Zolltarifnummer 3302.10: Mischungen von Riechstoffen und Mischungen (einschließlich alkoholische Lösungen) auf…
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 3302.10 steht für Mischungen von Riechstoffen und Mischungen (einschließlich alkoholische Lösungen) auf der Grundlage eines oder mehrerer dieser Stoffe, von der in der Lebensmittel- oder Getränkeindustrie verwendeten Art. Für diese Codenummer ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt; maßgeblich ist der Satz der zugehörigen Warennummer.
3302.10 ist ein HS-Unterposition des EU-Zolltarifs aus Kapitel 33. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 3302.10
- Drittlandszoll
- Siehe Unterteilung
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 33ÄTHERISCHE ÖLE UND RESINOIDE; ZUBEREITETE RIECH-, KÖRPERPFLEGE- ODER SCHÖNHEITSMITTEL
- 3302Mischungen von Riechstoffen und Mischungen (einschließlich alkoholische Lösungen) auf der Grundlage eines oder mehrerer dieser Stoffe, von der als Rohstoffe für die Industrie verwendeten Art; andere Zubereitungen auf der Grundlage von Riechstoffen von der zum Herstellen von Getränken verwendeten Art
- 3302.10Mischungen von Riechstoffen und Mischungen (einschließlich alkoholische Lösungen) auf der Grundlage eines oder mehrerer dieser Stoffe, von der in der Lebensmittel- oder Getränkeindustrie verwendeten Art
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 3302.10
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Ceuta | 0 % | Tariff preference |
| Jordanien | 0 % | Tariff preference |
| Südkorea (Republik Korea) | 0 % | Tariff preference |
| Kenia | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Mischung auf der Grundlage einer oder mehrere Riechstoffe; Raucharoma Bei der als Raucharoma bezeichneten Ware handelt es sich gemäß den Angaben des Antragstellers um eine schwarzbraune, stark nach Rauch riechende Flüssigkeit. Die Ware soll zur Oberflächenbehandlung von Käse in Dosierungen von bis zu 1,5 % bezogen auf das Endprodukt verwendet werden. Die Ware ist als Mischung auf der Grundlage einer oder mehrerer Riechstoffe, von in der Lebensmittelindustrie verwendeten Art, in die Position 3302 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.
A PREPARATION BASED ON ODORIFEROUS SUBSTANCES, OF A KIND USED IN THE MANUFACTURE OF AN ALCOHOLIC BEVERAGE. THE PREPARATION, WHEN IT IS ADDED AT THE RATE OF APPROXIMATELY 2% (W/V) TO A LOW-FLAVOUR ALCOHOLIC BASE, IS USED TO CONFER THE AROMA AND FLAVOUR OF THE FINISHED BEVERAGE
A PREPARATION BASED ON ODORIFEROUS SUBSTANCES, OF A KIND USED IN THE MANUFACTURE OF AN ALCOHOLIC BEVERAGE. THE PREPARATION, WHEN IT IS ADDED AT THE RATE OF APPROXIMATELY 2% (W/V) TO A LOW-FLAVOUR ALCOHOLIC BASE, IS USED TO CONFER THE AROMA AND FLAVOUR OF THE FINISHED BEVERAGE
A PREPARATION BASED ON ODORIFEROUS SUBSTANCES, OF A KIND USED IN THE MANUFACTURE OF AN ALCOHOLIC BEVERAGE. THE PREPARATION, WHEN IT IS ADDED AT THE RATE OF APPROXIMATELY 2% (W/V) TO A LOW-FLAVOUR ALCOHOLIC BASE, IS USED TO CONFER THE AROMA AND FLAVOUR OF THE FINISHED BEVERAGE
A PREPARATION BASED ON ODORIFEROUS SUBSTANCES, OF A KIND USED IN THE MANUFACTURE OF AN ALCOHOLIC BEVERAGE. THE PREPARATION, WHEN IT IS ADDED AT THE RATE OF APPROXIMATELY 2% (W/V) TO A LOW-FLAVOUR ALCOHOLIC BASE, IS USED TO CONFER THE AROMA AND FLAVOUR OF THE FINISHED BEVERAGE
A PREPARATION BASED ON ODORIFEROUS SUBSTANCES, OF A KIND USED IN THE MANUFACTURE OF AN ALCOHOLIC BEVERAGE. THE PREPARATION, WHEN IT IS ADDED AT THE RATE OF APPROXIMATELY 2% (W/V) TO A LOW-FLAVOUR ALCOHOLIC BASE, IS USED TO CONFER THE AROMA AND FLAVOUR OF THE FINISHED BEVERAGE
A PREPARATION BASED ON ODORIFEROUS SUBSTANCES, OF A KIND USED IN THE MANUFACTURE OF AN ALCOHOLIC BEVERAGE. THE PREPARATION, WHEN IT IS ADDED AT THE RATE OF APPROXIMATELY 2% (W/V) TO A LOW-FLAVOUR ALCOHOLIC BASE, IS USED TO CONFER THE AROMA AND FLAVOUR OF THE FINISHED BEVERAGE
A PREPARATION BASED ON ODORIFEROUS SUBSTANCES, OF A KIND USED IN THE MANUFACTURE OF AN ALCOHOLIC BEVERAGE. THE PREPARATION, WHEN IT IS ADDED AT THE RATE OF APPROXIMATELY 2% (W/V) TO A LOW-FLAVOUR ALCOHOLIC BASE, IS USED TO CONFER THE AROMA AND FLAVOUR OF THE FINISHED BEVERAGE
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 3302 10: 1. Zubereitung, bestehend aus Riechstoffen (etwa 2 %), Zitronenkonzentrat (46 %), Citronensäure (Säuerungsmittel) (19 %), Ascorbinsäure (Antioxidans) (1 %), anderen Lebensmittelzusatzstoffen (Johannisbrotkernmehl (Stabilisator), Natriumbenzoat (Konservierungsmittel) und β-Carotin (Farbstoff)) (weniger als 1 %) und Wasser zur Herstellung von nicht alkoholischen Getränken. Die Zubereitung beinhaltet alle für das Endprodukt notwendigen Riechstoffe, d.h. für einen Softdrink mit Orangenaroma. Anwendung der AV 1 (Anmerkung 2 des Kapitels 33 und des zweiten Teils des Wortlauts der Position 3302) und AV 6.
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 1380/2002 der Kommission vom 29. Juli 2002 1) (RV L 1380/2002): 4. Gesättigte Lösung ätherischer Öle in Ethylalkohol (60 %vol), die pro Liter ungefähr 3 g ätherische Orangenöle enthält. Sie wird als Rohstoff in der Nahrungsmittelindustrie verwendet (z.B. für Backwaren, Schokolade). 3302 1090 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, der Anmerkung 2 zu Kapitel 33 und dem Wortlaut der KN-Codes 3302, 3302 10 und 3302 10 90. Wegen des hohen Gehalts an ätherischen Ölen kann das Erzeugnis nicht als Getränk verwendet werden. Es ist auch nicht zur Herstellung von Getränken, z.B. durch einfaches Verdünnen, bestimmt (siehe auch die Erläuterungen zum HS, Position 3302). Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1272/2011 der Kommission vom 5. Dezember 2011 (ABl. EU Nr. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Urteil des FG Hamburg vom 27. Januar 2015, Aktenzeichen 4 K 64/14, Leitsatz: Eine sog. Base, die zu über 99 % aus Fruchtsaftkonzentrat und - neben weiteren Substanzen – zu 0,02 % aus Orangenaroma (ätherische Öle, Riechstoffe) besteht und die – nach der Überführung in den freien Verkehr – mit Wasser und Süßungsmittel vermischt wird, wodurch das fertige Getränk entsteht, ist als andere Lebensmittelzubereitung in die Unterposition 2106 90 und nicht als Zubereitung auf der Grundlage von Riechstoffen in die Unterposition 3302 10 40 einzureihen. Siehe hierzu auch: Beschluss des BFH vom 17. August 2016, Aktenzeichen VII R 6/15, Auszug: Auch der Verdünnungsgrad, der zur Herstellung des fertigen Getränks erreicht werden muss, ist ein Indiz für die Bedeutung des Riechstoffs. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Zu Codenummer 3302 10 90 00 1: Erzeugnisse dieser Codenummer gelten als für den Küchengebrauch aufgemacht, wenn sie in Behältnissen mit einem Inhalt von nicht mehr als 50 ccm abgefüllt sind (Schreiben des BMF vom 05.08.2004 - IV B 7 - S 7220 - 46/04 BStBl 2004 I S. 638, RZ 145). Protokollerklärung der Projektgruppe zu den chemischen Kapiteln HS/KN vom 3. bis 5. Oktober 2018, genehmigt durch den Ausschuss für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Unterbereich Landwirtschaft und Chemie) auf seiner 196. Sitzung vom 04. – 05. Februar 2019: Unter "alkoholische Lösungen" im Sinne der Unterposition 3302 90 10 werden Lösungen in allen Arten von Alkoholen verstanden.
Unterteilungen dieser Nummer
- 3302.10.10mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 0,5 % vol
- 3302.10.21kein Milchfett und keine Saccharose, Isoglucose, Stärke oder Glucose enthaltend, oder weniger als 1,5 GHT Milchfett, 5 GHT Saccharose oder Isoglucose, 5 GHT Glucose oder Stärke enthaltend
- 3302.10.29von der in der Getränkeindustrie verwendeten Art, Zubereitungen, die alle charakteristischen Aromastoffe eines Getränks enthalten, andere, andere
- 3302.10.40andere
- 3302.10.90von der in der Lebensmittelindustrie verwendeten Art
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 3302.10?
Die Zolltarifnummer 3302.10 umfasst Mischungen von Riechstoffen und Mischungen (einschließlich alkoholische Lösungen) auf der Grundlage eines oder mehrerer dieser Stoffe, von der in der Lebensmittel- oder Getränkeindustrie verwendeten Art. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 3302.10?
Für 3302.10 ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt. Der Satz ergibt sich aus der darunter liegenden anmeldefähigen Warennummer.
Welcher HS-Code gehört zu 3302.10?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 330210. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3302.10?
3302.10 hat sechs Stellen und entspricht der weltweit einheitlichen HS-Unterposition. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 3302.10 im Zolltarif eingeordnet?
3302.10 steht in dieser Hierarchie: 33 ÄTHERISCHE ÖLE UND RESINOIDE; ZUBEREITETE RIECH-, KÖRPERPFLEGE- ODER SCHÖNHEITSMITTEL > 3302 Mischungen von Riechstoffen und Mischungen (einschließlich alkoholische Lösungen) auf der Grundlage eines oder mehrerer dieser Stoffe, von der als Rohstoffe für die Industrie verwendeten Art; andere Zubereitungen auf der Grundlage von Riechstoffen von der zum Herstellen von Getränken verwendeten Art. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3302.10?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 3302.10 erfasst, zum Beispiel DE558/16-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 3302.10?
HS-Unterposition 3302.10 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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