Zolltarifnummer für Radarsensor: 8526.10.00
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Radarsensor wird in der Regel in die Zolltarifnummer 8526.10.00 eingereiht: Funkmessgeräte (Radargeräte). Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %.
Grundlage sind 6 verbindliche Zolltarifauskünfte, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 100 Prozent davon führen auf 8526.10.00.
Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Radarsensor aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.
Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.
- Zolltarifnummer
- 8526.10.00
- Drittlandszoll
- 0 %
- vZTA-Grundlage
- 6
- Übereinstimmung
- 100 %
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Radarsensor - aus einem auf 77 – 81 GHz Technologie basierenden Radar in einem Gehäuse mit 12-poliger CAN-Schnittstelle, - zum Messen von Richtung und Entfernung mittels Funkwellen im Nahfeld, - zur Verwendung im Türöffnungsbereich von Kraftfahrzeugen. „Radargerät“
Radarsensor - aus einem auf 24GHz Technologie basierenden Radar in einem Gehäuse (Abmessungen: 124 x 103 x 32 , 5 mm) mit fest angebrachtem Kabel mit 8-poligem Anschlussstecker mit CAN-Schnittstelle, - mit einer Reichweite von bis zu 12 Metern, - zum Messen von Richtung, Entfernung und Geschwindigkeit mittels Funkwellen, - zur Verwendung in Abbiegeassistenzsystemen in Nutzfahrzeugen. "Funkmessgerät (Radargerät)"
Radarsensor, - aus einem auf 24GHz Technologie basierenden Radar in einem Gehäuse (Abmessungen: 12,45 x 10,31 x 3,25 cm) mit fest angebrachtem Kabel mit 8-poligem Anschlussstecker mit CAN-Schnittstelle, - mit einer Reichweite von bis zu 12,2 Metern, - zum Messen von Richtung, Entfernung und Geschwindigkeit mittels Funkwellen, - zur Verwendung in Abbiegeassistenzsystemen in Nutzfahrzeugen. "Funkmessgerät (Radargerät)"
Radarsensor - aus einem auf 24GHz Technologie basierenden Radar in einem Gehäuse (Abmessungen: 124 x 103 x 32,5 mm) mit fest angebrachtem Kabel mit 8-poligem Anschlussstecker mit CAN-Schnittstelle, - mit einer Reichweite von bis zu 12 Metern, - zum Messen von Richtung, Entfernung und Geschwindigkeit mittels Funkwellen, - zur Verwendung in Abbiegeassistenzsystemen in Nutzfahrzeugen. "Funkmessgerät (Radargerät)"
Radarsensor - aus einem auf 24GHz Technologie basierenden Radar in einem Gehäuse (Abmessungen: 124 x 103 x 32,5 mm) mit fest angebrachtem Kabel mit 8-poligem Anschlussstecker mit CAN-Schnittstelle, - mit einer Reichweite von bis zu 12 Metern, - zum Messen von Richtung, Entfernung und Geschwindigkeit mittels Funkwellen, - zur Verwendung in Abbiegeassistenzsystemen in Nutzfahrzeugen. "Funkmessgerät (Radargerät)"
Radarsensor, Modell: Tracking-Radarantenne RRS24F-ST3 - aus Sender und Empfänger für Funkwellen, Flächen-Antenne sowie einer Mess- und Auswertelektronik mit DSP-Board in einem Gehäuse (Abmessungen: 120 x 140 x 50 mm) mit Anschlüssen für Strom und Daten (Abbildung s. Anlage), - zum berührungslosen Messen von Entfernung, Geschwindigkeit und Winkeln von bewegten Objekten unter Anwendung des Radar-Doppler-Prinzips mit einer einzustellenden Funkfrequenz von 24,8, 24,12 oder 24,16 GHz in einem Umkreis von bis zu 99 Metern, - für die Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachung im Straßenverkehr. "Funkmessgerät (Radargerät)"
Einordnung im Zolltarif
- 85ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE
- 8526Funkmessgeräte (Radargeräte), Funknavigationsgeräte und Funkfernsteuergeräte
- 8526.10Radargeräte
- 8526.10.00Funkmessgeräte (Radargeräte)
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8526.10.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Schweiz | 0 % | Tariff preference |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Regelungen zu dieser Zolltarifnummer
Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.
Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.
- 3A501Electronic items as follows:
- 3A502General purpose "electronic assemblies", modules and equipment, as follows:
- 5A001eTelecommunications systems, equipment, components and accessories as follows:
- 5A101Telemetry and telecontrol equipment, including ground equipment, designed or modified for 'missiles'.
- 6A008Radar systems, equipment and assemblies, having any of the following, and specially designed components therefor:
- 6A108Radar systems, tracking systems and radomes, other than those specified in entry 6A008, as follows:
- 6B008Pulse radar cross-section measurement systems having transmit pulse widths of 100 ns or less, and specially designed components therefor.
- 6B108Systems, other than those specified in 6B008, specially designed for radar cross section measurement usable for 'missiles' and their subsystems.
Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören: 1) Funkpeilgeräte. Dazu gehören einerseits die Sendegeräte, z. B. Funkfeuer (oder Hertzsche Feuer) und Funkbojen, deren Antennen mit festem oder rotierendem Strahlungsfeld arbeiten, und andererseits die Empfangsgeräte, einschließlich der Funkkompasse, die im Allgemeinen mit Mehrfachantennen oder einer Richtantenne ausgestattet sind. Hierher gehören auch Satellitennavigations- (GPS-) Empfänger. 2) Radargeräte und andere Funknavigationsgeräte für die Schifffahrt oder Luftfahrt, für Bodenstationen oder für Bordanlagen, einschließlich der Radargeräte für Häfen und der Rückstrahlvorrichtungen, die auf Bojen, Baken usw. zu deren besseren Identifizierung angebracht sind. 3) Geräte zum Überwachen des Anflugs und der Landung sowie zur Verkehrsregelung auf Flughäfen. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 687/2002 der Kommission vom 22. April 20021) (RV L 678/02), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 1. Ein tragbares Satellitennavigationsgerät (Handheld-GPS) (mit den Abmessungen H x B x T = 8 x 17,3 x 6,5 cm), mit einer 16-Farben-LCD-Anzeige (mit einer Diagonale des Bildschirms von ca. 10,4 cm) und mehreren Kontrollknöpfen. Das Gerät verfügt über einen Empfänger mit 12 parallelen Kanälen, mit dessen Hilfe eine Position ohne Unterbrechung verfolgt und 12 Satelliten zur Berechnung und Aktualisierung der Positionen verwendet werden können. Außerdem verfügt es über eine abnehmbare Antenne und wird entweder mit Batterien oder einem 10-bis-35V-Gleichstromadapter betrieben. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Zehnte Kammer) vom 2. Mai 2019 in der Rechtssache C-268/18 (Onlineshop) Tenor: Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der sich aus der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1754 der Kommission vom 6. Oktober 2015 ergebenden Fassung ist dahin auszulegen, dass ein Multifunktionsgerät von der in Kraftfahrzeugen verwendeten Art, das wie das im Ausgangsverfahren in Rede stehende im selben Gehäuse als Hauptfunktion einen Monitor für die Funknavigation durch vorinstallierte GPS-Navigationsanwendungen mit, als Nebenfunktionen, einem Rundfunksendegerät, einem Audio- und Videowiedergabegerät und einem Bildschirm kombiniert, dessen Diagonale ungefähr 5 Zoll (12,7 …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus den Urteilen des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 27.04.2017 Az.:RS 1 K 1238/14 und 1239/14 Zolltarifliche Einreihung von PDA’s (Personal Digital Assistants) mit integrierter GPS-Antenne Die streitgegenständlichen PDA’s mit GPS-Antenne sind in die Codenummer 8526 91 90 90 0 (1) einzureihen. Tatbestand: Es handelt sich um Taschencomputer. Die Geräte verfügen neben den üblichen Funktionen eines Taschencomputers angesichts ihrer Ausstattung mit GPS-Antennen zusätzlich über die Einsatzmöglichkeit als GPS-gestützte Navigationsgeräte. Die letztgenannte Verwendung erfordert allerdings den Einsatz einer zusätzlichen Speicherkarte mit Drittherstellersoftware, die nicht Bestandteil der streitgegenständlichen Einfuhren war. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Welche Zolltarifnummer hat Radarsensor?
In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Radarsensor überwiegend in 8526.10.00 eingereiht: Funkmessgeräte (Radargeräte). Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.
Wie hoch ist der Zollsatz für Radarsensor?
Auf 8526.10.00 liegt ein Drittlandszollsatz von 0 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gilt für Radarsensor?
Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 852610. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.
Worauf beruht diese Angabe?
Auf 6 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 100 Prozent davon wurden in 8526.10.00 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.
Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?
Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.
Eine Ware beantwortet. Und die anderen dreißigtausend?
Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen zu jeder Entscheidung, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.