Einreihung

Zolltarifnummer für Palmzucker: 1702.90.95

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Palmzucker wird in der Regel in die Zolltarifnummer 1702.90.95 eingereiht: Andere Zucker, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 0.400 EUR DTN Z.

Grundlage sind 7 verbindliche Zolltarifauskünfte, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 86 Prozent davon führen auf 1702.90.95.

Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Palmzucker aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.

Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.

Zolltarifnummer
1702.90.95
Drittlandszoll
0.400 EUR DTN Z
vZTA-Grundlage
7
Übereinstimmung
86 %

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI46532/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-02-15

Palmzucker Bei der Ware handelt es sich nach den Angaben um Palmzucker aus Kokosblüten mit Zusatz eines Konservierungsstoffs. Die ursprünglich vorgelegte Ware kennzeichnete sich als harte, runde Scheiben aus beigefarbener Zuckermasse mit süßem, karamellartigem Geschmack, verpackt zu jeweils acht Stück in einer bunt bedruckten Klarsichtverpackung aus Kunststoff mit einem deklariertem Inhalt von 454 g in Aufmachung für den Einzelverkauf. Nach der ursprünglich hier durchgeführten Untersuchung beträgt der Saccharosegehalt, einschließlich des Gehalts an anderen als Saccharose berechneten Zuckern, gemäß DVO (EU) Nr. 974/2014 (refraktometrisch bestimmt): 94 , 3 GHT. Die Ware ist als anderer Zucker, fest, in die Unterposition 1702 9095 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

DEBTI47730/21-1Erteilt von DEGültig bis 2025-04-10

Palmzucker Bei der Ware handelt es sich nach den Angaben um Palmzucker aus Kokosblüten mit Zusatz eines Konservierungsstoffs. Die ursprünglich vorgelegte Ware kennzeichnet sich als harte, runde Scheiben aus beigefarbener Zuckermasse mit süßem, karamellartigem Geschmack, verpackt zu jeweils acht Stück in einer bunt bedruckten Klarsichtverpackung aus Kunststoff mit einem deklariertem Inhalt von 454 g in Aufmachung für den Einzelverkauf. Nach der ursprünglich hier durchgeführten Untersuchung beträgt der Saccharosegehalt, einschließlich des Gehalts an anderen als Saccharose berechneten Zuckern, gemäß DV (EU) Nr. 974/2014 (refraktometrisch bestimmt): 94,3 GHT. Die Ware ist als anderer Zucker, fest, in die Unterposition 1702 9095 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

DEBTI47741/21-1Erteilt von DEGültig bis 2025-04-10

Palmzucker Nach den Angaben handelt es sich um Palmzucker aus Kokosblüten mit Zusatz eines Konservierungsstoffs. Die ursprünglich vorgelegte Ware kennzeichnet sich als harte, runde Scheiben aus beigefarbener Zuckermasse mit süßem, karamellartigem Geschmack, verpackt zu jeweils vier Stück in einem bunt bedruckten Folienbeutel mit einem deklariertem Inhalt von 200 g in Aufmachung für den Einzelverkauf. Nach der ursprünglich hier durchgeführten Untersuchung beträgt der Saccharosegehalt, einschließlich des Gehalts an anderen als Saccharose berechneten Zuckern, gemäß DV (EU) Nr. 974/2014 (refraktometrisch bestimmt): 93,7 GHT. Die Ware ist als anderer Zucker, fest, in die Unterposition 1702 9095 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

DEBTI2101/19-1Erteilt von DEGültig bis 2022-03-07

Palmzucker Bei der vorgelegten Ware handelt es sich um harte, runde Scheiben aus beigefarbener Zuckermasse mit süßem, karamellartigem Geschmack, zu jeweils vier Stück in einem bunt bedruckten Folienbeutel mit einem deklariertem Inhalt von 200 g verpackt. Vier dieser Beutel sind in einem bunt bedruckten Pappkarton mit Sichtfenster in Aufmachung für den Einzelverkauf umverpackt. Nach der hier durchgeführten Untersuchung beträgt der Saccharosegehalt, einschließlich des Gehalts an anderen als Saccharose berechneten Zuckern, gemäß DV (EU) Nr. 974/2014 (refraktometrisch bestimmt): 93,7 GHT. Die Ware ist als anderer Zucker, fest, in die Unterposition 1702 9095 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

DEBTI56380/18-1Erteilt von DEGültig bis 2022-01-16

Palmzucker Bei der vorgelegten Ware handelt es sich um harte, runde Scheiben aus beigefarbener Zuckermasse mit süßem, karamellartigem Geschmack, zu jeweils acht Stück in einer bunt bedruckten Klarsichtverpackung aus Kunststoff mit einem deklariertem Inhalt von 454 g in Aufmachung für den Einzelverkauf verpackt. Nach der hier durchgeführten Untersuchung beträgt der Saccharosegehalt, einschließlich des Gehalts an anderen als Saccharose berechneten Zuckern, gemäß DV (EU) Nr. 974/2014 (refraktometrisch bestimmt): 94,3 GHT. Die Ware ist als anderer Zucker, fest, in die Unterposition 1702 9095 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

DEBTI56381/18-1Erteilt von DEGültig bis 2022-01-16

Palmzucker Bei der vorgelegten Ware handelt es sich um harte, runde Scheiben aus beigefarbener Zuckermasse mit süßem, karamellartigem Geschmack, zu jeweils vier Stück in einem bunt bedruckten Folienbeutel mit einem deklariertem Inhalt von 200 g in Aufmachung für den Einzelverkauf verpackt. Nach der hier durchgeführten Untersuchung beträgt der Saccharosegehalt, einschließlich des Gehalts an anderen als Saccharose berechneten Zuckern, gemäß DV (EU) Nr. 974/2014 (refraktometrisch bestimmt): 93,7 GHT. Die Ware ist als anderer Zucker, fest, in die Unterposition 1702 9095 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

Einordnung im Zolltarif

  1. 17ZUCKER UND ZUCKERWAREN
  2. 1702Andere Zucker, einschließlich chemisch reine Lactose, Maltose, Glucose und Fructose, fest; Zuckersirupe, ohne Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen; Invertzuckercreme, auch mit natürlichem Honig vermischt; Zucker und Melassen, karamellisiert
  3. 1702.90andere, einschließlich Invertzucker und anderer Zucker und Zuckersirupe mit einem Gehalt an Fructose, bezogen auf die Trockenmasse, von 50 GHT
  4. 1702.90.95Andere Zucker, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 1702.90.95

HS-Code1702.906 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code1702.90.958 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0.400 EUR DTN ZMFN
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Japan0 %Tariff preference
Russische Föderation50 %Additional duties
Weißrußland50 %Additional duties
Albanien0 %Preferential tariff quota
Serbien0 %Preferential tariff quota
Nordmazedonien0 %Preferential tariff quota
Kanada0 %Tariff preference
Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 1702

Zu Unterposition 1702 90 95: Hierher gehören z. B.: 1. Maltose, nicht chemisch rein; 2. Invertzucker; 3. Saccharosesirup, anderer als Ahornsirup, weder gefärbt noch aromatisiert; 4. Erzeugnisse, die fälschlich als „High-test“-Melassen bezeichnet, durch Hydrolyse und Konzentrieren von rohem Zuckerrohrsaft gewonnen und hauptsächlich als Nährboden für Mikroorganismen beim Gewinnen von Antibiotika und auch beim Herstellen von Ethylalkohol verwendet werden. 5. Lactulose, nicht chemisch rein. 1) Anm. des BMF: Am 1. Januar 2012 zutreffende KN-Codes 1702 30 50 bis 1702 30 90.

Pos. 1702

Zu Unterposition 1702 90: 1. Sog. „high-test“-Melassen, durch Hydrolyse und Konzentrieren von rohem Zuckerrohrsaft gewonnen und hauptsächlich verwendet als Nährboden für Mikroorganismen beim Gewinnen von Antibiotika oder zum Herstellen von Ethylalkohol.

Pos. 1702

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) (entfallen) Verordnung (EWG) Nr. 3513/92 der Kommission vom 3. Dezember 1992 (ABl. EG Nr. L 117/9) (RV L 3513/92), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 936/1999 der Kommission vom 27. April 1999, geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 2. Farbloser, klarer, süßer Invertzuckersirup, ohne erkennbaren Fruchtgeschmack, mit den folgenden Merkmalen: Extrakt, refr. 20ºC: 67,0 GHT Saccharose: nicht nachweisbar Glucose (Dextrose): 48,0 GHT bezogen auf den Trockenstoff Fructose: 48,8 GHT bezogen auf den Trockenstoff Asche: unter 0,01 GHT titrierbare Säuren: (pH 7,0) berechnet als Weinsäure: 0,11 GHT Das Erzeugnis wird unter der Bezeichnung „konzentrierter rektifizierter Traubenmost“ gehandelt. …

Pos. 1702

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Urteil des EuGH vom 3. Juni 2021 in der Rechtssache C‑822/19 Tenor Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1101/2014 der Kommission vom 16. Oktober 2014 ist dahin auszulegen, dass eine wässrige Lösung, die durch thermische Zersetzung von Dextrose gewonnen wird und u. a. aus wasserlöslichen Aldehyden und Ketonen besteht, weder in die Unterposition 1702 90 95 dieser Nomenklatur einzureihen ist, die u. a. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Welche Zolltarifnummer hat Palmzucker?

In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Palmzucker überwiegend in 1702.90.95 eingereiht: Andere Zucker, andere. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.

Wie hoch ist der Zollsatz für Palmzucker?

Auf 1702.90.95 liegt ein Drittlandszollsatz von 0.400 EUR DTN Z. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gilt für Palmzucker?

Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 170290. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.

Worauf beruht diese Angabe?

Auf 7 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 86 Prozent davon wurden in 1702.90.95 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.

Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?

Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.

Die vollständige Auskunft zu dieser Nummer

Eine Ware beantwortet. Und die anderen dreißigtausend?

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