Einreihung

Zolltarifnummer für Multimodefaser: 9001.10.90.90

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Multimodefaser wird in der Regel in die Zolltarifnummer 9001.10.90.90 eingereiht: Optische Fasern und Bündel aus optischen Fasern; Kabel aus optischen Fasern, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,9 %.

Grundlage sind 6 verbindliche Zolltarifauskünfte, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 100 Prozent davon führen auf 9001.10.90.90.

Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Multimodefaser aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.

Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.

Zolltarifnummer
9001.10.90.90
Drittlandszoll
2,9 %
vZTA-Grundlage
6
Übereinstimmung
100 %

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DE2552/15-1Erteilt von DEGültig bis 2021-08-02

Multimodefaser, so genanntes optisches Faserkabel, in Form eines flexiblen, optischen single-mode Glasfaserleiters mit einem Faserkerndurchmesser von 50 oder 125 µm, einem Cladding-Durchmesser von 1500 µm bis 1650 µm und einem Primärcoating aus Tefzel sowie mit einer numerischen Apertur (Öffnungsweite) von 0,12, 0,22 oder 0,26. Die Faser dient dem Leiten von Licht und wird z.B in bioanalytischen Sensoren, in medizinischen Labors oder in der Spektroskopie verwendet. Die Ware wird als "optische Faser, kein Kabel zur Bildübertragung, andere als in den Unterpositionen (TARIC) 9001 1090 10 bis 9001 1090 30 genannt" eingereiht.

DE2550/15-1Erteilt von DEGültig bis 2021-08-02

Multimodefaser, so genanntes optisches Faserkabel, in Form eines flexiblen, optischen single-mode Glasfaserleiters mit einem Faserkerndurchmesser von 50 oder 125 µm, einem Cladding-Durchmesser von 1500 µm bis 1650 µm und einem Primärcoating aus Rein-Acrylat sowie mit einer numerischen Apertur (Öffnungsweite) von 0,12, 0,22 oder 0,26. Die Faser dient dem Leiten von Licht und wird z.B in bioanalytischen Sensoren, in medizinischen Labors oder in der Spektroskopie verwendet. Die Ware wird als "optische Faser, kein Kabel zur Bildübertragung, andere als in den Unterpositionen (TARIC) 9001 1090 10 bis 9001 1090 30 genannt" eingereiht.

DE2547/15-1Erteilt von DEGültig bis 2021-08-02

Multimodefaser, so genanntes optisches Faserkabel, in Form eines flexiblen, optischen single-mode Glasfaserleiters mit einem Faserkerndurchmesser von 50 oder 62,5 µm, einem Cladding-Durchmesser von 125 µm und einem Primärcoating aus Polyamid sowie mit einer numerischen Apertur (Öffnungsweite) von 0,200 bei einem Ø von 50 µm und 0,275 bei einem Ø von 62,5 µm. Die Faser dient dem Leiten von Licht und wird z.B. in der Datenkommunikation, in Lasersystemen oder bei medizinischen Anwendung verwendet. Die Ware wird als "optische Faser, kein Kabel zur Bildübertragung, andere als in den Unterpositionen (TARIC) 9001 1090 10 bis 9001 1090 30 genannt" eingereiht.

DE2548/15-1Erteilt von DEGültig bis 2021-08-02

Multimodefaser, so genanntes optisches Faserkabel, in Form eines flexiblen, optischen single-mode Glasfaserleiters mit einem Faserkerndurchmesser von 50 oder 62,5 µm, einem Cladding-Durchmesser von 125 µm und einem Primärcoating aus Gold sowie mit einer numerischen Apertur (Öffnungsweite) von 0,200 bei einem Ø von 50 µm und 0,275 bei einem Ø von 62,5 µm. Die Faser dient dem Leiten von Licht und wird z.B. in Lasersystemen, in photonischen Bauelementen, bei hochtemperatur und kryogenen Temperaturmessgeräten oder bei medizinischen Anwendung verwendet. Die Ware wird als "optische Faser, kein Kabel zur Bildübertragung, andere als in den Unterpositionen (TARIC) 9001 1090 10 bis 9001 1090 30 genannt" eingereiht.

DE2551/15-1Erteilt von DEGültig bis 2021-08-02

Multimodefaser, so genanntes optisches Faserkabel, in Form eines flexiblen, optischen single-mode Glasfaserleiters mit einem Faserkerndurchmesser von 50 oder 125 µm, einem Cladding-Durchmesser von 1500 µm bis 1650 µm und einem Primärcoating aus Nylon sowie mit einer numerischen Apertur (Öffnungsweite) von 0,12, 0,22 oder 0,26. Die Faser dient dem Leiten von Licht und wird z.B in bioanalytischen Sensoren, in medizinischen Labors oder in der Spektroskopie verwendet. Die Ware wird als "optische Faser, kein Kabel zur Bildübertragung, andere als in den Unterpositionen (TARIC) 9001 1090 10 bis 9001 1090 30 genannt" eingereiht.

DE2549/15-1Erteilt von DEGültig bis 2021-08-02

Multimodefaser, so genanntes optisches Faserkabel, in Form eines flexiblen, optischen single-mode Glasfaserleiters mit einem Faserkerndurchmesser von 50 oder 62,5 µm, einem Cladding-Durchmesser von 125 µm und einem Primärcoating aus Aluminium sowie mit einer numerischen Apertur (Öffnungsweite) von 0,200 bei einem Ø von 50 µm und 0,275 bei einem Ø von 62,5 µm. Die Faser dient dem Leiten von Licht und wird z.B. bei hochtemperatur und kryogenen Temperaturmessgeräten, bei der Halbleiterproduktion oder in ultrahochvakuum Aufbauten verwendet. Die Ware wird als "optische Faser, kein Kabel zur Bildübertragung, andere als in den Unterpositionen (TARIC) 9001 1090 10 bis 9001 1090 30 genannt" eingereiht.

Einordnung im Zolltarif

  1. 90OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE
  2. 9001Optische Fasern und Bündel aus optischen Fasern; Kabel aus optischen Fasern, ausgenommen solche der Position 8544; polarisierende Stoffe in Form von Folien oder Platten; Linsen (einschließlich Kontaktlinsen), Prismen, Spiegel und andere optische Elemente, aus Stoffen aller Art, nicht gefasst (ausgenommen solche aus optisch nicht bearbeitetem Glas)
  3. 9001.10optische Fasern sowie Bündel und Kabel aus optischen Fasern
  4. 9001.10.90andere
  5. 9001.10.90.90Optische Fasern und Bündel aus optischen Fasern; Kabel aus optischen Fasern, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9001.10.90.90

HS-Code9001.106 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code9001.10.908 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code9001.10.90.9010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll2,9 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

Mögliche Dual-Use-Listenpositionen

Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.

  • 5A001cTelecommunications systems, equipment, components and accessories as follows:
  • 6A002Optical sensors or equipment and components therefor, as follows:
  • 8A002aMarine systems, equipment and components, as follows:
  • 8A002cMarine systems, equipment and components, as follows:
  • 5A001Telecommunications systems, equipment, components and accessories as follows:

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 9001

Zu Unterpositionen 9001 10 10 und 9001 10 90: Nicht zu diesen Unterpositionen gehören ebenfalls Stecker und Kupplungen zum Verbinden von optischen Fasern sowie von Bündeln und Kabeln aus optischen Fasern. Siehe auch die Erläuterungen zu Unterposition 8536 70 00.

Pos. 9001

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 477/2009 der Kommission vom 5. Juni 2009 (ABl. EU Nr. L 144, Seite 15) (RV L477/09): 1. Ein Erzeugnis, bestehend aus einer rechteckigen Platte aus teilvorgespanntem Glas, das mit mehreren anti-reflektierenden und absorbierenden Kunststoffschichten verbunden ist. Das Erzeugnis ist nicht gerahmt. Es wird bei der Herstellung von Plasmamonitoren verwendet. Unterposition 9001 90 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 9001 und 9001 90 00. Die Kunststoffschichten verleihen dem Erzeugnis die Merkmale eines optischen Elements. Eine Einreihung in die Position 7007 als Sicherheitsglas, bestehend aus vorgespanntem Glas bzw. aus Verbundglas, ist daher ausgeschlossen. …

Pos. 9001

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Gerichtshofs (Achte Kammer) vom 27. Juni 2024 in der Rechtssache C-168/23: Tenor 1. Die Unterposition 8544 70 00 der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EU) Nr. 254/2000 des Rates vom 31. Januar 2000 und durch die Durchführungsverordnung (EU) 2017/1925 der Kommission vom 12. Oktober 2017 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass sie ein Kabel aus optischen Fasern, das aus einem optischen Kern und einem optischen Mantel besteht, die von einer ersten inneren Lage aus weichem Acrylat und einer zweiten Lage aus farbigem hartem Acrylat umgeben sind, nicht erfasst.

Kapitel 90

1. Zu Kapitel 90 gehören nicht: a) Waren von der in Maschinen, Vorrichtungen oder für andere technische Zwecke verwendeten Art, aus Weichkautschuk (Position 4016), aus Leder oder rekonstituiertem Leder (Position 4204) oder aus Spinnstoffen (Position 5911) (RV E9001A00); b) Stützgürtel oder andere Stützvorrichtungen aus Spinnstoffen, deren Wirkung auf den Körperteil, der gestützt oder gehalten werden soll, sich ausschließlich aus ihrer Elastizität herleitet (z. B. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Welche Zolltarifnummer hat Multimodefaser?

In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Multimodefaser überwiegend in 9001.10.90.90 eingereiht: Optische Fasern und Bündel aus optischen Fasern; Kabel aus optischen Fasern, andere. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.

Wie hoch ist der Zollsatz für Multimodefaser?

Auf 9001.10.90.90 liegt ein Drittlandszollsatz von 2,9 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gilt für Multimodefaser?

Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 900110. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.

Worauf beruht diese Angabe?

Auf 6 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 100 Prozent davon wurden in 9001.10.90.90 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.

Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?

Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.

Die vollständige Auskunft zu dieser Nummer

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