Einreihung

Zolltarifnummer für Misopaste: 2103.90.90

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Misopaste wird in der Regel in die Zolltarifnummer 2103.90.90 eingereiht: Zubereitungen zum Herstellen von Würzsoßen und zubereitete Würzsoßen; zusammengesetzte Würzmittel; Senfmehl, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 7,7 %.

Grundlage sind 16 verbindliche Zolltarifauskünfte, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 100 Prozent davon führen auf 2103.90.90.

Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Misopaste aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.

Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.

Zolltarifnummer
2103.90.90
Drittlandszoll
7,7 %
vZTA-Grundlage
16
Übereinstimmung
100 %

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI36929/23-1Erteilt von DEGültig bis 2027-01-24

Misopaste Farbloser, durchscheinender, mehrfarbig bedruckter Kunststoffstandbeutel. Der Aufdruck enthält zweisprachig Angaben über den Vertreiber, die Produktbezeichnung, die Füllmenge (150 g), die Zutaten und die Nährwerte. Inhalt: Rotbraune, streichfähige, nahezu homogene Paste; Geschmack salzig, würzig, nach fermentierten Sojabohnen, einer handelsüblichen Misopaste entsprechend. Zusammengesetztes Würzmittel, keines der Unterpositionen 2103 1000 bis 2103 9030 der KN.

DEBTI36931/23-1Erteilt von DEGültig bis 2027-01-21

Misopaste Farbloser, durchscheinender, mehrfarbig bedruckter Kunststoffstandbeutel. Der Aufdruck enthält zweisprachig Angaben über den Vertreiber, die Produktbezeichnung, die Füllmenge (150 g), die Zutaten und die Nährwerte. Inhalt: Rotbraune, streichfähige, nahezu homogene Paste; Geschmack salzig, würzig, nach fermentierten Sojabohnen, einer handelsüblichen Misopaste entsprechend. Zusammengesetztes Würzmittel, keines der Unterpositionen 2103 1000 bis 2103 9030 der KN.

DEBTI26914/20-1Erteilt von DEGültig bis 2023-09-13

Misopaste, dunkel Neuerteilung der vZTA DE 27021/16-1; gemäß Antragsangaben ist die Ware im Wesentlichen unverändert. Beschaffenheit des zur vZTA DE 27021/16-1 vorgelegten Warenmusters: Etikettierte, klarsichtige Kunststoffwanne mit Deckel (300 g); darauf Angaben in asiatischen Schrift- zeichen, ergänzt durch ein deutschsprachiges Behelfsetikett mit Aufdruck der Warenbezeichnung sowie der Angaben zu den Zutaten und zum Hersteller. Inhalt: Mittelbraune, leicht rötliche, streichfähige, nahezu homogene Paste; Geschmack salzig-würzig, intensiv nach fermentierten Sojabohnen, malzig, einer handelsüblichen Misopaste entsprechend. Zusammengesetztes Würzmittel, keines der Unterpositionen 2103 1000 bis 2103 9030 der KN.

DEBTI26907/20-1Erteilt von DEGültig bis 2023-09-10

Misopaste, hell Neuerteilung der vZTA DE 27022/16-1; gemäß Antragsangaben ist die Ware im Wesentlichen unverändert. Beschaffenheit des zur vZTA DE 27022/16-1 vorgelegten Warenmusters: Etikettierte, klarsichtige Kunststoffwanne mit Deckel (300 g); darauf Angaben in asiatischen Schrift- zeichen, ergänzt durch ein deutschsprachiges Behelfsetikett mit Aufdruck der Warenbezeichnung sowie der Angaben zu den Zutaten und zum Hersteller. Inhalt: Hellbraune, weiche, nahezu homogene Paste; Geschmack salzig-würzig, nach fermentierten Sojabohnen, mild, süß, einer handelsüblichen Misopaste entsprechend. Zusammengesetztes Würzmittel, keines der Unterpositionen 2103 1000 bis 2103 9030 der KN.

DEBTI16831/20-1Erteilt von DEGültig bis 2023-07-08

Misopaste Neuerteilung der vZTA DE 27013/16-1 Beschaffenheit des für die Erteilung der vZTA DE 27013/16-1 vorgelegten Warenmusters: Für den Einzelverkauf aufgemachter, mehrfarbig bedruckter, rechteckiger Siegelrandbeutel aus weißer, durchscheinender Kunststofffolie, mit einem deutschsprachig bedruckten Etikett versehen. Der Aufdruck enthält Angaben über den Vertreiber, die Produktbezeichnung, die Füllmenge (500 g), die Nährwerte und die Zutaten. Inhalt: Rostbraune, streichfähige, nahezu homogene Paste; Geschmack würzig, salzig, nach fermentierten Sojabohnen, einer handelsüblichen Misopaste entsprechend. Zusammengesetztes Würzmittel, keines der Unterpositionen 2103 1000 bis 2103 9030 der KN.

DEBTI16835/20-1Erteilt von DEGültig bis 2023-06-17

Misopaste Neuerteilung der vZTA DE 27016/16-1 wegen Ablauf der Gültigkeitsdauer. Beschaffenheit des zur vZTA DE 27016/16-1 vorgelegten Warenmusters: Etikettierter, verschweißter Kunststoffbeutel (500 g), mit Angaben in überwiegend asiatischen Schriftzeichen, ergänzt durch ein deutschsprachiges Behelfsetikett mit Aufdruck von unter anderem Warenbezeichnung, Zutaten und Hersteller. Inhalt: Mittelbraune, leicht rötliche, streichfähige, nahezu homogene Paste; Geschmack: salzig-würzig, nach fermentierten Sojabohnen, einer handelsüblichen Misopaste entsprechend. Zusammengesetztes Würzmittel, keines der Unterpositionen 2103 1000 bis 2103 9030 der KN.

DEBTI11535/20-1Erteilt von DEGültig bis 2023-05-31

Misopaste Neuerteilung der vZTA DE 27018/16-1 wegen Ablauf der Gültigkeitsdauer. Beschaffenheit des zur vZTA DE 27018/16-1 vorgelegten Warenmusters: Bunt bedruckter, verschweißter Kunststoffstandbeutel (150 g), mit Aufdruck von Warenbezeichnung, Zutaten und Hersteller. Inhalt: Rostbraune, streichfähige, nahezu homogene Paste; Geschmack salzig-würzig, nach fermentierten Sojabohnen, einer handelsüblichen Misopaste entsprechend. Zusammengesetztes Würzmittel, keines der Unterpositionen 2103 1000 bis 2103 9030.

DEBTI11522/20-1Erteilt von DEGültig bis 2023-05-17

Misopaste Neuerteilung der vZTA DE 27020/16-1. Beschaffenheit des zur vZTA DE 27020/16-1 vorgelegten Warenmusters: Bunt bedruckter, verschweißter Kunststoffstandbeutel (150 g), mit Aufdruck von unter anderem Warenbezeichnung, Zutaten und Hersteller. Inhalt: Rostbraune, streichfähige, nahezu homogene Paste; Geschmack salzig-würzig, nach fermentierten Sojabohnen, einer handelsüblichen Misopaste entsprechend. Zusammengesetztes Würzmittel, keines der Unterpositionen 2103 1000 bis 2103 9030 der KN.

Einordnung im Zolltarif

  1. 21VERSCHIEDENE LEBENSMITTELZUBEREITUNGEN
  2. 2103Zubereitungen zum Herstellen von Würzsoßen und zubereitete Würzsoßen; zusammengesetzte Würzmittel; Senfmehl, auch zubereitet, und Senf
  3. 2103.90andere
  4. 2103.90.90Zubereitungen zum Herstellen von Würzsoßen und zubereitete Würzsoßen; zusammengesetzte Würzmittel; Senfmehl, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 2103.90.90

HS-Code2103.906 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code2103.90.908 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll7,7 %MFN
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Marokko0 %Tariff preference
Präferenzursprung gemäß dem Abkommen in Form eines…0 %Tariff preference
Russische Föderation50 %Additional duties
Weißrußland50 %Additional duties
Türkei0 %Customs Union Duty
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Chile0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 2103

Zu Unterposition 2103 90 90: Zu dieser Unterposition gehören Erzeugnisse, die sonst unter Kapitel 22 fallen würden, die zum Kochen zubereitet und zum Trinken ungeeignet geworden sind. Zu dieser Unterposition gehören insbesondere „Kochflüssigkeiten“, die im Volksmund als „Kochwein“, „Kochportwein“, „Kochcognac“ oder „Kochbrandy“ bezeichnet werden. Bei Kochweinen handelt es sich um normale oder entalkoholisierte Weine oder um Mischungen aus beiden, die durch den Zusatz von Salz oder einer Kombination verschiedener Würzmittel (z. B. Salz und Pfeffer) zum Trinken ungeeignet geworden sind. In der Regel enthalten diese Erzeugnisse mindestens 5 g Salz pro Liter.

Pos. 2103

Zu Unterposition 2103 90: 1. „Trasi“ oder „Blachan“ genannte Zubereitungen, die ausschließlich zum Würzen bestimmter orientalischer Gerichte verwendet werden, gewonnen aus Fischen oder Krebstieren, auch miteinander vermischt, in Form von Pasten, die wegen der während der Herstellung eintretenden Zersetzung den Charakter von Waren der Positionen 1604 und 1605 verloren haben. 2. Zusammengesetzte Aromatisierungsmittel aus auf einen gleichbleibenden Aromatisierungswert eingestellten Mischungen i) eines vollständigen Auszuges aus einem Gewürz des Kapitels 9 oder aus einem anderen pflanzlichen Würzstoff (z. B. der Position 0712 oder des Kapitels 12) mit ii) einem für den Verwendungszweck geeigneten Trägerstoff (Kochsalz, Glucose, Getreidemehl, Paniermehl usw.), die, wie Gewürze oder Würzmittel, zur Geschmacksverbesserung von Lebensmittelzubereitungen verwendet werden. 3. …

Pos. 2103

Zu Unterposition 2103 90 90: Verordnung (EWG) Nr. 314/90 der Kommission vom 5. Februar 1990 (ABl. EG Nr. L 35/9) (RV L 314/90): Zubereitung in Pulverform zur Herstellung einer Würzsoße für Nudelgerichte durch einfaches Zufügen von Wasser und Milch. Zusammensetzung: - 48 GHT Käsepulver; - 20 GHT Molkepulver; - 8 GHT verschiedene Gewürze und Küchenkräuter; - 6 GHT Buttermilchpulver; - 6 GHT modifizierte Stärke; - 4 GHT Sahnepulver; - 4 GHT Weizenmehl; - 4 GHT verschiedene Geschmackstoffe, einschließlich Kochsalz. Unterposition 2103 9090 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Code 2103, 2103 90 und 2103 90 90. …

Pos. 2103

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Urteile des FG Hamburg vom 22. Mai 2025, Aktenzeichen 4 K 68/22, 4 K 69/22, 4 K 70/22 und 4 K 71/22: Sog. Rauchsalze auf Grundlage von Rauchkondensat, Kochsalz und Trennmittel, welche Lebensmitteln ein Raucharoma verleihen sollen, und bei denen die olfaktorische Ausrichtung ggü. der aus dem Salzanteil folgenden Geschmackskomponente maßgeblich ist, sind als Mischungen auf der Grundlage eines oder mehrerer Riechstoffe, von der in der Lebensmittelindustrie verwendeten Art, in die Unterposition 3302 10 90 und nicht als anderes zusammengesetztes Würzmittel in die Unterposition 2103 90 90 einzureihen.

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Welche Zolltarifnummer hat Misopaste?

In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Misopaste überwiegend in 2103.90.90 eingereiht: Zubereitungen zum Herstellen von Würzsoßen und zubereitete Würzsoßen; zusammengesetzte Würzmittel; Senfmehl, andere. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.

Wie hoch ist der Zollsatz für Misopaste?

Auf 2103.90.90 liegt ein Drittlandszollsatz von 7,7 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gilt für Misopaste?

Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 210390. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.

Worauf beruht diese Angabe?

Auf 16 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 100 Prozent davon wurden in 2103.90.90 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.

Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?

Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.

Die vollständige Auskunft zu dieser Nummer

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