Zolltarifnummer für Riechstoffgemisch: 3302.10.40
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Riechstoffgemisch wird in der Regel in die Zolltarifnummer 3302.10.40 eingereiht: Mischungen von Riechstoffen und Mischungen (einschließlich alkoholische Lösungen) auf der Grundlage eines oder mehrerer dieser Stoffe, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %.
Grundlage sind 20 verbindliche Zolltarifauskünfte, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 100 Prozent davon führen auf 3302.10.40.
Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Riechstoffgemisch aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.
Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.
- Zolltarifnummer
- 3302.10.40
- Drittlandszoll
- 0 %
- vZTA-Grundlage
- 20
- Übereinstimmung
- 100 %
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Riechstoffgemisch, Lemon Essence Bei der Ware handelt es sich lt. Antragsangaben um einen alkoholisch/wässrigen Extrakt aus Zitrusschalenölen (etherisches Öl). Der Alkoholgehalt beträgt 62,9 Vol%. Das Erzeugnis ist zur Herstellung von Softdrinks und Limonaden vorgesehen und nicht zum unmittelbaren Verzehr geeignet. Es enthält nicht alle zur Herstellung eines Getränks erforderlichen Aromastoffe.
Riechstoffgemisch, Orange Essence Bei der Ware handelt es sich lt. Antragsangaben um einen alkoholisch/wässrigen Extrakt aus Zitrusschalenölen (etherisches Öl). Der Alkoholgehalt beträgt 62,9 Vol%. Das Erzeugnis ist zur Herstellung von Softdrinks und Limonaden vorgesehen und nicht zum unmittelbaren Verzehr geeignet. Es enthält nicht alle zur Herstellung eines Getränks erforderlichen Aromastoffe.
Riechstoffgemisch, Orange Essence Bei der Ware handelt es sich lt. Antragsangaben um einen alkoholisch/wässrigen Extrakt aus Zitrusschalenölen (etherisches Öl). Der Alkoholgehalt beträgt 69,6 Vol%. Das Erzeugnis ist zur Herstellung von Softdrinks und Limonaden vorgesehen und nicht zum unmittelbaren Verzehr geeignet. Es enthält nicht alle zur Herstellung eines Getränks erforderlichen Aromastoffe.
Riechstoffgemisch, Lemon Essence Bei der Ware handelt es sich lt. Antragsangaben um einen alkoholisch/wässrigen Extrakt aus Zitrusschalenölen (etherisches Öl). Der Alkoholgehalt beträgt 82,2 Vol%. Das Erzeugnis ist zur Herstellung von Softdrinks und Limonaden vorgesehen und nicht zum unmittelbaren Verzehr geeignet. Es enthält nicht alle zur Herstellung eines Getränks erforderlichen Aromastoffe.
Riechstoffgemisch, Orange Essence Bei der Ware handelt es sich lt. Antragsangaben um einen alkoholisch/wässrigen Extrakt aus Zitrusschalenölen (etherisches Öl). Der Alkoholgehalt beträgt 77,8 Vol%. Das Erzeugnis ist zur Herstellung von Softdrinks und Limonaden vorgesehen und nicht zum unmittelbaren Verzehr geeignet. Es enthält nicht alle zur Herstellung eines Getränks erforderlichen Aromastoffe.
Riechstoffgemisch, Orange Essence Bei der Ware handelt es sich lt. Antragsangaben um einen alkoholisch/wässrigen Extrakt aus Zitrusschalenölen (etherisches Öl). Der Alkoholgehalt beträgt 63,1 Vol%. Das Erzeugnis ist zur Herstellung von Softdrinks und Limonaden vorgesehen und nicht zum unmittelbaren Verzehr geeignet. Es enthält nicht alle zur Herstellung eines Getränks erforderlichen Aromastoffe.
Riechstoffgemisch, Orange Essence Bei der Ware handelt es sich lt. Antragsangaben um ein alkoholisch/wässrigen Extrakt aus Zitrusschalenölen (etherisches Öl). Der Alkoholgehalt beträgt 62,9 Vol%. Das Erzeugnis ist zur Herstellung von Softdrinks und Limonaden vorgesehen und nicht zum unmittelbaren Verzehr geeignet. Es enthält nicht alle zur Herstellung eines Getränks erforderlichen Aromastoffe.
Riechstoffgemisch, Orange Essence Bei der Ware handelt es sich lt. Antragsangaben um einen alkoholisch/wässrigen Extrakt aus Zitrusschalenölen (etherisches Öl). Der Alkoholgehalt beträgt 63,1 Vol%. Das Erzeugnis ist zur Herstellung von Softdrinks und Limonaden vorgesehen und nicht zum unmittelbaren Verzehr geeignet. Es enthält nicht alle zur Herstellung eines Getränks erforderlichen Aromastoffe.
Einordnung im Zolltarif
- 33ÄTHERISCHE ÖLE UND RESINOIDE; ZUBEREITETE RIECH-, KÖRPERPFLEGE- ODER SCHÖNHEITSMITTEL
- 3302Mischungen von Riechstoffen und Mischungen (einschließlich alkoholische Lösungen) auf der Grundlage eines oder mehrerer dieser Stoffe, von der als Rohstoffe für die Industrie verwendeten Art; andere Zubereitungen auf der Grundlage von Riechstoffen von der zum Herstellen von Getränken verwendeten Art
- 3302.10von der in der Lebensmittel- oder Getränkeindustrie verwendeten Art
- 3302.10.40Mischungen von Riechstoffen und Mischungen (einschließlich alkoholische Lösungen) auf der Grundlage eines oder mehrerer dieser Stoffe, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 3302.10.40
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Ceuta | 0 % | Tariff preference |
| Jordanien | 0 % | Tariff preference |
| Südkorea (Republik Korea) | 0 % | Tariff preference |
| Kenia | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 3302 10: 1. Zubereitung, bestehend aus Riechstoffen (etwa 2 %), Zitronenkonzentrat (46 %), Citronensäure (Säuerungsmittel) (19 %), Ascorbinsäure (Antioxidans) (1 %), anderen Lebensmittelzusatzstoffen (Johannisbrotkernmehl (Stabilisator), Natriumbenzoat (Konservierungsmittel) und β-Carotin (Farbstoff)) (weniger als 1 %) und Wasser zur Herstellung von nicht alkoholischen Getränken. Die Zubereitung beinhaltet alle für das Endprodukt notwendigen Riechstoffe, d.h. für einen Softdrink mit Orangenaroma. Anwendung der AV 1 (Anmerkung 2 des Kapitels 33 und des zweiten Teils des Wortlauts der Position 3302) und AV 6.
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 1380/2002 der Kommission vom 29. Juli 2002 1) (RV L 1380/2002): 4. Gesättigte Lösung ätherischer Öle in Ethylalkohol (60 %vol), die pro Liter ungefähr 3 g ätherische Orangenöle enthält. Sie wird als Rohstoff in der Nahrungsmittelindustrie verwendet (z.B. für Backwaren, Schokolade). 3302 1090 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, der Anmerkung 2 zu Kapitel 33 und dem Wortlaut der KN-Codes 3302, 3302 10 und 3302 10 90. Wegen des hohen Gehalts an ätherischen Ölen kann das Erzeugnis nicht als Getränk verwendet werden. Es ist auch nicht zur Herstellung von Getränken, z.B. durch einfaches Verdünnen, bestimmt (siehe auch die Erläuterungen zum HS, Position 3302). Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1272/2011 der Kommission vom 5. Dezember 2011 (ABl. EU Nr. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Urteil des FG Hamburg vom 27. Januar 2015, Aktenzeichen 4 K 64/14, Leitsatz: Eine sog. Base, die zu über 99 % aus Fruchtsaftkonzentrat und - neben weiteren Substanzen – zu 0,02 % aus Orangenaroma (ätherische Öle, Riechstoffe) besteht und die – nach der Überführung in den freien Verkehr – mit Wasser und Süßungsmittel vermischt wird, wodurch das fertige Getränk entsteht, ist als andere Lebensmittelzubereitung in die Unterposition 2106 90 und nicht als Zubereitung auf der Grundlage von Riechstoffen in die Unterposition 3302 10 40 einzureihen. Siehe hierzu auch: Beschluss des BFH vom 17. August 2016, Aktenzeichen VII R 6/15, Auszug: Auch der Verdünnungsgrad, der zur Herstellung des fertigen Getränks erreicht werden muss, ist ein Indiz für die Bedeutung des Riechstoffs. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Zu Codenummer 3302 10 90 00 1: Erzeugnisse dieser Codenummer gelten als für den Küchengebrauch aufgemacht, wenn sie in Behältnissen mit einem Inhalt von nicht mehr als 50 ccm abgefüllt sind (Schreiben des BMF vom 05.08.2004 - IV B 7 - S 7220 - 46/04 BStBl 2004 I S. 638, RZ 145). Protokollerklärung der Projektgruppe zu den chemischen Kapiteln HS/KN vom 3. bis 5. Oktober 2018, genehmigt durch den Ausschuss für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Unterbereich Landwirtschaft und Chemie) auf seiner 196. Sitzung vom 04. – 05. Februar 2019: Unter "alkoholische Lösungen" im Sinne der Unterposition 3302 90 10 werden Lösungen in allen Arten von Alkoholen verstanden.
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Welche Zolltarifnummer hat Riechstoffgemisch?
In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Riechstoffgemisch überwiegend in 3302.10.40 eingereiht: Mischungen von Riechstoffen und Mischungen (einschließlich alkoholische Lösungen) auf der Grundlage eines oder mehrerer dieser Stoffe, andere. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.
Wie hoch ist der Zollsatz für Riechstoffgemisch?
Auf 3302.10.40 liegt ein Drittlandszollsatz von 0 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gilt für Riechstoffgemisch?
Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 330210. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.
Worauf beruht diese Angabe?
Auf 20 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 100 Prozent davon wurden in 3302.10.40 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.
Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?
Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.
Eine Ware beantwortet. Und die anderen dreißigtausend?
Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen zu jeder Entscheidung, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.