Einreihung

Zolltarifnummer für Motorradhandschuh: 6216.00.00.00

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Motorradhandschuh wird in der Regel in die Zolltarifnummer 6216.00.00.00 eingereiht: Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe. Der Drittlandszollsatz beträgt 7,6 %.

Grundlage sind 6 verbindliche Zolltarifauskünfte, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 100 Prozent davon führen auf 6216.00.00.00.

Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Motorradhandschuh aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.

Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.

Zolltarifnummer
6216.00.00.00
Drittlandszoll
7,6 %
vZTA-Grundlage
6
Übereinstimmung
100 %

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

ATBTID2018000427-3Erteilt von ATGültig bis 2021-08-23

Motorradhandschuh - jeden Finger einzeln umschlie?end, bis zum Handgelenk reichend, - im Pulsbereich mittels Klettverschluss verengbar, - bestehend aus mehreren (textilen) Fl?chenerzeugnissen: in den Fingerinnenseiten und im Handr?cken (um den Kn?chelbereich) zum Teil aus Leder und einer Wirkware aus nicht texturierten Multifilamentgarnen auf Polyamidbasis, in den Fingerzwischenr?umen aus einer elastischen Wirkware auf Polyamidbasis, im Kn?chelbereich am Handr?cken aus einer Verst?rkung aus Kunststoff und an der Hand- und Fingerinnenfl?che befindet sich eine Lage eines Lederimitates (Gewebe auf Polyamidbasis), - das Lederimitat ?berwiegt und bestimmt daher das Wesen der Ware. (Abbildung siehe Anlage)

ATBTID2018000428-2Erteilt von ATGültig bis 2021-08-23

Motorradhandschuh - jeden Finger einzeln umschlie?end, bis zum Handgelenk reichend, - im Pulsbereich mittels Klettverschluss verengbar, - bestehend aus mehreren (textilen) Fl?chenerzeugnissen: in den Fingerinnenseiten und im Handr?cken (um den Kn?chelbereich) zum Teil aus Leder und einer Wirkware aus nicht texturierten Multifilamentgarnen auf Polyamidbasis, in den Fingerzwischenr?umen aus einer elastischen Wirkware auf Polyamidbasis, im Kn?chelbereich am Handr?cken aus einer Verst?rkung aus Kunststoff und an der Hand- und Fingerinnenfl?che befindet sich eine Lage eines Lederimitates (Gewebe auf Polyamidbasis), - das Lederimitat ?berwiegt und bestimmt daher das Wesen der Ware. (Abbildung siehe Anlage)

ATBTID2018000426-4Erteilt von ATGültig bis 2021-08-15

Motorradhandschuh - jeden Finger einzeln umschlie?end, bis zum Handgelenk reichend, - im Pulsbereich mittels Klettverschluss verengbar, - bestehend aus mehreren (textilen) Fl?chenerzeugnissen: in den Fingerinnenseiten und im Handr?cken (um den Kn?chelbereich) zum Teil aus Leder und einer Wirkware aus nicht texturierten Multifilamentgarnen auf Polyamidbasis, in den Fingerzwischenr?umen aus einer elastischen Wirkware auf Polyamidbasis, im Kn?chelbereich am Handr?cken aus einer Verst?rkung aus Kunststoff und an der Hand- und Fingerinnenfl?che befindet sich eine Lage eines Lederimitates (Polyamidbasis), - das Lederimitat ?berwiegt und bestimmt daher das Wesen der Ware. (Abbildung siehe Anlage)

AT2017/000556Erteilt von ATGültig bis 2020-09-26

Motorradhandschuh - Hand- und Fingerrücken bestehen zum überwiegenden Teil aus einer gefärbten Wirkware aus Multifilamentgarnen auf Polyesterbasis, - der Bereich zwischen den Fingern weist eine feine Wirkware aus Polyamid bzw. Polyester auf, - der Zeigefinger, die Spitzen des Mittel- und Ringfingers, sowie Daumen-, Finger- und Handinnenflächen bestehen aus einem Lederimitat aus einem chemisch verfestigten Mikrofaservlies, - die Daumenaussenseite und Teile des Handrückens bestehen aus einer Wirkware aus Garnen aus Polyester bzw. Baumwolle, - teilweise mit einer lockeren Wirkware gefüttert, - zwischen Futter und der aussenliegenden Wirkware befindet sich eine dünne Schicht Polyurethanschaum, - im Pulsbereich mittels Klettverschlußband verengbar, - das Lederimitat auf der Hand- und Fingerinnenfläche ist punktförmig mit einer gefärbten Silikonmasse beschichtet, um ein Rutschen zu verhindern. Der Handschuh besteht in etwa aus gleichen Teilen Wirkware bzw. Faservlies (Lederimitat), das Faservlies ist nach ho. Meinung wesensbestimmend, insbesondere weil die darauf aufgebrachte, punktförmige Beschichtung eine Verbesserung der Gebrauchseigenschaft bewirkt. (Abbildung siehe Anlage)

AT2017/000552Erteilt von ATGültig bis 2020-09-25

Motorradhandschuh - Hand- und Fingerrücken bestehen zum überwiegenden Teil aus einer gefärbten Wirkware aus Multifilamentgarnen auf Polyesterbasis, - der Bereich zwischen den Fingern weist eine feine Wirkware aus Polyamid bzw. Polyester auf, - der Zeigefinger, die Spitzen des Mittel- und Ringfingers, sowie Daumen-, Finger- und Handinnenflächen bestehen aus einem Lederimitat aus einem chemisch verfestigten Mikrofaservlies, - die Daumenaussenseite und Teile des Handrückens bestehen aus einer Wirkware aus Garnen aus Polyester bzw. Baumwolle, - teilweise mit einer lockeren Wirkware gefüttert, - zwischen Futter und der aussenliegenden Wirkware befindet sich eine dünne Schicht Polyurethanschaum, - im Pulsbereich mittels Klettverschlußband verengbar, - das Lederimitat auf der Hand- und Fingerinnenfläche ist punktförmig mit einer gefärbten Silikonmasse beschichtet, um ein Rutschen zu verhindern. Der Handschuh besteht in etwa aus gleichen Teilen Wirkware bzw. Faservlies (Lederimitat), das Faservlies ist nach ho. Meinung wesensbestimmend, insbesondere weil die darauf aufgebrachte, punktförmige Beschichtung eine Verbesserung der Gebrauchseigenschaft bewirkt. (Abbildung siehe Anlage)

AT2017/000548Erteilt von ATGültig bis 2020-08-28

Motorradhandschuh - Hand- und Fingerrücken bestehen zum überwiegenden Teil aus einer gefärbten Wirkware aus Multifilamentgarnen auf Polyesterbasis, - der Bereich zwischen den Fingern weist eine feine Wirkware aus Polyamid bzw. Polyester - der Zeigefinger, die Spitzen des Mittel- und Ringfingers, sowie Daumen-, Finger- und Handinnenflächen bestehen aus einem Lederimitat aus einem chemisch verfestigten Mikrofaservlies, - die Daumenaussenseite und Teile des Handrückens bestehen aus einer Wirkware aus Garnen aus Polyester bzw. Baumwolle, - teilweise mit einer lockeren Wirkware gefüttert, - zwischen Futter und der aussenliegenden Wirkware befindet sich eine dünne Schicht Polyurethanschaum, - im Pulsbereich mittels Klettverschlußband verengbar, - das Lederimitat auf der Hand- und Fingerinnenfläche ist punktförmig mit einer gefärbten Silikonmasse beschichtet, um ein Rutschen zu verhindern. Der Handschuh besteht in etwa aus gleichen Teilen Wirkware bzw. Faservlies (Lederimitat), das Faservlies ist nach ho. Meinung wesensbestimmend, insbesondere weil die darauf aufgebrachte, punktförmige Beschichtung eine Verbesserung der Gebrauchseigenschaft bewirkt. (Abbildung siehe Anlage)

Einordnung im Zolltarif

  1. 62KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
  2. 6216Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe
  3. 6216.00.00.00Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6216.00.00.00

HS-Code6216.006 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6216.00.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code6216.00.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll7,6 %MFN
Neuseeland0 %Preferential tariff quota
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Ukraine0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

Mögliche Dual-Use-Listenpositionen

Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.

  • 1A004bProtective and detection equipment and components not specially designed for military use, as follows:
  • 1A004bProtective and detection equipment and components not specially designed for military use, as follows:

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6216

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Handschuhe aus Spinnstoffwaren aller Art (auch aus Spitzen), ausgenommen aus Gewirken oder Gestricken. Die Erläuterungen zu Pos. 6116 gelten für die Waren dieser Position sinngemäß. Zu dieser Position gehören auch Schutzhandschuhe zum Gebrauch in der Industrie usw. Nicht zu dieser Position gehören dagegen: a) Frottierhandschuhe aus Luffa, auch gefüttert (Pos. 4602). b) Handschuhe aus Papier, Zellstoffwatte oder Vliesen aus Zellstofffasern (Pos. 4818). Einzelentscheidungen zur Kombinieren Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 516/1999 der Kommission vom 9. März 1999 (1) (RV L 516/99): 10. Torwartfausthandschuh für Eishockey oder Straßenhockey; der Torwart trägt ihn normalerweise an der linken Hand. Mit diesem Handschuh kann der Torwart den Ball ( bzw. den Puck ) fangen (Fanghandschuh). …

Pos. 6216

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Mit Kautschuk oder Kunststoff bestrichene Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe gehören unabhängig davon, - ob sie aus einem mit Kunststoff oder Kautschuk bestrichenen textilen Flächenerzeugnis (anderes als Gewirke oder Gestricke) der Positionen 5903 oder 5906 oder - aus derartigen nicht bestrichenen Flächenerzeugnissen konfektioniert und anschließend in Kunststoff oder Kautschuk getaucht worden sind, zu den Positionen 6209 bzw. 6216. Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe, aus textilen Flächenerzeugnissen (andere als Gewirke oder Gestricke), die mit Zellkunststoff oder Zellkautschuk überzogen oder mit Zellkunststoff oder Zellkautschuk getränkt worden sind, gehören in Kapitel 39 oder 40, sofern diese Flächenerzeugnisse nur der Verstärkung dienen.

Kapitel 62

1. Zu Kapitel 62 gehören nur konfektionierte Waren aus anderen textilen Flächenerzeugnissen als Watte. Nicht zu diesem Kapitel gehören Waren aus Gewirken oder Gestricken (ausgenommen Waren der Position 6212) (RV E6201000). 2. Zu Kapitel 62 gehören nicht: a) Altwaren der Position 6309 (RV E6202A00); b) orthopädische Apparate und andere orthopädische Vorrichtungen, z.B. Bruchbänder, medizinisch-chirurgische Gürtel (Position 9021) (RV E6202B00). 3. Im Sinne der Positionen 6203 und 6204 gilt: a) Die Begriffe „Anzüge" und „Kostüme" beziehen sich auf eine Zusammenstellung von Kleidungsstücken, die aus zwei oder drei hinsichtlich ihrer Schauseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis hergestellten Teilen besteht und sich zusammensetzt aus: - einer einzigen Jacke zum Bedecken des Oberkörpers, deren Außenseite ohne Ärmel, aus vier oder mehr Teilen (Bahnen) zusammengesetzt ist, möglicherweise um eine …

Abschnitt XI

1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Welche Zolltarifnummer hat Motorradhandschuh?

In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Motorradhandschuh überwiegend in 6216.00.00.00 eingereiht: Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.

Wie hoch ist der Zollsatz für Motorradhandschuh?

Auf 6216.00.00.00 liegt ein Drittlandszollsatz von 7,6 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gilt für Motorradhandschuh?

Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 621600. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.

Worauf beruht diese Angabe?

Auf 6 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 100 Prozent davon wurden in 6216.00.00.00 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.

Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?

Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.

Die vollständige Auskunft zu dieser Nummer

Eine Ware beantwortet. Und die anderen dreißigtausend?

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