Zolltarifnummer für Raumdeko: 9505.90.00.00
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Raumdeko wird in der Regel in die Zolltarifnummer 9505.90.00.00 eingereiht: Fest-, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,7 %.
Grundlage sind 10 verbindliche Zolltarifauskünfte, in denen die Zollverwaltung dieses Stichwort vergeben hat. 80 Prozent davon führen auf 9505.90.00.00.
Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Raumdeko aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.
Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.
- Zolltarifnummer
- 9505.90.00.00
- Drittlandszoll
- 2,7 %
- vZTA-Grundlage
- 10
- Übereinstimmung
- 80 %
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Nach den Antragsangaben und dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um ein einen wabenartig gestalteten, grünen Tannenbaum (Höhe 30 cm) aus Papier mit goldfarbenen Kanten. Das zusammengefaltete Erzeugnis besteht aus miteinander verklebten Zuschnitten aus grünem Papier, die beim Auffalten einen Tannenbaum (kein Weihnachtsbaum) bilden. Die Ware ist mit kleinen Magneten ausgestattet, die die Wabendekoration im aufgefalteten Zustand zusammenhalten. Zwei Tannenbäume sind als Set aufgemacht. Derartige Waren werden üblicherweise bei Feiern zum Dekorieren von Räumen verwendet. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Festartikel, andere als Weihnachtsartikel".
Nach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um einen wabenartig gestalteten Stern aus Papier (Durchmesser ca. 30 cm). Das annähernd runde, rosettenartige, zusammengefaltete Erzeugnis besteht aus miteinander verklebten Zuschnitten aus rosa- oder bordeauxfarbenen Papier, die beim Auffalten einen Stern/Eiskristall/Rosette bilden. Die Ware ist mit einem Klettpunkt, der die Wabendekoration im aufgefalteten Zustand zusammenhält, sowie mit einer textilen Aufhängeschlaufe ausgestattet. Derartige Waren werden üblicherweise bei Feiern zum Dekorieren von Räumen verwendet. Zwei Sterne sind als Set an einem gemeinsamen Hangtag aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um einen "Festartikel, andere als Weihnachtsartikel".
Nach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um einen wabenartig gestalteten Stern aus Papier (Durchmesser ca. 60 cm). Das annähernd runde, rosettenartige, zusammengefaltete Erzeugnis besteht aus miteinander verklebten Zuschnitten aus beigem Papier, die beim Auffalten einen Stern/Eiskristall bilden. Die Ware ist mit drei Klettpunkten, die die Wabendekoration im aufgefalteten Zustand zusammenhalten sowie mit einer textilen Aufhängeschlaufe ausgestattet. Derartige Waren werden üblicherweise bei Feiern zum Dekorieren von Räumen verwendet. Zolltarifrechtlich handelt es sich um einen "Festartikel, andere als Weihnachtsartikel".
Nach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um einen wabenartig gestalteten Stern aus Papier (Durchmesser ca. 30 cm). Das annähernd runde, rosettenartige, zusammengefaltete Erzeugnis besteht aus miteinander verklebten Zuschnitten aus weißem Papier, die beim Auffalten einen Stern/Eiskristall bilden. Die Ware ist mit einem Klettpunkt, der die Wabendekoration im aufgefalteten Zustand zusammenhält, sowie mit einer textilen Aufhängeschlaufe ausgestattet. Derartige Waren werden üblicherweise bei Feiern zum Dekorieren von Räumen verwendet. Zolltarifrechtlich handelt es sich um einen "Festartikel, andere als Weihnachtsartikel".
Nach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um einen wabenartig gestalteten Tannenbaum aus Papier in drei verschiedenen Größen (ca. 20, 25 und 30 cm). Das zusammengefaltete Erzeugnis besteht aus miteinander verklebten Zuschnitten aus grünem Papier, die beim Auffalten einen Tannenbaum (kein Weihnachtsbaum) bilden. Die Ware ist mit kleinen Magneten ausgestattet, die die Wabendekoration im aufgefalteten Zustand zusammenhalten. Derartige Waren werden üblicherweise bei Feiern zum Dekorieren von Räumen verwendet. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Festartikel, andere als Weihnachtsartikel".
Nach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um einen wabenartig gestalteten Stern aus Papier (Durchmesser ca. 60 cm). Das annähernd runde, rosettenartige, zusammengefaltete Erzeugnis besteht aus miteinander verklebten Zuschnitten aus weißem Papier, die beim Auffalten einen Stern/Rosette bilden. Die Ware ist mit zwei Klettpunkten, die die Wabendekoration im aufgefalteten Zustand zusammenhalten sowie mit einer textilen Aufhängeschlaufe ausgestattet. Derartige Waren werden üblicherweise bei Feiern zum Dekorieren von Räumen verwendet. Zolltarifrechtlich handelt es sich um einen "Festartikel, andere als Weihnachtsartikel".
Nach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um einen wabenartig gestalteten Stern aus Papier (Durchmesser ca. 30 cm). Das annähernd runde, rosettenartige, zusammengefaltete Erzeugnis besteht aus miteinander verklebten Zuschnitten aus beigem oder taupefarbenem Papier, die beim Auffalten einen Stern/Eiskristall/Rosette bilden. Die Ware ist mit einem Klettpunkt, der die Wabendekoration im aufgefalteten Zustand zusammenhält sowie mit einer textilen Aufhängeschlaufe ausgestattet. Derartige Waren werden üblicherweise bei Feiern zum Dekorieren von Räumen verwendet. Zwei Sterne sind als Set an einem gemeinsamen Hangtag aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um einen "Festartikel, andere als Weihnachtsartikel".
Nach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um einen wabenartig gestalteten Stern aus Papier (Durchmesser ca. 60 cm). Das annähernd runde, rosettenartige, zusammengefaltete Erzeugnis besteht aus miteinander verklebten Zuschnitten aus hellgrünem Papier, die beim Auffalten einen Stern/Rosette bilden. Die Ware ist mit zwei Klettpunkten, die die Wabendekoration im aufgefalteten Zustand zusammenhalten sowie mit einer textilen Aufhängeschlaufe ausgestattet. Derartige Waren werden üblicherweise bei Feiern zum Dekorieren von Räumen verwendet. Zolltarifrechtlich handelt es sich um einen "Festartikel, andere als Weihnachtsartikel".
Einordnung im Zolltarif
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9505.90.00.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 2,7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 9505 90 00: Hierher gehören Erzeugnisse aus Leuchtstäben mit unterschiedlichen Abmessungen und Längen sowie verschiedenen Verbindern, Griffen oder Halterungen, aus denen Einwegartikel zusammengesetzt werden können. Sie dienen dem Spaß und der Unterhaltung auf Partys, Konzerten und anderen festlichen Veranstaltungen. Beispiele für solche Waren sind Fantasieschmuck (Armreifen, Ohrringe, Ketten, Brillen), Leuchtstäbe an einem Griff oder andere zwei- oder dreidimensionale Gegenstände. Die Leuchtstäbe bestehen aus einem äußeren Kunststoffröhrchen, das mit einer klaren, farblosen (durchsichtigen) Flüssigkeit gefüllt ist, und einem Glasröhrchen, das mit einer farbigen Flüssigkeit gefüllt ist. Beim Knicken des Kunststoffröhrchens wird das Glasröhrchen im Inneren zerbrochen, sodass die Flüssigkeit aus dem Glasröhrchen mit der Flüssigkeit in dem Kunststoffröhrchen reagiert. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 442/91 der Kommission vom 25. Februar 19911) (RV L 442/91): 5. Ware in Form eines Vogelnestes aus geflochtenen Weidenzweigen, verziert mit sechs Kükenfiguren, künstlichen Blumen und künstlichem Blattwerk (siehe Foto). Unterposition 9505 9000 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut der KN-Codes 9505, 9505 90 und 9505 9000. Die Ware dient als Dekorationsartikel, bei dem das Vorhandensein der Küken eindeutig die Verbindung zum Osterfest herstellt. Verordnung (EG) Nr. 1165/95 der Kommission vom 23. Mai 19952) (RV L 1165/95): Sternchen und Herzchen in verschiedenen Farben (rot, grün, silberglänzend) sowie buntes stecknadelkopfgroßes Granulat aus Kunststoff-Folie zur Dekoration, z. B. …
1. Zu Kapitel 95 gehören nicht: a) Kerzen (Position 3406) (RV E9501A00); b) Feuerwerkskörper oder andere pyrotechnische Artikel der Position 3604 (RV E9501B00); c) Garne, Monofile, Schnüre oder Messinahaar oder dergleichen für den Fischfang, auch abgepasst, jedoch nicht zusammengesetzte Angelleinen, des Kapitels 39, der Position 4206 oder des Abschnitts XI (RV E9501C00); d) Taschen für Sportgeräte und andere Behältnisse der Position 4202, 4303 oder 4304 (RV E9501D00); e) Maskenkostüme aus Spinnstoffen des Kapitels 61 oder 62; Sportkleidung und spezielle Bekleidung aus Spinnstoffen des Kapitels 61 oder 62, auch mit integrierten Schutzkomponenten wie Kissen oder Polstern im Ellbogen-, Knie- oder Leistenbereich (zum Beispiel Fechtkleidung oder Fußballtorwarttrikots) (RV E9501E00); f) Fahnen und Wimpelgirlanden, aus Spinnstoffen sowie Segel für Boote, Windsurfbretter oder Segelwagen, des Kap …
10. Position 9505 KN 31.07.2026
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Welche Zolltarifnummer hat Raumdeko?
In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Raumdeko überwiegend in 9505.90.00.00 eingereiht: Fest-, andere. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.
Wie hoch ist der Zollsatz für Raumdeko?
Auf 9505.90.00.00 liegt ein Drittlandszollsatz von 2,7 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gilt für Raumdeko?
Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 950590. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.
Worauf beruht diese Angabe?
Auf 10 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, die dieses Stichwort führen. 80 Prozent davon wurden in 9505.90.00.00 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.
Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?
Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.
Eine Ware beantwortet. Und die anderen dreißigtausend?
Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen zu jeder Entscheidung, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.