Zolltarifnummer für Pfeffer-/salzmühle: 8509.40.00.00.0
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Pfeffer-/salzmühle wird in der Regel in die Zolltarifnummer 8509.40.00.00.0 eingereiht: Lebensmittelzerkleinerungs- und -mischgeräte (Küchenmaschinen); Frucht- und Gemüsepressen. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,2 %.
Grundlage sind 6 verbindliche Zolltarifauskünfte, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 83 Prozent davon führen auf 8509.40.00.00.0.
Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Pfeffer-/salzmühle aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.
Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.
- Zolltarifnummer
- 8509.40.00.00.0
- Drittlandszoll
- 2,2 %
- vZTA-Grundlage
- 6
- Übereinstimmung
- 83 %
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Pfeffer-/Salzmühle - aus einem zylindrigen Edelstahlgehäuse mit eingebautem Elektromotor, zwei Mahlwerken aus Keramik, Batteriefach und zwei Gewürzbehältern (Abbildung siehe Anlage), - zum Mahlen von Salz und Pfeffer, zum Gebrauch im Haushalt. "Elektromechanisches Haushaltsgerät mit eingebautem Elektromotor, Lebensmittelzerkleinerungsgerät - sog. Pfeffer-/Salzmühle"
Pfeffer-/Salzmühle - aus einem zylindrigen Edelstahlgehäuse mit eingebautem Elektromotor, verstellbarem Präzisions-Mahlwerk aus Keramik, Batteriefach, Behälter (als Sichtfenster), Schalter und Leuchte (Abbildung siehe Anlage), - zum Mahlen von Pfeffer oder Salz, zum Gebrauch im Haushalt. Die Pfeffer-/Salzmühle bestimmt den Charakter der Ware. "Elektromechanisches Haushaltsgerät mit eingebautem Elektromotor, Lebensmittel- zerkleinerungsgerät (zusammengesetzte Ware aus Pfeffer-/Salzmühle -charakterbestimmend- und Leuchte) - Pfeffer-/Salzmühle"
Pfeffer-/Salzmühle - aus einem zylindrigen Edelstahlgehäuse mit eingebautem Elektromotor, verstellbarem Präzisions-Mahlwerk aus Keramik, Batteriefach, Behälter (als Sichtfenster), Schalter und Leuchte (Abbildung siehe Anlage), - zum Mahlen von Pfeffer oder Salz, zum Gebrauch im Haushalt. Die Pfeffer-/Salzmühle bestimmt den Charakter der Ware. "Elektromechanisches Haushaltsgerät mit eingebautem Elektromotor, Lebensmittel- zerkleinerungsgerät (zusammengesetzte Ware aus Pfeffer-/Salzmühle -charakterbestimmend- und Leuchte) - Pfeffer-/Salzmühle"
Pfeffer-/Salzmühle - aus einem zylindrigen Edelstahlgehäuse mit eingebautem Elektromotor, verstellbarem Keramikmahlwerk, Batteriefach, Behälter (als Sichtfenster), Schalter und Leuchte, - zum Mahlen von Pfeffer oder Salz, zum Gebrauch im Haushalt. Die Pfeffer-/Salzmühle bestimmt den Charakter der Ware. "Elektromechanisches Haushaltsgerät mit eingebautem Elektromotor, Lebensmittel- zerkleinerungsgerät (zusammengesetzte Ware aus Pfeffer-/Salzmühle -charakterbestimmend- und Leuchte) - Pfeffer-/Salzmühle"
Pfeffer-/Salzmühle - aus einem zylindrigen Edelstahlgehäuse mit eingebautem Elektromotor, verstellbarem Keramikmahlwerk, Batteriefach, Behälter (als Sichtfenster), Schalter und Leuchte, - zum Mahlen von Pfeffer oder Salz, zum Gebrauch im Haushalt. Die Pfeffer-/Salzmühle bestimmt den Charakter der Ware. "Elektromechanisches Haushaltsgerät mit eingebautem Elektromotor, Lebensmittel- zerkleinerungsgerät (zusammengesetzte Ware aus Pfeffer-/Salzmühle -charakterbestimmend- und Leuchte) - Pfeffer-/Salzmühle"
Einordnung im Zolltarif
- 85ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE
- 8509Elektromechanische Haushaltsgeräte mit eingebautem Elektromotor, ausgenommen Staubsauger der Position 8508
- 8509.40Lebensmittelzerkleinerungs- und -mischgeräte (Küchenmaschinen); Frucht- und Gemüsepressen
- 8509.40.00.00.0Lebensmittelzerkleinerungs- und -mischgeräte (Küchenmaschinen); Frucht- und Gemüsepressen
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8509.40.00.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 2,2 % | MFN |
| Schweiz | 0 % | Tariff preference |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Als „elektromechanische Geräte“ im Sinne dieser Position gelten nur Geräte mit eingebautem Elektromotor. Unter der Bezeichnung „Haushaltsgeräte“ sind Geräte zu verstehen, die üblicherweise im Haushalt verwendet werden. Diese Geräte sind je nach Typ an Hand folgender Merkmale erkennbar: Handlichkeit, Bauart, Leistungsstärke, Größe. Diese Merkmale sind im Hinblick auf die Funktion der betreffenden Geräte so zu beurteilen, dass sie die Bedürfnisse eines Haushalts nicht überschreiten dürfen. Vorbehaltlich der Ausnahmen und gegebenenfalls der in Anmerkung 4 zu Kapitel 85 festgesetzten Gewichtsgrenze umfasst diese Position Geräte, die den im vorstehenden Absatz angegebenen Begriffsbestimmungen entsprechen. Nicht zu dieser Position gehören daher Haushaltsgeräte, die durch einen getrennt aufgestellten Elektromotor z. B. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EU) Nr. 428/2011 der Kommission vom 27. April 2011 (ABl. EU Nr. L 113/6) (RV L 428/11): 1. Ein batteriebetriebenes Gerät in Form eines Zylinders mit einer Höhe von etwa 21 cm, einem Durchmesser von 9 cm und einem Gewicht von etwa 310 g (sog. Aerosolspender), das speziell für die Verwendung mit austauschbaren Aerosoldosen bestimmt ist. Das Gerät umfasst: - ein elektromechanisches System für die Aktivierung des Sprühmechanismus der Aerosoldose, - einen Sensor und Tasten für die Aktivierung des elektromechanischen Systems und - ein Kunststoffgehäuse mit einer Öffnung, durch die bei Aktivierung des elektromechanischen Systems das Aerosol versprüht wird. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Internationale Entscheidungen und Hinweise (IEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 178. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 3. bis 5. Mai 2017: Warenbeschreibung: Seifenspender (berührungsloser Seifenspender mit Sensor) Die in Rede stehende Ware ist ein mit einem Elektromotor betriebener, berührungsloser Seifenspender mit Sensor. Die Stromversorgung erfolgt mittels vier AAA-Batterien. Das Gerät besteht aus ABS-Kunststoff und hat einen Seifenbehälter mit einem Fassungsvermögen von 450 ml. Das Gerät gibt automatisch eine bestimmte Menge Seife ab, wenn der Nutzer seine Hand unter das Gerät hält. Bei einigen Geräten wird die Abgabe der Seife durch ein Tonsignal begleitet. …
1. Zu Kapitel 85 gehören nicht: a) Bettdecken, Heizkissen, Fußwärmer und ähnliche Gegenstände, mit elektrischer Heizvorrichtung; Kleidung, Schuhe, Ohrenschützer und andere am Körper zu tragende Gegenstände, mit elektrischer Heizvorrichtung (RV E8501A00); b) Glaswaren der Position 7011 (RV E8501B00); c) Maschinen, Apparate und Geräte der Position 8486 (RV E8501C00); d) Staubsauger von der für medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder tierärztliche Zwecke verwendeten Art (Position 9018) (RV E8501D00); oder e) elektrisch beheizte Möbel des Kapitels 94 (RV E8501E00). 2. Waren, die sowohl den Positionen 8501 bis 8504 als auch der Position 8511, 8512, 8540, 8541 oder 8542 zugewiesen werden können, sind in eine der fünf zuletzt genannten Positionen einzureihen (RV E8502100). Quecksilberdampfgleichrichter mit Metallgefäß gehören jedoch zu Position 8504 (RV E8502200). 3. …
Häufige Fragen
Welche Zolltarifnummer hat Pfeffer-/salzmühle?
In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Pfeffer-/salzmühle überwiegend in 8509.40.00.00.0 eingereiht: Lebensmittelzerkleinerungs- und -mischgeräte (Küchenmaschinen); Frucht- und Gemüsepressen. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.
Wie hoch ist der Zollsatz für Pfeffer-/salzmühle?
Auf 8509.40.00.00.0 liegt ein Drittlandszollsatz von 2,2 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gilt für Pfeffer-/salzmühle?
Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 850940. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.
Worauf beruht diese Angabe?
Auf 6 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 83 Prozent davon wurden in 8509.40.00.00.0 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.
Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?
Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.
Eine Ware beantwortet. Und die anderen dreißigtausend?
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