Einreihung

Zolltarifnummer für Motorradhandschuhe Aus Leder: 4203.29.90.00.0

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Motorradhandschuhe Aus Leder wird in der Regel in die Zolltarifnummer 4203.29.90.00.0 eingereiht: Fingerhandschuhe, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 7 %.

Grundlage sind 11 verbindliche Zolltarifauskünfte, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 91 Prozent davon führen auf 4203.29.90.00.0.

Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Motorradhandschuhe Aus Leder aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.

Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.

Zolltarifnummer
4203.29.90.00.0
Drittlandszoll
7 %
vZTA-Grundlage
11
Übereinstimmung
91 %

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI6509/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-05-05

Motorradhandschuhe aus Leder, Foto siehe Anlage, - als Fünffingerhandschuhe gearbeitet, - im überwiegenden Bereich der Innenhand, der Daumen- und Fingerinnenseiten sowie an der Außenhand zu etwa einem Drittel aus Leder (laut Antrag Rindleder) gearbeitet, - im Bereich der Fingerzwischenräume, teilweise an den Fingeraußenseiten und im unteren Bereich der Außenhand aus Gewirken aus Spinnstoffen, - an der Innenhand zwischen Daumen und Zeigefinger sowie im Bereich der Handkante bis zur Daumenwurzel aus Vliesstoff aus Spinnstoffen (sog. Amara), - im Bereich des Handballens aus musterbildend mit Kunststoff versehenen Geweben aus Spinnstoff und an der Außenhand mit einem schmalen Streifen aus Gewebe aus Spinnstoff, - an der Außenseite des Zeige-, Mittel- und Ringfingers sowie im Knöchelbereich mit Aufsätzen aus Kunststoff, - in Höhe des Handgelenks elastisch verengt und mit einem Klettriegel unterhalb des Handgelenks, - teilweise gefüttert, - ohne funktionelle Merkmale von Spezialsporthandschuhen, - das Leder bestimmt im Hinblick auf den Umfang und aufgrund seiner Bedeutung in Bezug auf die Verwendung als Motorradhandschuhe den wesentlichen Charakter der Handschuhe, - in unterschiedlichen Größen und Farben. "Bekleidungszubehör aus Leder, Fingerhandschuhe, keine Spezialsport- oder Schutzhandschuhe"

DEBTI6502/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-05-04

Motorradhandschuhe aus Leder, Foto siehe Anlage, - als Fünffingerhandschuhe gearbeitet, - im Bereich der Außenhand, der Innenhand, der Finger und der Stulpe überwiegend aus Leder (laut Antrag Rindleder) gearbeitet, - im Bereich der Fingerzwischenräume aus Gewirken aus Spinnstoffen, - am Handballen aus musterbildend mit Kunststoff versehenen Geweben aus Spinnstoff, - an der Außenseite des Zeige-, Mittel- und Ringfingers mit Aufsätzen aus Kunststoff, - im Knöchelbereich mit einem eingearbeiteten Protektor aus Kunststoff, - in Höhe des Handgelenks elastisch verengt und mit einem Klettriegel an der Stulpe versehen, - an beiden Handschuhen mit einer Öse zum Verbinden mittels eines Doppelkarabinerhaken, - gefüttert, - ohne funktionelle Merkmale von Spezialsporthandschuhen, - das Leder bestimmt im Hinblick auf den Umfang und aufgrund seiner Bedeutung in Bezug auf die Verwendung als Motorradhandschuhe den wesentlichen Charakter der Handschuhe. "Bekleidungszubehör aus Leder, Fingerhandschuhe, keine Spezialsport- oder Schutzhandschuhe"

DEBTI6498/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-05-04

Motorradhandschuhe aus Leder, Foto siehe Anlage, - als Fünffingerhandschuhe ohne Fingerspitzen gearbeitet, - aus Leder (laut Etikett Rindleder), - im Bereich der Innenhand versteppt, leicht gepolstert und gefüttert, - an der Außenhand mit unterschiedlich großen Belüftungslöchern und oberhalb des Handgelenks mit einer ovalen Aussparung versehen, - in Höhe des Handgelenks mit einem Klettriegel zu verengen, - ohne funktionelle Merkmale von Spezialsporthandschuhen; soll laut Etikett als Motorradhandschuh verwendet werden, - in unterschiedlichen Größen. "Bekleidungszubehör aus Leder, Handschuhe ohne Fingerspitzen, keine Spezialsport- oder Schutzhandschuhe"

DEBTI26810/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-09-15

Motorradhandschuhe aus Leder, sog. BÜSE Safe Ride Handschuh, Foto siehe Anlage, - als Fünffingerhandschuhe gearbeitet, - größtenteils an der Innenhand, der Außenhand und der Innenseite der Finger und teilweise der Außenseite der Finger aus Leder, - an den Handkanten, eines Teiles der Innenhand und des kleinen Fingers, zwischen Daumen und Zeigefinger sowie an den Fingerspitzen von Daumen und Zeigefinger aus Vliesstoff aus Spinnstoffen, - an den Fingerzwischenräumen, teilweise an der Außenseite der Finger und des Daumens sowie im unteren Bereich des Handrückens aus Gewirken aus Spinnstoffen, - an der Außenseite von drei Fingern mit einem Zuschnitt aus Kunststoff, - im Bereich der Knöchel mit einer aufgesetzten Protektorschale aus laut Antrag Carbon (Kunststoff), - gepolstert und gefüttert, - in Höhe des Handgelenks mit einem Klettriegel zu verengen, - in den Größen 8 - 14, - ohne funktionelle Merkmale von Spezialsporthandschuhen, - das Leder und der Vliesstoff aus Spinnstoffen sind im Hinblick auf deren Bedeutung in Bezug auf die Verwendung als Motorradhandschuhe gegenüber den Gewirken aus Spinnstoffen vorherrschend; das Leder bestimmt gegenüber dem Vliesstoff aus Spinnstoffen nach dem Umfang den wesentlichen Charakter der Handschuhe. "Bekleidungszubehör, aus Leder, Fingerhandschuhe, keine Spezialsport- oder Schutzhandschuhe"

Einordnung im Zolltarif

  1. 42LEDERWAREN; SATTLERWAREN; REISEARTIKEL, HANDTASCHEN UND ÄHNLICHE BEHÄLTNISSE;WAREN AUS DÄRMEN
  2. 4203Kleidung und Bekleidungszubehör, aus Leder oder rekonstituiertem Leder
  3. 4203.29Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe, andere
  4. 4203.29.90andere
  5. 4203.29.90.00.0Fingerhandschuhe, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 4203.29.90.00.0

HS-Code4203.296 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code4203.29.908 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code4203.29.90.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer4203.29.90.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll7 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Serbien0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 4203

Zu Unterpositionen 4203 21 00 bis 4203 29 90: Hierher gehören auch Zuschnitte von Handschuhen, Fingerhandschuhen und Fausthandschuhen. Auf bestimmte Form zugeschnittene Lederstreifen zum Herstellen von Handschuhen, in die aber noch Daumen und andere Finger geschnitten werden müssen, gehören zu Unterposition 4205 00 90. Zu Unterposition 4203 29 90: Hierher gehören auch Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe die, obwohl sie während der Ausübung einer Sportart getragen werden, nicht die in den Erläuterungen zu Unterposition 4203 21 des HS aufgeführten funktionellen, für Spezialsporthandschuhe charakteristischen Merkmale aufweisen. Hierher gehören auch Handschuhe, bei denen der untere Teil (Handfläche) und der zwischen den Fingern gelegene Teil aus Leder sind und der Handrücken aus anderem Stoff besteht. (entfallen) bis

Kapitel 42

1. Im Sinne dieses Kapitels umfasst die Bezeichnung „Leder“ auch Sämischleder (einschließlich Neusämischleder), Lackleder, folienkaschierte Lackleder und metallisierte Leder (RV E4201000). 2. Zu Kapitel 42 gehören nicht: a) steriles Catgut und anderes steriles chirurgisches Nahtmaterial (Position 3006) (RV E4202A00); b) Kleidung und Bekleidungszubehör, aus Leder (ausgenommen Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe), mit Futter aus Pelzfellen oder künstlichem Pelzwerk oder mit äußeren Teilen aus Pelzfellen oder künstlichem Pelzwerk, wenn diese äußeren Teile über den Umfang eines einfachen Besatzes hinausgehen (Position 4303 oder 4304) (RV E4202B00); c) konfektionierte Waren aus Netzstoffen der Position 5608 (RV E4202C00); d) Waren des Kapitels 64 (RV E4202D00); e) Kopfbedeckungen und Teile davon des Kapitels 65 (RV E4202E00); f) Peitschen, Reitpeitschen und and …

Häufige Fragen

Welche Zolltarifnummer hat Motorradhandschuhe Aus Leder?

In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Motorradhandschuhe Aus Leder überwiegend in 4203.29.90.00.0 eingereiht: Fingerhandschuhe, andere. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.

Wie hoch ist der Zollsatz für Motorradhandschuhe Aus Leder?

Auf 4203.29.90.00.0 liegt ein Drittlandszollsatz von 7 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gilt für Motorradhandschuhe Aus Leder?

Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 420329. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.

Worauf beruht diese Angabe?

Auf 11 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 91 Prozent davon wurden in 4203.29.90.00.0 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.

Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?

Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.

Die vollständige Auskunft zu dieser Nummer

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