Syrien | 0 % | Tariff preference |
| Ceuta | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterpositionen 2106 90 92 und 2106 90 98: Siehe die Erläuterungen zu Position 2106 des HS, zweiter Absatz Ziffer 1 bis 5, 8 bis 11 und 13 bis 16 sowie die Erläuterungen zu den Unterpositionen 2106 10 20 und 2106 10 80, dritter Absatz.
Zu Unterposition 2106 90: 1. Lebensmittelzubereitung zum Verhüten oder Bekämpfen der Fettleibigkeit, enthaltend Kohlenhydrate, Guarmehl, Vitamine, Citronensäure und Farbstoff. 2. Getreidemehlzusatz, enthaltend Vitamin B1, Nicotinsäure, reduziertes Eisen und Weizenmehl, bestimmt als Zusatz in sehr geringer Menge (etwa 0,24 %) für Getreidemehle, um deren Vitamingehalt zu verbessern. 3. Backmittel aus Saccharose, Mono- und Diglyceriden und manchmal Magermilchpulver, bestimmt als Zusatz in unterschiedlichen Mengen (bis zu 15 bis 20 % des Fertigerzeugnisses) zu Mehl oder Teig beim Herstellen von Backwaren. 4. Zubereitungen, die nach Vermischen mit Milch als Getränke verwendet werden, in Form feiner Pulver, die hauptsächlich aus Zuckern, Fruchtpulver, Milchpulver, Calciumphosphat und Vitaminen bestehen. 5. Das Avis wurde gestrichen 6. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 3565/88 der Kommission vom 16. November 1988 (ABl. EG Nr. L 311/25) (RV L 3565/88), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 705/2005 der Kommission vom 4. Mai 2005 (ABl. EU Nr. L 118/18): 1. Kaugummis die Nikotin (2 mg pro Dragee; gebunden an einen Ionenaustauscher), ein synthetisches Polymer, Glycerin, Natriumcarbonat, Natriumhydrogencarbonat, D-Glucitol (Sorbit) sowie Aromastoffe enthalten, insbesondere um den Geschmack des Tabakrauchs nachzuahmen – zur Verwendung bei der Raucherentwöhnung. Unterposition 2106 90 92 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der Position 2106 und der Unterpositionen 2106 90 und 2106 90 92. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des EuGH vom 17. September 2015 Rechtssache C-344/14 Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 1214/2007 der Kommission vom 20. September 2007 ist dahin auszulegen, dass Aminosäuremischungen wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehenden, die für die Nahrungszubereitung für Säuglinge und Kleinkinder mit Kuhmilchproteinallergie verwendet werden, als „Lebensmittelzubereitungen“ in die Position 2106 dieser Nomenklatur einzureihen sind, soweit sie aufgrund ihrer objektiven Merkmale und Eigenschaften keine genau umschriebenen therapeutischen und prophylaktischen Eigenschaften aufweisen, deren Wirkung sich auf bestimmte Funktionen des menschlichen Organ …
Unterteilungen dieser Nummer
- 2106.90.92.40Proteinhydrolysate, Hefeautolysate
- 2106.90.92.50Caseinproteinhydrolysat, bestehend aus - 20 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 70 GHT freien Aminosäuren und - Peptonen, von denen mehr als 90 GHT eine Molekularmasse von nicht mehr als 2 000 Da haben
- 2106.90.92.55Calciumcarbonat
- 2106.90.92.65Erythrit in Gemischen mit einem Anteil an anderen Erzeugnissen von weniger als 10 GHT
- 2106.90.92.75Erbsenprotein mit einem hohen Proteinanteil, mit einem Proteingehalt von mehr als 65 % in der Trockenmasse, und umfasst alle Arten von aus Erbsen (unter anderem aus gelben und grünen Futtererbsen) gewonnenem Erbsenprotein, in allen physikalischen Formen (einschließlich fester (z. B. Pulver) und flüssiger Formen (Lösungen)), auch texturiert
- 2106.90.92.85andere :, andere
Häufige Fragen
Welche Zolltarifnummer hat Mannit?
In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Mannit überwiegend in 2106.90.92 eingereiht: Lebensmittelzubereitungen, andere, kein Milchfett und keine Saccharose, Isoglucose, Stärke oder Glucose enthaltend, oder weniger als 1,5 GHT Milchfett, 5 GHT Saccharose oder Isoglucose, 5 GHT Glucose oder Stärke enthaltend. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.
Wie hoch ist der Zollsatz für Mannit?
Auf 2106.90.92 liegt ein Drittlandszollsatz von 12,8 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gilt für Mannit?
Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 210690. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.
Worauf beruht diese Angabe?
Auf 7 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, die dieses Stichwort führen. 86 Prozent davon wurden in 2106.90.92 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.
Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?
Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.
Eine Ware beantwortet. Und die anderen dreißigtausend?
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