Einreihung

Zolltarifnummer für Multifunktionales Videogerät: 8521.90.00

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Multifunktionales Videogerät wird in der Regel in die Zolltarifnummer 8521.90.00 eingereiht: Videogeräte zur Bild- und Tonaufzeichnung oder -wiedergabe, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %.

Grundlage sind 9 verbindliche Zolltarifauskünfte, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 100 Prozent davon führen auf 8521.90.00.

Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Multifunktionales Videogerät aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.

Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.

Zolltarifnummer
8521.90.00
Drittlandszoll
0 %
vZTA-Grundlage
9
Übereinstimmung
100 %

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DE20146/11-1Erteilt von DEGültig bis 2018-05-02

Multifunktionales Videogerät - aus einer mit MPEG-Decoder, Digital/Analog-Wandler, internem Festplatten- speicher (500 GB) und weiteren Bauelementen bestückten gedruckten Schaltung in einem Gehäuse (Abmessungen: 153 x 94 x 25,3 mm) mit Bedienelementen, LED-Statusanzeige, HDMI-, USB-, Audio-, Video- und Stromanschluss, sowie einer Fernbedienung und einem über Kabel verbundenem Netzteil (Abbildung siehe Anlage), - zur Aufnahme und Wiedergabe von Videos, Einzelbildern und Tönen verschiedener Formate - kennzeichnende Haupttätigkeit - und zum Aufzeichnen und Lesen von Daten einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine, - zusammen mit Beipack (Kabel, Adapter, Bedienungsanleitung und CD-ROM) in einer gemeinsamen Verkaufsumschließung. Das Videogerät bestimmt den Charakter des Ganzen. "Videogerät zur Bild- und Tonaufzeichnung und -wiedergabe, kein Magnetbandgerät (multifunktionales Videogerät mit kennzeichnender Haupttätigkeit Bild- und Ton- aufzeichnung und -wiedergabe, in funktioneller Einheit mit Netzteil und Fernbedienung, in Warenzusammenstellung mit nicht charakterbestimmendem Beipack)"

DEM/2725/08-1Erteilt von DEGültig bis 2014-06-11

Multifunktionales Videogerät - aus einer mit MPEG-Decoder, Digital/Analog-Wandler, Schnittstellenbausteinen und weiteren Bauelementen bestückten gedruckten Schaltung in einem Gehäuse mit Einbauschacht für 3,5" Festplattenlaufwerk, Bedienelementen, LED-Anzeige, Multi-Connector für Video und analog Audio sowie Anschlüsse für USB, Firewire, digital Audio und Stromanschluss (Abbildung s. Anlage), - zur Aufnahme und Wiedergabe von Videos, Einzelbildern und Tönen verschiedener Formate - kennzeichnende Haupttätigkeit - und zum Aufzeichnen und Lesen von Daten einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine nach Einbau eines Festplattenlaufwerks, - mit den wesentlichen Beschaffenheitsmerkmalen eines vollständigen Videogerätes, - zusammen mit Beipack (Netzteil, Fernbedienung, Kabel, Adapter, Bedienungsanleitung und CD-ROM) in einer gemeinsamen Verkaufsumschließung. Das Videogerät bestimmt den Charakter des Ganzen. "Videogerät zur Bild- und Tonaufzeichnung und -wiedergabe, kein Magnetbandgerät (unvollständiges multifunktionales Videogerät mit kennzeichnender Haupttätigkeit Bild- und Tonaufzeichnung und -wiedergabe, in Warenzusammenstellung mit nicht charakterbestimmendem Beipack)"

DEM/2726/08-1Erteilt von DEGültig bis 2014-06-11

Multifunktionales Videogerät - aus einer mit MPEG-Decoder, Digital/Analog-Wandler, Schnittstellenbausteinen und weiteren Bauelementen bestückten gedruckten Schaltung in einem Gehäuse mit Einbauschacht für 3,5" Festplattenlaufwerk, Bedienelementen, LED-Anzeige, Multi-Connector für Video und analog Audio sowie Anschlüsse für USB, digital Audio und Stromanschluss (Abbildung s. Anlage), - zur Aufnahme und Wiedergabe von Videos, Einzelbildern und Tönen verschiedener Formate - kennzeichnende Haupttätigkeit - und zum Aufzeichnen und Lesen von Daten einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine nach Einbau eines Festplattenlaufwerks, - mit den wesentlichen Beschaffenheitsmerkmalen eines vollständigen Videogerätes, - zusammen mit Beipack (Netzteil, Fernbedienung, Kabel, Bedienungsanleitung und CD-ROM) in einer gemeinsamen Verkaufsumschließung. Das Videogerät bestimmt den Charakter des Ganzen. "Videogerät zur Bild- und Tonaufzeichnung und -wiedergabe, kein Magnetbandgerät (unvollständiges multifunktionales Videogerät mit kennzeichnender Haupttätigkeit Bild- und Tonaufzeichnung und -wiedergabe, in Warenzusammenstellung mit nicht charakterbestimmendem Beipack)"

DEM/8051/07-1Erteilt von DEGültig bis 2013-11-22

Multifunktionales Videogerät - aus einer mit MPEG-Decoder, Schnittstellenbausteinen und weiteren Bauelementen bestückten gedruckten Schaltung und einer 3,5" Festplatte in einem Aluminiumgehäuse (Abmessungen: 206,5 x 111 x 38,5 mm) mit Bedienelementen und Anschlüssen für Audio, Video und USB (Abbildung s. Anlage), - zur Aufnahme und Wiedergabe von Videos, Einzelbildern und Tönen verschiedener Formate - kennzeichnende Haupttätigkeit - und zum Aufzeichnen und Lesen von Daten einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine, - zusammen mit Beipack (Netzteil, Infrarot-Fernbedienung, AV-Adapterkabel, YUV- Adapterkabel, USB-Kabel, 2 Standfüße, Batterien, Bedienungsanleitung und CD-ROM mit Software) in einer gemeinsamen Verkaufsumschließung. Das Videogerät bestimmt den Charakter des Ganzen. "Videogerät zur Bild- und Tonaufzeichnung und -wiedergabe, kein Magnetbandgerät, (multifunktionales Videogerät mit kennzeichnender Haupttätigkeit Bild- und Tonaufzeichnung und -wiedergabe, in Warenzusammenstellung mit nicht charakterbestimmendem Beipack)"

DEM/6504/07-1Erteilt von DEGültig bis 2013-09-12

Multifunktionales Videogerät - aus einer mit MPEG-Decoder, Schnittstellenbausteinen und weiteren Bauelementen bestückten gedruckten Schaltung in einem Gehäuse (Abmessungen: 132 x 80 x 19 mm) mit Einbauschacht für eine 2,5" Festplatte, Bedienelementen, Anschlüssen für A/V-Ausgang, VGA, USB, digitalen Audioausgang und Stromversorgung, mit Aufbewahrungstasche (Abbildung s. Anlage), - zur Aufnahme und Wiedergabe von Videos, Einzelbildern und Tönen verschiedener Formate - kennzeichnende Haupttätigkeit - und zum Aufzeichnen und Lesen von Daten einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine nach Einbau einer Festplatte sowie zum Mischen von eingehenden Mikrofonsignalen zum Audiosignal einschließlich der Erzeugung von Toneffekten, - mit den wesentlichen Beschaffenheitsmerkmalen eines vollständigen Videogerätes, - zusammen mit Beipack (USB-Kabel, A/V-Kabel, Netzteil, Bedienungsanleitung, Infrarot-Fernbedienung, Batteriebox, Montageschrauben, Schraubendreher) in einer gemeinsamen Verkaufsumschließung. Das Videogerät bestimmt den Charakter des Ganzen. "Videogerät zur Bild- und Tonaufzeichnung und -wiedergabe, kein Magnetbandgerät, kein Wiedergabegerät für Videobänder (unvollständiges multifunktionales Videogerät mit kennzeichnender Haupttätigkeit Bild- und Tonaufzeichnung und -wiedergabe, kombiniert mit Tonmischgerät, mit Aufbewahrungstasche, in Warenzusammenstellung mit nicht charakterbestimmendem Beipack)"

DEM/6503/07-1Erteilt von DEGültig bis 2013-09-12

Multifunktionales Videogerät - aus einer mit MPEG-Decoder, Schnittstellenbausteinen und weiteren Bauelementen bestückten gedruckten Schaltung und einem Lüfter in einem Gehäuse (Abmessungen: 206 x 116 x 42 mm) mit Einbauschacht für eine 3,5" Festplatte, LED-Display, Bedien- elementen, Anschlüssen für A/V-Ausgang, VGA, USB und Stromversorgung (Abbildung s. Anlage), - zur Aufnahme und Wiedergabe von Videos, Einzelbildern und Tönen verschiedener Formate - kennzeichnende Haupttätigkeit - und zum Aufzeichnen und Lesen von Daten einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine nach Einbau einer Festplatte, - mit den wesentlichen Beschaffenheitsmerkmalen eines vollständigen Videogerätes, - zusammen mit Beipack (A/V-Kabel, Audiokabel, USB-Kabel, Netzteil, Stromversorgungs- kabel, Infrarot-Fernbedienung, Bedienungsanleitung, CD-ROM mit Installationssoftware, Standfuß, Montageschrauben, Schraubendreher) in einer gemeinsamen Verkaufsum- schließung. Das Videogerät bestimmt den Charakter des Ganzen. "Videogerät zur Bild- und Tonaufzeichnung und -wiedergabe, kein Magnetbandgerät, kein Wiedergabegerät für Videobänder (unvollständiges multifunktionales Videogerät mit kennzeichnender Haupttätigkeit Bild- und Tonaufzeichnung und -wiedergabe, in Warenzusammenstellung mit nicht charakterbestimmendem Beipack)"

DEM/4748/05-1Erteilt von DEGültig bis 2011-11-03

Multifunktionales Videogerät - aus einer mit MPEG-Decoder/Encoder, Schnittstellenbausteinen und weiteren Bauelementen bestückten gedruckten Schaltung in einem Gehäuse (Abmessungen: 129 x 210 x 47 mm) mit Einbauschacht für eine 3,5" IDE Festplatte, Bedienelementen, LC-Display, Ausgängen für Video-Composite-, S-Video-, Component-Video-, Stereo- und optischer 5.1 Audioausgang sowie USB-Anschluss, optionale Kabelfernbedienung und Niedervoltanschluss, - zur Aufnahme und Wiedergabe von Videos, Einzelbildern und Tönen verschiedener Formate -kennzeichnende Haupttätigkeit- und zum Aufzeichnen und Lesen von Daten einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine nach Einbau einer Festplatte, - zusammen mit Fernbedienung, Tragetasche, Netzadapter, Ständer, Handbuch und Kabeln in einem Verkaufskarton. Das multifunktionale Videogerät bestimmt den Charakter des Ganzen. "Videogerät zur Bild- und Tonaufzeichnung und -wiedergabe, kein Magnetbandgerät (unvollständiges multifunktionales Videogerät mit kennzeichnender Haupttätigkeit Bild- und Tonaufzeichnung und -wiedergabe, in Warenzusammenstellung mit nicht charakterbestimmendem Zubehör)

DEM/2873/05-1Erteilt von DEGültig bis 2011-07-07

Multifunktionales Videogerät, - aus 20 GB Festplattenlaufwerk, Signalelektronik, USB-Controller, Rundfunkempfangsteil, Lautsprecher, 3,5" TFT-LCD-Monitor, Batteriefach, Bedienelementen und Anschluss- buchsen in einem tragbaren Gehäuse (Abmessungen: 139 x 84 x 32 mm), - zur Bild- und Tonaufzeichnung von Videos, Fotos und Tönen in verschiedenen Formaten von anschließbaren Videoquellen (z.B. Digitalkamera), EDV-Maschinen, Audioquellen, Mikrofon oder integriertem Rundfunkgerät, zum Umwandeln und Wiedergeben in sichtbarer und hör- barer Form - kennzeichnende Haupttätigkeit - sowie zum Aufzeichnen und Lesen von Daten einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine und zum Empfang von Rundfunk- sendungen, - zusammen mit Tragetasche, Ohrhörer, Adapter, USB- und Videokabeln, Netzteil, CD-ROM mit Installationssoftware und Bedienungsanleitung in einem Verkaufskarton. Das Videogerät bestimmt den Charakter des Ganzen. "Videogerät zur Bild- und Tonaufzeichnung und -wiedergabe, kein Magnetbandgerät, (multifunktionales Videogerät - kennzeichnende Haupttätigkeit: Bild- und Tonaufzeichnung und -wiedergabe -, zusammengesetzt mit nicht charakterbestimmendem Rundfunkempfangsgerät, in Warenzusammenstellung mit nachrangigem Zubehör)"

Einordnung im Zolltarif

  1. 85ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE
  2. 8521Videogeräte zur Bild- und Tonaufzeichnung oder -wiedergabe, auch mit eingebautem Videotuner
  3. 8521.90andere
  4. 8521.90.00Videogeräte zur Bild- und Tonaufzeichnung oder -wiedergabe, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8521.90.00

HS-Code8521.906 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code8521.90.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Schweiz0 %Tariff preference
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

Mögliche Dual-Use-Listenpositionen

Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.

  • 3A002aGeneral purpose "electronic assemblies", modules and equipment, as follows:
  • 3A002aGeneral purpose "electronic assemblies", modules and equipment, as follows:

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 8521

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) A) Aufzeichnungsgeräte und kombinierte Aufzeichnungs- und Wiedergabegeräte Diese Geräte können, wenn sie an eine Fernsehkamera oder ein Fernsehempfangsgerät angeschlossen werden, elektrische Impulse (analoge Signale) oder analoge Signale, die in digitale Signale (oder eine Kombination dieser Signale) gewandelt wurden, die den Bildern und dem Ton entsprechen, wie sie von der Fernsehkamera oder einem Fernsehempfangsgerät empfangen wurden, auf einen Träger aufzeichnen. Gewöhnlich werden die Bilder und der Ton auf demselben Träger gespeichert. Die Aufzeichnung kann magnetisch oder optisch erfolgen. Gewöhnlich werden Bänder oder Platten als Aufzeichnungsträger verwendet. …

Pos. 8521

Avise zum Harmonisierten System (AV) 1. DVD-Spieler (434 x 95 x 290 mm) mit einem MP3-Datei-Decoder. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6.

Pos. 8521

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 754/94 der Kommission vom 30. März 1994 (1)) (RV L 754/94): 4. Interaktives Multimedia-System in einem Gehäuse (43,8 x 31,75 x 9,4 cm), geeignet zur Wiedergabe von Ton-, Grafik-, Text- und Videoaufzeichnungen von einer Compact Disc (CD) auf einen Monitor, Kopfhörer oder auf Lautsprecher. Eine Infrarot-Fernbedienung für Audio- und Videofunktionen ist Teil des Systems. Mit entsprechendem Zubehör (z. B. Disc-Laufwerk, Tastatur und Maus) kann es als Personalcomputer genutzt werden. Das Gehäuse enthält folgende Bestandteile: - eine Platte mit gedruckten Schaltungen und einem digitalen Prozessor (CPU, 1 MB RAM und 512 KB ROM), einer Grafikkomponente, Videokomponente, Klangkomponente mit eigener CD-Audioeinheit und - einem CD-ROM-Antrieb (für Daten-, Klang- und Bildreproduktion von nur einer 5-Zoll-Compact-Disc). …

Pos. 8521

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Beschluss des Europäischen Gerichtshofes (Achte Kammer) vom 9. Dezember 2010 in der Rechtssache C-193/10: Einreihung eines MP3/Media-Players Der EuGH hat über folgende Ware entschieden: RN 7 Nach den Feststellungen des vorlegenden Gerichts handelt es sich bei den im Ausgangsverfahren betroffenen Waren um eine in einem Verkaufskarton verpackte Warenzusammenstellung, die aus folgenden Teilen besteht: ¾ ein auf der Verkaufsverpackung als MP3/Media-Player bezeichnetes Gerät in einem Gehäuse von 90 mm Länge, 40 mm Breite und 8 mm Höhe. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Welche Zolltarifnummer hat Multifunktionales Videogerät?

In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Multifunktionales Videogerät überwiegend in 8521.90.00 eingereiht: Videogeräte zur Bild- und Tonaufzeichnung oder -wiedergabe, andere. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.

Wie hoch ist der Zollsatz für Multifunktionales Videogerät?

Auf 8521.90.00 liegt ein Drittlandszollsatz von 0 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gilt für Multifunktionales Videogerät?

Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 852190. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.

Worauf beruht diese Angabe?

Auf 9 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 100 Prozent davon wurden in 8521.90.00 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.

Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?

Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.

Die vollständige Auskunft zu dieser Nummer

Eine Ware beantwortet. Und die anderen dreißigtausend?

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