Einreihung

Zolltarifnummer für Reiswein (sake): 2206.00.59

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Reiswein (sake) wird in der Regel in die Zolltarifnummer 2206.00.59 eingereiht: Andere gegorene Getränke (z. B. Apfelwein, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 7.700 EUR HLT.

Grundlage sind 8 verbindliche Zolltarifauskünfte, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 100 Prozent davon führen auf 2206.00.59.

Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Reiswein (sake) aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.

Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.

Zolltarifnummer
2206.00.59
Drittlandszoll
7.700 EUR HLT
vZTA-Grundlage
8
Übereinstimmung
100 %

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI15848/19-1Erteilt von DEGültig bis 2022-06-27

Reiswein (Sake) Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Sake, hergestellt durch Vergären von Reis; Alkoholgehalt: 15 % vol; Handelseinheit: 180 ml-Flasche. Beschaffenheit der vorgelegten Warenprobe: klare, farblose, leicht bewegliche Flüssigkeit, bitter, alkoholisch, nach Reiswein schmeckend, abgefüllt in einer etikettierten 180 ml-Weißglasflasche mit Ring-Pull-Verschluss. Anderes gegorenes Getränk, nicht schäumend, in Behältnissen mit einem Inhalt von 2 l oder weniger, anderes als Apfel- oder Birnenwein.

DEBTI15946/19-1Erteilt von DEGültig bis 2022-06-27

Reiswein (Sake) Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Sake, hergestellt durch Vergären von Reis; Alkoholgehalt: 12 % vol; Handelseinheit: 720 ml-Flasche. Beschaffenheit der vorgelegten Warenprobe: Klare, farblose, leicht bewegliche Flüssigkeit, leicht alkoholisch, leicht bitter, nach Reiswein schmeckend, abgefüllt in einer etikettierten 720 ml-Weißglasflasche mit Schraubverschluss. Anderes gegorenes Getränk, nicht schäumend, in Behältnissen mit einem Inhalt von 2 l oder weniger, anderes als Apfel- oder Birnenwein.

DEBTI15846/19-1Erteilt von DEGültig bis 2022-06-27

Reiswein (Sake) Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Sake, hergestellt durch Vergären von Reis; Alkoholgehalt: 10 % vol; Handelseinheit: 300 ml-Flasche. Beschaffenheit der vorgelegten Warenprobe: Milchig-trübe, leicht bewegliche Flüssigkeit, leicht alkoholisch, säuerlich, nach Reiswein schmeckend, abgefüllt in einer etikettierten 300 ml-Weißglasflasche mit Schraubverschluss. Anderes gegorenes Getränk, nicht schäumend, in Behältnissen mit einem Inhalt von 2 l oder weniger, anderes als Apfel- oder Birnenwein.

DEBTI15847/19-1Erteilt von DEGültig bis 2022-06-27

Reiswein (Sake) Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Sake, durch Vergären von Reis unter Zusatz von Kokosnussaroma hergestellt; Alkoholgehalt: 10 % vol; Handelseinheit: 300 ml-Flasche. Beschaffenheit der vorgelegten Warenprobe: milchig, trübe, leicht bewegliche Flüssigkeit, süß, leicht bitter, alkoholisch, nach Kokosnuss und Reiswein schmeckend, abgefüllt in einer etikettierten 300 ml-Weißglasflasche mit Schraubverschluss. Anderes gegorenes Getränk, nicht schäumend, in Behältnissen mit einem Inhalt von 2 l oder weniger, anderes als Apfel- oder Birnenwein.

DEBTI15950/19-1Erteilt von DEGültig bis 2022-06-27

Reiswein (Sake) Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Sake, hergestellt durch Vergären von Reis; Alkoholgehalt: 15 % vol; Handelseinheit: 180 ml-Flasche. Beschaffenheit der vorgelegten Warenprobe: Klare, farblose, leicht bewegliche Flüssigkeit, bitter, alkoholisch, nach Reiswein schmeckend, abgefüllt in einer etikettierten 180 ml-Weißglasflasche mit Schraubverschluss. Anderes gegorenes Getränk, nicht schäumend, in Behältnissen mit einem Inhalt von 2 l oder weniger, anderes als Apfel- oder Birnenwein.

DEBTI15951/19-1Erteilt von DEGültig bis 2022-06-27

Reiswein (Sake) Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Sake, hergestellt durch Vergären von Reis; Alkoholgehalt: 16 % vol. Handelseinheit: 500 ml-Flasche. Beschaffenheit der vorgelegten Warenprobe: Klare, farblose, leicht bewegliche Flüssigkeit, leicht bitter, alkoholisch, nach Reiswein schmeckend, abgefüllt in einer etikettierten 500 ml-Grünglasflasche mit Schraubverschluss. Anderes gegorenes Getränk, nicht schäumend, in Behältnissen mit einem Inhalt von 2 l oder weniger, anderes als Apfel- oder Birnenwein.

DEBTI15952/19-1Erteilt von DEGültig bis 2022-06-27

Reiswein (Sake) Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Sake, hergestellt durch Vergären von Reis, mit Zusatz von Alkohol; Alkoholgehalt: 15 % vol; Handelseinheit: 180 ml-Flasche. Beschaffenheit der vorgelegten Warenprobe: Klare, farblose, leicht bewegliche Flüssigkeit, leicht fruchtig, alkoholisch, nach Reiswein schmeckend, abgefüllt in einer etikettierten 180 ml-Weißglasflasche mit Schraubverschluss. Anderes gegorenes Getränk, nicht schäumend, in Behältnissen mit einem Inhalt von 2 l oder weniger, anderes als Apfel- oder Birnenwein.

DEBTI15953/19-1Erteilt von DEGültig bis 2022-06-27

Reiswein (Sake) Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Sake, hergestellt durch Vergären von Reis; Alkoholgehalt: 15 % vol; Handelseinheit: 720 ml-Flasche. Beschaffenheit der vorgelegten Warenprobe: Klare, farblose, leicht bewegliche Flüssigkeit, leicht bitter, alkoholisch, nach Reiswein schmeckend, abgefüllt in einer etikettierten 720 ml-Grünglasflasche mit Schraubverschluss. Anderes gegorenes Getränk, nicht schäumend, in Behältnissen mit einem Inhalt von 2 l oder weniger, anderes als Apfel- oder Birnenwein.

Einordnung im Zolltarif

  1. 22GETRÄNKE, ALKOHOLHALTIGE FLÜSSIGKEITEN UND ESSIG
  2. 2206Andere gegorene Getränke (z. B. Apfelwein, Birnenwein, Met und Sake); Mischungen gegorener Getränke und Mischungen gegorener Getränke und nicht alkoholischer Getränke, anderweit weder genannt noch inbegriffen
  3. 2206.00Andere gegorene Getränke (z. B. Apfelwein, Birnenwein und Met); Mischungen gegorener Getränke und Mischungen gegorener Getränke und nicht alkoholischer Getränke, anderweit weder genannt noch inbegriffen
  4. 2206.00.59Andere gegorene Getränke (z. B. Apfelwein, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 2206.00.59

HS-Code2206.006 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code2206.00.598 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll7.700 EUR HLTMFN
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Russische Föderation50 %Additional duties
Weißrußland50 %Additional duties
Türkei0 %Tariff preference
Andorra0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Jordanien0 %Tariff preference
CARIFORUM0 %Tariff preference
Papua-Neuguinea0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 2206

Zu Unterpositionen 2206 0031 bis 2206 0089: Hierher gehören z. B. die in den Erläuterungen zu Pos. 2206 des HS, zweiter Absatz Ziffern 1 bis 10 genannten Erzeugnisse. Zu Unterpositionen 2206 0051 bis 2206 0089: Hierher gehören auch Getränke, die nicht das Erzeugnis der natürlichen Gärung von Most aus frischen Weintrauben sind, sondern aus konzentriertem Traubenmost gewonnen werden. Dieser Most ist haltbar und kann je nach Bedarf gelagert werden. Die spätere Gärung wird in der Regel durch Zusatz von Hefe eingeleitet. Dem Most kann auch vor oder während der Gärung Zucker zugesetzt werden. Das nach diesem Verfahren gewonnene Erzeugnis kann darüber hinaus gesüßt, mit Alkohol versetzt oder verschnitten sein. (*) Urteil des Gerichtshofs vom 7. Mai 2009, Siebrand, C-150/08, ECLI:EU:C:2009:294. (**) Urteil des Gerichtshofs vom 12. …

Pos. 2206

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) (entfallen) bis Verordnung (EWG) Nr. 1676/89 der Kommission vom 13. Juni 1989 (ABl. EG Nr. L 164/7) (RV L 1676/89), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 705/2005 der Kommission vom 4. Mai 2005 (ABl. EU Nr. L 118/18): Artikel 1 Eine Flasche aus Glas, die 0,7 Liter Reiswein (Saké) enthält, eine kleine Karaffe aus Porzellan und drei Trinkschälchen, ebenfalls aus Porzellan, alles zusammen verpackt in einem Karton, sind wie folgt in die Kombinierte Nomenklatur einzureihen: – der Reiswein (Saké) zu KN - Code: 2206 00 Andere gegorene Getränke (z. B. …

Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Agrar/ Chemie) - 280. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 4. bis 5. Mai 2026:

Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Agrar/ Chemie) - 280. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 4. bis 5. Mai 2026: Warenbeschreibung: Alkoholisches Getränk mit einem Alkoholgehalt von 4,7 % vol, hergestellt aus einer vergorenen Mischung (Wasser, Glukosesirup und Apfelsaftkonzentrat), Zucker, Kohlendioxid, Zitronensäure, natürlichem Apfelsaftaroma, Konservierungsmittel und Farbstoff. Der Alkohol im Endprodukt stammt aus der Fermentation der Mischung aus Glukosesirup und Apfelsaft (60 % des Alkohols aus der Gärung von Glukosesirup und 40 % des Alkohols aus der Gärung von Apfelsaft). Einreihung/Begründung: Die Ware ist als Apfelwein in die Position 2206 einzureihen. …

Pos. 2206

Gerichtliche Entscheidungen (GE) Gerichtliche Entscheidungen (GE) – EuG/EuGH Hinweis auf das Urteil des EuGH vom 7. Mai 2008 in der Rechtssache C-150/08 (Siebrand BV), siehe Erläuterungen zur Position 2208, Abschnitt Gerichtliche Entscheidungen (GE – EuGH). Urteil des Gerichts der Europäischen Union (2. Kammer) vom 4. März 2026 in der Rechtssache T-691/24: Tenor Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1101/2014 des Rates vom 16. Oktober 2014 und durch die Durchführungsverordnung (EU) 2015/1754 der Kommission vom 6. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Welche Zolltarifnummer hat Reiswein (sake)?

In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Reiswein (sake) überwiegend in 2206.00.59 eingereiht: Andere gegorene Getränke (z. B. Apfelwein, andere. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.

Wie hoch ist der Zollsatz für Reiswein (sake)?

Auf 2206.00.59 liegt ein Drittlandszollsatz von 7.700 EUR HLT. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gilt für Reiswein (sake)?

Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 220600. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.

Worauf beruht diese Angabe?

Auf 8 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 100 Prozent davon wurden in 2206.00.59 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.

Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?

Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.

Die vollständige Auskunft zu dieser Nummer

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