Einreihung

Zolltarifnummer für Rahmen Für Fotovoltaik-Module: 8541.90.00.00

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Rahmen Für Fotovoltaik-Module wird in der Regel in die Zolltarifnummer 8541.90.00.00 eingereiht: Teile. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %.

Grundlage sind 8 verbindliche Zolltarifauskünfte, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 100 Prozent davon führen auf 8541.90.00.00.

Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Rahmen Für Fotovoltaik-Module aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.

Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.

Zolltarifnummer
8541.90.00.00
Drittlandszoll
0 %
vZTA-Grundlage
8
Übereinstimmung
100 %

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI59504/24-1Erteilt von DEGültig bis 2028-04-21

Rahmen für Fotovoltaik-Module, - aus vier spezifisch nach Maßzeichnung gefertigten profilierten Seitenteilen aus Aluminium (zwei Längsprofile, Länge 1650 bis 1980 mm, und zwei Querprofile, Länge 970 bis 1150 mm), sowie vier spezifisch nach Maßzeichnung gefertigten Eckverbindern aus Aluminium mit innenliegenden Materialwülsten zur Verbindung der Seitenteile durch Einpressverbindung, - noch nicht zusammengesetzt, - erkennbar ausschließlich als Rahmen zur Aufnahme und Befestigung von Fotovoltaikmodulen der Position 8541 bestimmt. "Teil, erkennbar ausschließlich für lichtempfindliche Halbleiterbauelemente (fotovoltaische Zellen, zu Modulen zusammengesetzt) bestimmt, noch nicht zusammengesetzt"

DEBTI51345/23-1Erteilt von DEGültig bis 2027-01-25

Rahmen für Fotovoltaik-Module, - aus vier spezifisch nach Maßzeichnung gefertigten profilierten Seitenteilen aus Aluminium (zwei Längsprofile, Länge 1742, und zwei Querprofile, Länge 1134 mm), mit Befestigungsbohrungen und Potentialausgleichsanschluss sowie vier spezifisch nach Maßzeichnung gefertigten Eckverbindern aus Aluminium mit innenliegenden Materialwülsten zur Verbindung der Seitenteile durch Einpressverbindung, - noch nicht zusammengesetzt, - erkennbar ausschließlich als Rahmen zur Aufnahme und Befestigung von Fotovoltaik- module bestimmt. "Teil, erkennbar ausschließlich für lichtempfindliche Halbleiterbauelemente (fotovoltaische Zellen, zu Modulen zusammengesetzt) bestimmt, noch nicht zusammengesetzt - Rahmen für Fotovoltaik-Module"

DEBTI47437/23-1Erteilt von DEGültig bis 2027-01-21

Rahmen für Fotovoltaik-Module, - aus vier spezifisch nach Maßzeichnung gefertigten profilierten Seitenteilen aus Aluminium (zwei Längsprofile, Länge 1670 bzw. 1790 mm, und zwei Querprofile, Länge 1006 bzw. 1060 mm), mit Befestigungsbohrungen und Potentialausgleichsanschluss sowie vier spezifisch nach Maßzeichnung gefertigten Eckverbindern aus Aluminium mit innenliegenden Materialwülsten zur Verbindung der Seitenteile durch Einpressverbindung, - noch nicht zusammengesetzt, - erkennbar ausschließlich als Rahmen zur Aufnahme und Befestigung von Fotovoltaikmodulen bestimmt. "Teil, erkennbar ausschließlich für lichtempfindliche Halbleiterbauelemente (Fotoelemente, zu Modulen zusammengesetzt) bestimmt, noch nicht zusammengesetzt - Rahmen für Fotovoltaik-Module"

DEBTI47029/23-1Erteilt von DEGültig bis 2027-01-18

Rahmen für Fotovoltaik-Module, - aus vier spezifisch nach Maßzeichnung gefertigten profilierten Seitenteilen aus Aluminium (zwei Längsprofile, Länge 1736mm, und zwei Querprofile, Länge 1122 mm), mit Befestigungsbohrungen und Potentialausgleichsanschluss sowie vier spezifisch nach Maßzeichnung gefertigten Eckverbindern aus Aluminium mit innenliegenden Materialwülsten zur Verbindung der Seitenteile durch Einpressverbindung, - noch nicht zusammengesetzt, - erkennbar ausschließlich als Rahmen zur Aufnahme und Befestigung von Fotovoltaikmodulen bestimmt. "Teil, erkennbar ausschließlich für lichtempfindliche Halbleiterbauelemente (Fotoelemente, zu Modulen zusammengesetzt) bestimmt, noch nicht zusammengesetzt - Rahmen für Fotovoltaik-Module"

ATBTI2022000191-DECErteilt von ATGültig bis 2025-05-22

Rahmen für Fotovoltaik-Module, - aus vier spezifisch nach Maßzeichnung gefertigten profilierten Seitenteilen aus Aluminium (zwei Längsprofile und zwei Querprofile, Länge und Rahmenstärke jeweils entsprechend der Module), mit Befestigungsbohrungen und Potentialausgleichsanschluss sowie vier spezifisch nach Maßzeichnung gefertigten Eckverbindern aus Aluminium mit innenliegenden Materialwülsten zur Verbindung der Seitenteile durch Einpressverbindung, - noch nicht zusammengesetzt, - erkennbar ausschließlich als Rahmen zur Aufnahme und Befestigung von Fotovoltaikmodulen der Position 8541bestimmt. (Angaben laut Antragsteller) (Abbildung siehe Anlage)

DEBTI45800/20-1Erteilt von DEGültig bis 2023-12-06

Rahmen für Fotovoltaik-Module, - aus vier spezifisch nach Maßzeichnung gefertigten profilierten Seitenteilen aus Aluminium (zwei Längsprofile, Länge 1670 bzw. 1790 mm, und zwei Querprofile, Länge 1006 bzw. 1060 mm), mit Befestigungsbohrungen und Potentialausgleichsanschluss sowie vier spezifisch nach Maßzeichnung gefertigten Eckverbindern aus Aluminium mit innenliegenden Materialwülsten zur Verbindung der Seitenteile durch Einpressverbindung, - noch nicht zusammengesetzt, - erkennbar ausschließlich als Rahmen zur Aufnahme und Befestigung von Fotovoltaik- module bestimmt. "Teil, erkennbar ausschließlich für lichtempfindliche Halbleiterbauelemente (fotovoltaische Zellen, zu Modulen zusammengesetzt) bestimmt, noch nicht zusammengesetzt - Rahmen für Fotovoltaik-Module"

DEBTI37713/20-1Erteilt von DEGültig bis 2020-11-15

Rahmen für Fotovoltaik-Module, - aus vier spezifisch nach Maßzeichnung gefertigten profilierten Seitenteilen aus Aluminium (zwei Längsprofile, Länge 1670 bzw. 1790 mm und zwei Querprofile, Länge 1006 mm), mit Befestigungsbohrungen und Potentialausgleichsanschluss sowie vier spezifisch nach Maßzeichnung gefertigte Eckverbinder aus Aluminium mit innenliegenden Materialwülsten zur Verbindung der Seitenteile durch Einpressverbindung, - noch nicht zusammengesetzt, - erkennbar ausschließlich als Rahmen zur Aufnahme und Befestigung von Fotovoltaik- module bestimmt. "Teil, erkennbar ausschließlich für lichtempfindliche Halbleiterbauelemente (fotovoltaische Zellen, zu Modulen zusammengesetzt) bestimmt, noch nicht zusammengesetzt - Rahmen für Fotovoltaik-Module"

DEBTI19305/20-1Erteilt von DEGültig bis 2020-09-27

Rahmen für Fotovoltaik-Module, - aus vier spezifisch nach Maßzeichnung gefertigten profilierten Seitenteilen aus Aluminium (zwei Längsprofile, Abmessung ca. 38 x 40 x 1670 mm und zwei Querprofile, Abmessungen ca. 38 x 40 x 1006 mm), mit Befestigungsbohrungen und Potential- ausgleichsanschluss sowie vier spezifisch nach Maßzeichnung gefertigte Eckverbinder aus Aluminium mit innenliegenden Materialwülsten zur Verbindung der Seitenteile durch Einpressverbindung, - noch nicht zusammengesetzt, - erkennbar ausschließlich als Rahmen zur Aufnahme und Befestigung von Fotovoltaik- module bestimmt. "Teil, erkennbar ausschließlich für lichtempfindliche Halbleiterbauelemente (fotovoltaische Zellen, zu Modulen zusammengesetzt) bestimmt, noch nicht zusammengesetzt - Rahmen für Fotovoltaik-Module"

Einordnung im Zolltarif

  1. 85ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE
  2. 8541Dioden, Transistoren und ähnliche Halbleiterbauelemente; lichtempfindliche Halbleiterbauelemente (einschließlich Fotoelemente, auch zu Modulen zusammengesetzt oder in Form von Tafeln); Leuchtdioden; gefasste oder montierte piezoelektrische Kristalle
  3. 8541.90Teile
  4. 8541.90.00.00Teile

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8541.90.00.00

HS-Code8541.906 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code8541.90.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code8541.90.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Schweiz0 %Tariff preference
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

Mögliche Dual-Use-Listenpositionen

Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.

  • 3A001hElectronic items as follows:
  • 3A501Electronic items as follows:
  • 3C005High resistivity materials as follows:

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 8541

Zu Unterposition 8541 90 00: Neben den in den Erläuterungen zu Pos. 8541 des HS aufgeführten Teilen gehören z. B. hierher: 1. Halterungen und Gehäuse für piezoelektrische Kristalle; 2. Gehäuse aus Metall, Steatit usw., für montierte Halbleiter. Nicht hierher gehören z. B.: a) Stromzuführungen, die den Strom von den Kontaktstiften zu den Elektroden führen (Pos. 8536); b) Teile aus Grafit (Unterposition 8545 90 90). (1) Anmerkung: ab 1.1.2022 zutreffender KN-Code: 8541 43 00

Pos. 8541

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1037/2014 der Kommission vom 25. September 2014 (ABl. EU Nr. L 287/9) (RV L 1037/14): 1. Eine Halbleiterkomponente (so genanntes „LED- Modul“), bestehend aus einem LED-Chip und einer parallel geschalteten Zener-Schutzdiode in einem Kunststoffgehäuse mit kuppelförmiger, transparenter Kunststoffabdeckung, mit Abmessungen von etwa 7 × 7 × 5 mm, ohne Anschlusspads. Die Komponente ist insofern untrennbar, als einige Bestandteile zwar theoretisch entfernt und ersetzt werden können, dies aber zeitaufwendig und schwierig ist und daher unter normalen Herstellungsbedingungen unwirtschaftlich wäre. Das LED-Modul ist so konzipiert, dass es auf Leiterplatten montiert werden kann, etwa durch Löttechniken zur Oberflächenmontage (SMD). …

Pos. 8541

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des EuGH vom 2. Oktober 2008 in der Rechtssache C-411/07: Einreihung von lichtempfindlichen Halbleiterbauelementen (Optokopplern) in die Kombinierte Nomenklatur Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1832/2002 der Kommission vom 1. August 2002 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass ein Optokoppler unabhängig davon, ob er eine Verstärkerschaltung enthält oder nicht, Position 8541 zuzuweisen ist. Gerichtliche Entscheidungen (GE)

Pos. 8541

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 18.07.2014 - Az.: 4 K 3/13, Leitsatz Zu den Merkmalen eines Lasers der Warennummer 9013 (Rn.45) (Rn.47) (Rn.49). Orientierungssatz 1. Zum LS: Laserdioden im Sinne der Kombinierten Nomenklatur sind nur die diskreten Bauelemente selbst, so dass es einer Einreihung der Apparate als Laser der Pos. 9013 KN nicht entgegensteht, dass in ihnen Laserdioden verbaut sind (Rn.48). 2. Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt (Az. des BFH: VII B 145/14). 3. Die Nichtzulassungsbeschwerde wurde als unbegründet zurückgewiesen (BFH-Beschluss vom 21.10.2015 VII B 145/14). Auszug aus dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 15. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Welche Zolltarifnummer hat Rahmen Für Fotovoltaik-Module?

In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Rahmen Für Fotovoltaik-Module überwiegend in 8541.90.00.00 eingereiht: Teile. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.

Wie hoch ist der Zollsatz für Rahmen Für Fotovoltaik-Module?

Auf 8541.90.00.00 liegt ein Drittlandszollsatz von 0 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gilt für Rahmen Für Fotovoltaik-Module?

Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 854190. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.

Worauf beruht diese Angabe?

Auf 8 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 100 Prozent davon wurden in 8541.90.00.00 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.

Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?

Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.

Die vollständige Auskunft zu dieser Nummer

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